Polizei Schleswig-Holstein

Polizei Schleswig-Holstein
Polizei Schleswig-Holstein
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Staatliche Ebene Land
Stellung der Behörde Polizei
Aufsichtsbehörde(n) Innenministerium
Gründung 1. Januar 1947
Hauptsitz Kiel
Behördenleitung Landespolizeidirektor Burkhard Hamm
Anzahl der Bediensteten rd. 6.500
Website www.polizei.schleswig-holstein.de

Die Polizei Schleswig-Holstein (umgangssprachlich: Schleswig-Holsteinische Polizei) ist die Landespolizei des nördlichsten deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Polizei im NS-Staat

Seit 1936 ist aus den Polizeien der deutschen Länder – und damit auch der Provinz Schleswig-Holstein als Teil des Landes Preußen – die "Deutsche Polizei" entstanden. Sie untersteht dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, H. Himmler. Die Polizei (Oberbegriff "Ordnungspolizei" - OrPo) ist gegliedert in die Schutzpolizei des Reiches, die Schutzpolizei der Gemeinden und die Gendarmerie. Die Reichspolizei ist zuständig in den Städten, die Gemeindepolizei in Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern und die Gendarmerie in Gemeinden unter 2.000 Einwohnern.

Organisatorisch ist die Polizei Wehrkreisen zugeordnet. Schleswig-Holstein gehört zusammen mit Hamburg und dem (heute) nordwestlichen Niedersachsen zum Wehrkreis X mit der polizeilichen Bereichskennung "Nordwest" und ab 1940 "Nordsee". Die Polizei in SH wird geleitet durch "Höhere SS- und Polizeiführer" (von 1937-1945: Prützmann, Querner und von Bassewitz-Behr) mit Sitz in Hamburg. Im dortigen Stab gibt es einen "Befehlshaber der Ordnungspolizei" (1939 bis 1945: Querner, Becker, Liessem, Retzlaff, Abraham). In den Provinzen, u.a. in SH einen Inspekteur beim Oberpräsidenten Hinrich Lohse in Kiel, dann einen Inspekteurstab und zuletzt nur einen Sachbearbeiter für polizeiliche Angelegenheiten beim Regierungspräsidenten in Schleswig.

Polizeipräsidien in SH gibt es in Kiel, Lübeck und Flensburg. In den Landkreisen von SH agieren Kommandeure der Schutzpolizei und der Gendarmerie. Für die Wasserschutzpolizei besteht seit 1941 in Kiel das WSP-Kommando "Westliche Ostsee" mit den seit 1937 eingerichteten WSP-Revieren Flensburg, Kiel und Lübeck (mit WSP-Station Travemünde). In Kiel gibt es eine "Landespolizei-Inspektion" (bei wechselnden Bezeichnungen) mit militärischer Ausbildung und Kasernierung bei ständigen Umgliederungen.

Die Gendarmerie in Schleswig-Holstein heißt 1920 bis 1934 „Landjägerei". Die Gendarmerie hat nach Erlassen von 1938 und 1939 ihre (umbenannte) Führung in der Gendarmerie-Hauptmannschaft mit Sitz in Schleswig. Nach 1945 wird die Gendarmerie als älteste deutsche Polizeiorganisation in der neuen Polizeiorganisation von Schleswig-Holstein keinen Platz mehr finden.

Der Aufbau der Landespolizei nach 1945

Die Britische Militärregierung in Kiel verfolgt u.a. diese Ziele für eine "neue Polizei" in SH: Denazifizierung, Demilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung. Die Befehlsgewalt über die Polizei übten aus: der Public Safety Branch (eine Abteilung der Britischen Militärregierung) und die Public Safety Officers (britische Berufspolizeibeamte als Aufsicht).

Die Briten geben zum 1. Januar 1946 eine neue Polizeiorganisation vor, die die Polizei in SH in 12 Distrikte mit 26 Inspektionen und 71 Abteilungen gliedert. Die eigentliche "Geburtsstunde" der Landespolizei Schleswig-Holstein ist schließlich der 1. Januar 1947 mit dem "Gesetz zur Übernahme der Polizei durch das Land Schleswig-Holstein".

Mit weiteren Organisationsgesetzen vom 4. Januar 1947 und 23. März 1949 wird reorganisiert.

Die Vorgaben der Briten, „Säuberung“ von Polizeiangehörigen durch Internierung, Strafverfolgung und Entnazifizierung hob der SH-Landtag durch das „Gesetz zur Beendigung der Entnazifizierung“ vom 17. März 1951 auf. Dadurch wurde vielen belasteten NS-Polizeibeamten der Zugang zur neuen Landespolizei ermöglicht. In § 15 des Gesetzes wurde festgeschrieben, dass weder Behörden noch Privatpersonen Einsicht in die Entnazifizierungs-Verfahrensakten gewährt oder Auskunft daraus erteilt werden dürfe.[1]

1953 gibt es durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 22. Dezember 1952 endlich ein vertretbares Organisationsmodell mit vier Polizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck, einem Wasserschutzpolizeiamt, 17 Polizeiinspektionen mit Zugehörigkeit zu vier Inspekteurbereichen Nord (Flensburg), Ost (Rendsburg), West (Pinneberg) und Süd (Lübeck) und der Bereitschaftspolizei in Eckernförde. Die Leitung der vier Bezirkskriminalpolizeistellen wird von der Spitze der jeweiligen Polizeidirektion der Schutzpolizei wahrgenommen.

