Mansfeld (Adelsgeschlecht)

Mansfeld (Adelsgeschlecht)
Das Mansfelder Wappen ab 1481

Die Grafen von Mansfeld gehörten zu den ältesten deutschen Adelsgeschlechtern. Ihre Besitzungen lagen im nördlichen Teil des Hassegaus am östlichen Rand des Harz. Dies entsprach in etwa dem späteren Landkreis Mansfelder Land und Teilen der Landkreise Merseburg-Querfurt und Sangerhausen, liegt also heute großteils im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.

Im Stammbaum der Mansfelder Grafen finden sich unter anderem zahlreiche Bischöfe (darunter zwei Erzbischöfe) sowie Ritter vom Goldenen Vlies. Die Mitglieder der weit verzweigten Familienlinien waren mit solch einflussreichen Geschlechtern wie den Grafen zu Stolberg, den Herzögen von Braunschweig und von Württemberg, den Fürsten von Anhalt, den Markgrafen von Brandenburg und sogar mit dem dänischen Königshaus verwandt.

Inhaltsverzeichnis

Wappen

Bestandteile der vereinigten Wappen

Geschichte der vereinigten Wappen

Das Mansfelder Wappen bestand ursprünglich aus den sechs roten Mansfelder Rauten auf silbernem Grund, wie sie auch auf dem Grabstein des 1229 verstorbenen letzten Altmansfelder Grafen Burchard I. in der Andreaskirche Eisleben zu sehen sind. Durch seinen Schwiegersohn Burchard II. († 1255), dem Begründer der Mansfeld-Querfurter Linie, kamen die (ursprünglich) vier Querfurter roten Balken auf silbernen Grund in das Mansfelder Wappen, sie wurden (heraldisch) im oberen rechten und im unteren linken Viertel entgegengesetzt zu den Mansfelder Rauten eingeordnet. Der (heraldisch) oben linke silberne Adler auf schwarzem Grund steht für die 1387 von Graf Ulrich von Regenstein erworbene Herrschaft Arnstein, der unten rechts stehende gekrönte goldene Löwe auf blauem Grund mit rot-silbern geschachtem Schrägbalken (Hohnstein) steht für die Herrschaft Heldrungen, die 1484 vom Grafen Hans von Hohnstein erworben wurde. Die (heraldisch) rechte Helmzier zeigt (ursprünglich acht) die rot-silbern gestreiften Querfurter Fahnen (die Erbverbrüderung von 1396 konnte 1496 beim Aussterben der Querfurter Edelherren durch die Mansfelder Grafen gegen das Erzbistum Magdeburg nicht durchgesetzt werden) und die linke Helmzier zeigt den (eigentlich aschfarbenen) Schraplauer Greifen für die 1335 von der Schraplauer Dynasten erworbene Herrschaft Schraplau. Das so genannte „Mansfelder Gesamtwappen“ (siehe Abbildung) wurde nach der Erbteilung 1501 vom Vorderort († 1780) geführt, während der Hinterort († 1666) das einfache Querfurt-Mansfelder Wappen führte. Das Gesamtwappen befindet sich an der Ostseite des Rathauses der Altstadt Eisleben; das einfache Wappen befindet sich unter anderem auf dem Schild des Standbildes „Kamerad Martin“, des Rechtssymbols der vom Mansfelder Hinterort Anfang des 16. Jahrhunderts gegründeten Neustadt Eisleben.[1]

Geschichte

Mittelalter

Der Name Mansfeld wird urkundlich erstmals 973 erwähnt, und obwohl es sich bei dieser Nennung lediglich um die gleichnamige Stadt handelt, gehen Historiker davon aus, dass auch die Entstehung des Mansfelder Grafengeschlechts in diese Zeit zu datieren ist. Mit Hoyer von Mansfeld, Graf im Hassegau wird 1050 der erste Mansfelder namentlich erwähnt. Er war verheiratet mit Christina, einer Tochter Siegfrieds II., eines Grafen aus Sachsen. Er gilt als der eigentliche Ahnherr der Familie, wenngleich erst mit seinem Sohn Hoyer I. von Mansfeld eine durchgehende Überlieferung der Familiengeschichte einsetzt. Hoyer I. war es auch, der als erster seiner Familie den Titel "Graf von Mansfeld" führte. Er fiel als Feldherr Kaiser Heinrichs V. 1115 in der verlorenen Schlacht am Welfesholz.

Im Jahre 1069 werden die Mansfelder von Kaiser Heinrich IV. zu Gaugrafen im nördlichen Hassegau ernannt. Sie erhielten dieses Amt als Nachfolger der Wettiner, die sich gegen den Kaiser aufgelehnt hatten.

