Nebenwerte Insider

Nebenwerte Insider

Der Nebenwerte Insider ist ein kostenpflichtiger Börsenbrief des Investor-Verlages aus Bonn. Er wird ergänzt durch den kostenlosen E-Mail-Newsletter Nebenwerte Daily.

Der Nebenwerte Insider beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit deutschen, daneben aber auch mit österreichischen und schweizer Nebenwerten. Außer Empfehlungen zum Kauf und Verkauf von Aktien werden auch Warnungen vor einzelnen Aktien ausgesprochen, bei denen nach Ansicht der Redaktion ein starker Verlust des investierten Kapitals droht (z. B. in der halbjährlich aktualisierten so genannten „Finger-weg-Liste“).

Der Nebenwerte Insider erscheint seit April 2003 monatlich, dazu erscheint pro Quartal eine Sonderausgabe zu einem besonderen Themenschwerpunkt, z. B. im ersten Quartal jedes Jahres zum Thema Dividendenaktien. Ferner kürt der Nebenwerte Insider jeweils zu Jahresanfang „Die 5 besten Nebenwerte“ als Top-Favoriten für die kommenden 24 Monate.

Chefredakteur des Nebenwerte Insider war bis zum 31. März 2010 Matthias Schrade (CEFA-Investmentanalyst/DVFA). Der Nebenwerte Insider wurde in dieser Zeit inhaltlich komplett von GSC Research erstellt, einem von Matthias Schrade gegründeten und geleiteten Düsseldorfer Analystenhaus. Zum 1. April 2010 hat Claudius Schmidt die Chefredaktion übernommen.

Der Newsletter Nebenwerte Daily erscheint börsentäglich mit Berichten zum Marktgeschehen im Bereich deutscher Nebenwerte.

Gerichtsverfahren

Mit rechtskräftigem Urteil vom 30. Oktober 2007 (Az.: 27 0 640/07) hat das Landgericht Berlin eine Schadenersatzklage der Berliner Merliniveau GmbH gegen den Chefredakteur Matthias Schrade abgewiesen[1] und dadurch sowohl die Pressefreiheit als auch das öffentliche Interesse an einem effektiven Anlegerschutz bestätigt.

Schrade hatte in der Ausgabe Mai 2007 des Nebenwerte Insider vor Aktien von Unternehmen gewarnt, die die Merliniveau GmbH nach eigenen Angaben an die Börse begleitet hat. Die Merliniveau GmbH verklagte Schrade daraufhin auf Unterlassung und Schadenersatz. Durch die gewählten Formulierungen würde ihr u. a. der Verdacht einer Straftat unterstellt. Da sie durch die Berichterstattung zudem einen Beratungsvertrag verloren habe, müsse der Beklagte den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen, den die Klägerin mit 3,45 Mio. Euro bezifferte.

Das LG Berlin wies die Klage im vollen Umfang ab. Die Öffentlichkeit habe zwecks effektiven Anlegerschutzes ein Interesse an der transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und anlegergerechter Beratung. Hierbei seien auch einprägsame und starke Formulierungen hinzunehmen. Die Äußerungen des Beklagten seien lediglich die konsequente Schlussfolgerung aus der vorangegangenen und mit Fakten untermauerten Warnung vor Produkten aus dem Haus der Klägerin.

Einzelnachweise

  1. Schadenersatz-Klage gegen Börsenbrief-Redakteur über 3,45 Mio. Euro abgewiesen, http://www.presseanzeiger.de/meldungen/finanzen-versicherungen/246268.php

Weblinks


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