1968 wird in Kiel ein Schutzpolizeiamt errichtet.

1969 gibt es durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 9. Dezember 1968 eine überfällige Polizeireform. In Bezug auf die Schutzpolizei werden vier Polizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck mit nachgeordneten Polizeiinspektionen und eine Wasserschutzpolizeidirektion in Kiel gebildet. Hinsichtlich der Kriminalpolizei werden - räumlich mit den Polizeidirektionen übereinstimmend - vier Kriminalpolizeidirektionen mit nachgeordneten Dienststellen festgeschrieben. Als "Dienststellen mit besonderen Aufgaben" werden bestimmt: die Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) in Eutin, die Verkehrsüberwachungsbereitschaft (VÜB) in Neumünster und die Landespolizeischule (LPS) in Eutin.

Eine weitere Polizeireform gibt es zum 1. April 1994. Durch Änderung des POG von 1968 wird zum 11. Februar 1994 auf der Regionalebene und der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte die "Integration der Schutz- und Kriminalpolizei" bestimmt; das heißt, die Kriminalpolizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck werden aufgelöst und jeweils eine neue Kriminalpolizeiinspektion mit nachgeordneten Kriminalpolizeistellen und -außenstellen in die Polizeidirektionen eingegliedert. Die seit 1969 bestehenden Dienststellen mit besonderen Aufgaben werden als Fachdirektionen zu unteren Landesbehörden bestimmt: die Verkehrspolizeidirektion SH, die Wasserschutzpolizeidirektion SH und die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei SH.

Mit Polizeiorganisationsgesetz vom 12. November 2004 gibt es eine grundlegende Organisationsreform. Es wird neu gebildet ein Landespolizeiamt (LPA) und das seit 1994 bestehende Landeskriminalamt (LKA) fortgeschrieben.

Nachgeordnet sind dem LPA nunmehr acht Polizeidirektionen auf dem Gebiet der Kreise und kreisfreien Städte und eine Polizeidirektion als Fachdirektion in Eutin für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei. Die Leitung der Wasserschutzpolizei wird durch das LPA wahrgenommen.

Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Aufgaben und Rechtsgrundlagen der Polizei in Schleswig-Holstein sind

a) die Verfolgung und Erforschung von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und sog. Nebengesetzen, die weitere Straftaten regeln, und der Strafprozessordnung (StPO), die für die Erforschung Eingriffsbefugnisse für die Polizei regelt, z.B. Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme, Erkennungsdienstliche Behandlungen, Entnahme von Blutproben (gem. Beschluss-Bekanntgabe des BVerfG vom 1. Juli 2010 ist grundsätzliche Anordnung durch einen Richter erforderlich) pp.,

b) die Verfolgung und Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, deren Tatbestände in einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen (Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung, Versammlungsgesetz u.a.) geregelt sind, durch Anzeige bei der Verwaltungsbehörde oder polizeiliche Ahndung durch Verwarnungsgeld u.a. nach Maßgabe des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und der Bußgeldkatalog-Verordnung,

c) im Bereich der Gefahrenabwehr die Besondere Gefahrenabwehr nach einer Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen sowie Verordnungen, die entsprechende Tatbestände zum Schutz der öffentlichen Sicherheit regeln (u.a. Gaststättengesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz) oder die Allgemeine Gefahrenabwehr nach dem Landesverwaltungsgesetz SH (LVwG), wenn die besonderen Gesetze über die öffentliche Sicherheit den Fall nicht regeln (u.a. durch Rückgriff auf die Generalermächtigung des LVwG),

d) Unterstützung und Amtshilfe gegenüber anderen Behörden insbesondere durch Vollzugshilfe, Zuführung von Personen und Schutzmaßnahmen (Unterstützung) und Amtshilfe nach Maßgabe des Landesverwaltungsgesetzes in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit zwischen den Ordnungsbehörden und der Polizei bei der Gefahrenabwehr“ von 1997.

Aufbau und Organisation

Zugeordnete Ämter des Innenministeriums in Kiel sind

  • das Landespolizeiamt (LPA)
  • das Landeskriminalamt (LKA).

Nach § 2 POG übt das Landespolizeiamt (LPA) die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden der Polizei nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 aus. Es versorgt die Landespolizei mit Sach- und Dienstleistungen und gewährleistet die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. Die Wasserschutzpolizeireviere in Husum, Brunsbüttel, Flensburg, Kiel, Heiligenhafen und Lübeck-Travemünde mit den nachgeordneten Wasserschutzpolizeistationen in List/Sylt, Wyk a.F., Helgoland, Büsum, Glückstadt, Rendsburg, Heiligenhafen, Puttgarden, Lübeck und Ratzeburg sind unmittelbar dem Landespolizeiamt (Abt. 4) nachgeordnet.

