Hamburgische Bürgerschaft

Hamburgische Bürgerschaft
Plenarsaal der Bürgerschaft

Die Hamburgische Bürgerschaft ist seit 1859 das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Heute ist es eines von sechzehn Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland und nimmt im Stadtstaat zugleich kommunalpolitische Aufgaben wahr.

1859 wurde die Bürgerschaft erstmals als Parlament gewählt. Der Hamburger Senat, bis dahin autonome Institution, wurde ab 1860 verfassungsrechtlich von den Bürgerschaftsabgeordneten abhängig. Die Wahl zur Bürgerschaft blieb bis 1918 trotz mehrfacher Verfassungsänderungen ein Klassenwahlrecht. Nach der Novemberrevolution wurden erstmals in freien, geheimen und vor allem gleichen Wahlen die Mandate der Bürgerschaft bestimmt und der Institution die volle Souveränität zugesprochen. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde im Herbst 1933 das Hamburger Parlament durch den Reichsstatthalter Karl Kaufmann aufgelöst. Erst im Februar 1946 konstituierte sich eine durch die britische Besatzungsmacht eingesetzte Bürgerschaft neu. Im Herbst desselben Jahres wurde dann für eine Wahlperiode von drei Jahren die erste demokratische Bürgerschaft nach der NS-Zeit anhand des Mehrheitswahlrechts gewählt. Ab der Wahl 1949 wurde die Wahlperiode auf vier Jahre verlängert und eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht eingeführt. Die 1957 gewählte Bürgerschaft wurde dann nach einem reinen Verhältniswahlrecht bestimmt. Sie besteht seit 1991 aus 121 Abgeordneten. Im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten erfolgte die Ausübung der Abgeordnetentätigkeit bis zur Bürgerschaftswahl 1997 als Ehrenamt. Dennoch wird die Bürgerschaft noch gelegentlich als Feierabendparlament bezeichnet, da das Bürgerschaftsmandat seitdem als nebenamtliche Tätigkeit gilt, die die Ausübung eines anderen Berufes nicht ausschließt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Hamburgischen Bürgerschaft

Von Bürgerschaft als gewähltes Parlamentarisches Gremium wird erst seit 1859 gesprochen. Im Mittelalter wurde der Begriff der Bürgerschaft auch verwendet, aber dieser als Gesamtheit aller Bürger (männliche Einwohner mit Bürgerrechten) verstanden. Daraus bildete sich ab dem 15. Jahrhundert die Erbgesessene Bürgerschaft[1], ein Gremium, welches neben dem Rat die Geschicke der Stadt lenken sollte.[2]

Ursprünge (ab 1410)

Der Erste Rezess 1410

Die Bürgerschaft der Stadtrepublik Hamburg hat eine lange Geschichte. Im Mittelalter waren mit Bürgern ursprünglich alle männlichen Hamburger Bewohner gemeint, die das Hamburger Bürgerrecht besaßen.

War der Rat der Stadt ursprünglich Vertreter der Bürger (meist Kaufleute) gegenüber dem Landesherren sowie Inhaber der tatsächlichen Gewalt, wandelte sich das Selbstverständnis des Rates zu einer Obrigkeit von Gottes Gnaden, mit Ratsherrn auf Lebenszeit. Bei Tod eines Ratsmitgliedes wählten im späten Mittelalter die restlichen Ratsmitglieder das neue Mitglied. Da sich der Rat also zunehmend von den Bürgern abgrenzte, entstand innerhalb der Bürgerschaft das Bedürfnis, den Rat zu kontrollieren. So sind schon im 13. Jahrhundert sogenannte Wittigesten, die Weisesten, als gewählte Vertreter der Bürgerschaft an der Stadtverwaltung beteiligt. Dass der Rat sich aus sich selbst immer wieder vervollständigte, blieb bis 1859.

Erstmals wurden ihre Rechte 1410 im so genannten „Ersten Rezess“, einem Vergleich zwischen dem Rat (Regierung) und den volljährigen Bürgern der Stadt, festgeschrieben. Vorausgegangen war ein Protest von 60 Bürgern, die von einer Bürgersversammlung gewählt wurden, um gegen eine Entscheidung des Rates zu protestieren. Ausgelöst wurde dieser Protest, weil der Rat den Bürger Hein Brandt auf Wunsch des in der Stadt weilenden Herzogs Johannes von Sachsen-Lauenburg, 1401–1411 Mitregent Erichs IV., ohne Verhör und ohne Urteil ins Gefängnis werfen ließ. Johannes hatte überfällige Schulden bei Brandt und fühlte sich von dessen vorgebrachten Zahlungsverlangen belästigt. Neben dem erfolgreichen Protest wurden zudem grundlegende Verfassungsgarantien erkämpft. Das persönliche Recht auf Festnahme nur mit Urteil (außer wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wurde) wurde direkt aufgrund der Ereignisse aufgenommen. Zudem wurde festgesetzt, dass in schwerwiegenden Fällen wie Krieg, Verträgen mit auswärtigen Mächten oder in Fragen der Steuerhöhe die Gesamtheit der Bürger (Bürgerschaft) nach dem Rezess mit zu entscheiden hatte.[2] Diese Bürgerversammlung wurde in diesen Fällen zusammengerufen und tagte als Vollversammlung vor dem Rathaus. Bei einer gesamten Einwohnerschaft von etwa 10.000 Menschen (im Jahr 1350) war das unproblematisch, zumal nicht alle Bewohner das Bürgerrecht hatten. Aus diesen Versammlungen entwickelte sich die „Erbgesessene Bürgerschaft“, eine Versammlung, deren Mitglieder Grundbesitz in der Stadt haben mussten. Es folgten weitere Rezesse, die Regelungen der Zuständigkeit zwischen Bürgerschaft und Rat aufnahmen.

Gegen Ende des 17. Jahrhunderts nahm der Unmut der Bürgerschaft über das Gebaren des Rates wieder zu. Hauptvorwürfe waren Vetternwirtschaft und schleichende Beschneidung der Bürgerrechte. 1684 wurde Bürgermeister Hinrich Meurer verhaftet, weil er sich für den suspendierten Ratsherrn Nicolaus Krull beim Kaiser eingesetzt hatte. Meurer floh nach Lüneburg-Celle und die Sprecher der Bürgerschaft Hieronymus Snitger und Cord Jastram regierten von da ab zwei Jahre de facto die Stadt. Als sie den dänischen König Christian V. um Beistand gegen die cellische Bedrohung ersuchten, verlangte dieser eine hohe Kontribution, die Übergabe der Stadtschlüssel und Duldung einer dänischen Besatzung. Dadurch schlug die Stimmung in der Stadt über Nacht zugunsten eines Bündnisses mit Lüneburg-Celle um, und mit deren Hilfe wurde der Angriff der Dänen am 26. August 1686 abgewehrt. Snitger und Jastram wurden anschließend verhaftet und hingerichtet. Meurer kehrte am 10. November auf den Bürgermeistersessel zurück. Die innenpolitische Krise wurde aber erst 13 Jahre später durch einen Rezess endgültig beigelegt. Seitdem war der Rat von der Bürgerschaft abhängig.[3]

Bürgerliche Kollegien

Wahl der Kirchspielverwaltung.png
Zusammensetzung der Kollegien von 1529 bis 1687
Rat- und Bürgerkonvent 1834
Bürgerbrief 1845

Im „Langen Rezess“ von 1529 wurde nach der Reformation verfassungsrechtlich festgelegt, dass der Rat der Stadt mehreren Ausschüssen der Erbgesessenen Bürgerschaft, den so genannten bürgerlichen Kollegien, Rechenschaft ablegen musste.

Die bürgerlichen Kollegien entwickelten sich aus der kirchengemeindlichen Selbstverwaltung und blieben auch Teil derselben, weshalb nur Mitglied in diesen Gremien werden konnte, wer männlich, ein Bürger mit Grundbesitz und lutherisch war. Das zentrale Gremium der Kirchenspiele war der Rat der Verwalter der Armenkassen, jeweils zwölf Diakone, die aus der Bürgerschaft bestimmt wurden. Dabei wechselte das Wahlverfahren. Wurden die Diakone und Subdiakone anfangs von den Erbgesessenen gewählt, machten diese später Wahlvorschläge und die jeweiligen höheren Gremien ergänzten die unteren.

Die ältesten drei Mitglieder aus dem Rat der Diakone standen als Gemeindeälteste, genannt Oberalte, an der Spitze der Kirchengemeinde. Die Gemeindeältesten aller Kirchspiele bildeten zusammen das Kollegium der Oberalten. Die Oberalten waren neben ihrer kirchlichen Gemeindetätigkeit dafür verantwortlich, dass die in dem Rezess ausgehandelten Einigungen zwischen Rat und Bürgerschaft auch eingehalten wurden. Außerdem beriefen die Oberalten die Vollversammlungen der Bürgerschaft ein und leiteten diese Versammlungen.

Die Erbgesessene Bürgerschaft stimmte nicht geschlossen, sondern getrennt nach Kirchspiel ab. Daher fanden in der Rathaushalle vier, später fünf Versammlungen nacheinander statt.[4] Das Hamburger Stadtgebiet war in vier Kirchspiele aufgeteilt: St. Petri, St. Nikolai, St. Katharinen und St. Jacobi. 1687 wurde die Neustadt mit dem fünften Kirchspiel St. Michaelis hinzugefügt.

Die Initiative für neue Gesetze ging von dem Gremium der 144er (ab 1687: 180er) aus, einem Zusammenschluss der Diakone und Subdiakone aller Kirchspiele, in dem die Gesetze formuliert und diskutiert wurden, bevor sie dem Rat und der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt wurden. Diese Kollegien bildeten einen bürgerlichen Gegenpol zum Rat, da aber auch die Diakone und damit die Oberalten ihr Amt auf Lebenszeit innehatten, waren auch diese Vertreter in der Regel sehr alt.

Dennoch war auch dieses System der Bürgerlichen Kollegien kein Garant für Frieden innerhalb der Stadt. So musste um 1708 eine Kaiserliche Kommission mit Waffengewalt die Ordnung in der Stadt wiederherstellen und die unterschiedlichen Gruppierungen um Rat und Bürgerschaft zu Verhandlungen zwingen, die 1712 ihren Abschluss im sogenannten Hauptrezess fanden. Dieser legte unter anderem fest, wer an den Versammlungen der Bürgerschaft teilnehmen durfte, wie viele Ratsherren (24) und Bürgermeister (vier) die Regierung bildeten, wie Bürgerschaft und Rat zusammenarbeiten sollten.

Seit 1710 erhielt die „Commerz-Deputation“ sieben Sitze in der Bürgerschaft. Die Wahlinstitution war die Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns. Dieses Wahlrecht ging 1919 verloren.

Vormärz und Revolutionszeit (1842 bis 1859)

Nach dem Hamburger Brand 1842, bei dem das alte Hamburger Rathaus zerstört wurde, vermehrte sich die Kritik an den Staats- und Verwaltungsorganen. Im Vormärz, der überall in Deutschland Kritik an den politischen Verhältnissen hervorbrachte, entstanden auch in Hamburg verschiedene Strömungen. Auf der einen Seite standen die Liberalen, die eine Repräsentativverfassung nach englischem Vorbild forderten. Sie wollten aber bei den Wahlen das Besitz- und Bildungsbürgertum gegenüber den ärmeren Schichten bevorzugen. Die Gruppe der Demokraten dagegen wollte eine „Unbedingte Volkssouveränität“ und eine Beteiligung aller Schichten am politischen Prozess. Gegen beide Richtungen stemmte sich die Erbgesessene Bürgerschaft, aus der der Senat gewählt wurde.[5]

Deutsche Revolution und Hamburger Konstituante

Auf die immer massiveren Forderungen im Winter und Frühjahr 1848 reagierten am 13. März der Senat und die Erbgesessene Bürgerschaft mit einer gemeinsamen Deputation. Sie sollte alle Forderungen sammeln und beraten. Überraschenderweise beruhigten sich die Gemüter, auch wenn in der Deputation wieder nur Mitglieder der beiden Organe beteiligt waren. Die erste moderne Wahl vom 18. bis 20. April fand aber nicht zu einem Hamburger Parlament, sondern zur Frankfurter Nationalversammlung statt. Gewählt wurden die drei liberalen Politiker Edgar Daniel Roß, Ernst Merck und Johann Gustav Wilhelm Moritz Heckscher.

Dadurch, dass die Deputation sich nicht auf ein neues Wahlrecht beziehungsweise eine Verfassung einigen konnte und klar wurde, dass sie am Status Quo festhalten wollte, forderten die politischen Vereine in Hamburg eine „Konstituante“ (verfassunggebende Versammlung) nach dem Vorbild der Frankfurter Nationalversammlung. Der Senat und die Erbgesessene Bürgerschaft konnten sich dem Druck des Volkes nur schlecht entziehen, weil auch das Bürgermilitär mit den neuen politischen Ideen sympathisierte. Aber die vom Senat am 18. August 1848 zugesicherten freien Wahlen brachten Streit zwischen der liberalen und der demokratischen Strömung. Streitpunkte waren vor allem die Frage nach einem relativen oder absoluten Mehrheitswahlrecht sowie nach den Diäten der Abgeordneten.

