Landkreis Dauba

Landkreis Dauba

Der deutsche Landkreis Dauba bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

  • 3 Städte,
  • 70 weitere Gemeinden.

Der Landkreis Dauba hatte am 1. Dezember 1930 28313 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 25511 und am 22. Mai 1947 19092 Bewohner.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Dubá zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Der politische Bezirk Dubá trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnungen Dauba. Der politische Bezirk Dauba umfasste die Gerichtsbezirke Dauba und Wegstädtl. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Dauba die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Dauba förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Dauba.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Dauba zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde der Landkreis Dauba aufgelöst. Seine Westhälfte (Gerichtsbezirk Wegstädtl) fiel an den Landkreis Leitmeritz, der Ostteil (Gerichtsbezirk Dauba) an den Landkreis Böhmisch Leipa.

Bereits zum 1. August 1939 wurde der Landkreis in seinen bisherigen Grenzen (Gerichtsbezirke Dauba und Wegstädtl) wieder errichtet. Er erhielt ferner vom Landkreis Böhmisch Leipa die Gemeinden Bösig, Neudorf, Nossadel, Weißwasser (Ortschaften Leimgruben und Wasatschka), Wiska und Zolldorf (Ortschaft Waldsteinruhe 2. Ant.).

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehört das Gebiet wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

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