Nach § 3 POG führt das Landeskriminalamt Ermittlungen in schwierigen und besonders gelagerten Fällen durch. Es kann im Einzelfall den Polizeidirektionen Weisungen für die Erforschung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erteilen, deren Bearbeitung an sich ziehen oder eine Polizeidirektion auch für Ermittlungen im Bezirk anderer Polizeidirektionen für zuständig erklären. Darüber hinaus ist das LKA zentrale Dienststelle im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundeskriminalamtgesetzes. Die Behörden der Polizei haben dem LKA die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Das Landeskriminalamt ist gegliedert in fünf Abteilungen mit nachgeordneten 17 Referaten und einer Stabsstelle

Dem Landespolizeiamt nachgeordnete acht Polizeidirektionen und eine Fachdirektion

Polizeidirektion Kiel mit Sitz in Kiel, zuständig für die Landeshauptstadt Kiel und den Kreis Plön. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Kiel mit zwei Kriminalpolizeistellen in Kiel und Plön; zwei Polizei-Bezirksreviere in Kiel und Plön; vier Polizeireviere in Kiel mit 12 nachgeordneten Polizeistationen; fünf Polizei-Zentralstationen mit 11 nachgeordneten Polizeistationen in Lütjenburg (2), Plön (1), Preetz (3), Raisdorf (3) und Schönberg (2).

Polizeidirektion Lübeck mit Sitz in Lübeck, zuständig für die Hansestadt Lübeck und den Kreis Ostholstein. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion mit Kriminalpolizeistellen in Lübeck und Eutin und drei Kriminalpolizeiaußenstellen; zwei Polizei-Bezirksreviere in Lübeck und Eutin; vier Polizeireviere in Lübeck mit nachgeordneten acht Polizeistationen; sieben Polizei-Zentralstationen mit nachgeordneten 17 Polizeistationen in Bad Schwartau (2), Burg auf Fehmarn (2), Eutin (3), Heiligenhafen (3), Neustadt/H. (3), Oldenburg (2) und Timmendorfer Strand (2); ein Polizei-Autobahnrevier in Scharbeutz.

Polizeidirektion Itzehoe mit Sitz in Itzehoe, zuständig für den Kreis Steinburg und den Kreis Dithmarschen. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Itzehoe mit zwei Kriminalpolizeistellen in Itzehoe und Heide sowie Kriminalpolizeiaußenstelle in Brunsbüttel; zwei Polizei-Bezirksreviere in Itzehoe und Heide; ein Polizeirevier in Itzehoe mit zwei Polizeistationen; zehn Polizei-Zentralstationen mit nachgeordneten 21 Polizeistationen in Glückstadt (3), Kellinghusen (4), Wilster (6), Brunsbüttel, Burg, Büsum (1), Heide (3), Lunden (2), Marne (2) und Meldorf.

Polizeidirektion Flensburg mit Sitz in Flensburg, zuständig für die kreisfreie Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Flensburg mit zwei nachgeordneten Kriminalpolizeistellen in Flensburg und Schleswig; zwei Polizei-Bezirksreviere in Flensburg und Schleswig; zwei Polizeireviere in Flensburg mit acht nachgeordneten Polizeistationen; sechs Polizei-Zentralstationen mit 17 nachgeordneten Polizeistationen in Glücksburg (4), Kappeln (3), Harrislee (3), Kropp (3), Schleswig (1) und Tarp (3); ein Polizei-Autobahnrevier in Schleswig.

Polizeidirektion Bad Segeberg mit Sitz in Bad Segeberg, zuständig für den Kreis Segeberg und den Kreis Pinneberg. Nachgeordnet sind zwei Kriminalpolizeistellen in Bad Segeberg und Pinneberg mit jeweils Kriminalpolizeiaußenstellen in Norderstedt und Elmshorn; zwei Polizei-Bezirksreviere in Bad Segeberg und Pinneberg; fünf Polizeireviere mit nachgeordneten 14 Polizeistationen in Norderstedt (2), Elmshorn (2), Pinneberg (2), Rellingen (3) und Wedel (5); fünf Polizei-Zentralstationen mit 12 nachgeordneten Polizeistationen in Bad Segeberg (3), Bad Bramstedt (2), Henstedt-Ulzburg (4), Kaltenkirchen (2) und Wahlstedt (1); ein Polizei-Autobahnrevier in Elmshorn.

Polizeidirektion Husum mit Sitz in Husum, zuständig für den Kreis Nordfriesland. Nachgeordnet sind eine Kriminalpolizeistelle mit Kriminalpolizeiaußenstellen in Niebüll und Westerland/Sylt; ein Polizei-Bezirksrevier in Husum mit Zweigstelle in Niebüll; acht Polizei-Zentralstationen mit nachgeordneten 19 Polizeistationen in Bredstedt (1), Friedrichstadt (6), Husum (1), Leck (1), Niebüll (3), Tönning (2), Westerland (4) und Wyk a.F. (1).

Polizeidirektion Ratzeburg mit Sitz in Ratzeburg, zuständig für den Kreis Herzogtum Lauenburg und den Kreis Stormarn. Nachgeordnet sind zwei Kriminalpolizeistellen in Ratzeburg und Bad Oldesloe mit jeweiligen Kriminalpolizeiaußenstellen in Geesthacht und Ahrensburg sowie Reinbek; zwei Polizei-Bezirksreviere in Ratzeburg und Bad Oldesloe; 10 Polizei-Zentralstationen mit 23 nachgeordneten Polizeistationen in Geesthacht (2), Lauenburg (1), Mölln (2), Ratzeburg (5), Schwarzenbek (3), Bad Oldesloe (2), Ahrensburg (2), Bargteheide (3), Reinbek (1) und Glinde (2); zwei Polizei-Autobahnreviere in Bad Oldesloe und Mölln.