Haus der patriotischen Gesellschaft und Sitz der Hamburger Konstituante von 1848 bis 1850

Am 8. September wurde mit Zustimmung der Erbgesessenen Bürgerschaft das Wahlgesetz verkündet. Es sollten mit wenigen Ausnahmen alle männlichen Staatsangehörigen ab 22 Jahre wahlberechtigt sein. Hamburg wurde in elf Wahlbezirke aufgeteilt, aus denen insgesamt 188 Abgeordnete gewählt werden sollten. Die beiden Hauptgruppen, die sich zur Wahl stellten, waren das fortschrittliche „Liberale Wahlkomitee“ und der eher konservative „Patriotische Verein“. Die Beteiligung an der Wahl vom 5. Oktober bis 4. Dezember (es wurde nacheinander in den Wahlkreisen gewählt) fiel mit 50 % der 38.000 Wahlberechtigten ernüchternd aus. Das Liberale Wahlkomitee ging aber mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen als klarer Sieger aus dieser Wahl hervor. David Christopher Mettlerkamp wurde Alterspräsident der Konstituante und forderte am Anfang der Beratungen: „Gleiche politische und bürgerliche Berechtigung aller Staatsangehörigen, […] ist eine unabweisliche Forderung der Vernunft und eines sittlichen Willens.“ [6]

Präsident dieser Konstituante wurde zeitweise Dr. Johannes Versmann, der 1859 erster Präsident der Bürgerschaft werden sollte. Als herausragender Erfolg kann die Verabschiedung der „Verfassung des Freistaates Hamburg“ vom 11. Juli 1849 gesehen werden.[7] Die Konstituante tagte bis zu ihrer Auflösung 1850 in den Räumen der Patriotischen Gesellschaft von 1765.[8]

Restauration

Die Restauration nach der Revolution machte auch vor Hamburg nicht halt. Als im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen Krieges ab August 1849 preußische Truppen in Hamburg stationiert waren und Hamburg dem Drei-Königs-Bündnis Preußen, Sachsen und Hannover beigetreten war, wurden die demokratischen Kräfte zurückgedrängt, und die konservativen Kräfte bekamen die Oberhand. Am 14. Juni 1850 wurde die Konstituante aufgelöst. Schon vorher hatte sie sich am 2. Mai wegen andauernder Beschlussunfähigkeit auf unbestimmte Zeit vertagt. In der Folge gab es zwar viele Diskussionen und auch einen Entwurf zu einer neuen Verfassung durch die „Neuner Kommission“[9], aber erst 1859/1869 wurden zögerliche Reformen im Wahlrecht und in den Verfassungsfragen umgesetzt.[10]

Die Erbgesessene Bürgerschaft trat am 24. November 1859 zu ihrer letzten Versammlung zusammen. Zwischen 1.200 und 1.600 stimmberechtigte Männer waren anwesend und schafften sich selbst und die Oberalten als Gremien ab. Zutritt zu dieser (d.h. der Erbgesessenen Bürgerschaft) hatte jeder gehabt, der das Bürgerrecht sowie eines der alten Häuser ("Erben") besaß. Berechtigt zum Mitreden waren etwa 4000 bis 5000 Männer gewesen, die wie in den Schweizer Urkantonen – nur für sich selbst sprachen.[11]

Parlamentarische Bürgerschaft (1859 bis 1918)

Der Status der Bürgerschaft wurde durch die Hamburgische Verfassung vom 28. September 1860 aufgewertet. Der Senat war ab diesem Moment von der Bürgerschaft zum Teil abhängig. Durch die Verfassung, die von Senat und Bürgerschaft verabschiedet wurde, konnten die Mitglieder der Bürgerschaft erstmals die Senatoren wählen. Vorher waren die Senatoren durch „Selbstergänzung“ des Senats bestimmt worden. Weiterhin war das Amt eines Senators auf Lebenszeit angelegt.

Die Verfassung und somit auch die Wahl zur Bürgerschaft waren bis 1918 nicht demokratisch, sondern zum größten Teil timokratisch (Herrschaft der Angesehenen) geprägt. Auch wenn ab Anfang des 20. Jahrhunderts andere Strömungen (beispielsweise die Sozialdemokratie) beschränkten politischen Einfluss gewannen, blieb das Herrschaftsgebilde starr.[12]

Der Sitz der neu geschaffenen Hamburgischen Bürgerschaft waren die Räumlichkeiten der Patriotischen Gesellschaft, die bereits die Hamburger Konstituante 1848 bis 1850 genutzt hatte. Das Rathaus, eigentlicher Ort eines Stadtparlaments, war beim Hamburger Brand von 1842 zerstört worden und ein neues war bis Ende der 1850er-Jahre noch nicht errichtet worden. Erst am 26. Oktober 1897 wurde das Neue Rathaus eingeweiht und zur Heimat des Hamburger Parlaments und des Senats.

Ab der ersten gewählten Bürgerschaft 1859

Sitzung der Bürgerschaft 1897

1859 wurde erstmals die Bürgerschaft in Wahlen bestimmt. In einer Mischung aus Zensuswahlrecht und Klassenwahlrecht wurden 192 Abgeordnete in die Bürgerschaft entsandt (ab 1879 nur noch 160 Abgeordnete). Die aktive Teilnahme an den Wahlen war an verschiedenste Voraussetzungen gebunden: Zum einen durften nur Männer ab 25 Jahre wählen, zum anderen mussten sie das Hamburger Bürgerrecht besitzen sowie regelmäßig Steuern abführen.

Die Bürgerschaftsseite des neuen Rathauses 1897

Von den 192 Mandaten der Bürgerschaft 1859 gingen 84 aus den Zensuswahlen hervor, die vom 14. bis 21. November 1859 durchgeführt wurden. Damit war die Forderung der Hamburger „Konstituante“ von 1848, die Bürgerschaft durch allgemeine Wahlen zu bestimmen, nur teilweise erfüllt worden. Durch das Wahlrecht, welches viele Schichten und Bewohner Hamburgs ausgrenzte, war der Schritt zu einer freien, gleichen und allgemeinen Wahl noch nicht gegeben. Nur etwa fünf Prozent der Bewohner Hamburgs kamen überhaupt in den Genuss des neuen Wahlrechts.[13] Weitere 48 Abgeordnete wurden von den Erbgesessenen (den Grundeigentümern) und 60 von den Deputierten bzw. den Gerichten (den so genannten Notabeln) bestimmt. Die „Erbgesessene Bürgerschaft“ wählte bei ihrer letzten Sitzung am 24. November 1859 ihre Vertreter für das neue Parlament. Zum Teil konnte eine Person in zwei oder sogar in drei Bereichen wählen; ihre Stimme erhielt so ein überproportionales Gewicht.[14]

Die Bürgerschaft konstituierte sich am 6. Dezember 1859 und wählte den Rechtsanwalt Johannes Versmann zu ihrem Präsidenten. Dadurch, dass Versmann als Liberaler schon in der „Hamburger Konstituante“ gesessen hatte, wird deutlich, dass trotz des eingeschränkten Wahlrechts eine „reformerische Mehrheit“ in der Bürgerschaft überwog.[15] Sekretäre und Syndici wurden weiterhin vom Senat selbst bestimmt.

In der ersten Bürgerschaft bildeten sich zwei Fraktionen: die Fraktion der Rechten (vorwiegend Kaufleute und Notabeln) und die Fraktion der Linken (vorwiegend Handwerker und Kleingewerbe). Die Fraktion des Linken Zentrums (vorwiegend Industrielle) kam erst 1868 dazu und forderte, die Sachthemen wieder in den Vordergrund zu stellen und nicht die politische Überzeugung. Die Richtungsbezeichnungen der drei Fraktionen hatten aber trotzdem mehr mit der sozialen Herkunft als mit einer politischen Überzeugung zu tun.[16] Mit der neuen Bürgerschaft ging auch die Emanzipation der Juden einher. In der ersten Bürgerschaft saßen neun jüdische Abgeordnete. Unter ihnen waren Gabriel Riesser, Isaac Wolffson und Anton Rée. Ihre verfassungsmäßige Gleichberechtigung kam erst ein Jahr später mit der neu erlassenen Hamburgischen Verfassung.[17]

1860er- bis 1880er-Jahre

Bald nach ihrer Gründung ging die Bürgerschaft viele Einrichtungen an, die nicht mehr zeitgemäß waren oder so empfunden wurden. Als erster Schritt wurde 1860 die Torsperre aufgehoben, was der neuen Institution schnell Sympathien einbrachte. 1865 folgte ein Gewerbegesetz, welches alte Zünfte und Brüderschaften entmachtete. Dieses Gesetz war einer der ersten großen Streitpunkte in der Bürgerschaft. Aufgrund der Verfassung von 1860 und der damit einhergehenden Trennung von Staat und Kirche wurde die Kirchenbuchführung abgeschafft; stattdessen wurden die Zivilstandesregister eingeführt. Zudem kam 1876 noch die obligatorische Zivilehe hinzu. Mit dem Unterrichtsgesetz vier Jahre später wurden die Schulen und Bildungseinrichtungen unter staatliche Aufsicht gestellt. Mit diesen Maßnahmen fand Hamburg „endlich Anschluss an die Ideen der neuen Zeit“.[18]

Julius Engel, Bürgerschaftspräsident von 1902 bis 1913

Die Hamburger Verfassung von 1860 wurde 1879 grundlegend reformiert. Diese in der Bürgerschaft lebhaft diskutierte Reform änderte auch die Institution selber: Die Anzahl der Parlamentarier wurde von 192 auf 160 reduziert. Auch der Wahlmodus wurde verändert. Nun wurde die Hälfte der Abgeordneten durch direkte und geheime Wahl bestimmt. Weiterhin blieb das Wahlrecht aber an das Bürgerrecht gekoppelt und grenzte breite Schichten der Bevölkerung aus. 1879 besaßen von den etwa 450.000 Einwohnern Hamburgs nur 22.000 das Wahlrecht zur Bürgerschaft, dagegen durften 103.000 ihre Stimme zur Reichstagswahl abgeben. Je 40 weitere Mandate für das Hamburger Parlament wurden durch Wahl innerhalb der Grundeigentümer und der Notabeln vergeben.[19] Die Notabeln setzten sich nach Artikel 30 der Verfassung aus Richtern, Handelsrichtern, Mitgliedern der Vormundschaftsbehörde, bürgerlichen Mitgliedern der Verwaltungsbehörden, der Handels- oder Gewerbe-Kammer zusammen.[20]

Im Mai 1881 stimmte die Bürgerschaft zusammen mit dem Senat dem Beitritt zum Deutschen Zollverein zu. Ein Kompromiss zwischen dem Hamburger Bürgermeister Johannes Versmann und Otto von Bismarck sah ein Freihafengebiet vor, in dessen Bereich die Waren zollfrei blieben, auch wenn sie dort weiterverarbeitet oder veredelt wurden (beispielsweise Kaffee geröstet). Das umstrittene Projekt, welches eines der größten Bauprogramme (Speicherstadt) der Stadt nach sich zog, wurde mit dem endgültigen Beitritt im Oktober 1888 vollendet.[21]

Die neuen Fraktionen

Die Sozialdemokraten kamen 1901 durch Otto Stolten zu ihrem ersten Sitz im Parlament. Es folgte nach den Wahlen 1904 die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit 13 Mitgliedern. Bemerkenswert ist der relativ geringe Anteil von Abgeordneten, im Vergleich zu den Wahlergebnissen der Reichstagswahlen. In den drei Wahlkreisen[22] konnte die SPD 1880 einen, ab 1883 zwei und ab 1890 alle ihre Kandidaten durchbringen. Durch die freie und gleiche Wahl aller männlichen Bewohner erzielte die SPD Ergebnisse von mehr als 58 %[23]

1906 wurde zur Abwehr der Sozialdemokratie das Wahlrecht verschärft (der so genannte Wahlrechtsraub). Als Protest gegen das neue Wahlrecht, das das Klassenwahlrecht stärkte, bildete sich die Fraktion der „Vereinigten Liberalen“, deren Mitglieder – wie beispielsweise Carl Wilhelm Petersen – zuvor überwiegend der Fraktion der Rechten angehört hatten. Einzelne Abgeordnete entstammten aber auch einer der beiden anderen traditionellen Fraktionen.

Novemberrevolution (1918/1919)

In der Nacht vom 5. auf den 6. November 1918 übernahmen Matrosen unter dem 20-jährigen Maat Friedrich Zeller die Macht in Hamburg. Der Vorsitzende der USPD, Ferdinand Kalweit, übernahm am Morgen des 6. November die zivile Verantwortung. Bereits am Vormittag bildete sich unter der Leitung von Zeller und Kalweit ein „provisorischer Arbeiter- und Soldatenrat“. Die Macht lag bereits gegen Mittag de facto bei diesem Rat, auch wenn offiziell die Stellung von Bürgerschaft und Senat unangetastet blieb. Am 8. November bildete sich der Große Arbeiterrat in Hamburg. Zwei Tage später wurde das Exekutivgremium des Rates gewählt. Der Historiker und Linksradikale Heinrich Laufenberg, der erst wenige Stunden in der Stadt war, wurde sofort in das dreißigköpfige Gremium gewählt und wenig später durch eine Kampfabstimmung als Vorsitzender bestätigt. Laufenberg und der Matrose Wilhelm Heise stellten somit den Kopf des in Hamburg regierenden Arbeiter- und Soldatenrats.[24]

Am 12. November wurde die Bürgerschaft gegen den Widerstand der Mehrheits-SPD und des überwiegenden Teils der Gewerkschaften auf Druck Laufenbergs offiziell beseitigt, aber bereits wenige Tage später, am 18. November, wieder als „kommunale Verwaltungsinstanz“ eingesetzt. Sie sollte wie die Behörden ihre Alltagsgeschäfte weiterführen, hatte aber keine politische Entscheidungsbefugnis. Es gab somit eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeiter- und Soldatenrat sowie der Bürgerschaft. Die Kooperation zwischen den beiden Gremien entstand daraus, dass der Rat nicht auf das Wissen und die Erfahrung im Bereich der Verwaltung verzichten konnte. Ein Problem für die Bürgerschaft war dagegen, dass sie von einem Großteil der Bevölkerung nicht mehr als Entscheidungsträger akzeptiert wurde und sie den Rat brauchte, um Maßnahmen durchzusetzen. Gemeinsam wurden zum Beispiel der Achtstundentag, ein neuer Kündigungsschutz sowie die Beseitigung der Akkordarbeit eingeführt.

