Kleinkraftrad

Kleinkraftrad
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Garelli Kleinkraftrad
Kreidler Mustang Kleinkraftrad

Als Kleinkraftrad – auch als Mokick oder Moped bezeichnet – werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999 (Stand: 2004). In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³). Kleinkrafträder dürfen, im Gegensatz zu Mofas, bis zu zwei Personen befördern, sofern sie die baulichen Voraussetzungen dafür haben. Neben dem üblichen Antrieb mit Benzinmotor gibt es auch einige Modelle mit Elektroantrieb.

Inhaltsverzeichnis

Führerschein

In Deutschland ist zum Führen eines Kleinkraftrades ein Führerschein der Klasse M (EU-Führerschein) erforderlich, der ab einem Alter von 16 Jahren (in Österreich Mopedausweis mit 15 Jahren) erworben werden kann (der Erwerb der Führerscheinklasse A1, A, B und T schließen u.a. die Klasse M mit ein).

Geschichte und jeweilige Definition des Kleinkraftrades

Moped von Laurin & Klement (heute Škoda); um 1900

Das „Kleinkraftrad“ allgemein ist die Umschreibung mehrerer unterschiedlicher Klassen und Bauweisen für motorisierte Zweiräder mit 50 cm³ Hubraum. Die spezielle gesetzliche Definition und die Verwendung des Begriffs an sich unterlag im Laufe der Zeit einigen Veränderungen.

Vorkriegszeit

Bereits in den 1930er Jahren hatten, meist auf Basis des 98 cm³ großen Sachs-Motors oder des konkurrierenden ILO-Motors, sehr viele Firmen den Einstieg in den Motorradmarkt gesucht und eigene Fahrzeuge konstruiert, die man damals als Motorfahrrad oder auch Leichtmotorrad bezeichnete. Der Begriff „MoFa“ entstand in dieser Zeit und meinte ursprünglich diese Klasse von Fahrzeugen. Die Leistung lag bei etwa 2-3 PS und die Höchstgeschwindigkeit bei 40 bis 50 km/h, bei einigen Spitzenmodellen der Kleinkrafträder sogar über 70 km/h. Der Aufbau dieser Fahrzeuge war größtenteils noch sehr nah am Fahrrad. Eine „98er“ war damals die billigste Möglichkeit, sich der einsetzenden Massenmotorisierung anzuschließen.

Durch den Fortschritt im Motorenbau gingen einige Motorradhersteller kurz vor dem Krieg dazu über, MoFas mit kleineren Hubräumen, üblicherweise etwa 60 cm³ bei aber gleicher Leistung, anzubieten. Diese Entwicklung wurde zunächst aber vom Zweiten Weltkrieg beendet.

1945–1952

Durch einen Beschluss des Alliierten Rates war es den deutschen Herstellern zunächst nicht erlaubt, Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 40 cm³ anzubieten. Ein Fahrzeugtyp aus dieser Zeit ist beispielsweise die Victoria FM 38.

1953–1957

Am 1. Januar 1953 wurde erstmals das „Fahrrad mit Hilfsmotor“ gesetzlich definiert als Zweirad mit maximal 50 cm³ Hubraum und maximal 33 kg Gewicht. Des Weiteren wurden Tretkurbelradius und eine Mindestgröße der Räder festgelegt. Um nicht auf der wenig verkaufsfördernden Bezeichnung „Hilfsmotor“ festzusitzen, wurde unter den Herstellern 1953 (es durften aber auch Privatpersonen teilnehmen) ein Wettbewerb um einen neuen Namen für diese Fahrzeugklasse ausgeschrieben. Auf der IFMA 1953 wurde der Gewinnername dann vorgestellt: der Begriff Moped, zusammengefügt aus den Wörtern „Motorrad“ und „Pedale“, war geboren (Einsender des Vorschlages war die Firma ILO). Die Begriffe „Mofa“ und „Moped“ waren zu dieser Zeit also praktisch identisch.

Um ein Moped fahren zu dürfen, konnte man entweder ab dem Alter von 16 Jahren den entsprechenden Führerschein machen oder man bekam diesen automatisch beim Ablegen der PKW-Führerscheinprüfung mit dazu.

1957–1960

Zum 1. Januar 1957 wurde die Gewichtsbegrenzung aufgehoben. Die Hersteller konnten ihre Fahrzeuge dieser Klasse also von nun an als vollwertiges Motorrad der kleinsten Hubraumklasse vermarkten – die Kleinkrafträder waren geboren. Die Begriffe „Moped“, „Mofa“ und „Kleinkraftrad“ bezeichneten daher in dieser Zeit den gleichen Fahrzeugtyp.