Polizeidirektion Neumünster mit Sitz in Neumünster, zuständig für die Stadt Neumünster und den Kreis Rendsburg-Eckernförde. Nachgeordnet sind zwei Kriminalpolizeistellen in Neumünster und Rendsburg mit Kriminalpolizeiaußenstelle in Eckernförde; zwei Polizei-Bezirksreviere in Neumünster und Rendsburg; ein Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst in Neumünster; drei Polizeireviere in Neumünster (2) und Rendsburg (1) mit fünf bzw. acht nachgeordneten Polizeistationen; sechs Polizei-Zentralstationen mit nachgeordneten 17 Polizeistationen in Bordesholm (2), Eckernförde (6), Gettorf (3), Hohenwestedt (2), Kronshagen (1) und Nortorf (3); ein Polizei-Autobahnrevier in Neumünster.

Polizeidirektion als Fachdirektion (PD AFB)

Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein.jpg

Nach § 5 POG besteht die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein (PD AFB) mit Sitz in Eutin als untere Landesbehörde fort. Aufgabe dieser Polizeidirektion ist die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Landespolizei; soweit diese nicht bei rechtlich selbständigen Bildungseinrichtungen ausgebildet werden. Die Bereitschaftspolizei unterstützt die Behörden und Dienststellen der Polizei, wenn die Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben es erforderlich macht. Zu diesem Zweck besteht in der Aufbauorganisation der Fachdirektion a) die Fachinspektion Ausbildung mit drei Ausbildungsbereichen, dem Fachbereich Allgemeinbildung und der Fachgruppe Berufsethik, b) die Fachinspektion Fortbildung mit sechs Fachbereichen (Recht, Führungs- und Organisationsmanagement, Diensthundewesen, Informationsmanagement, Kraftfahrwesen, Qualitätskontrolle, Einsatzmanagement sowie einem Medienzentrum), c) die Bereitschaftspolizei, die nach dem Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein eine Führungsgruppe, drei Einsatzhundertschaften, eine Technische Einsatzeinheit und eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit umfasst. Sie unterstützt mit ihren Einheiten und speziellen vom Bund gelieferten Führungs- und Einsatzmitteln bei Bedarf den polizeilichen Einzeldienst.

Schutz- und Kriminalpolizei seit 1994 unter einem Dach

Ziel der britischen Militärregierung war es 1945, die Kriminalpolizei in SH als Sonderorganisation aufzulösen. Grund war die Einbindung der Kriminalpolizei 1936 in das Reichssicherheitshauptamt und die Verbindung mit der Gestapo zur gefürchteten Sicherheitspolizei unter Heydrich. Dementsprechend wurde durch Polizeigesetz vom 23. März 1949 die Kriminalpolizei nach kriminalpolizeilichen Erfordernissen in die Polizeiinspektionen eingegliedert. Durch Polizeiorganisationsgesetz vom 22. Dezember 1952 wurde die Kriminalpolizei erneut eine selbstständige Gliederung.

Dieser Umstand wurde über die Jahre – auch mit Blick auf andere Bundesländer – bedauert. 1990 berief das Innenministerium Kiel eine Kommission zur Reform der Organisation der Polizei in SH. Mit der Neufassung des Polizeiorganisationsgesetzes vom 9. Dezember 1968 zum 11. Februar 1994 wurde das Kommissionsergebnis zum 1. April 1994 umgesetzt. Danach wurden den in SH bestehenden vier Polizeidirektionen neben den nachgeordneten Polizeiinspektionen je eine Kriminalpolizeiinspektion mit ihrerseits nachgeordneten Kriminalpolizeistellen eingegliedert.

Durch die Reform der Organisation der Landespolizei SH durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 12. November 2004 sind den nunmehr acht Polizeidirektionen folgende Kriminalpolizeidienststellen eingegliedert worden: den Polizeidirektionen Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe je eine Bezirkskriminalinspektion mit je zwei Kriminalpolizeistellen, der Polizeidirektionen Husum eine Kriminalpolizeistelle, den Polizeidirektionen Neumünster, Segeberg und Ratzeburg je zwei Kriminalpolizeistellen.

Die Bereitschaftspolizei SH

Am 1. September 1950 werden in Kiel und Lübeck die „Fortbildungsabteilungen I und II“ mit je 150 Polizeibeamten aufgestellt. Sie sind zugleich Fortbildungsstätten und kasernierte Einsatzeinheiten mit Unterstellung unter den jeweiligen Polizeigruppenchef.

Am 13. Mai 1951 wird eine Bereitschaftspolizei als „Bereitschaftsabteilung“ durch Runderlass des SH-Innenministers eingerichtet. Sie gliedert sich in den Abteilungsstab, die Stabshundertschaft und vier Hundertschaften. Standorte sind Eckernförde, Kiel (3. Hundertschaft aus der Fortbildungsabteilung I) und Lübeck (4. Hundertschaft aus der Fortbildungsabteilung II). Der Bund liefert 1951 an die Bereitschaftsabteilung folgende Waffen aus: 700 Pistolen Astra 9 mm, 312 Karabiner 98 k, 20 Maschinenpistolen Beretta 9 mm, 29 Maschinengewehre (MG 42).

