Kollatur

Kollatur

Die Kollatur ist das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen sowie eine Pfründe oder ein Stipendium zu vergeben.

Die Besetzung geistlicher Stellen steht in katholischen Gebieten in der Regel den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach kanonischem Recht bei den geringeren Benefizien den Bischöfen, bei den Bistümern den Domkapiteln unter päpstlicher Bestätigung, nach protestantischem Kirchenrecht früher dem Landesherrn.

Ist der Konferierende (der Kollator) bei der Verleihung (Kollation) an eine Präsentation Dritter gebunden, so spricht man von collatio non libera, im entgegengesetzten Fall von einer collatio libera.

In reformierten Gebieten wurde die Kollatur aufgehobener geistlicher Herrschaften auf die weltliche Macht übertragen. Nach der Reformation neu gegründete Pfarreien erhielten als Kollator ebenso weltliche Berechtigte, im Stadtstaat Zürich waren dies Bürgermeister und Rat.

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  • Kollatūr — Kollatūr. soviel wie Kollation (s. d.), das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen, eine Pfründe etc. zu vergeben, oft auch die Stelle, der ein solches Recht zusteht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kollatur — Kollatūr (lat.), das Recht, eine geistl. Stelle zu besetzen, eine Präbende oder ein Stipendium zu vergeben; Kollātor, der Besitzer dieses Rechts …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kollatur — Kol|la|tur 〈f. 20〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [→ Kollation] * * * Kol|la|tur, die; (kath. Kirche): Recht zur ↑Kollation (3) …   Universal-Lexikon

  • Kollatur — Kol|la|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [Etym.: zu lat. collatus »zusammengetragen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kollatur — Kol|la|tur die; , en <aus gleichbed. nlat. collatura zu lat. collatio, vgl. ↑Kollation u. ...ur> das Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kollatur — Kol|la|tur, die; , en (Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Collator — Der Kollator ist der Pfründeinhaber eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars seine Pfründe und wird damit zum Kollator dieses Altars. Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden …   Deutsch Wikipedia

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