Lokomotivlampe

Lokomotivlampe

Seit dem Bau der ersten Eisenbahnlinien wurden die Lokomotiven, nach dem Beispiel der seit langem üblichen Kutschenlampen, für Fahrten in der Dunkelheit auf der in Fahrtrichtung vorn liegenden Seite mit Lokomotivlampen ausgerüstet.

Die speziellen Leuchten der Lokomotiven enthielten in der Frühzeit Öllampen, die nach dem Prinzip des Argandbrenners einen mit Pflanzenöl gefüllten Behälter, einen Brennaufsatz und einen kleinen Glaskamin aufwiesen. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts lösten die Petroleumlampen die alten Öllampen auch in den Lokomotivlampen ab. Außerhalb der Betriebszeiten wurden die demontierbaren Lampen in Lampenräumen (Lampisterie) im Lokomotivdepot gelagert.

Die frühen Lichter der Dampflokomotiven dienten eher als Warnleuchten, um die Fahrtrichtung der Maschinen schon auf größere Distanz anzuzeigen. Sie vermochten die vor der Lokomotive liegende Fahrstrecke nur schwach zu beleuchten. Erst die elektrisch betriebenen Scheinwerfer erzeugten einen stärkeren Lichtkegel.

Im 19. Jahrhundert verfügten die Lokomotiven anfänglich nur über zwei direkt auf den Rahmen aufgesteckte Lampen. Später wurde für Schienenfahrzeuge eine Dreiergruppe von Frontleuchten vorgeschrieben, mit dem dritten Licht höher am Fahrzeug und in der Mitte über den beiden Lampen an der Dreieckbasis.

Die frühen Lokomotivlampen konnten mit Farbeinsätzen auch als rote Schlussleuchten dienen. Knallpatronen, die in Hülsen auf den Leuchten mitgeführt wurden, sollten bei einem unvorhergesehenen Halt auf offener Strecke nachfolgende Züge vor dem Zusammenstoß warnen.

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