Kollektivmarke

Kollektivmarke

Kollektivmarke ist ein Begriff aus dem Markenrecht.

Sie unterscheidet sich von gemäß § 3 Markengesetz schutzfähigen Zeichen Marke (Recht) dadurch,

  • dass ihr Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein kann, einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände sind (vgl. § 98f. MarkenG),
  • dass das Zeichen ausschließlich aus einer geographischen Herkunftsangabe bestehen darf (vgl. § 99 MarkenG) und
  • dass der Anmeldung eine Markensatzung beigefügt sein muss (vgl. § 102 MarkenG).
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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