Nach § 10 des Polizeiorganisationsgesetzes von 1952 und der Verordnung zur Durchführung des POG vom 25. März 1953 hat die Bereitschaftsabteilung sicherzustellen, dass die Beamten neben der Einsatzvorbereitung im geschlossenen Verband auch die Grundlagen für die künftige Verwendung in den Polizeidienstzweigen erwerben. Diese Vorgabe wird nicht konsequent eingehalten. Von 1951 bis 1956 werden in Eckernförde rund 12.000 Polizei-Bewerber geprüft und 982 eingestellt. Am 1. Juni 1956 verlegt die Bereitschaftsabteilung von Eckernförde nach Eutin.

Allerdings: Nach und nach werden militärische Ausrüstungsgegenstände eingeführt: Stahlhelm, Spaten, Brotbeutel mit Kochgeschirr und Feldflasche. Es gibt Granatwerfer-, Handgranaten- sowie exzessive Geländeausbildung. Was man im politischen Raum verschweigt, ist der Einsatz der Bereitschaftspolizei im Polizeikampf als paramilitärische Einheit mit Beteiligung an kriegerischen Handlungen. Damit hätte die Bereitschaftspolizei Kombattanten-Status gehabt. 1963 scheitert die Innenminister-Konferenz am Widerstand der GdP, der Bereitschaftspolizei per Gesetz den Kombattanten-Status zu verleihen. Am 30. Mai 1968 werden die Notstandsgesetze verabschiedet. Art. 87a Abs. 4 Grundgesetz regelt nun den Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Unterstützung der Polizei. Damit hätte es nunmehr für die Bereitschaftspolizei eigentlich eine neue Aufgabe gegeben.

Durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 9. Dezember 1968 gibt es eine Organisationsreform. Aus der Bereitschaftsabteilung wird die „Bereitschaftspolizeiabteilung“ als Dienststelle mit besonderen Aufgaben. Nach dem Verwaltungsabkommen mit dem Bund vom 1. Januar 1971 wird die Bereitschaftspolizeiabteilung schließlich neu gegliedert. Sie unterhält fünf Hundertschaften (Stabs-Hundertschaft, zwei Einsatz-Hundertschaften und zwei Ausbildungs-Hundertschaften) sowie ein Spezialeinsatzkommando und ein Präzisionsschützenkommando.

Im Rahmen einer landesweiten Organisationsreform zum 1. April 1994 wird die Bereitschaftspolizeiabteilung aufgelöst. Sie geht mit reduziertem Personalbestand - zusammen mit der Landespolizeischule - ein in die neue untere Landesbehörde „Polizeidirektion für Aus – und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei SH“ mit Sitz in Eutin. Diese Organisation ist – abgesehen von internen Umgliederungen - 2010 noch aktuell.

Die Wasserschutzpolizei SH

Logografie der Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein

Das 1941 aufgestellte Wasserschutzpolizei-Kommando „Westliche Ostsee“ wird durch Anordnung der Briten noch 1945 aufgelöst. An seine Stelle tritt die „Wasserschutzpolizei-Gruppe Kiel“. Dieser Gruppe obliegt der wirksame Polizeischutz auf Wasserwegen und Küstengewässern, die im Einzelnen vorgegeben werden. Bevorzugt wird zunächst die Ostseeküste. Ab 1947 gibt es eine wasserschutzpolizeiliche Präsenz auch an der Nordsee (Tönning). Die erforderlichen Boote stammen aus Beständen der Wehrmacht.

1947 wird die Wasserschutzpolizei-Gruppe Kiel umbenannt in „Wasserschutzpolizei-Gruppe Schleswig-Holstein“ und dem Innenministerium unterstellt. Erst mit dem Polizeiorganisationsgesetz von 1952 gibt es eine vertretbare Organisation für die Wasserschutzpolizei. Gebildet werden 1953 ein Wasserschutzpolizeiamt mit den nachgeordneten vier Wasserschutzpolizei-Inspektionen Nordsee, Ostsee, Lübeck und Kanal mit jeweils nachgeordneten Wasserschutzpolizei-Revieren.

Nach dem POG von 1968 und Verordnung von 1969 wird die Wasserschutzpolizei nunmehr in einer Wasserschutzpolizeidirektion als untere Landesbehörde organisiert. Diese Organisation der WSP überdauert später im Wesentlichen auch die Reform der Organisation zum 1. April 1994. Erst durch die Reform von 2004 gibt es eine unmittelbare Anbindung der WSP an das Landespolizeiamt in Kiel.

Der Abt. 4 im Landespolizeiamt mit den Aufgaben Wasserschutzpolizeilicher Aufgabenvollzug, Bootswesen/Nautisch-Technische IT und Maritime Sicherheit sind die Wasserschutzpolizei-Reviere direkt angebunden.

