Handlauf

Handlauf
Hölzerner Handlauf
Handlauf im Westtreppenhaus des Goetheanums
Querschnitt eines Handlaufs mit Omegaprofil

Ein Handlauf ist eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen in Griffhöhe.

Handläufe sind zumeist in Form von Stangen, Schienen oder Leisten ausgeführt. Gängige Materialien sind Metall, Holz, Holzwerkstoffe oder Kunststoff. Ein Handlauf kann der obere Teil eines Geländers oder einer Brüstung sein. Er kann auch direkt an einer Wand oder an einem Geländer befestigt sein.

Inhaltsverzeichnis

Anforderungen

Der Gesetzgeber schreibt einen „festen“ Handlauf vor. Tauwerk, also Handläufe aus Seil, sind nur als Zierde gedacht, da sie bei einem Sturz nachgeben können. Handläufe sollten möglichst rund sein und einen Durchmesser von 20 bis 45 mm haben. Sie sollten durchlaufend sein und möglichst über die erste und letzte Treppenstufe geführt werden.

Handläufe bei Treppen

Handläufe finden sich oft im Zusammenhang mit Treppen. Ob, wo und wie viele Handläufe an einer Treppe gesetzlich vorgeschrieben sind, hängt von der Anzahl der Treppenstufen (Steigungen), der Treppenbreite und dem Verwendungszweck des jeweiligen Bauwerks ab. In Deutschland ist dies in den Landesbauordnungen und zahlreichen weiteren Verordnungen geregelt. Sonderbauverordnungen erfordern oftmals beidseitige Handläufe z. B. in Krankenhäusern und Altenheimen, in Schulen und Kindergärten, in Verkauf- und Versammlungssätten, in Hotels und Gaststätten usw.

In öffentlich zugänglichen Gebäuden sind Handläufe an beiden Seiten der Treppe vorgeschrieben, damit auf beiden Seiten ein sicherer Halt gegeben ist. Diese Vorschrift gilt auch für denkmalgeschützte Gebäude, da die Rechtsprechung die Sicherheit der Benutzer über den Denkmalschutz stellt. In den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer sind oftmals beidseitige Handläufe bei allen notwendigen Treppen und bei Fluchttreppen vorgeschrieben. Auch im Wohnungsbau – wenn mehr als zwei Wohnungen nicht stufenlos erreichbar sind – sind zur Sicherheit der älteren oder behinderten Menschen Handläufe auf beiden Seiten der Treppen vorgeschrieben. Der Wandhandlauf darf sich in der nutzbaren Treppenlaufbreite befinden. Wie Handlaufe ausgeführt werden müssen regeln die Normen: in Deutschland die DIN, in der Schweiz die SIA Normen und in Österreich die Normen ÖNORM. Die Wandhandläufe (mundartlich auch Geländer, Stiegengeländer, Stiegenhandlauf, Handläufe) sollen kontrastreich zum Hintergrund sein - damit diese gesehen werden. Sie soll umgreifbar sein, Empfehlung rund bis oval, ca. 30 - 45 mm, sie sollen griffsicher und handwarm sein. Sie müssen durchlaufend auf einer Höhe von 85 cm bis 90 cm angebracht werden, auch vor Fenster und Maueröffnungen und sind mind. 30 cm über die erste und letzte Stufe zu führen. Taktile – also spürbare und möglichst kontrastreiche Elemente – sollen Anfang und Ende signalisieren.

Geschichte

Der Handlauf mit meist runden Knauf war bei den feinen Damen in mehrstöckigen Herrschaftshäusern äußerst hilfreich. Die Damen trugen vorwiegend breite Röcke. Dadurch war es den Damen, beim Herabschreiten der Treppen nicht möglich, die Stufen zu sehen oder abzuschätzen. Somit fertigte man die Geländer mit einer hilfreichen Unterstützung. In der Regel wurde jeden Meter oder in damaliger Messung einer Elle, ein Knauf in den Handlauf eingesetzt. Dadurch war es den Damen möglich, die Treppenabsätze mittels des Knaufs in einem bestimmten Abstand zu erfühlen und somit einen sicheren Tritt nach unten zu erahnen und nicht zu Sturz zu kommen.

Weblinks

 Commons: Handläufe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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