Johann Georg (Brandenburg-Jägerndorf)

Johann Georg (Brandenburg-Jägerndorf)

Markgraf Johann Georg von Brandenburg (* 16. Dezember 1577 in Wolmirstedt; † 2. März 1624 in Leutschau) war zeitweise Administrator des Bistums Straßburg und später Herzog zu Jägerndorf.

Johann Georg wurde als zweiter Sohn von Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg (1546–1608) und seiner ersten Frau Katharina von Küstrin (1549–1602) geboren.

Inhaltsverzeichnis

Bischof von Straßburg

Nach der Vertreibung des Kölner Fürstbischofs und Kurfürsten Gebhard Truchseß von Waldburg, der die Gräfin Agnes von Mansfeld geheiratet hatte, zog er sich in das Stift Straßburg zurück und starb dort als Domdechant. Weitere protestantische Domkapitulare aus Köln, die ebenfalls mit dem Kurfürsten geflohen waren, hatten sich mit ihm nach Straßburg begeben, wo sie als Domherren auch Pfründe besaßen. Durch die Unterstützung der Bürger der Stadt erkämpften sie sich im Domkapitel die Oberhand. Die katholischen Domherren zogen sich mit Bischof Johann IV. von Manderscheid-Blankenheim nach Saverne zurück und erklärten sich selbst für das einzig rechtmäßige Kapitel.

Das protestantische Domkapitel hatte sich durch die Aufnahme weiterer protestantischer Mitglieder von hohem Rang verstärkt. Nach dem Tod des Bischofs Johann 1592 wählten sie den 15-jährigen Markgrafen Johann Georg von Brandenburg zum neuen protestantischen Bischof bzw. Administrator. Die katholischen Domherren ernannten dagegen den Bischof von Metz, Karl von Lothringen zum Bischof, der sofort im Straßburger Kapitelstreit zu den Waffen griff, um das gesamte Stift in seinen Besitz zu bekommen.

Das protestantische Kapitel wurde durch die Stadt Straßburg unterstützt und kontrollierte die rechtsrheinischen Gebiete. Dort wurden die Mönche der Klöster Allerheiligen und Ettenheimmünster vertrieben und zur Finanzierung des Bischofskriegs an den Herzog Friedrich I. von Württemberg verpfändet, wobei Herzog Friedrich auch mit der Gegenseite Finanzierungsverträge schloss, um in den Pfandbesitz der Gebiete im Renchtal zu gelangen. Umsonst versuchte Kaiser Rudolf II. den Streit zu entscheiden.

Schließlich wurde nach vielen Verhandlungen und langen Kämpfen am 22. November 1604 der Hagenauer Vertrag geschlossen. Dadurch verzichtete Johann Georg auf die Bischofswürde in Straßburg gegen eine Zahlung von 130.000 Goldstücken und eine lebenslange Rente von 9.000 Gulden jährlich, die Herzog Friedrich I. zu leisten hatte. Dieser erhielt dafür als Pfand das Amt Oberkirch übertragen. Kardinal Karl von Lothringen wurde als Bischof von Straßburg bestätigt. Gleichzeitig wurde Leopold von Österreich als Koadjutor eingesetzt.

Herzog von Jägerndorf

Johann Georg erhielt 1606 das Herzogtum Jägerndorf (Krnov) von seinem Vater, dem Kurfürsten Joachim Friedrich übertragen. Die schlesischen Besitzverhältnisse der Hohenzollern, in denen das Herzogtum Jägerndorf eine zentrale Stellung hatte, waren schon längere Zeit Streitpunkte, da sie von kaiserlicher Seite, auch im Interesse des Hauses Habsburg als heimgefallen angesehen wurden. Neben Jägerndorf waren auch noch die Pfandherrschaften Beuthen und Oderberg (Bohumín) strittig.

Nachdem es zu den Verdiensten der Hohenzollern, vorrangig unter Georg dem Frommen, gehört den Protestantismus in Schlesien kultiviert und mit Überzeugung verteidigt zu haben, war zur Zeit Johann Georgs der neue Glaube erstarrt und er selbst wandte sich der Reformierten Kirche zu. Da er auch in entsprechender Weise in der Pfarr- und Schloßkirche von Jägerndorf predigen ließ, führte dies zum Aufruhr in der Stadt und in ähnlicher Form auch in der benachbarten Stadt Leobschütz (Głubczyce).

Die Politik Johann Georgs war geprägt von der Bedrohung, die er durch das Kaiserhaus gegenüber seinen Rechtstiteln sah. Er strebte daher auch Bündnisse mit den Feinden des Kaisers an und arbeitete auf eine Verbindung der österreichischen Stände mit der Protestantischen Union hin. Mit dem Aufstand in Böhmen erwuchs Ferdinand II. im Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz ein Gegenspieler, den Johann Georg als Oberbefehlshaber der Truppen engagiert unterstützte. Durch die Niederlage in der Schlacht am Weißen Berg war allerdings sein Schicksal besiegel. Er wurde wie andere Anführer auch mit der Reichsacht belegt. Seine Güter wurden eingezogen und Ferdinand II. belehnte den kaisertreuen Fürsten Karl von Liechtenstein, um diesen auch für erlittene Verluste zu entschädigen. Auch die folgenden Interventionen des Hauses Hohenzollern Ansprüche beim Kaiser geltend zu machen und in Jägerndorf an die Lehenspflichten zu erinnern, blieben ein formeller Protest. Das Herzogtum Jägerndorf war dauerhaft auf das Haus Liechtenstein übergegangen.

Familie

Am 3. Juni 1610 heiratete er in Jägerndorf Eva Christine von Württemberg (* 6. Mai 1590; † 18. März 1657), die Tochter von Herzog Friedrich I. von Württemberg (1593–1608) und Sibylla von Anhalt (1564–1614).

Sie hatten die folgenden Kinder:

  • Katharine Sibylle (1611–1612)
  • Georg (1613–1614)
  • Albrecht (1614–1620)
  • Katharina Sibylle (*/† 1615)
  • Ernst von Brandenburg (1617–1642)

Literatur

  • Joachim Köhler, Rainer Bendel (Hrsg): Geschichte des christlichen Lebens im schlesischen Raum. LIT Verlag, Berlin-Hamburg-Münster 2002
  • Theodor Hirsch: Johann Georg, Markgraf von Brandenburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 14, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 175 f.
  • Viermann: Jägerndorf unter der Regierung von Hohenzollern. In: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthums Schlesiens. Bd. 11 (1871), S. 38–98. [1]
  • Gottlieb Biermann: Geschichte der Herzogthümer Troppau und Jägerndorf. Teschen 1874. S. 343–363.

Weblinks

Vorgänger Amt Nachfolger
Joachim Friedrich von Brandenburg Herzog von Jägerndorf
1606–1622
Karl I. von Lichtenstein
Johann IV. von Manderscheid-Blankenheim Administrator von Straßburg
1592–1604
Karl von Lothringen

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