Ostsee: Das WSP-Revier Kiel mit Außenstelle Ostuferhafen, WSP-Revier Flensburg mit WSP-Station Maasholm, WSP-Revier Heiligenhafen mit WSP-Station Puttgarden, WSP-Revier Lübeck-Travemünde mit WSP-Stationen Lübeck und Ratzeburg.

Nordsee: WSP-Revier Brunsbüttel mit WSP-Stationen Glückstadt und Rendsburg, WSP-Revier Husum mit WSP-Stationen Büsum, Helgoland, Wyk auf Föhr und List auf Sylt. Eine Besonderheit stellt die Insel Helgoland dar, denn dort werden alle polizeilichen Aufgaben von der Wasserschutzpolizei wahrgenommen.

Verkehrsüberwachung in SH

In der 1953 erstmals veröffentlichten amtlichen Verkehrsunfallstatistik werden in der Bundesrepublik nach heutigem Gebietsstand 12.631 Verkehrstote gezählt (2010: 3.651). [2] Polizeiliche Verkehrsüberwachung war insoweit dringend geboten. Bereits zum 1. Mai 1952 nimmt die 3. Hundertschaft der Bereitschaftsabteilung in Kiel ihren Dienst als überörtliche, zentrale Verkehrsüberwachung auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen und sonstigen wichtigen Verkehrsstraßen in SH auf. Noch im September 1952 verlegt die Einheit nach Neumünster und erhält zum 1. Mai 1954 als „Mot. Verkehrsbereitschaft“ den Status einer selbstständigen Dienststelle.

Organisatorisch gibt es in der Folge zwei Züge für den Streifendienst und einen Zug mit technischen Prüfgruppen, Kamerawagen, Verkehrskasper und Filmgruppe. Als Streifenwagen dominiert der VW-Käfer. 33 Fahrzeuge dieses Typs werden ab 1956 mit Funk ausgestattet und erhalten weiße Kotflügel. 1961 werden erstmals zwei Radargeräte vom Typ Telefunken VRG 2 beschafft und später durch Traffipax Mesta 204 DD und Multanova 5F ersetzt. 1967 hat die Dienststelle 125 Beamte, 1975 bereits 192.

Im Zuge der Organisationsreform von 1969 wird die „Mot. Verkehrsbereitschaft“ nunmehr eine Dienststelle mit besonderen Aufgaben als „Verkehrsüberwachungsbereitschaft“ (VÜB). Die innere Organisationsstruktur wird 1973 geändert in: Stab, zwei Verkehrsüberwachungsdienste und zwei Polizei-Autobahnstationen (zuvor seit 1968 Autobahnstützpunkte).

Mit der Organisationsreform von 1994 wird die VÜB nunmehr untere Landesbehörde als „Verkehrspolizeidirektion Schleswig-Holstein“ mit den nachgeordneten Dienststellen: Polizei-Autobahnreviere (PAR) und Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD).

Mit Landesverordnung vom 17. Mai 2005 wird die Verkehrspolizeidirektion SH aufgelöst. Die Polizei-Autobahnreviere werden den neuen Polizeidirektionen, der Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst der neuen Polizeidirektion Neumünster zugeordnet.

Regionale Verkehrsüberwachung führen bis 1969 die „Mot. Verkehrs- und Einsatzkommandos“ bei den Polizeiinspektionen durch, ab 1969 umbenannt in „Polizei-Bezirksreviere“. Ab 2004 sind die Polizei-Bezirksreviere den acht Polizeidirektionen nachgeordnet.

Frauen in der Polizei von SH

Schutzpolizeidienst

In der Polizei des Reiches gab es Frauen nur in der Kriminalpolizei, nicht in der Schutzpolizei. Die Briten hatten eine andere Sichtweise. Durch eine Anweisung vom Dezember 1945 ordneten sie den „Aufbau der Weiblichen Polizei in der Britischen Zone“ an. Leiterin dieser uniformierten Sparte war die Britin Sophie Alloway mit Sitz in Hamburg. Die in Schleswig-Holstein eingestellten und ausgebildeten Frauen trugen blaue Uniformen. 1952 allerdings wurde der Neuaufbau einer weiblichen, uniformierten Polizei durch das Polizeiorganisationsgesetz von 1952 beendet. In Schleswig-Holstein blieb nur die Weibliche Kriminalpolizei (WKP) erhalten. In der Folge entbrannte in den 1970er-Jahren die Diskussion mit Widerstand und Vorurteilen gegenüber Frauen in der Schutzpolizei. Als erste Bundesländer setzten schließlich Berlin (1978), Hamburg (1979), Niedersachsen und Hessen (1981) Frauen ein. Schleswig-Holstein folgte 1986. Die aktuelle Einstellungsquote von Bewerberinnen in die Schutzpolizei SH liegt bei den letzten Jahrgängen in einem Segment von 25 bis 33 Prozent.

Politessen

Politessen (zusammengesetzt aus Polizei und Hostess) sind seit 1969 Angestellte im Polizeidienst von SH. Nach dem POG von 1968 (§ 14) sind sie Hilfsbeamtinnen der Polizei. Die ersten Politessen nehmen ihren Dienst 1969 in Kiel auf. Später versehen sie ihren Dienst in nahezu allen Polizeiinspektionen des Landes. Sie überwachen den ruhenden Verkehr, unterstützen ältere Personen und Kinder und erteilen Verwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten, namentlich im ruhenden Verkehr. Mit Übergang allerdings des ruhenden Verkehrs auf die Kommunen Anfang der 90er-Jahre endet ihre Tätigkeit. Die 82 Politessen wechseln schrittweise meist in den Schreibdienst der Polizei.