Erwähnenswert ist zudem, dass der Markt der Kleinkrafträder Ende der 1950er Jahre nicht unter den gleichen starken Absatzrückgängen litt, wie der allgemeine Motorradmarkt. Grund hierfür ist, dass die Zielgruppe der 16- bis 17-jährigen natürlich keine Wahl zwischen einem Kleinkraftrad und einem anderen Fahrzeug hatte. Auf diese Weise fungierte diese Fahrzeugklasse aber als Rettungsanker für viele stark angeschlagene deutsche Motorradhersteller.

1960–1980

Das nun nicht mehr limitierte Gewicht der Kleinkrafträder führte zunächst zu einem wahren Wettstreit in der Motorleistung. Diese nahm Ende der 1950er Jahre derart rasant zu, dass der Gesetzgeber reagieren musste; zum 1. August 1960 wurde daher die Klasse der Kleinkrafträder aufgeteilt in:

  • Die Klasse der Kleinkrafträder mit höchstens 50 cm³ Hubraum und keiner weiteren Begrenzung.
  • Die Klasse der Mokicks mit maximal 50 cm³ Hubraum und 40 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Für beide Klassen fielen ab nun auch die Reglementierungen zum Raddurchmesser und Tretkurbelradius weg. Damit wurde der Weg frei, wirklich motorradähnliche Kleinkrafträder zu bauen. Da der Begriff „Moped“ für ab nun pedallose Kleinkrafträder mit 40 km/h Beschränkung nicht mehr passend war, wurde der Begriff „Mokick“ (für „Motorrad“ mit „Kickstarter“) aus der Taufe gehoben.

Die damalige Führerscheinklasse 3 (Kfz bis 7,5 t) beinhaltete sowohl die Klasse 5 (Moped/Mokick bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit) als auch die Klasse 4 (Kleinkrafträder bis 50 cm³ ohne Geschwindigkeitsbeschränkung). PKW-Fahrer mussten also für diese Fahrzeuge keinen extra Führerschein machen. Wenn der Führerschein Klasse 3 oder 4 vor dem 1. Dezember 1954 gemacht wurde, durften sogar Motorräder bis 250 cm³ gefahren werden.

Zu diesem Zeitpunkt bezeichnete also ein „Mofa“ eher ein Fahrzeug älterer Bauart (siehe: Vorkriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit), Mopeds und Mokicks waren Fahrzeuge derselben Klasse, wurden aber vom Aufbau her unterschieden, Kleinkrafträder dagegen definierten eine eigene Klasse. Erst am 1. April 1965 wurde darüber hinaus die Klasse der Mofas geschaffen; ab hier bezeichnete ein Mofa also wieder eine eigenständige Fahrzeugart.

Nach dem großen Zusammenbruch des Motorradmarktes 1957 war diese Klasse das letzte Refugium der großen deutschen Zweiradwerke Zündapp, Hercules, Kreidler und Maico, die hier allerdings zusammen eine Marktbeherrschende Stellung innehatten. Dieses Oligopol gründete sich auf äußerst hochwertige Fahrzeuge und darauf, dass es in den Ländern der konkurrierenden Motorradhersteller keine vergleichbare Klasse, und damit kaum auf dem deutschen Markt konkurrierende Kleinkrafträder gab. Durch das Oligopol wurde eine Marktabsprache der so genannten „großen Drei“ (Zündapp, Hercules, Kreidler) möglich, welche die Leistungsangabe der Kleinkrafträder auf 3,9 kW (5,3 PS, ca. 80 km/h), und später auf 4,6 kW (6,25 PS, rund 85 km/h) festschrieb. Die tatsächlichen Leistungswerte der Motoren bewegten sich Ende der 1970er Jahre allerdings bereits jenseits von 6 kW (über 8 PS). Der Wettbewerb beschränkte sich damit vor allem darauf, die Fahrzeuge höherwertig auszustatten. Dies war auch im Sinne des Marktes, da in den 1970er Jahren die Kosten der Versicherungsprämien für diese Klasse explodierten und sich somit der Käuferkreis ohnehin auf die eher wohlhabenden Familien konzentrierte. Die rasante Verteuerung, begründet in vehement gestiegenen Unfallzahlen, ging einher mit der unzureichenden Ausbildung der jugendlichen Fahrer und der immer schneller werdenden Kleinkrafträder. Dies und der Umstand, dass die hohen Literleistungen mit extrem hohen Drehzahlen von über 11.000/min und entsprechendem Lärm erkauft wurden, trugen zum Ende der KKR-Klasse bei. Daran änderten auch die Bemühungen der Hersteller, allen voran Zündapp, nichts mehr, die Motoren mit Wasserkühlung und damit einher gehender Geräuschdämmung auszustatten. Viele Irrglauben über den Zweitaktmotor entspringen noch dieser Zeit, da viele Leute durch die hochdrehenden Zweitaktmotoren in den KKR glaubten, Zweitakter wären prinzipiell lauter und bräuchten höhere Drehzahlen.