Dazu gehörte auch der bis Ende des 12. Jahrhunderts bestehende (noch 1154 nachweisbare) Krongutsbezirk Eisleben, der, nach einer Unterbrechung seit dem 13. Jahrhundert als Lehen der Bischöfe von Halberstadt erscheint, während der Allodialbesitz Erzbischof Wichmann von Seeburgs (Vorstädte) 1192 an das Erzbistum Magdeburg fällt und von diesem an die Grafen verlehnt wird.[2]

Die Mansfelder waren in ihren Anfangsjahren wirtschaftlich sehr erfolgreich, dies nicht zuletzt wegen der Bergbau- und Münzrechte, die sie besaßen. Die klug investierten Gewinne aus ihren Hüttenbetrieben und Schachtanlagen, sowie militärisches Geschick gepaart mit Loyalität gegenüber dem Kaiserhaus sicherten eine starke Position am kaiserlichen Hof sowie politischen und wirtschaftlichen Einfluss.

1229 starb mit Burchard I. der letzte männliche Mansfelder. Durch seine Erbtochter, Sophia von Mansfeld, verheiratet mit Burchard II. von Querfurt, kamen die gräflichen Besitzungen an die Herren von Querfurt, die fortan zusätzlich auch den Titel des Mansfelder Grafen führten. Ab 1246 nannten sich die männlichen Mitglieder dieses Mansfeld-Querfurter Stammes nur noch "Graf von Mansfeld".

Doch obwohl die Wirtschaft in der gesamten Grafschaft blühte und sich auch durch Zukäufe und geschickte Heiratspolitik das Territorium der Grafschaft vergrößerte, zeichneten sich bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ernste Probleme ab. Nicht nur das Erstarken der Wirtschaft (vor allem Bergbau, Hüttenwerke und Handel), sondern auch die Reichsunmittelbarkeit weckte die Begehrlichkeiten der Nachbarn Magdeburg, Halberstadt und des wettinischen Sachsens. Des Weiteren wirkte sich der Kinderreichtum der Mansfelder Grafen sowohl negativ auf die Verteilung der zu vererbenden Güter, Finanzen und Rechte, als auch zu Ungunsten gräflicher Machtfülle in örtlicher und staatspolitischer Hinsicht aus. Da kein Graf weniger als sechs Kindern (manch einer sogar 22) das Leben schenkte, kam es zu zwei Erbteilungen. Die erste (1501), nach dem Tode Volrads III., spaltete das Haus Mansfeld in die Grafen zu Mansfeld-Vorderort, -Mittelort, und -Hinterort. Durch deren gemeinschaftliche Herrschaft über die Grafschaft, oft verbunden mit innerfamiliären Richtungsstreitigkeiten sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch religiöser Hinsicht, verbunden mit enormen Kosten für die Unterhaltung der Familien wurde das Leben der einfachen Leute in der Grafschaft sehr belastet.

Neuzeit

Die Zeit der Reformation und Gegenreformation brachte neue Turbulenzen in das Mansfelder Land. Während ein Großteil der Mitglieder der Vorderorter Linien (besonders Hoyer VI. von Mansfeld) weiterhin dem katholischen Glauben treu blieb, waren die damaligen Repräsentanten der Mittelorter und Hinterorter Linien, Gebhard VII. sowie sein Sohn Jobst I. und Albrecht VII. - nicht zuletzt durch die enge Freundschaft zu Martin Luther - glühende Verfechter des protestantischen Glaubens. Bereits 1525 führten sie in ihren Besitzungen die evangelische Lehre ein. Jobst I. und Albrecht VII. gehörten 1530 auch zu den Unterzeichnern des Augsburger Glaubensbekenntnisses. Dennoch behandelten sie ihre Untertanen nicht besser oder schlechter, als dies ihre katholischen Verwandten taten. Als die Bauernkriege große Teile der Mansfelder Grafschaft verwüsteten, ließ Albrecht VII. die entbrannten Bauernaufstände blutig und mitleidslos niederschlagen. Die Wirren der Reformationskriege bedingten zum Teil sogar, dass sich verwandte Mansfelder auf unterschiedlichen Seiten als Gegner gegenüber standen. Aufgrund seines Engagements für die Reformation verhängte Kaiser Karl V. 1547 die Reichsacht über Graf Albrecht VII. Sie wurde aber 1552 wieder aufgehoben.

Als die Erben von Ernst II. den Besitz der Vorderorter Linie 1563 erneut teilten, rief dies die Gläubiger der Mansfelder auf den Plan. Die gräfliche Familie war derweil durch reichen Kindersegen, zahlreiche Kriege und Fehden, Umschwung der Kupferkonjunktur und übermäßige Verschwendung hoch verschuldet. Ihre Gläubiger erwirkten 1566 die Einsetzung einer Kommission durch Kaiser Maximilian II. zur Schuldenregulierung, die auf Betreiben von Kurfürst August von Sachsen durch Bevollmächtigte aus Kursachsen, Magdeburg und Halberstadt ersetzt wurde. Diese stellten Gesamtschulden der Grafen in Höhe von 2,75 Millionen Gulden fest, die 1579 schließlich die Sequestration zur Folge hatten. Sachsen nutzte die Lage der Mansfelder aus und erreichte nach längeren Verhandlungen den Abschluss der von ihnen betriebenen Bestrebungen zur Mediatisierung des Lehens. Die Wettiner gelangten somit 500 Jahre, nachdem sie ihr gaugräfliches Lehen unter Heinrich IV. an die Mansfelder verloren hatten, wieder in den Besitz desselben. Drei Fünftel gehörten nun zum Kurfürstentum, die anderen zwei Fünftel zu Magdeburg. 1580 war Mansfeld somit keine reichsunmittelbare Grafschaft mehr, da die Hoheit über die Regalien nicht mehr vom Kaiser, sondern von den jeweiligen Landesherren ausgeübt wurde. Diese setzten im Zuge der Zwangsverwaltung umgehend eigene Verwalter ein, die offiziell im Namen der Grafen handelten, tatsächlich aber die Interessen ihrer Auftraggeber vertraten.