Ausbildung

Ausbildung für den mittleren Dienst der Schutz- und Wasserschutzpolizei

Diese Ausbildung für den mittleren Dienst findet mit Ausnahme des Berufspraktikums bei der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei in Eutin statt und dauert zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte: Die Grundausbildung (1 Jahr), die Fachausbildung einschließlich des Berufspraktikums (1 Jahr) und die Abschlussausbildung mit der Fachprüfung (1/2 Jahr).

Ausbildung für den gehobenen Dienst der Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei

Die theoretischen Studieninhalte werden an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD), Fachbereich Polizei, in Altenholz bei Kiel, vermittelt. Das Studium gliedert sich in vier fachtheoretische und zwei fachpraktische Semester. Mit der Ernennung zur Kommissarin/zum Kommissar und der Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst“ endet der Vorbereitungsdienst.

Ausbildung für den höheren Dienst der Schutz-, Kriminal- und Wasserschutzpolizei

Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel Hochschulreife und ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst. Das Studium gliedert sich in zwei Studienjahre, von denen das erste Studienjahr beim Bund und bei den Ländern durchgeführt wird. Das zweite Studienjahr findet an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster/Westfalen statt. Studienfächer sind: Einsatzlehre, Führungslehre, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Organisation- und Personalentwicklung, Psychologie, Kriminalistik, Kriminologie, Rechtswissenschaften, Verkehrslehre. Seit Oktober 2007 wird der Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der DHPol angeboten. Ende September 2009 erhielten die ersten Absolventen ihre Masterurkunden.

Uniform

Die Farbe der Polizeiuniformen in Preußen ist ab 1920 grün. Ab 1923 ordnen die Alliierten des Ersten Weltkrieges die Einführung einer blauen Uniform mit schwarzer Hose an. 1933−36 erfolgt eine Umstellung auf hellgrün. Ab 1936 ist die Polizeifarbe im Reich einheitlich grünmeliert.

Nach 1945 ist das Erscheinungsbild an Uniformen uneinheitlich. Nach Verordnung der Militärregierung werden Hoheitsabzeichen, Kokarden, Rangabzeichen, Abzeichen pp. mit Hakenkreuz an Uniformen verboten. Die vielfältigen Uniformen werden blau eingefärbt. 1947 werden blaue Uniformen moderneren Zuschnitts eingeführt. 1951 stellt Schleswig-Holstein endgültig auf grüne Uniformen um, zuerst am 1. August 1951 für einen Einsatz der 1. Hundertschaft der Bereitschaftspolizei Eckernförde. Diese grüne Uniform hält bis 1977 als schrittweise die Umstellung auf "moosgrün/bräunlich-beige" erfolgt. Diese neue (unbeliebte) Uniform überdauerte knapp 20 Jahre.

2006 gibt Innenminister Stegner für die Polizei in Schleswig-Holstein den „Startschuss“ für die Einführung der blauen Uniform für zunächst 400 Beamte nach dem zwischenzeitlichen Vorbild anderer Bundesländer, allen voran Hamburg. Die Umstellung auf Blau wurde 2009 abgeschlossen.

Fahrzeuge

Fahrzeugtypen in geschichtlicher Entwicklung

Nach dem Krieg 1945 stellen die Briten den Polizeiabteilungen und Polizeiposten Fahrräder zur Verfügung. Aus Beständen der Wehrmacht werden Kräder (BMW R 4 und R 12) mit Beiwagen übernommen. Ebenso werden Kraftfahrzeuge der Wehrmacht für polizeiliche Zwecke umgebaut. 1950 bietet der Markt erste Sonderfahrzeuge für die Polizei an. Präferiert wird der VW-Käfer mit offenen Seitenwänden. 1953 gibt es den ersten „Wasserwerferkraftwagen“ der Polizei Schleswig-Holstein in Kiel, nach einem Entwurf der Polizei durch eine Karosseriebau-Firma aus SH auf 3-t-Opel Blitz mit einem Strahlrohr gefertigt.

Die Bereitschaftspolizei in Eckernförde (ab 1956 in Eutin) fährt ab 1951 aus Bundeszuweisungen VW-Cabriolet, Mercedes-Benz 170 DA und Gruppen-Kraftwagen Hanomag L 28 Baujahr 1950 für die Einsatzhundertschaften und Spezialfahrzeuge für die Stabshundertschaft, z.B. Fernmelde-Kraftwagen.

In der Folge wird der Bestand an Kraftfahrzeugen nach Maßgabe neuer Entwicklungen modernisiert. Es dominieren später im Funkstreifendienst VW-Käfer, VW-Variant (ab 1962) und VW-Passat (ab 1973 bis heute in sechs Generationen) sowie für unterschiedliche Aufgaben der VW-Kombi. Für Spezialkräfte gibt es Sonderzuweisungen an Kraftfahrzeugen, u.a. für das Spezialeinsatzkommando und die für die Autobahnüberwachung zuständigen Dienststellen.