Von fast allen politischen Strömungen wurde eine neu gewählte Bürgerschaft gefordert. Die Frage, wie diese Wahl aussehen sollte, welche die Aufgaben der neuen Bürgerschaft sein sollten und der Zeitpunkt der Wahl waren aber äußerst umstritten. Die SPD wollte einen schnellen Termin für eine freie, gleiche und geheime Wahl, weil dies eine der Hauptforderungen war, für die sie die Jahre vor der Revolution gekämpft hatten. Die bürgerlichen und konservativen Kräfte, die vorher meist eine allgemeine und gleiche Wahl abgelehnt hatten, drängten ebenso auf einen frühzeitigen Termin. Es war für sie die einzige Möglichkeit, wieder politischen Einfluss zu erlangen und die Machtposition des Arbeiter- und Soldatenrates zu brechen. Die USPD war eher für einen späteren Termin, um die Erfolge der Revolution zu sichern und auf ein gesichertes Fundament zu stellen. Die einzigen, die eine Verfassungsgebende Versammlung ablehnten, waren die so genannten Linksradikalen, die sich später der neugegründeten KPD anschlossen. Es entstand unter anderem durch dieses Thema eine so heftige Kontroverse, dass sich auf Jahre ein tiefer Spalt zwischen den Arbeiterparteien bilden sollte.[25]

Weimarer Republik (1919 bis 1933)

Ab 1919 galt ein allgemeines und gleiches Wahlrecht für die Bürgerschaft. Erst seitdem besitzt die Bürgerschaft die volle Souveränität. Senatoren wurden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich von der Bürgerschaft gewählt. 1921 wurde dieses auch offiziell in die neu geschaffene Verfassung aufgenommen. Damit war die Bürgerschaft erstmals eine volle Repräsentation aller Wahlbürger im obersten Staatsorgan. Der Senat stand nun unter direkter Kontrolle des Parlaments.[12]

Nach der Wahl zur Verfassungsgebenden Bürgerschaft 1919 (siehe unten) wurde bis 1932 sechsmal nach den Regeln der neuen Verfassung gewählt. Die Bürgerschaftswahl vom 9. Oktober 1927 musste aufgrund eines Urteils des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich wiederholt werden. Das Gericht entschied, dass die Wahlrechtsänderung, die eine Hürde für kleine Parteien zur Bürgerschaftswahl vorsah, verfassungswidrig sei. Die Hürde bestand darin, dass die Parteien 3.000 Unterstützer-Unterschriften nachweisen und eine Kaution stellen sollten. Diese Maßnahmen waren aber mit der Reichsverfassung nicht vereinbar.[26]

Insgesamt gab es in der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 536 Politiker, die ein Mandat in der Bürgerschaft innehatten. Davon waren lediglich 44 Frauen (für die SPD: 18, KPD: 11, DDP: 6, DVP: 4, DNVP: 3, USPD 2).[27]

Ab 1919 bildeten die SPD und die DDP (ab 1930 Deutsche Staatspartei [DStP]) eine Koalition und konnten so den ersten demokratischen Senat der Hansestadt bestimmen. Mit der Bürgerschaftswahl vom 26. Oktober 1924 hatte die bisherige Koalition keine Mehrheit mehr und die Deutsche Volkspartei wurde in die Koalition mit aufgenommen. Nach der Wahl vom 27. September 1931 hatte auch dieser Zusammenschluss seine Mehrheit in der Bürgerschaft verloren. Am 24. April 1932 wurde die NSDAP zur stärksten Fraktion in der Bürgerschaft, konnte aber noch nicht den Senat stellen. Am 8. März 1933 wurde eine Koalition aus NSDAP, DStP, DNVP und DVP gebildet.

Die SPD stellte ab 1919 die stärkste Fraktion, bis sie 1932 knapp von der NSDAP abgelöst wurde. Sie verlor aber während dieser Zeit über 20 % ihrer Stimmen. Waren es 1919 noch über 50 % sollten es 1931 nur noch 27,8 % der Stimmen sein.

Bürgerschaftswahl 1919

Bürgerschaftswahl 1919
 %
60
50
40
30
20
10
0
50,46%
20,47%
8,60%
8,07%
4,20%
2,86%
2,45%
1,20%
1,69%
HWB Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Kürzel
GeWb Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Kürzel
Sonst.

Bei der ersten Bürgerschaftswahl am 16. März 1919 wurden erstmals alle Bürger und Bürgerinnen Hamburgs aufgerufen zu wählen. Das Recht zu wählen war nicht mehr abhängig vom Status als Bürger, sondern nur vom Wohnsitz, der in Hamburg sein musste. Eine der Hauptaufgaben der Bürgerschaft war es, der Stadt eine neue Verfassung zu geben und diese mit demokratischen und republikanischen Inhalten zu füllen.[28]

Es beteiligten sich 532.911 Hamburger an den Wahlen, was eine Wahlbeteiligung von 80,55 % ergab. Die SPD gewann klar mit 50,5 % der Stimmen die Wahl. Es folgten bei den Wahlen die DDP (20,5 %), die USPD (8,1 %), die DVP (8,6 %) und die DNVP (2,9 %). Durch den klaren Erfolg der SPD und DDP bei der Wahl zeigte sich ein deutliches Signal für die Demokratie. Die beiden Parteien hatten sich nämlich von Anfang an eindeutig für eine demokratische Republik ausgesprochen. Die SPD ging trotz ihrer absoluten Mehrheit eine Koalition mit der DDP ein. Schon in der Kaiserzeit war die Zusammenarbeit zwischen den Linksliberalen (Vereinigte Liberale) und Sozialdemokraten intensiv geführt worden und sollte nun als Regierung eine breite Masse repräsentieren.

Bei der Bürgerschaftswahl 1919 hatten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. In der ersten Bürgerschaft waren von 185 Abgeordneten 17 Frauen (9,2 %). Davon stellte die SPD mit neun Frauen den größten Anteil, gefolgt von der DDP mit vier und der USPD mit zwei. Je ein Sitz im Parlament wurde von der DVP und der DNVP mit einer Frau besetzt.[29]

Kapp-Putsch

Der Kapp-Putsch 1920 wurde in Hamburg sofort von dem für die Hansestadt zuständigen Chef des Generalkommandos in Stettin Paul von Lettow-Vorbeck, dem Garnisonsältesten Oberst von Wangenheim und weiteren Offizieren unterstützt. Von Wangenheim löste im Verlauf des Putsches die Bürgerschaft auf und die veranlasste die Absetzung des Senats. Der Großteil der in Hamburg stationierten Mannschaften und deren Unteroffiziere sowie die Polizei hielten sich anscheinend loyal zur Republik und zu den gewählten Vertretern Hamburgs. Trotz der Weigerung des späteren Senators Hermann Carl Vering, die Einwohnerwehren gegen die Putschisten einzusetzen, verhielten diese sich in großen Teilen loyal zur Verfassung.

Während des Putsches unterstützten der Großteil der Bürgerschaft sowie der Hamburger Senat die demokratische Reichsregierung. Für die beiden sozialdemokratischen Parteien (SPD und USPD) und die DDP sprach der liberale Politiker Christian Koch aus diesem Anlass in der Bürgerschaft: „Wir wollen den Bruderkrieg nicht; wenn jene gewissenlosen Menschen ihn aber wollen, dann nur zu. Wir sind bereit unser Leben einzusetzen, damit das Errungene dem deutschen Volke erhalten bleibt.“ Die Regierungsparteien sowie die USPD bildeten einen paritätisch besetzten Ausschuss und riefen die Demokraten auf, sich zum bewaffneten Kampf für die Republik bereitzuhalten. Die genannten Parteien sowie die Gewerkschaften, die Betriebsräteorganisationen, Beamtenverbände und weitere gesellschaftliche Gruppen riefen zum Generalstreik auf.

Durch die vehemente Gegenwehr der demokratischen Kräfte und die Folgen des erfolgreichen Generalstreiks mussten die Putschisten schnell einsehen, dass sie keine Chance hatten. Bereits zwei Tage vor dem Rückzug Wolfgang Kapps von seinen selbst ernannten Ämtern war am 15. März 1920 der Putsch in Hamburg beendet.[30]

Hamburger Aufstand

Ernst Thälmann, Mitglied der Bürgerschaft und Anführer beim Hamburger Aufstand

Dreieinhalb Jahre später war mit dem kommunistischen Hamburger Aufstand die Bürgerschaft wieder mit einem Umsturzversuch konfrontiert. Dieser Aufstand vom 23. bis zum 24. Oktober 1923 war aber im Gegensatz zum Kapp-Putsch in der Ausführung ein regionales Ereignis für Hamburg und Umgebung. Die Hamburger KPD und SPD standen sich in der Bürgerschaft noch unversöhnlicher gegenüber als überregional in der Weimarer Republik ohnehin schon. Bereits vor der offenen Revolte waren Tendenzen in der Bürgerschaft über eine gewaltsame Auseinandersetzung hörbar. Der KPD-Politiker Hugo Urbahns sagte zum Beispiel am 5. September 1923: „[…] deswegen sagen wir den Arbeitern: Schließt Euch zusammen gegen das Unternehmen, gegen diesen Staat, gegen die Sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaftsführer; nehmt den Kampf auf, wenn es sein muss, mit den Waffen in der Faust, […] nehmt den Kampf auf mit allen Mitteln; erst dann werdet Ihr Gewissheit haben, daß Ihr errettet werdet vor dem Unternehmertum und vor den Führern, die gegen Euch wüten!“.[31] Solche Aufrufe sollten sich in der Zeit bis zum Aufstand wiederholen, vor allem weil das Parteiorgan, die Hamburger Volkszeitung, zum wiederholten Male verboten wurde. Die KPD in der Bürgerschaft ging aber die überwiegende Zeit der normalen Parlamentstätigkeit nach und beteiligte sich an den tagespolitischen Themen.[32]

Nachdem in den Morgenstunden des 23. Oktober der Aufstand losgebrochen war, standen die Kommunisten einer Übermacht an Hamburger und Altonaer Polizei gegenüber. Der Aufruhr war schon am Abend des Tages in fast allen Gebieten gescheitert. Nur in Barmbek und Schiffbek konnten die Aufständischen sich bis zum nächsten Tag halten. Das Ergebnis der zwei Tage waren über 100 Tote und eine weitere Verschärfung der Spannungen zwischen den beiden Arbeiterparteien.

Am 24. Oktober um 18 Uhr, also wenige Stunden nach dem generellen Ende des Aufstandes, kam die Bürgerschaft zu ihrer regulären Sitzung zusammen. Neben der kommunistischen Verantwortung des Aufstandes wurde von den sozialdemokratischen Abgeordneten aber auch die Notlage der deutschen Bevölkerung angesprochen, die eine solche Aktion erst ermöglichen konnte. Neben der an der Regierung beteiligten DDP lehnten auch die rechten Parteien den Aufstand als Terrorakt ab. Die DVP hätte noch mehr Härte gegenüber den Aufständischen angebracht gefunden. Von kommunistischer Seite war es Karl Seß, der sich zu den Ereignissen äußerte. Er sagte nichts direkt zum Aufstand, sondern griff die anderen Parteien, vor allem die SPD, und das kapitalistische System scharf an. In der Nacht zum 24. Oktober und den darauffolgenden Tagen waren insgesamt sieben kommunistische Mitglieder der Bürgerschaft verhaftet worden. Der Abgeordnete Hugo Urbahn hielt sich versteckt und wurde erst am 13. Januar des folgenden Jahres verhaftet. Erst ein Jahr später kam es zu Verurteilungen der beteiligten kommunistischen Abgeordneten, Redakteure und Gewerkschafter. Die Bürgerschaftsabgeordneten waren Karl Rühl, Fritz Esser, Alfred Levy und Karl Köppen. Andere Politiker wie Ernst Thälmann oder Hans Kippenberger tauchten unter.[33]

Bürgerschaftswahl 1925

1925 wurde die Bürgerschaft das dritte Mal während der Weimarer Republik gewählt. Die Wahlbeteiligung war von 80,55 % (1919) und 70,9 % (1921) bei dieser Wahl auf 66,06 % abgerutscht. Die Anzahl der Wähler blieb dabei aber aufgrund des Zuwachses der Stadt bei etwa 535.000 fast gleich. Zehn Parteien stellten die 160 Abgeordnete, wobei die fünf kleinen Parteien nur elf Mandate auf sich verbuchen konnten.

Nachdem sich die Regierungskoalition trotz großer Verluste im Wahljahr 1921 noch einmal hatte behaupten können, war sie dieses Mal auf einen weiteren Partner angewiesen. Im Gegensatz zu ersten Wahl 1919, bei der die Koalition aus SPD und DDP noch eine Zustimmung von über 70 % erhalten hatte, musste sie sich 1921 schon mit knapp 55 % zufriedengeben und 1925 schenkten ihnen nur noch etwas mehr als 45 % der Wähler das Vertrauen. Die DVP wurde als neuer Koalitionspartner gewonnen. Diese Partei hatte ihr Ergebnis gegenüber der Wahl von 1921 behaupten und sogar leicht ausbauen können und stellte die viertstärkste Kraft dar. Das Selbstverständnis dieser Partei war ein gänzlich anderes als das der SPD und der DDP. Die Partei legte gerade in Hamburg wert darauf, eine Rechtspartei (oder auch schwarz-weiß-rote-Partei) zu sein. Sie hatte eine Abneigung gegen den demokratischen Staat und war zudem nicht an einem Ausgleich zwischen den sozialen Schichten interessiert. Den Staat aber direkt zu bekämpfen, stand gegen die „Tradition des hanseatischen Besitz-und Bildungsbürgertums“. Der Drang für viele Personen, der DVP wieder in die Machtzentrale zu kommen, überwog trotz der Abneigung gegenüber den Linksliberalen und sozialdemokratischen Parteien.

Die antirepublikanischen Kräfte auf der linken und rechten Seite des politischen Spektrums waren mit über 30 % gestärkt aus der Wahl hervorgegangen. Die DNVP stellte mit fast 17 % der Stimmen und einem Zugewinn gegenüber 1921 von über 5 % die zweitstärkste Kraft innerhalb des Parlamentes. Es sollte aber auch das beste Ergebnis für die Partei bleiben.[34]

Bürgerschaftswahl 1927 und 1928

Erstmals seit dem Hamburger Aufstand kam es nach der Bürgerschaftswahl vom 9. Oktober 1927 wieder zu Verhandlungen zwischen den beiden Arbeiterparteien SPD und KPD. Doch trotz dieser Verhandlungen konnten sich die beiden Parteien nicht auf eine Koalition einigen. Die SPD forderte als stärkere Partei die Richtlinien der gemeinsamen Politik vorzugeben, was die KPD kategorisch ablehnte. Dagegen konnte sich die SPD nicht auf die Mindestforderungen der KPD einlassen und auch nicht auf das Angebot, sich von den Kommunisten als eine Minderheitenregierung tolerieren zu lassen. Am 26. Oktober wurden die Gespräche offiziell als gescheitert erklärt. Die SPD setzte die Koalition mit der DDP und der DVP, die seit 1925 bestand, fort. Auch nachdem die Wahl von 1927 vom Staatsgerichtshof für ungültig erklärt worden war und im darauf folgenden Jahr wieder gewählt werden musste, blieb die Koalition bestehen.[35]

Zeit der Stabilisierung

Zwischen 1924 und 1929 war in der gesamten Weimarer Republik eine „relative Stabilisierung“ zu erkennen.[36] Dies galt auch für die Stadt Hamburg, wo in dieser Zeit Sozialreformen durchgeführt wurden. Trotz des Koalitionspartners DVP, die sich nicht als Reformpartei einen Namen machte, wurden in den Jahren durch die SPD und die DDP die Reformen vorangetrieben. Zudem entstand Druck auf die SPD von seiten der um Wählerstimmen konkurrierenden KPD.