Im 17. Jahrhundert starben sowohl die Mittel- (1602) als auch die Hinterorter (1666) Linien im Mannesstamm aus.

3 Mark-Gedenkmünze Preußens von 1915 (Avers) zur Jahrhundertfeier der Zugehörigkeit der Grafschaft Mansfeld zu Preußen

1710 starb der letzte auf Schloss Mansfeld wohnende Graf Georg III., und am 31. März 1780 ereilte dieses Schicksal auch den gänzlich letzten männlichen Mansfelder Grafen Josef Wenzel Nepomuk von Mansfeld-Vorderort-Bornstedt. Er verunglückte mit der Kutsche. Da sämtliche Lehen der Grafen Mannlehen und damit weibliche Nachkommen nicht erbberechtigt waren, fielen diese an die Lehnsherren zurück; namentlich an Kursachsen und Preußen als „Nachfolger“ des Erzbistums Magdeburg. Lediglich die böhmischen Allodiale kamen an die Erbgräfin und Halbschwester Josef Wenzels, Maria Isabella, die seit 1771 mit dem ostböhmischen Fürsten Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld verheiratet war. Die kaiserliche Regierung in Wien gestattete dem Fürsten 1789 die Namens- und Wappenvereinigung der beiden Geschlechter, um das Andenken an die Mansfelder Grafen zu bewahren. Damit wurde die Linie derer von Colloredo-Mannsfeld begründet. Nachfahren dieser Linie leben heute noch in Österreich und den USA.

Bedeutende Persönlichkeiten der Familie

Colloredo-Man(n)sfeld:

  • Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld (1731–1807), Reichsvizekanzler, Sohn von Rudolf Joseph
  • Rudolf Joseph von Colloredo (1772-1843), Wirkl. erster Oberhofmeister des Kaisers
  • Hieronymus von Colloredo-Mansfeld, Feldmarschallleutnant
  • Ferdinand von Colloredo (1777–1848), österreichischer Politiker und Unternehmer
  • Franz de Paula Gundaccar II von Colloredo-Mannsfeld (1802-1852), Militärperson
  • Joseph Franz Hieronymus von Colloredo-Mannsfeld (1813-1895), Staatsmann
  • Theresita Colloredo (* 1965), Librettistin und Schauspielerin, verheiratet mit Christoph Lieben-Seutter


Wichtige Bauwerke der Grafen

Siehe auch

Literatur

  • Hermann Größler: Mansfeld, Grafen von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 20, Duncker & Humblot, Leipzig 1884, S. 212–215.
  • Johann Georg Friedrich von Hagen: Münzbeschreibung des gräflich und fürstlichen Hauses Mansfeld. Martin Jacob Bayerische Buchhandlung, Nürnberg 1778 (online).
  • Ludwig Ferdinand Niemann: Geschichte der Grafen von Mansfeld. Aschersleben 1834.
  • Renate Seidel: Die Grafen von Mansfeld. Geschichte und Geschichten eines deutschen Adelsgeschlechts. 1 Auflage. Fouqué, Engelsbach 1998, ISBN 3-8267-4230-3.
  • Günter Jankowski: Mansfeld. Gebiet-Geschlecht-Geschichte. Zur Familiengeschichte der Grafen von Mansfeld, in: Jahrbuch der Association Luxembourgoise de Généalogie et d'Héraldique, Mersch (Luxemburg), Band 2004/2005.

Weblinks

 Commons: Mansfeld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. H. Größler: Das Wappen der Grafschaft Mansfeld und die Wappen der Städte …. In: Mansfelder Blätter. Nr. 16, 1902, S. 145 ff.; B. Feicke: Das Mansfelder Wappen als architektonisches Detail in Eisleben. In: Mansfelder Heimatblätter. Nr. 6, 1987, S. 69–70.
  2. Bernd Feicke: Stadtgeschichte und der Schmuck historischer Rathäuser am Harz als Symbol stadtherrlicher Macht und städtischer Rechte - unter besonderer Beachtung des Rathauses der Altstadt von Eisleben. In: Harz-Forschungen. Band 23. Berlin und Wernigerode 2007, S. 227–277, bes. 230–245.

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