Diese Klasse der Kleinkrafträder alten Rechts gelten heute als gesuchte Raritäten und zahlreiche Vereine und Interessengemeinschaften widmen sich diesem Hobby.

Bauformen

Aufgrund der preisgünstigeren Konstruktion sowie des besseren Images waren die meisten Mokicks und Kleinkrafträder praktisch identisch, bis auf die oft nur durch simple Änderungen erreichte Begrenzung auf 40 km/h. Ähnlich boten praktisch alle Hersteller von Mofas diese auch, mit anderer Drosselung, in der Mokick-Klasse an, wo sie als Mopeds bezeichnet wurden. (So zum Beispiel: die Hercules Prima, welche in der Mokick-Version Hercules Optima heißt.) Dieses Baukastensystem machte es vielen Jugendlichen leicht, ihr Mokick illegal zu entdrosseln.

Es gab in dieser Zeit also mehrere verschiedene Bauformen für das Mokick:

  • Das Moped – entstammt den Begriffen „Motor“ und „Pedale“, ist baulich also dem Mofa sehr ähnlich und wurde über die Pedale ähnlich dem Kickstarter angetreten.
  • Das Mokick – aus den Begriffen „Motor“ und „Kickstarter“ zusammengefügt, hat die gleiche bauliche Form wie die größeren Motorräder und wurde zu anfangs per Kickstarter gestartet.
  • Der Motorroller – mit freiem vorderen Durchstieg, vor allem für Frauen gedacht, ähnlich dem Damenfahrrad, war dementsprechend bei der jugendlichen Klientel „out“ und galt als reines Frauenfahrzeug.
  • Das Faltmoped – spezielle Bauform des Mopeds; führender Hersteller war die Firma DI Blasi in Italien

1980er Jahre

Am 1. April 1980 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine Gesetzänderung in Kraft, die die alte Klasse der KKR in die neue Klasse der Leichtkrafträder (LKR, nach § 72 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4a StVZO) überführte. Der Begriff „Kleinkraftrad“ hingegen ging nahtlos auf die bislang darunter liegende Klasse der Mokicks über.

Die Folgen:

  • Die Tatsache, dass die deutschen Hersteller damit ihren Hauptmarkt verloren, war hauptursächlich für den nun folgenden Konkurs von Kreidler (1982), Zündapp (1984) und Maico (1987); Hercules überlebte, hatte aber in der neuen Klasse der Leichtkrafträder gegen die japanische Konkurrenz, die einfach den Hubraum ihrer 125er auf 80 cm³ und die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h zu reduzieren brauchte, keine Chance und hat heute unter dem Namen „Sachs“ einen verschwindend kleinen Marktanteil.
  • Mit dem Verschwinden sportlicher Kleinkrafträder aus dem öffentlichen Verkehr wurde auch die 50-cm³-Klasse der Motorradweltmeisterschaften aufgelöst.
  • Ebenfalls ist diese Gesetzänderung mitunter dafür verantwortlich, dass die Bedeutungen der Wörter „Kleinkraftrad“ und „Mokick“ bis heute im allgemeinen Sprachgebrauch recht verwaschen sind, denn was nach 1980 ein Kleinkraftrad war, war vor 1980 ein Mokick, während „Mokick“ und „Kleinkraftrad“ seitdem weitgehend identisch benutzt werden.
  • Der Markt für Kleinkrafträder fristete im folgenden ein Schattendasein, da Jugendliche eher den Führerschein für Leichtkrafträder erwarben. Mokicks wurden am ehesten von Autofahrern erworben, die mit dem PKW-Führerschein auch in den Genuss des Kleinkraftrad-Führerscheins kamen. Dies trug dazu bei, dass Mokicks in den Augen der Jugendlichen bald als „out“ galten.

1983 schließlich wurde in der nun so genannten Klasse der Kleinkrafträder deren Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h angehoben.