Nach den Revolutions- und Krisenjahren, in denen durch Unruhen und Geldentwertung keine Zeit und keine Möglichkeiten für große Reformvorhaben war, sollte sich ab 1924 die Bürgerschaft vermehrt den Bereichen der Wohnungsbau-, Bildungs- und Sozialpolitik zuwenden. Unter Fritz Schumacher als Oberbaudirektor wurden durch die Bürgerschaft Gelder bewilligt, um gerade den sozialen Wohnungsbau zu fördern. In der Weimarer Republik und gerade in der Zeit zwischen 1923 und 1931 entstanden über 60.000 Neubauwohnungen in der Stadt. In der Schul- und Ausbildungspolitik wurden viele verschiedene Bereiche angegangen. Die Volksschulen wurden räumlich erweitert (sie erhielten Gymnastikhallen und Festsäle) oder wurden neu gebaut. Die Klassen wurden verkleinert und die Lehrerausbildung wurde durch die universitäre Anbindung für Volksschullehrer verbessert. Die Bildungspolitik der Sozialdemokraten und Liberalen wurde von konservativer Seite in der Bürgerschaft als Verschwendungssucht angeprangert. Eine weitere Reform war die Erschaffung eines modernen und auf Resozialisierung aufbauenden Strafvollzuges unter der Leitung des Bürgerschaftsabgeordneten Christian Koch.[37]

Untergang der Demokratie in Hamburg

Die Nationalsozialisten zogen bei der Wiederholungswahl 1928 (die Wahl vom Oktober 1927 wurde als ungültig erklärt) mit drei Mandaten ein. Drei Jahre später stellten sie bei der nächsten Wahl bereits 43 Abgeordnete. Die Parlamentsmehrheit, die bis dahin von SPD, DDP und zum Teil der DVP gestellt wurde, war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden. Die Parteien, die die Weimarer Republik ablehnten (NSDAP und DNVP auf der rechten Seite und die KPD auf der linken), hatten nun ein Übergewicht im Parlament, waren aber ideologisch völlig entgegengesetzt und konnten sich nicht auf ein gemeinsames Programm einigen. Der Senat, der vom Willen der Bürgerschaft abhängig war, hatte ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Weimarer Republik keine Mehrheit mehr in der Bürgerschaft. Eine Mehrheit, den Senat abzuwählen, fand sich aber auch nicht.[26]

Bürgerschaftswahlen zwischen 1919 und 1932[38]

Jahr USPD KPD SPD DDP DVP Zentrum CSVD DNVP VSB NSDAP HWB GeWb Gt MSP Abel MSUWB VRP
1919 8,07 %
13 Sitze
50,46 %
82 Sitze
20,47 %
33 Sitze
8,60 %
13 Sitze
1,20 %
2 Sitze
2,86 %
4 Sitze
5,60 %
9 Sitze
2,45 %
4 Sitze
1921 1,43 %
2 Sitze
11,04 %
17 Sitze
40,62 %
67 Sitze
14,10 %
23 Sitze
13,90 %
23 Sitze
1,23 %
2 Sitze
11,27 %
18 Sitze
3,51 %
5 Sitze
2,25 %
3 Sitze
1924 14,70 %
24 Sitze
32,44 %
53 Sitze
13,22 %
21 Sitze
14,00 %
23 Sitze
1,59 %
2 Sitze
16,96 %
28 Sitze
2,53 %
4 Sitze
1,27 %
2 Sitze
0,65 %
1 Sitz
1,31 %
2 Sitze
1927[39] 16,99 %
27 Sitze
38,15 %
63 Sitze
10,06 %
16 Sitze
11,17 %
18 Sitze
1,51 %
2 Sitze
15,23 %
25 Sitze
1,50 %
2 Sitze
4,19 %
6 Sitze
1,20 %
1 Sitz
1928 16,65 %
27 Sitze
35,94 %
60 Sitze
12,76 %
21 Sitze
12,46 %
20 Sitze
1,37 %
2 Sitze
13,70 %
22 Sitze
2,15 %
3 Sitze
2,93 %
4 Sitze
0,82 %
1 Sitz
1931 21,86 %
35 Sitz
27,81 %
46 Sitze
8,70 %
14 Sitze
4,79 %
7 Sitze
1,40 %
2 Sitze
1,41 %
2 Sitze
5,61 %
9 Sitze
26,25 %
43 Sitze
1,47 %
2 Sitze
1932 15,97 %
26 Sitz
30,23 %
49 Sitze
11,24 %
18 Sitze
3,18 %
5 Sitze
1,34 %
2 Sitze
1,03 %
1 Sitz
4,32 %
7 Sitze
31,23 %
51 Sitze
0,65 %
1 Sitz

Nationalsozialismus (1933 bis 1945)

Die Verfolgung der ersten KPD-Bürgerschaftsabgeordneten wurde nach der Machtübernahme auf Druck der NSDAP aus Berlin durch die Hamburger SPD-Regierung mit dem Polizeisenator Adolph Schönfelder durchgeführt. Die SPD gab sich der Illusion hin, durch „äußerste Korrektheit gegenüber der Reichsregierung“ die „Machtergreifung“ der NSDAP in Hamburg zu verhindern. Spätestens Anfang März wurden die Funktionäre der SPD eines besseren belehrt. Mehrere Abgeordnete der Sozialdemokraten wurden am 5. März trotz ihrer eigentlichen Immunität festgenommen.[40]

Gedenkstein für die Opfer des KZ Wittmoor

Am 8. März 1933 wählte die Bürgerschaft den neuen Senat mit zwölf Senatoren. Von den Senatoren waren die Hälfte Mitglieder der NSDAP oder von dieser gestellt, die andere Hälfte kam von den bürgerlichen Koalitionspartnern. Die Abgeordneten der KPD waren bereits durch Verhaftung oder Verfolgung aus der Bürgerschaft gedrängt worden.[41] Die KPD nahm am 8. März in einem Brief an den Bürgerschaftspräsidenten Herbert Ruscheweyh zur Wahl des neuen Senats Ende März Stellung: „Gegen die Funktionäre und Abgeordneten der KPD ist Haftbefehl ausgesprochen. Wir haben keine Veranlassung, unsere Abgeordneten freiwillig der faschistischen Diktatur auszuliefern und nehmen darum an der heutigen Sitzung nicht teil.“[42] Das KZ Wittmoor wurde Ende März im Wittmoor als erstes Hamburger Konzentrationslager eingerichtet. Dort wurde unter anderem der KPD-Abgeordnete Alfred Levy inhaftiert. Später wurden auch Mitglieder der SPD und der SAPD dort eingesperrt und gefoltert.

Am 31. März 1933 wurde mit dem Ersten Gleichschaltungsgesetz („Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“) die Bürgerschaft entsprechend der Stimmenverteilung der Reichstagswahl vom 5. März 1933 gebildet, so dass die NSDAP die Macht übernehmen konnte. Zugleich verringerte man die Mandate in der Bürgerschaft, indem man die Sitze der KPD ersatzlos strich. Die Bürgerschaft kam am 10. Mai zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, bei der Fritz Meyer (NSDAP) zum neuen Präsidenten gewählt wurde. Bürgermeister Carl Vincent Krogmann machte den Parlamentariern zweifelsfrei klar, dass der Senat der Bürgerschaft keine Rechenschaft mehr schuldig sei. Es wurde offensichtlich, dass den neuen Machthabern nichts an einer Volksvertretung lag. Die übriggebliebenen Parlamentarier der SPD und der Linksliberalen überlegten ihre Mandate niederzulegen, weil eine Mitarbeit in einem machtlosen Gremium sinnlos wäre.[41]

Die zweite Bürgerschaftssitzung am 31. Mai 1933 dauerte knapp eine halbe Stunde. Aussprachen oder Diskussionen waren nicht gestattet, der neue Bürgerschaftspräsident war der einzige Redner der Versammlung. Die NSDAP-Anträge galten als angenommen, anderes wurde nicht verhandelt.[43]

Am 28. Juni 1933 kam die Bürgerschaft zu ihrer dritten Sitzung und zum vorerst letzten Mal zusammen. Die 32 SPD-Abgeordneten waren dabei aufgrund des von Innenminister Wilhelm Frick am 21. Juni 1933 erlassenen Betätigungsverbotes von der Teilnahme ausgeschlossen. Nachdem am 14. Juli 1933 die SPD, wie schon vorher die KPD, ganz verboten wurde, wuchs der Druck auf die restlichen Parteien. Zur Selbstauflösung gezwungen bzw. aufgefordert wurden die DStP und die in Deutschnationale Front umbenannte DNVP. Der Stahlhelm, der über das Wahlbündnis Kampffront Schwarz-Weiß-Rot in der Bürgerschaft vertreten war, wurde unter der Bezeichnung Nationalsozialistischer Deutscher Frontkämpferbund 1934 in die SA übernommen. Die DVP hatte sich in Hamburg schon am 1. April 1933 aufgelöst, die Mehrheit der Mitglieder war zur NSDAP übergetreten.

Die Bürgerschaft tagte nach dem 28. Juni 1933 nicht mehr, am 14. Oktober 1933 löste sie der Reichsstatthalter Karl Kaufmann auf. Da neben der NSDAP keine Partei offiziell mehr existieren durfte, verlor die Existenz eines Parlamentes ihren Sinn. Der am 20. Juli 1933 neugeschaffene Staatsrat sollte den Schein einer fortbestehenden Repräsentanz aller Schichten und Stände wahren.[44] Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz wurde im April 1937 der Hamburger Staatsrat durch eine so genannte Ratsherrenversammlung, eine weitere Attrappe bürgerlicher Beteiligung, ersetzt.[44]

Während der Zeit des Nazi-Regimes wurden viele ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete der Sozialdemokraten und Kommunisten verfolgt, 18 von ihnen wurden ermordet. Der Verfolgung und dem Polizeiterror waren zudem auch bürgerliche Kräfte aus dem linksliberalen Spektrum ausgesetzt.[45]

Besatzungszeit (1945 bis 1949)

Während der englischen Besatzungszeit wurden zwei Bürgerschaften konstituiert. Zum einen die ernannte Bürgerschaft im Februar 1946 und die erste frei gewählte im Oktober desselben Jahres. Hamburg war durch das „Groß-Hamburg-Gesetz“ von 1937 erheblich vergrößert worden. Die neue Grenzziehung Hamburgs wurde von den Alliierten zwar übernommen, aber auch teilweise in Frage gestellt. Unter anderem hatten die einwohnerstarken Gebiete Altona, Wandsbek oder auch Harburg-Wilhelmsburg bei der ersten freien und demokratischen Wahl der Nachkriegszeit vom 13. Oktober 1946 die Möglichkeit, sich erstmals an einer Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft zu beteiligen.

Die ernannte Bürgerschaft

Die ernannte Bürgerschaft im Februar 1946 mit den sechs Fraktionen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Rudolf Petersen schon im Sommer 1945 beauftragt, einen neuen Senat für Hamburg zu bilden. Politiker von ehemaligen Parteien der Bürgerschaft versuchten schon am 26. Juli 1945 Petersen davon zu überzeugen, eine vorläufige Bürgerschaft einzurichten. Die Delegation, bestehend aus Karl Meitmann (SPD), Friedrich Dettmann (KPD), Max Traeger (Staatspartei) und Franz Beyrich (Zentrum), war der Meinung, dass ein „Beratender Ausschuss der Hamburger Bürgerschaft“ die politische Willensbildung ankurbeln könne und Verbindungsglied zwischen Besatzungsmacht, berufenem Senat und Hamburger Bevölkerung werden könne. Petersen befürwortete die Idee, musste die Entscheidung aber an die Militärregierung weiterleiten. Diese lehnte ab, indem sie nichts von sich hören ließ.[46] Erst am 22. September stellte die Besatzungsmacht einen Ratsausschuss in Aussicht. Dieser sollte neben den früheren Parteien auch von Personen aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten besetzt werden. Der Militärregierung war es wichtig, einen breiten Querschnitt der „einfachen Bürger“ mit einzubeziehen und so die Demokratie von unten her aufzubauen.[47] Am 27. Februar 1946 traf sich die Ernannte Bürgerschaft zu ihrer konstituierenden Sitzung. Herbert Ruscheweyh, dem letzten Bürgerschaftspräsidenten vor 1933, wurde wieder der Vorsitz im Parlament eingeräumt. An der Sitzung nahmen neben den 81 Abgeordneten auch der Generalleutnant Sir Evelyn Barker (Militärgouverneur für Schleswig-Holstein und Hamburg) und der Hamburger Stadtkommandant Brigadier Armytage teil.

Die Hauptaufgabe der ernannten Bürgerschaft war die Erarbeitung einer neuen Verfassung, die am 15. Mai 1946 verabschiedet wurde. Der spätere Hamburger Bürgermeister Paul Nevermann, zu der Zeit Senator, sagte bei der Grundsatzdebatte als Vertreter seiner Fraktion am 20. März 1946 vor der Bürgerschaft: „Die »verfassungslose, die schreckliche Zeit« ist überwunden. Das politische Leben soll wieder auf breite Basis eines staatsrechtlichen Grundgesetzes gestellt werden. Wir wollen damit bekunden, daß wir gewillt sind, Deutschland und Hamburg wieder zu einem Rechtsstaat auszubauen.“ Daneben war es vor allem Aufgabe der Bürgerschaft die Sozialprobleme der Stadt zu organisieren. Im Vordergrund standen die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung, die Trümmerräumung und damit die ersten Aufbaumaßnahmen.[48]

Die Ernannte Bürgerschaft war ein Teil der schrittweisen Wiedereinführung von demokratischen Elementen in der Stadt. Zudem konnten sich in der Bürgerschaft die Parteien mit zum Teil neuem Profil bilden und sammeln. Am 8. Oktober 1946 beendete die Ernannte Bürgerschaft ihre Arbeit. Paul Nevermann sagte in der letzten Sitzung der ernannten Bürgerschaft am 7. Oktober rückblickend: „Es ist ja die historische Tragik der demokratischen Kräfte, daß sie immer dann ihre Aufgabe antreten müssen, wenn ein autoritäres Staatssystem ein Volksvermögen in die Luft gepulvert hat.[…] Das war nach dem ersten Krieg so und das ist jetzt wieder der Fall. Die Tatsache, daß wir angesichts einer unabsehbaren Vernichtung sachlicher Werte in diesem Lande gerade wegen der Armut eine starke Sozialpolitik zu treiben gezwungen sind, macht uns die Aufgabe selbstverständlich besonders schwer.“[49]

Bürgerschaft 1946 bis 1949

Max Brauer war ab 1946 Erster Bürgermeister

In die erste gewählte Bürgerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg wurden 110 Abgeordnete gewählt (später 120 bzw. ab 1991 121). Durch die Gewichtung der Stimmen anhand des Mehrheitswahlrechts bekam die SPD 83 Sitze in der Bürgerschaft, obwohl sie nur einen Stimmenanteil von 43 % erreicht hatte. Die SPD verfügte also über eine überragende Mehrheit in der Bürgerschaft und hätte ganz allein die Regierung stellen können, versuchte aber trotzdem mit einer Koalition die neue Demokratie auf ein breiteres Fundament zu stellen. Auf der einen Seite wollte man an die lange Tradition zwischen Sozialdemokraten und Liberalen in Hamburg anknüpfen und auf der anderen Seite den Bruderkampf mit der KPD nicht wieder aufkommen lassen. So kam es zu einer aus heutiger Sicht sehr ungewöhnlichen Koalition: die SPD erhielt neun, die FDP drei und die KPD einen Sitz in der neuen Regierung.

Die SPD erhält in der ersten frei gewählten Bürgerschaft im Oktober 1946 die absolute Mehrheit.

Kritik (nicht nur durch die Opposition!) gegen das Wahlsystem der englischen Besatzung kam schnell auf, und dieses wurde schon 1949 bei der nächsten Bürgerschaftswahl nur noch modifiziert angewendet. Der aus der Emigration zurückgekehrte und neu gewählte Bürgermeister Max Brauer war selbst der Überzeugung, dass es eine starke Opposition geben müsse und das zunächst von den Engländern eingeführte Wahlsystem für das Hamburg der Nachkriegszeit nicht angebracht sei. Der Kampf um ein neues Bürgerschaftswahlrecht sollte in dieser Wahlperiode noch häufiger auf der Tagesordnung stehen.[50]

Die drei Regierungsparteien zeigten eine deutliche personelle Kontinuität zu den Parteien der Weimarer Republik. Die SPD (z. B. Gustav Dahrendorf oder Paula Karpinski) und KPD (z. B. Friedrich Dettmann oder Gustav Gundelach) konnten auf die Parteistrukturen der ersten Deutschen Republik zurückgreifen, aber auch die FDP formierte sich hauptsächlich aus den Mitgliedern der ehemaligen DDP (z. B. Christian Koch). Dagegen war die in der Opposition sitzende CDU eine Partei von vielen neuen Politikern, die noch keine praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Parlamentswesen hatten. Als Ausnahme ist der ehemalige DVP-Politiker Paul de Chapeaurouge zu nennen, der sich um eine bürgerliche Sammlungsbewegung bemühte. Trotz dieses Nachteils in der Parteistruktur konnten sich schnell einzelne Politiker der Opposition profilieren (z. B. Erik Blumenfeld oder Renatus Weber).[51]

Bundesrepublik (ab 1949)

1949 bis 1957

Sitz der Bürgerschaft: Das Hamburger Rathaus heute

Während der 1. Wahlperiode (1946–1949) wurde ein neues Wahlgesetz beschlossen, welches bei der Wahl 1949 erstmals umgesetzt wurde. Es sollte die Übermacht einer einzelnen Partei (in diesem Fall der SPD) und das reine Mehrheitswahlsystem abgelöst werden. Neu waren die Aufstockung der Mandate von 110 auf 120 Parlamentarier und eine vierjährige Wahlperiode (bisher waren drei Jahre vorgesehen). Das Wahlsystem war ein Mischsystem aus einem Mehrheitswahlrecht (72 Mandate) und einem Verhältniswahlrecht (48 Mandate).[52] Bei der Bürgerschaftswahl 1949 wurde die SPD wieder die stärkste Partei, stellte aber nur noch 65 (vorher 83) Sitze. Die Koalition zwischen SPD und FDP war schon vor der Wahl zerbrochen. Die FDP hatte sich mit der CDU und der DKP zusammengetan und den Vaterstädtischen Bund Hamburg wiederbelebt, eine Idee des Abgeordneten Paul de Chapeaurouge um die bürgerlichen Kräfte zu bündeln und den sozialistischen und kommunistischen Kräften etwas entgegenzustellen. Die Wahlbeteiligung lag mit 70,5 % fast 10 Prozentpunkte unter der von 1946.[53] Die Hauptaufgabe der Bürgerschaft war die Beratung und die Ausarbeitung einer Hamburger Verfassung. Vor allem die Verfassungsexperten der beiden großen Parteien, der Abgeordnete Renatus Weber (CDU) und der Senatssyndikus Wilhelm Drexelius (SPD), traten im Verfassungsausschuss und in den öffentlichen Beratungen hervor. Es gab grundlegende Unterschiede der beiden Blöcke in den Ansichten zur Ausrichtung der Verfassung. Die SPD forderte eine „Vergesellschaftung von Grund und Boden“ und ein Verbot von wirtschaftlicher Macht in privater Hand sowie von Monopolbildung. Der Bürgerliche Block forderte dagegen eine liberalere und wirtschaftlich ausgerichtete Grundlage der Verfassung.[54] Man verständigte sich auf folgende Formulierung in der Präambel, wie sie bis heute Gültigkeit hat: "Um die politische, soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung zu verwirklichen, verbindet sich die politische Demokratie mit den Ideen der wirtschaftlichen Demokratie."[55] Im Unterschied zu den meisten anderen Landerverfassungen sind in Hamburg viele Fragen des materiellen Verfassungsrechts in allgemeine Gesetze verlagert worden. Dadurch können viele Änderungen, bei denen in anderen Bundesländern die Stimmen der Opposition für eine Verfassungsänderung benötigt werden, mit der einfachen Mehrheit des Parlaments beschlossen werden.[56] Die Verfassung wurde von allen Mitgliedern der Bürgerschaft, außer den 5 Abgeordneten der KPD, am 4. Juni 1952 beschlossen. Hamburg war das letzte der westlichen Bundesländer, welches sich eine Verfassung gegeben hatte.[57]

Am 1. November 1953 fand die Wahl zur 3. Nachkriegsbürgerschaft statt. Nach einem zum Teil sehr emotional und hart geführten Wahlkampf, der sich vor allem mit der Schulreform beschäftigte, gewann eine Neuauflage des Bürgerblocks, der in der vorangegangenen Wahl keine Mehrheit fand. Diesmal setzte sich der Hamburg-Block aus CDU, FDP und DP durch und errang mit 62 Sitzen eine knappe Mehrheit. Der Block wählte den CDU-Politiker Kurt Sieveking zum Ersten Bürgermeister. Als Opposition war nur die SPD mit 58 Sitzen vertreten (die KPD schaffte wegen der neu eingeführten Fünf-Prozent-Klausel den Sprung ins Parlament nicht mehr; zudem wurde sie während der Wahlperiode im ganzen Bundesgebiet am 17. August 1956 verboten).

Zu einer Regierungskrise kam es, als sich die Abgeordneten der DP zusammen mit der SPD an einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den Bürgermeister beteiligten wollten. Auf Druck der Bundespolitik, vor allem von Konrad Adenauer, wurde diese Krise beigelegt und die Abgeordneten der DP ordneten sich wieder in dem Hamburg-Block ein.[58]

1957 bis 1970

In den Jahren 1957 bis 1966 waren die Machtverhältnisse in der Bürgerschaft klar aufgeteilt. Die SPD gewann während der Wahlen 1957, 1961 und 1966 stetig dazu und konnte durchgehend die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich verbuchen. Die CDU blieb in dieser Zeitspanne konstant bei knapp 30% und die FDP unter 10%. Die Regierung wurde, bis auf die Senatsbildung vom 27. April 1966 unter Herbert Weichmann, auch von der FDP gestellt.

Die Sturmflut 1962 war ein wichtiges Thema in der Bürgerschaft

Bei der Bürgerschaftswahl 1957 konnte die SPD die Mehrheit der Sitze im Parlament wieder zurückgewinnen. Der Hamburg-Block, bei der Wahl 1953 als eine Vereinigung aus bürgerlichen Parteien geschaffen, konnte wegen grundlegender Meinungsunterschiede nicht fortgeführt werden. Der Block war schon vor der Wahl zerbrochen und die Parteien isoliert in den Wahlkampf gezogen. Die Wahl wurde erstmals als reine Verhältniswahl abgehalten, wie es das neue Wahlgesetz aus dem Jahre 1956 vorsah.[59]

Die Deutsche Partei (DP), die 1953 noch mit dem Hamburg-Block ins Parlament eingezogen war, schaffte den Wiedereinzug nicht. Die KPD (die bei der Wahl 1953 noch 3,2% der Stimmen erhalten hatte) war wegen des Parteiverbotes von 1956 bei dieser und den folgenden Wahlen nicht mehr vertreten. Bis zum ersten Einzug der Grünen (GAL) 1982 war es den Parteien der SPD, CDU und FDP alleine überlassen die Abgeordneten zu stellen. Keine weitere Partei schaffte in diesen Jahren den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde.

Eine der hitzigsten Debatten der Wahlperiode war die Frage inwieweit der Flughafen Hamburg in Fuhlsbüttel von Düsenflugzeugen angeflogen werden könne und solle. Alle Parteien waren bemüht zu sagen, dass man vorsichtig hinsichtlich der Lärmentwicklung sein müsse. Im Gegensatz dazu waren aber die Abgeordneten unterschiedlichster Meinung zur zukünftigen Nutzung des Flughafens.

Bei der Bürgerschaftswahl 1961 gab es ein klares Votum für die SPD/FDP-Regierung. Die SPD gewann, ebenso die FDP. Die einzige Oppositionspartei, die CDU, verlor Stimmen und rutschte unter 30%. Während der Wahlperiode wurde die Sturmflut 1962 eines der Themen. In der Bürgerschaft wurden unter anderem ausführlich das Vorgehen des Innensenators Helmut Schmidt besprochen und der angeblich unzureichende Schutz vor solchen Flutkatastrophen moniert. Ein anderes Thema, welches auch die Bürgerschaft beschäftigte, war die sogenannte „Spiegelaffäre“. 1965 gab Paul Nevermann das Amt des ersten Bürgermeisters ab, sein Nachfolger wurde Herbert Weichmann. Dieser schaffte ein Jahr später mit 59 % bei der Bürgerschaftswahl das bis heute beste Ergebnis für die SPD in der Hansestadt.[60]

Nach der Bürgerschaftswahl 1966 war die FDP nicht mehr bereit sich an der Regierungsverantwortung zu beteiligen. Die bis dahin von der SPD ausgesprochenen freiwilligen Koalitionsangebote (die SPD hätte durch ihre absolute Mehrheit auch alleine den Senat stellen können) wurden ausgeschlagen.[61]

1970 bis 1982

Bei der Wahl 1970 verlor die SPD erstmals seit 1949 Stimmenanteile. Zwar reichte die absolute Mehrheit weiterhin aus, die Regierung und den Ersten Bürgermeister zu stellen, aber ein Abwärtstrend sollte sich bei den nächsten Wahlen fortsetzen. Im Gegenzug konnte die CDU einen Aufwärtstrend einläuten. Unter dem Landesvorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Dietrich Rollmann wollte die CDU endlich dem selbst so genannten „30-Prozent-Ghetto“ entfliehen und konnte dieses auch verwirklichen. Die FDP ging, nach der Ablehnung der Regierungsbeteiligung 1966, jetzt wieder eine Koalition mit der SPD ein (dem Senat 1970 unter Herbert Weichmann beziehungsweise dem Senat 1971 unter Peter Schulz).[62]

Wichtigste Themen in der Wahlperiode waren die Forderungen der Studentenschaft nach einer Reform der Hochschulgesetzgebung. Bei der Hochschulreform hatten alle Fraktionen ihre Gesetzesvorlagen und Ideen in die Bürgerschaft eingebracht. Überschattet wurden diese Verhandlungen von den zum Teil massiven Studentenunruhen der Zeit. Ein anderes Thema war die Reform des Parlaments.