1990er Jahre

Intensive Nutzung in Thailand

Anfang der 1990er änderte sich der Markt wieder, als vor allem koreanische und taiwanische Billighersteller begannen, den Weltmarkt mit billigen, aber äußerst modisch und modern gestalteten, aerodynamisch aussehenden Motorrollern zu überschwemmen. Die Versicherungsprämien waren zuletzt stark gesunken und der extrem niedrige Kaufpreis dieser Roller sorgte für einen regelrechten „Boom“ unter Jugendlichen. Diese Generation kannte auch nicht mehr die Ursprünge des Rollers und seinen Ruf als „Frauenfahrzeug“, womit seinem Markterfolg nichts mehr im Weg stand. Im Gegenteil kehrte sich nun das Spektrum der Vorurteile um: von nun an galten Mokicks, von denen auch viele ältere noch aus den 70er und 80er Jahren das Straßenbild bevölkerten, als unmodern. Dass Mokicks durch ihre größeren Räder und Federwege und geringeren ungefederten Massen prinzipiell die bessere Alternative sind, interessierte angesichts der modernen Aufmachung als „Cityflitzer“ und „Scooter“ kaum jemanden. Hersteller wie Simson (Suhl), die noch viele Mokickmodelle im Programm hatten, fristeten ein Schattendasein und konnten ihre Modelle trotz der besseren technischen Daten nur in geringen Stückzahlen verkaufen.

Motorroller 45 km/h (Yamaha Aerox)

Die Situation heute

Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung wiederum eine Gesetzänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder auf nunmehr 45 km/h reduzierte.

Prinzipiell sind zwei Bauformen des Kleinkraftrades heute noch im Markt anzutreffen:

  • Die motorradähnliche Mokickbauform
  • Die Rollerbauform

Waren es in den 90er Jahren vor allem koreanische und taiwanische Produzenten, so überfluten heute Werke der Volksrepublik China den Markt mit Billigrollern, die vor allem in Baumärkten, Elektroläden und anderen KfZ-fremden Großmärkten angeboten werden.

Nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung, kurz FZV, gibt es mittlerweile auch dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder. Als dreirädrige Kleinkrafträder gelten beispielsweise die Ape von Piaggio, vierrädrige sind so genannte Quads oder auch Microcars. Die Merkmale sind: nicht mehr als 50 cm³, nicht mehr als 4 kW Leistung und bauartliche Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

DDR-Mokick 60 km/h (Simson S51)

Das Versicherungskennzeichen für Mofas und Kleinkrafträder (auch Roller) haben immer eine Gültigkeit von einem Jahr (jeweils 1. März bis 28./29. Februar). Damit die Gültigkeit von Kennzeichen direkt erkannt werden kann, gibt es jedes Jahr auf dem Kennzeichen eine andere Schriftfarbe.[1][2]

Die Situation in der DDR

In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, allerdings wurde hier für sie ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h veranschlagt. Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese auch von Kleinkrafträdern befahren werden. Die im Einigungsvertrag festgehaltene Besitzstandswahrung ist auch der Grund, wieso vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommene Kleinkrafträder des ehemaligen ostdeutschen Herstellers Simson auch mit dem heutigen Führerschein Klasse M gefahren werden dürfen.[3] In der DDR konnte die Fahrerlaubnis zum Führen eines Mokicks bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden.

Aktuelle Hersteller

Hier gelistet sind Hersteller von Kleinkrafträdern in klassischer Mokickbauform. Eine Auflistung der Hersteller von Motorrollern findet sich im entsprechenden Artikel.

  • Gilera hat das Mokick „DNA“ im Programm.
  • Peugeot hat das Moped „Vogue“ im Programm.
  • CPI Motor Company hat das Mokick „GTR“ im Programm.
  • Sachs bietet die „MadAss“ an, die auch als Leichtkraftrad erhältlich ist.
  • Rieju aus Spanien hat z. B. die sportlichen RS2 Varianten und die Enduro/Supermotos SMX, MRX, RRX, MRT im Angebot.
  • Keeway aus China bietet neben dem Rollerprogramm ebenfalls einige Mokickmodelle an.
  • Derbi aus Spanien bietet neben einigen Rollermodellen eine beträchtliche Auswahl an Leichtkrafträdern in 50 cm³ und 125 cm³ an, die auch in der 125er Klasse der Motorrad-Weltmeisterschaft Rennen fahren.
  • Elmoto aus Deutschland, das ELMOTO HR2 ist ein 45kg leichtes KKR mit Elektro-Radnabenantrieb und Lithium-Batterie

Literatur

  • Frank O. Hrachowy: Kleinkrafträder in Deutschland: Die ungedrosselten 50er der Klasse 4. Verlag Vennekate 2006. ISBN 978-3935517263

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Mopeds – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quelle

  1. Neue grüne Kennzeichen für Kleinkrafträder, www.bezahlbar-versichert.de
  2. Autokennzeichen Deutschland & International, www.kfz-auskunft.de
  3. Fahrerlaubnisverordnung § 76 FeV, Nr. 8 + § 6 Abs. 1, Grunert & Tjardes Verkehrsportal.de GbR

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