Nach der Wahl 1978 gibt es nur zwei Parteien in der Bürgerschaft

Die Bürgerschaftswahl 1974 sollte den Trend von 1970 bestätigen. Die SPD verlor über 10 Prozentpunkte und der Erste Bürgermeister Peter Schulz trat ein halbes Jahr später aufgrund des Ergebnisses zurück (Nachfolger wurde Hans-Ulrich Klose). Die CDU mit ihrem Spitzenkandidaten Erik Blumenfeld schaffte den Sprung auf knapp über 40 %, womit die beiden großen Parteien nur noch knapp 5 % Punkte voneinander entfernt waren. Die SPD benötigte erstmals die FDP um einen Senat stellen zu können. Die Liberalen hatten mit einem Zugewinn von 4 Prozentpunkten eine deutlich bessere Verhandlungsposition als bei den Regierungsbeteiligungen vorher. Die SPD-Fraktion wirkte dagegen zerrissen und war sich in vielen Themen uneins. So waren die Projekte des Senats wie der Bau von zwei neuen Kernkraftwerken, die Hafenerweiterung, der weitere Ausbau der Elbe als Schifffahrtsweg und der Radikalenerlass umstritten und stellten die Fraktion vor eine Zerreißprobe.[63]

Bei der Wahl 1978 wurden die Trends der Wahlen 1970 und 1974 wieder in das Gegenteil verkehrt. Die SPD gewann mit über 50 % die absolute Mehrheit zurück; die CDU verlor leicht und rutschte wieder unter 40 %. Die FDP war der klare Verlierer der Wahl und verpasste mit 4,8 % den Einzug in Parlament. Es war die einzige Wahlperiode in der nur die beiden großen Parteien der SPD und CDU in der Bürgerschaft vertreten waren. Bereits bei der nächsten Wahl schaffte die Grün-Alternative Liste erstmals den Einzug ins Hamburger Parlament. Bei der Wahl 1978 waren die beiden Vorgänger-Organisationen Bunte Liste und die Grüne Liste Umweltschutz (GLU) auf zusammen mehr als 4 % gekommen, in Hamburg-Eimsbüttel konnte die GLU sogar mit zwei Abgeordneten in die Bezirksversammlung einziehen.[64]

1982 bis 1991

1982 und 1986/87 sollte es je zwei Bürgerschaftswahlen mit jeweils stark unterschiedlichen Ergebnissen geben. Durch die so genannten „Hamburger Verhältnisse“ konnten sich die Parteien auf keine regierungsfähige Mehrheit einigen und somit war der einzige Ausweg in beiden Fällen eine Neuwahl.[65]

„Hamburger Verhältnisse“ im Juni 1982. Erstmals wäre in einem Landesparlament eine rot-grüne Mehrheit möglich

Bei der ersten Wahl im Juni 1982 konnte die CDU erstmals die meisten Stimmen auf sich versammeln. Mit einem Vorsprung von einem halben Prozentpunkt besser als die SPD, aber ohne reellen Koalitionspartner, konnte die CDU keine Mehrheit in der Bürgerschaft stellen. Die FDP war nicht in die Bürgerschaft eingezogen und wieder knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Eine Große Koalition kam durch die teilweise sehr unterschiedlichen Ansichten nicht zustande und wurde auch vom Spitzenkandidat der SPD und Ersten Bürgermeister Klaus von Dohnanyi kategorisch ausgeschlossen.[66]

Die Sozialdemokraten hätten zwar rein rechnerisch die Möglichkeit mit der GAL zusammenzuarbeiten und es kam auch zu Gesprächen über eine Tolerierung eines SPD-Senates durch die GAL. Die Gespräche zwischen den Parteien wurden aber nach kurzer Zeit abgebrochen. Seitens der GAL wurden die Tolerierungsgespräche mit dem Ziel geführt, die SPD als prinzipienlose Partei darzustellen und für die Öffentlichkeit die Widersprüche zwischen Handeln und Programmatik der SPD deutlich zu machen.[67] Bei der Zweiten Wahl des Jahres 1982 im Dezember konnte die SPD ihre absolute Mehrheit zurückgewinnen. Die beiden bürgerlichen Parteien CDU sowie FDP verloren und auch die GAL musste etwa einen Prozentpunkt abgeben, schaffte aber den Einzug ins Parlament klar. Neu an der Wahlperiode die bis 1986 laufen sollte, war das Rotationsprinzip der GAL.

Die Hafenstraße war ein Dauerstreitpunkt in der Bürgerschaft

Themen der Wahlperiode waren die bundesweiten Themen, die auch in Hamburg Wellen schlugen: die NATO-Nachrüstung und der Kampf gegen die Atomenergie. In Hamburg zählen die Themen Hafenerweiterung, Elbvertiefung und die besetzten Häuser in der Hafenstraße zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung. Zudem war in dieser 10. Wahlperiode ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet worden der sich mit dem Skandal um den Arzt Dr. Rupprecht Bernbeck am Allgemeinen Krankenhaus Barmbek beschäftigte. Am Ende der Wahlperiode kommt es im Rahmen einer Demonstration zum Hamburger Kessel, der die Bürgerschaft bis weit in die nächste Wahlperiode hinein beschäftigen sollte.

Wieder „Hamburger Verhältnisse“ im Dezember 1986

Ein weiteres Mal kam es in der Hansestadt zu den so genannten „Hamburger Verhältnissen“ bei der Wahl im Dezember 1986. Sie war für die SPD verlustreich und ergab leichte Zugewinne der CDU und der FDP, die aber erneut nicht den Sprung ins Parlament schaffte. Der größte Gewinner der Wahl war die GAL, die über 10 % der Stimmen erhielt. Wie bereits 1982 waren die Positionen der drei in der Bürgerschaft vertretenden Parteien zu weit auseinander, als dass sich die Fraktionen auf eine regierungsfähige Koalition einigen konnten.[68] Bei der Ende November 1986 konstituierenden Bürgerschaftssitzung kamen die Abgeordneten der GAL, die sich als reine Frauenliste bei der Bürgerschaftswahl aufgestellt hatten, in Nadelstreifenanzügen sowie Krawatten oder Fliegen. Sie griffen die sarkastische Bezeichnung des Bürgermeisters Dohnanyi auf, der eine Frauenliste als “Kasperletheater“ bezeichnete.[69]

Wegen der unklaren Machtverhältnisse im Rathaus kam es im Mai 1987 wieder zu Neuwahlen. Wie bereits bei den Neuwahlen 1982 gewann die SPD, die GAL sowie die CDU verloren an Prozentpunkten. Im Gegensatz zu 1982 aber gewann die FDP dazu und konnte erstmals seit 1978 mit 8 Abgeordneten wieder ins Parlament einziehen. Sie ging mit der SPD eine Koalition ein die bis 1991 fortgeführt wurde.

Das Hauptthema der Wahlperiode war der Konflikt um die besetzten Häuser in der Hafenstraße. Die Lage, die sich im November 1987 zuspitzt führt in der Bürgerschaft zu hitzigen Debatten. Gegen den Protest der CDU-Opposition und gegen große Bedenken in den eigenen Parteien setzen die beiden Bürgermeister Klaus von Dohnanyi und Ingo von Münch am 19. November 1987 die Tolerierung der Hausbesetzungen durch, um eine mögliche Konfrontation entgegenzuwirken.[70] Der CDU-Chef Jürgen Echternach bezeichnet den geschlossenen Vertrag zwischen Stadt und Hafenstraßenbewohnern als „völligen Quatsch“ und setzt mit seiner Fraktion einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch.[71]

Im April 1990 entstand aus den GAL-Abgeordneten Heide Neitsch, Eva Hubert, Krista Sager und Angela Friedrich (später kamen noch Margret Hauch und Helga Wullweber dazu) die parteilose „Frauenfraktion“.[72]

1991 bis 2001

Die SPD kam bei der Bürgerschaftswahl 1991 noch einmal fast an die 50 % der Wählerstimmen heran und konnte mit 61 Sitzen knapp die Mehrheit der Parlamentarier stellen. Die CDU verlor gut 5 Prozentpunkte und die beiden kleinen Parteien GAL und FDP hielten ungefähr ihr Ergebnis von 1987. Zu bemerken war auch die Wahlbeteiligung von knapp 66 %, die geringste seit Bestehen der Bundesrepublik. Auch danach konnte die Wahlbeteiligung sich nur geringfügig erholen. Eine Neuerung in dieser kurzen Wahlperiode war die Aufstockung der Parlamentarier von 120 auf 121. Man wollte durch die ungerade Zahl von Abgeordneten Pattsituationen verhindern und eine Mehrheitsbildung vereinfachen.

Briefmarke zu Ehren der Bürgerschaft (1999)

In dieser Wahlperiode kam es bei der CDU und damit in der Hansestadt zu einem Eklat. Nach der Wahl klagte eine Gruppe von etwa 20 CDU-Mitgliedern gegen die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl. Die Kandidatenaufstellung bei der CDU hätte gegen Wahlrechtsgrundsätze verstoßen. Das Verfassungsgericht gab dem Antrag recht.[73] Es kommt zu Neuwahlen am 19. September 1993.

Der Verleger Markus Wegner, ehemals CDU und Mitkläger, gründete die STATT Partei und erreichte auf Anhieb bei der Wahl 1993 5,6 %. Die CDU fiel auf ihr bis dahin schlechtestes Ergebnis seit Bestehen der Partei und die FDP schaffte den Sprung ins Parlament nicht. Die Grünen waren neben der STATT-Partei die großen Gewinner der Wahl und erhielten mehr als doppelt so viele Mandate gegenüber 1991. Die SPD verlor auch, konnte aber als stärkste Partei zusammen mit der STATT Partei den Senat stellen.

Interessant ist der Zuwachs der „kleinen Parteien“ von der Wahl 1991 zu 1993. Während 1991 die vier etablierten Parteien (SPD, CDU, GAL und FDP) noch 95,7 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinen konnten, waren es 1993 nur noch 83,2 Prozent. Die erfolgreichsten der „kleinen Parteien“ waren die STATT Partei, sowie die beiden rechtsextremen Parteien der Republikaner und der DVU. Aber auch „Die Grauen“ konnten ihr Wahlergebnis auf 1,6 % fast verdoppeln.

1996 wurde eine umfangreiche Verfassungsreform durch die Bürgerschaft beschlossen. Bereits während der 14. Wahlperiode (1991 bis 1993) wurde eine Enquete-Kommission Parlamentsreform“ unter dem Vorsitz des späteren Justizsenators Wolfgang Hoffmann-Riem eingesetzt. In der 15. Wahlperiode (1993–1997) übernahm der Verfassungsausschuss die Arbeit der Kommission und brachte die Überarbeitung in Gesetzesform. Eine der Hauptpunkte der Verfassungsreform war die Abkehr von dem rein ehrenamtlichen Mandats in der Bürgerschaft. Der Status der Abgeordneten wurde umgewandelt zu einer Teilzeitbeschäftigung der Parlamentarier.[74]

Bei der Wahl 1997 stürzte die SPD zwar erstmals unter die 40-%-Marke ab, konnte aber in einer Koalition mit der GAL, die konstant bei dem Wahlergebnis von 1991 blieb, mit Ortwin Runde wieder den ersten Bürgermeister stellen. Die CDU gewann und konnte wieder auf knapp über 30 % klettern, dagegen verpasste die FDP den Einzug in die Bürgerschaft ein weiteres Mal. Die rechtsextreme DVU schaffte mit 4,98 % (oder auch mit 190 fehlenden Stimmen) den Schritt in die Bürgerschaft nicht. Die STATT-Partei, deren Gründer Markus Wegner die Partei bereits 1995 im Streit verlassen hatte, konnte mit 3,8 % ihren Wahlerfolg aus dem Jahre 1993 nicht wiederholen.[75]

Mit Beginn der 16. Wahlperiode (1997) verlor die Bürgerschaft den Status eines reinen Feierabendparlaments. Die Abgeordneten übernahmen vorher ihr Mandat als Ehrenamt und statt Diäten bekamen die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Seit 1997 ist das Abgeordnetenmandat nicht mehr ehrenamtlich, sondern nebenamtlich, die Sitzungszeiten beginnen bereits am frühen Nachmittag und die Diäten wurden deutlich erhöht, liegen aber immer noch unter denen anderer Bundesländer.[76]

Am 18. Mai 1999 spalteten sich die fünf Abgeordneten Norbert Hackbusch, Susanne Uhl, Heike Sudmann, Lutz Jobs und Julia Koppke von der GAL ab und bildeten die Gruppe Regenbogen – Für eine neue Linke. Die rot-grüne Koalition wurde aufgrund ihrer breiten Mehrheit dadurch jedoch nicht gefährdet. Die Bürgerschaftsgruppe konnte sich als Wählergemeinschaft bei den nächsten Wahlen nicht durchsetzen (2001 gewann sie 1,7 % und 2004 nur noch 1,1 % der Stimmen).

2001 bis 2008

Erstmals sind fünf Fraktionen Gleichzeitig in der Bürgerschaft vertreten.

Die CDU verlor bei der Wahl 2001 und fiel klar unter die 30 Prozent-Marke, konnte aber mit der von Ronald Schill neu gegründeten Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) und der FDP eine Koalition eingehen. Der Koalition unter Einbindung der „rechtspopulistischen“[77] PRO von Ronald Schill schlug einige Skepsis entgegen.[78]

Die SPD, die ihr Wahlergebnis von 1997 halten konnte, musste erstmals seit 1953 wieder in die Opposition gehen. Damit stellte die stärkste Partei des Parlaments nicht den Ersten Bürgermeister, ein Novum in Hamburg seit 1946. Die GAL/Grüne verloren deutlich und rutschten unter 9 %. Eine Ampelkoalition, die kurzzeitig im Gespräch war, wurde schnell von der GAL als nicht realistisch vom Tisch gefegt.[79]

Während dieser 17. Wahlperiode kam es dann zu einem Bruch der Koalition mit der Partei um den Innensenator Schill. Er hatte im Sommer 2003 dem Ersten Bürgermeister Ole von Beust mit Enthüllungen gedroht. Von Beust ging in die Offensive, entließ den Innensenator, versuchte jedoch, die Koalition mit Schills Partei weiterzuführen. Durch Querelen mit dem Koalitionspartner sah sich die CDU im Dezember genötigt, Neuwahlen auszurufen und die Koalition mit der FDP und der Schill-Partei als beendet zu erklären.

Ein Novum in Hamburg: Die CDU hat die absolute Mehrheit

Bei der Bürgerschaftswahl 2004 konnte die CDU mit 47,2 % der Wählerstimmen und 63 Sitzen erstmals in ihrer Geschichte die absolute Mehrheit der Mandate erringen und so alleine den Senat stellen. Zudem konnte Ole von Beust durch das Vorgehen gegen den ehemaligen Innensenator sein Profil schärfen[80] und für die CDU das bisher beste Wahlergebnis in Hamburg einfahren. Die neue Partei von Ronald Schill, die SPD und die FDP waren die Verlierer der Wahl. Die SPD rutschte auf das schlechteste Ergebnis seit dem Zweiten Weltkrieg und die Partei um Schill sowie die FDP konnten nicht die Fünf-Prozent-Hürde erklimmen. Der einzige Gewinner der Wahl neben der CDU war die GAL, die wieder auf über 10 % der Stimmen zulegen konnte.

2004 wurde im Wege des Volksentscheids ein neues Wahlrecht in Hamburg verabschiedet. 2006 schaffte die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Kernelemente dieses Wahlrechts wieder ab. 2007 erklärte das Hamburgische Verfassungsgericht die Reform von 2006 in wesentlichen Teilen für verfassungsgemäß. Die für verfassungswidrig erklärten Teile mussten jedoch von der Bürgerschaft neu geregelt werden.

2008 bis 2011

Erstmals kommt es zu einer schwarz-grünen Koalition auf Landesebene.

Bei der Bürgerschaftswahl 2008 konnte die CDU trotz Verlusten wieder die meisten Stimmen auf sich verbuchen. Die SPD gewann dazu, konnte aber ihr Ziel, wieder stärkste Fraktion zu werden, nicht erreichen. Die GAL verlor und fiel unter 10 % der abgegebenen Stimmen. Die FDP konnte zwar ihr Ergebnis fast verdoppeln, scheiterte aber knapp an der 5 %-Hürde. Erstmals zog Die Linke mit über 6 % der Wählerstimmen in die Bürgerschaft ein. Eine Regierungskoalition aus CDU und SPD bzw. CDU und GAL war rechnerisch möglich. Auch eine Koalition aus SPD, GAL und Linke war es, wurde aber bereits vor der Wahl von allen Beteiligten, auch von der Linken, ausgeschlossen.

Streitpunkt auch in der Bürgerschaft: das Kraftwerk Moorburg

Bei der Wahl kam ein neues Wahlrecht zum Einsatz, bei dem Hamburg in 17 Bürgerschaftswahlkreise aufgeteilt wurde. Zudem konnte der Wähler in den Wahlkreisen, neben einer Stimme für die Landesliste, 5 Stimmen auf verschiedene Kandidaten verteilen. Durch die Rücknahme eines digitalen Wahlstiftes verzögerte sich die Auszählung der Direktkandidaten um mehrere Tage.[81]

Der Wahlkampf in Hamburg war auf der einen Seite durch stadtspezifische Themen und die beiden Spitzenkandidaten bestimmt. Zudem war der Wahlkampf durch die Landtagswahl in Hessen und die dortige Patt-Situation und mögliche Koalitionen beeinflusst. Themen waren die auch bundesweit diskutierte Jugendgewalt und Bildungspolitik. Hamburgspezifische Themen waren dagegen der Volksentscheid, die Uni-Gebühr, der Neubau des Steinkohlekraftwerks im Hamburger Stadtteil Moorburg und die geplante Elbvertiefung.[82] Dazu kam das Thema über den Umgang mit der Linkspartei, was vor allem am Ende des Wahlkampfes bestimmend war.[83] Neben den Themen war es ein personalisierter Wahlkampf. Die beiden Kontrahenten Ole von Beust (CDU) und Michael Naumann (SPD) prägten auf den Wahlplakaten das Bild in der Stadt.[84][85]

2011

'Bürgerschaftswahl 2011'
in Prozent
 %
50
40
30
20
10
0
48,4%
21,9%
11,2%
6,7%
6,4%
5,5%
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2008
 %p
 15
 10
   5
   0
  -5
-10
-15
-20
-25
+14,3%
-20,7%
+1,6%
+1,9%
± 0,0%
+3,0%

Bei der Bürgerschaftswahl 2011 konnte die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz die absolute Mehrheit der Sitze in der Hamburgischen Bürgerschaft gewinnen, die CDU verlor drastisch an Zustimmung bei den Wählern und halbierte ihren Stimmanteil annähernd. Neben der GAL und den Linken kam auch die FDP erstmals seit 2001 wieder in die Bürgerschaft.

Olaf Scholz wurde am 7. März 2011 zum neuen Ersten Bürgermeister Hamburgs gewählt, die Abstimmung über seinen Senat ist am 23. März erfolgt.[86]

Wahlergebnisse seit 1946

Hinter den Prozentangaben ist die Sitzverteilung angegeben. Berücksichtigt sind alle Parteien, die seit 1946 mindestens einen Sitz in der Bürgerschaft hatten.[87]

Jahr Wahl-
beteiligung
CDU SPD Grüne
GAL
1
Die Linke FDP PRO Schill 2 STATT RSF/FSU KPD / DKP 3 DP VBH 4 / HB 5 Übersicht
1946 79 % 26,7 % / 16 43,1 % / 83 18,2 % / 7 10,4 % / 4 Übersicht der Regierungskonstellationen der Hamburger Bürgerschaft seit 1946
1949 70,5 % s. VBH 42,8 % / 65 s. VBH 2,0 % / 1 7,4 % / 5 13,3 % / 9 34,5 % / 40
1953 80,9 % s. HB 45,2 % / 58 s. HB 0,6 % 3,2 % s. HB 50,0 % / 62
1957 77,3 % 32,2 % / 41 53,9 % / 69 8,6 % / 10 4,1 %
19616 72,3 % 29,1 % / 36 57,4 % / 72 9,6 % / 12
19667 69,8 % 30,0 % / 38 59,0 % / 74 6,8 % / 8 0,3%
19708 73,4 % 32,8 % / 41 55,3 % / 70 7,1 % / 9 0,1 % 1,7 %
1974 80,4 % 40,6 % / 51 45,0 % / 56 10,9 % / 13 0,1 % 2,2 % 0,1 %
1978 76,6 % 37,6 % / 51 51,5 % / 69 4,5 % 4,8 % 0,0 % 1,0 %
19829 77,8 % 43,2 % / 56 42,7 % / 55 7,7 % / 9 4,9 % 0,6 %
198210 84,0 % 38,6 % / 48 51,3 % / 64 6,8 % / 8 2,6 % 0,0 % 0,4 %
1986 77,8 % 41,9 % / 54 41,7 % / 53 10,4 % / 13 4,8 % 0,0 % 0,2 %
1987 79,5 % 40,5 % / 49 45,0 % / 55 7,0 % / 8 6,5 % / 8
1991 66,1 % 35,1 % / 44 48,0 % / 61 7,2 % / 9 5,4 % / 7 0,0 % 0,1 %
199311 69,6 % 25,1 % / 36 40,4 % / 58 13,5 % / 19 4,2 % 5,6 % / 8
199712 68,7 % 30,7 % / 46 36,2 % / 54 13,9 % / 21 3,5 % 3,8 % 0,0 %
2001 71,0 % 26,2 % / 33 36,5 % / 46 8,5 % / 11 5,1 % / 6 19,4 % / 25 0,4 % 0,0 %
2004 68,7 % 47,2 % / 63 30,5 % / 41 12,3 % / 17 2,8 % 3,1 %
2008 63,5 % 42,6 % / 56 34,1 % / 45 9,6 % / 12 6,4 % / 8 4,8 %
2011 [88] 57,8 % 21,9 % / 28 48,4 % / 62 11,2 % / 14 6,4 % / 8 6,7 % / 9

1Bei der Bürgerschaftswahl 1978 errangen die Vorgängerparteien Bunte Liste (BL) 3,5 % bzw. die GLU 1,0 %. Ab 1982 als Zusammenschluss GAL und ab 1986 offiziell als Landesverband der Grünen.
2 2004: als Pro DM/Schill.
3 1956 wurde die KPD in Westdeutschland verboten. 1968 wurde die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) gegründet und zählte als direkter Nachfolger der KPD.
4Der Vaterstädtische Bund Hamburg (VBH) war ein Zusammenschluss aus CDU, FDP und der Deutschen Konservativen Partei (DKP).
5Der Hamburg-Block war ein Zusammenschluss aus CDU, FDP, DP und Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE).
6 1961: zusätzlich: DFU: 2,9 %
7 1966: zusätzlich: NPD: 3,9 %
8 1970: zusätzlich: NPD: 2,7 %
9 1982: 1. Wahl am 6. Juni 1982
10 1982: 2. Wahl am 19. Dezember 1982
11 1993: zusätzlich: REP: 4,8 %, DVU: 2,8 %
12 1997: zusätzlich: DVU: 4,98 %

Aufgaben, Stellung und Organe

Die Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volke gewählt werden. Das heißt, in der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Seit der Wahl 2008 werden die Abgeordneten sowohl über Wahllisten als auch über Direktkandidaturen in Wahlkreisen gewählt. Bis dahin war die Listenwahl die einzige Möglichkeit, ein Mandat in der Bürgerschaft zu erhalten. Die Bürgerschaft ist seit 1996 ein Teilzeitparlament und die Abgeordneten erhalten wie in anderen Landtagen Diäten. Bis dahin war die Bürgerschaft ein so genanntes „Feierabendparlament“ bei dem die Abgeordneten eine Aufwandsentschädigung erhielten.[89]

Zu den Organen der Bürgerschaft gehören der Präsident als höchster Repräsentant der Bürgerschaft, das Präsidium und der Ältestenrat als unterstützende Gremien des Präsidenten, das Plenum, die Fraktionen sowie die Ausschüsse.

Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind:

  • die Gesetzgebung,
  • die Wahl des Ersten Bürgermeisters,
  • die Bestätigung des vom Ersten Bürgermeisters vorgeschlagenen Senats,
  • die Kontrolle des Senats und
  • die Beschlussfassung über den Haushalt.

Präsident / Präsidentin

Erster Präsident der gewählten Bürgerschaft: Johannes Versmann

Die Bürgerschaft hat seit 1859 einen Präsidenten. Er wird nach jeder Bürgerschaftswahl neu gewählt und repräsentiert die Bürgerschaft. Unterstützt vom Präsidium leitet der Präsident die Sitzungen der Bürgerschaft. Seine Amtszeit endet grundsätzlich mit dem Ende der Wahlperiode der Bürgerschaft, eine Wiederwahl ist möglich. Es ist von Anfang an parlamentarischer Brauch, dass die stärkste Fraktion in der Bürgerschaft das Vorschlagsrecht für das Amt des Präsidenten hat. Dem Präsidenten standen bis zum Ende der 16. Wahlperiode (2001) zwei Vizepräsidenten zur Seite. Seit Beginn der 17. Wahlperiode richtet sich die Anzahl der Vizepräsidenten nach der Anzahl der Fraktionen.

Der Präsident ist Hausherr in der Bürgerschaft, das heißt er sorgt für die Einhaltung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft und die Würde des Hauses. Er besucht wichtige Veranstaltungen der Stadt, hält Reden und Ansprachen im Namen der Bürgerschaft. Ihm untersteht die Bürgerschaftskanzlei, eine „Service-Zentrale“ für alle Abgeordneten des Parlaments.[90] In der ersten Sitzung übernimmt die Aufgabe des gewählten Präsidenten der Alterspräsident. Er ist das an Lebensjahren älteste Mitglied der Bürgerschaft.

Siehe auch: Liste der Präsidenten der Hamburger Bürgerschaft

Das Präsidium

Das Präsidium ist ein Gremium, welches aus der Mitte der Bürgerschaft heraus gewählt wird und zahlreiche Mitglieder umfassen kann. Die Hauptaufgabe des Präsidiums ist die Unterstützung des Präsidenten in der Führung der parlamentarischen Geschäfte sowie der Verwaltung. Es müssen nicht alle Parteien, die in der Bürgerschaft vertreten sind, auch einen Sitz im Präsidium innehaben. In der 14. Wahlperiode zum Beispiel waren neben der CDU und SPD (die das Präsidium alleine stellten) auch die FDP und die GAL im Parlament vertreten.

Das Gremium besteht neben dem Präsidenten zurzeit aus vier Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie zwei Schriftführern. Es wird in der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. In der aktuellen (20. Wahlperiode) besteht das Präsidium aus: Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD), dem Ersten Vizepräsidenten Frank Schira (CDU) sowie den Vizepräsidenten Barbara Duden (SPD), Eva Gümbel (GAL), Wieland Schinnenburg (FDP), Kersten Artus (DIE LINKE) und den Schriftführern Metin Hakverdi (SPD) und Andreas C. Wankum (CDU).

Der Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein Gremium, welches im Gegensatz zum Präsidenten und Präsidium nicht in der Verfassung verankert ist. Trotzdem ist der Ältestenrat aber eine feste Institution innerhalb des Hamburger Parlaments.

Die Hauptaufgaben sind die Unterstützung des Präsidenten sowie des Präsidiums und eine überfraktionelle Verständigung über Themen der Bürgerschaft. Es werden im Ältestenrat unter anderem die Tagesordnungspunkte, der technische Sitzungsablauf und das Arbeitsprogramm verabredet. Zudem ist der Rat für den Präsidenten als beratende Instanz tätig und wirkt auf eine Verständigung bei der Besetzung von Vorsitzenden und Schriftführern der Ausschüsse hin.

Das Gremium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie weiteren von den Fraktionen benannten Mitgliedern. In der 19. Wahlperiode (2008 bis 2011) bestand der Ältestenrat aus 26 Mitgliedern. Davon stellt die CDU 10, die SPD 7, die GAL 4 und DIE LINKE 5 Mitglieder.

Ausschüsse

Fachausschüsse werden am Anfang einer Wahlperiode auf Vorschlag des Ältestenrats eingesetzt und die Anzahl der Mitglieder bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder wird dadurch festgelegt, dass jede Fraktion mindestens ein Mitglied im Ausschuss sitzen haben sollte und gleichzeitig die Mehrheitsverhältnisse widergespiegelt werden soll. Zum Beispiel gibt es in der aktuellen Wahlperiode im Schulausschuss 12 Mitglieder. Davon besetzt die stärkste Fraktion der CDU sechs Sitze, die SPD vier und die GAL und Die Linke jeweils einen.

Die Aufgabe der Ausschüsse in der Hamburgischen Bürgerschaft ist es, das Plenum in zeitlicher und fachlicher Hinsicht zu entlasten und die Senatoren fachgebunden zu kontrollieren. In den Ausschüssen werden mit dem zuständigen Senator, als oberster Behördenvertreter, politische Lösungen und Kompromisse gesucht. Innerhalb der Ausschüsse werden zudem Experten zum jeweiligen Thema gehört und befragt. Über die Ergebnisse wird die Bürgerschaft unregelmäßig informiert. Die Ausschüsse bereiten zudem Gesetze vor, zu der sie vom Bürgerschaftspräsidenten oder dem Plenum aufgefordert wurden. Zudem geben die Ausschüsse schriftliche Empfehlungen an die Parlamentarier zurück. Der Ausschuss tagt in der Regel öffentlich, kann aber in besonderen Fällen auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen.

Jeder Ausschuss kann so genannte Unterausschüsse einsetzten. Diese Ausschüsse können aus einem Hauptausschuss heraus eingesetzt werden aber auch von mehreren Ausschüssen eingesetzt werden, wenn beispielsweise eine Vorlage durch die Bürgerschaft an mehrere Ausschüsse verwiesen wurde.[91]

In der aktuellen 19. Wahlperiode gibt es 17 Fachausschüsse. Die Ausschüsse sind nicht in jeder Wahlperiode gleich. So gab es zum Beispiel in der ersten Wahlperiode nach dem Zweiten Weltkrieg einen „Wiedergutmachungsausschuss“, in der 5. Wahlperiode (1961 bis 1966) einen „Ausschuss zur Bekämpfung der Luft- und Wasserverunreinigung“ und in der 14. Wahlperiode (1991 bis 1993) einen „Ausschuss für die Situation und die Rechte der Ausländer“. Klassische Ausschüsse sind dagegen zum Beispiel der Haushaltsausschuss, der Eingabenausschuss oder der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung.[92]

Siehe auch

Literatur

  • Julia von Blumenthal: Freie und Hansestadt Hamburg: Das letzte Feierabendparlament. In: Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2003, ISBN 3-8100-3670-6, S. 195–224. (Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung)
  • Jürgen Bolland: Die Hamburgische Bürgerschaft in alter und neuer Zeit. 1859-1959. Aus Anlaß des 100jährigen Jubiläums der gewählten Bürgerschaft in ihrem Auftrage verfaßt im Staatsarchiv. Hamburg 1959.
  • Bürgerhandbuch der Hamburgischen Bürgerschaft. (14., 15. und 18. Wahlperiode)
  • Ursula Büttner: Politischer Neubeginn in schwieriger Zeit. Wahl und Arbeit der ersten demokratischen Bürgerschaft 1919–1921. Hamburg 1994, ISBN 3-929728-07-9.
  • Ursula Büttner: Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik. sechs Abhandlungen. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 1996, ISBN 3-929728-28-1.
  • Ursula Büttner: Errichtung und Zerstörung der Demokratie in Hamburg. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 1998.
  • Hans Wilhelm Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft zur parlamentarischen Demokratie. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg (Hrsg.), Hamburg 2002, ISBN 3-929728-66-4.
  • Inge Grolle, Rita Brake: „Ich habe Jonglieren mit drei Bällen geübt“. Frauen in der Hamburgischen Bürgerschaft von 1946 bis 1993. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 1995, ISBN 3-930802-01-5.
  • Werner Jochmann, Hans-Dieter Loose: Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner. Band 1. Von den Anfängen bis zur Reichsgründung. Hoffmann und Campe, Hamburg 1986, ISBN 3-455-08709-4.
  • Werner Jochmann, Hans-Dieter Loose: Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner. Band 2 Vom Kaiserreich bis zur Gegenwart. Hoffmann und Campe, Hamburg 1986, ISBN 3-455-08255-6.
  • Eckart Kleßmann: Geschichte der Stadt Hamburg. Neuausgabe. Die Hanse, Hamburg 2002, ISBN 3-434-52596-3.
  • Franklin Kopitzsch: „…die vereitelte Hoffnung, das Hin- und Herschwenken der Meinungen, die verschiedenen Parteiungen…“ – Hamburg und die Revolution von 1848/49. In: Wilfried Beutin, Wolfgang Hoppe, Franklin Kopitzsch (Hrsg.): Die deutsche Revolution von 1848/49 und Norddeutschland. Beiträge der Tagung vom 15. bis 17. Mai 1998 in Hamburg. Verlag Peter Lang, Bern/New York/Paris 1999.
  • Erich Lüth: Die Hamburger Bürgerschaft. Wiederaufbau und Neubau. Verlag Conrad Kayser, Hamburg 1971. (Im Auftrag der Hamburger Bürgerschaft)
  • Paul Nevermann: Metaller – Bürgermeister – Mieterpräsident. »Rosinen aus meinem Leben«. Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes, Köln 1977.
  • Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs. Chronik Verlag, Dortmund 1991, ISBN 3-611-00194-5.
  • Helmut Stubbe-da Luz: Von der Arbeitsgemeinschaft“ zur Großpartei. 40 Jahre Christlich Demokratische Union in Hamburg (1945–1985). Herausgegeben von der Staatspolitischen Gesellschaft, Hamburg 1986.
  • Bernhardt Studt, Hans Olsen: Hamburg. Die Geschichte einer Stadt. Hans Köhler Verlag, Hamburg 1951.
  • Werner Thieme: Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Kommentar). Harvesterhuder Fachverlag, Hamburg 1998.
  • Henning Timpke: Dokumente zur Gleichschaltung des Landes Hamburg 1933. Frankfurt am Main 1964.
  • Walter Tormin: Der schwere Weg zur Demokratie. Politischer Neuaufbau in Hamburg 1945/46. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 1995.
  • Walter Tormin: Verfolgung und Widerstand von Hamburger Sozialdemokraten und Sozialdemokraten 1933–1945. Ein Überblick. In: SPD-Hamburg: Für Freiheit und Demokratie. Hamburger Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Verfolgung und Widerstand 1933–1945. Hamburg 2003, S. 10–22.
  • Volker Ullrich: Weltkrieg und Novemberrevolution. Die Hamburger Arbeiterbewegung 1914–1918. In: Jörg Berlin: Das andere Hamburg. Freiheitliche Bestrebungen in der Hansestadt seit dem Spätmittelalter. Pahl Rugenstein Verlag, Köln 1981, S. 181–208.
  • Angelika Voss: Der »Hamburger Aufstand« im Oktober 1923, in: Hamburg im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts – Die Zeit des Politikers Otto Stolten. Sieben Abhandlungen. Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 2000, S. 167–218.
  • Joachim Wege, Angelika Grönwall: Die Bürgerschaft. Geschichte, Aufgaben und Organe des Hamburger Landesparlaments. 3. Aktualisierte Auflage. Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 1989.

Weblinks

 Commons: Members of Hamburgische Bürgerschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft im Hamburger Rathaus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Erbgessene Bürger sind Inhaber eines schuldenfreien städtischen Grundstücks. Vgl. dazu: Rainer Postel, Bürgerausschüsse und Reformation in Hamburg, in: Lars Jockheck (Hrsg.), Rainer Postel, Beiträge zur hamburgischen Geschichte der Frühen Neuzeit. Ausgewählte Aufsätze zum 65. Geburtstag, Hamburg 2005, S. 67–85, hier: S. 68.
  2. a b Wege/Grönwald, S. 7.
  3. Der ewige Senat – Machtverhältnisse vom 15. bis 17. Jahrhundert auf den Seiten von hamburg.de
  4. Percy Ernst Schramm: Neun Generationen: Dreihundert Jahre deutscher „Kulturgeschichte“ im Lichte der Schicksale einer Hamburger Bürgerfamilie (1648–1948). Band I u. II, Göttingen 1963/64; Band 1, Seite 80
  5. Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 21.
  6. Kopitzsch (1999), S. 295
  7. Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 21–27.
  8. Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs, Chronik Verlag, Dortmund 1991, S. 230.
  9. Die “Neuner Kommission” wurde am 27. September 1849 einberufen und bestand aus neun Mitglieder der Erbgesessenen Bürgerschaft und des Rates. Sie sollte die von der Konstituante ausgearbeitete Verfassung prüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Die Konstituante lehnte eine Zusammenarbeit ab. Siehe Kopitzsch (1999), S. 296.
  10. Eckardt: Von der privilegierten Herrschaft, S. 27/28.
  11. Percy Ernst Schramm: Neun Generationen: Dreihundert Jahre deutscher „Kulturgeschichte“ im Lichte der Schicksale einer Hamburger Bürgerfamilie (1648–1948). Band I u. II, Göttingen 1963/64; Band 2, Seite 292
  12. a b Thieme, Verfassung, S. 1.
  13. Jochmann: Hamburg, S.80/81; 1879 besaßen von den etwa 450.000 Einwohner Hamburgs nur 22.000 das Wahlrecht.
  14. Studt/Olsen, S.175, zu den Notabeln gehörten die Mitglieder des Senats und der Erbgesessenen Bürgerschaft, die Richter und Handelsrichter, Mitglieder der Vormundschaftsbehörde, die bürgerlichen Mitglieder der Verwaltungsbehörde sowie die Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer.
  15. Eckardt, S. 28.; Kopitzsch (1999), S. 297.
  16. Studt/Olsen, S.176/177.
  17. Klessmann, S.467.
  18. Studt/Olsen, S. 177.
  19. Klessmann, S.470/471.
  20. Hamburgische Verfassung von 1879
  21. Klessmann, S.474.
  22. die drei Wahlkreise der Reichstagswahlen waren 1. Wahlkreis Altstadt, 2. Wahlkreis Neustadt und St. Pauli und 3. Wahlkreis Außenbezirke und Landgebiete. Siehe dazu Studt/Olsen, S. 180.
  23. Reichstagswahlergebnisse der SPD: 1871 – 24,1 %; 1878 – 41,3 % und 1880 58,7 %. Vgl. dazu Eckardt, S. 37.
  24. Ulrich, S. 200–204.
  25. Büttner: Politischer Neubeginn, S. 11–21.
  26. a b Eckardt, S. 69.
  27. Rita Bake / Brita Reimers: So lebten sie! Spazieren auf den Wegen von Frauen in Hamburgs Alt- und Neustadt, Hamburg 2003, S. 192 ff.
  28. Büttner: Hamburg, S.13/14.
  29. Büttner: Politischer Neubeginn, S. 99/100
  30. Jochmann: Hamburg, S. 182–186. Zitat von Chr. Koch Seite 185.
  31. Sitzungsprotokoll der Hamburgischen Bürgerschaft vom 5. September 1923 Seite 872, Zitat abgedruckt bei Voss, S. 178.
  32. Voss, S. 173–179.
  33. Voss, S. 183–204.
  34. Büttner: Hamburg, S.19
  35. Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs, Chronik Verlag, Dortmund 1991, S. 432.
  36. Vgl. dazu Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik, [Oldenbourg Grundriss der Geschichte], R. Oldenbourg Verlag, München 2000. S. 54 ff.
  37. Büttner: Hamburg, 21-24.
  38. Büttner: Errichtung, S. 6. Die Reihenfolge der Parteien wurde aus der Tabelle bei Büttner übernommen.
  39. Die Wahl wurde für ungültig erklärt und 1928 wiederholt.
  40. Tormin: Verfolgung und Widerstand, S. 10.
  41. a b Jochmann, Hamburg, S. 270–273.
  42. „Erklärung der kommunistischen Bürgerschaftsfraktion zur Neuwahl des Senats“ an den Bürgerschaftspräsidenten Herbert Ruscheweye mit der Bitte diesen Brief vor der Bürgerschaft vorzulesen. Abgedruckt bei Timpke: Dokumente, S. 95–97.
  43. Hamburger Nachrichten vom 1. Juni 1933
  44. a b Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-903-1, S. 124
  45. Siehe dazu: Frank Müller: Mitglieder der Bürgerschaft. Opfer totalitärer Verfolgung, Hamburg 1993.
  46. Tormin: Der schwere Weg, S.115.
  47. Tormin: Der schwere Weg, S.116.
  48. Nevermann: Metaller – Bürgermeister – Mieterpräsident, S. 27–29. Zitat Seite 27.
  49. Nevermann: Metaller – Bürgermeister – Mieterpräsident, S. 29.
  50. Lüth: Die Hamburger Bürgerschaft, S. 32–34.
  51. Lüth: Die Hamburger Bürgerschaft, S. 34–35.
  52. Dabei wurden für die 48 Sitze, die nach Verhältniswahlrecht verteilt wurden, lediglich die "überzähligen" Stimmen berücksichtigt. Das bedeutet, daß die Stimmen der erfolglosen Direktkandidaten und der Vorsprung des Wahlkreissiegers vor dem Zweitplatzierten den jeweiligen Parteien für die Sitzberechnung gutgeschrieben wurden.
  53. Stubbe da Luz, S. 118–124.
  54. Stubbe da Luz, S.124.
  55. Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 HmbBl I 100-a, S. in der geltenden Fassung
  56. Thieme: Verfassung, S. 2–4.
  57. Eckardt, S. 72–74, sowie Thieme: Verfassung, S. 2/3
  58. Lüth, Hamburger Bürgerschaft, S. 70/71.
  59. Wege/Grönwald, S. 10.
  60. Schütt (1991), S. 537–538, 543, 546.
  61. Stubbe da Luz, S. 140. Bereits bei der Senatsbildung 1970 war die FDP wieder beteiligt.
  62. Stubbe da Luz, S. 145–150.
  63. 60 Jahre SPD-Fraktion in der Bürgerschaft (PDF), S. 54.
  64. Geschichte der GAL in der Hamburgischen Bürgerschaft
  65. Julia von Blumenthal, S. 214–219.
  66. Hamburger Abendblatt, 7. Juni 1982, abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt, Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 310.
  67. http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2002/0060/pdf/z2001-0060.pdf, S. 275
  68. Hamburger Abendblatt, 10. November 1986, abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt, Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 350.
  69. Grolle / Brake, S. 274–276.
  70. In Harlem würden sie nur kichern von Bartholomäus Grill, in: Die Zeit (1988/50).
  71. Hamburger Abendblatt, 20. November 1987, abgedruckt in Erik Verg: Vierzig Jahre Hamburger Abendblatt, Axel Springer Verlag, Hamburg 1988, S. 353/354.
  72. Grolle / Brake, S. 274–276 sowie Geschichte der GAL
  73. Ratlos im Rathaus von Martin Klingst, in: Die Zeit (19/1993).
  74. Thieme, Verfassung, S. 4/5.
  75. DVU fehlen in Hamburg 190 Stimmen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 27. September 1997.
  76. Oskar Niedermayer u.a. 2008: Parteien und Parteiensysteme in den deutschen Ländern, S. 233
  77. Brennpunkt Spliterparteien auf Focus-Online (5. September 2005).
  78. Als Nachweise dafür siehe: Die Zeit 2003/35 oder auch
  79. Interview mit dem Bundespolitiker Franz Müntefering (SPD), in Die Zeit, 2001/35.
  80. Der Unberührbare, Artikel von Matthias Krupa, in Die Zeit 2003/50.
  81. CDU: Digitaler Wahlstift endgültig vom Tisch, Hamburger Abendblatt vom 20. November 2007.
  82. Schwarz-rote Knackpunkte: Uni-Gebühr, Jugendgewalt, Volksentscheid Hamburger Abendblatt vom 26. Februar 2008.
  83. Umgang mit der Linken prägt den Endspurt im Wahlkampf, in Hamburger Abendblatt vom 24. Februar 2008.
  84. Mit roten Rosen auf Stimmenfang in Hamburger Abendblatt 21. Februar 2008
  85. Politischer Popstar wider Willen in Hamburger Abendblatt vom 22. Februar 2008
  86. Scholz neuer Erster Bürgermeister. Abgerufen am 8. März 2011.
  87. Wahlergebnisse von 1946 bis 2008 zu sehen auf ARD-Online, genaue Ergebnisse (mit sonstigen Parteien) von 1966 bis 2004 auf der Seite des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein.
  88. Vorläufiges amtliches Endergebnis, bekannt gegeben vom Landeswahlleiter
  89. Hamburger Abendblatt vom 13. Juni 1996, Seite 16.
  90. Julia von Blumenthal (2003), S. 214.
  91. Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft, Stand 11. Dezember 1997.
  92. Grolle / Brake, S. 423–425.

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