2009 umfasst die gesamte Pkw-Flotte der Landespolizei SH rund 870 Fahrzeuge.

In Bezug auf Funkstreifenwagen entscheidet sich das Innenministerium Kiel 2009 für völlig neue Modelle anderer Hersteller: den Ford Focus als leichten Funkstreifenwagen (100 Fzg.e) und den Ford Mondeo als zivilen Funkstreifenwagen (160 Fzg.e). Die Gesamtlieferung wird sukzessive bis 2012 abgewickelt.

Sonderwagen

Sonderwagen sind gepanzerter Radfahrzeuge der Polizei, die bei Einsätzen der Bereitschaftspolizei Verwendung insbesondere bei gewalttätigen Aktionen finden.

Nach 1951 verfügt die Bereitschaftspolizei in Eckernförde über drei Sonderwagen I (SW I M 8) aus us-amerikanischen Beständen. Das Fahrzeug hat vier Mann Besatzung und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Es verbraucht viel Benzin und ist reparaturanfällig, insgesamt für polizeiliche Aufgaben wenig geeignet.

1963 wird der Sonderwagen 2 an die Bereitschaftspolizei in Eutin ausgeliefert. Dieses in der Schweiz entwickelte Fahrzeug wird in der BR Deutschland bei Büssing und Henschel gebaut. Dieser Sonderwagentyp ist bis 1983 im Einsatz. Er wird abgelöst durch den Sonderwagen 4 (SW 4). In diesem Fahrzeug kann eine ganze Gruppe befördert werden. Der Räumschild ist gut geeignet. Zur Bewährungsprobe für den SW 4 wird der Einsatz am KKW Brokdorf 1986.

Farbgebung

Die Streifenwagen der Landespolizei Schleswig-Holstein waren zunächst grün, dann grün-weiß, schließlich grün-silber und seit dem 17. August 2005 bei Neuwagen blau-silber bzw. bei älteren Modellen blau-weiß. Die blaue Farbgebung geht auf europäische Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Fahrzeuge zurück (RAL 5017).

Kennzeichen

Als Unterscheidungskennzeichen führen die Polizeifahrzeuge seit dem 1. März 2007 nicht mehr das Kürzel ihres Zulassungsbezirks, sondern nunmehr das der Landesbehörde, also SH. Neue Fahrzeuge werden mit dem Kennzeichen SH XXXXX zugelassen, wobei SH für Schleswig-Holstein, Landesregierung und Landtag steht. Hintergrund für diese Änderung war die Abschaffung der Behördenkennzeichen.

Sonstiges

Spitzen der Landespolizei bzw. Schutzpolizei SH seit 1946 bis heute

mit unterschiedlicher Amtsbezeichnung als Chef der Polizei, Kommandeur der Polizei, Polizeikommandeur, Generalinspekteur der Polizei, Inspekteur der Polizei, Leiter des Schutzpolizeiamtes, Landespolizeidirektor: Rosseburg (ab 1946), Schmidt, Fürstenberg, Roelofsen, Lange, Butenop, Thimm, Bock, Klingenhöfer, Müller, Schmidt W., Hintz, Pietsch, Woesner, Pistol, Hamm (ab 2007).

Standardbewaffnung

Nach dem Zweiten Weltkrieg wird die neue Landespolizei Schleswig-Holstein aus Restbeständen mit der Pistole 08 und ab 1947 aus us-amerikanischen Beständen mit dem Revolver Smith & Wesson ausgestattet. 1951 wird zusätzlich ein Kontingent der belgischen Pistole FN 7,65 mm beschafft. 1952 werden weitere 1.000 Pistolen der Schweizer Firma SIG 9 mm eingeführt. Ab 1961-68 werden diese Waffen abgeschafft und durch die für den Polizeidienst geeignetere Pistole PPK 7,65 mm der Fa. Walther ersetzt. Die Bereitschaftspolizei in Eckernförde wird ab 1951 aus Bundeszuweisungen mit der spanischen Pistole Astra, der italienischen Maschinenpistole Beretta und dem Karabiner 98 k ausgestattet. Der Karabiner wird 1961 durch das belgische Gewehr FN FAL 7,62 mm, die MP Beretta 1968 durch die Heckler & Koch MP 5 ersetzt. Ab 1980 erfolgt eine Pistolenumrüstung in SH auf die SIG Sauer P 6, Kaliber 9 mm Parabellum. 2008 teilt das Kieler Innenministerium mit, dass die P 6 schrittweise ab 2009 durch die P99Q der Fa. Walther ersetzt wird, „mit der man sogar James Bond ein Stück voraus sei.“

Einsatzanforderungen

Im Februar 1962 gibt es eine Sturmflut an der deutschen Nordseeküste und an den Unterläufen von Elbe und Weser. Es sind 340 Tote zu beklagen. Die Bereitschaftspolizei Eutin hat 550 Beamte an der Westküste eingesetzt, um zerstörte Deiche abzudichten.

Am 3. September 1972 findet im Rahmen der Segelolympiade in Kiel eine Parade von 70 Großseglern/Schulschiffen aus 17 Nationen auf der Kieler Förde statt. Rund eine halbe Million Schaulustige besuchen dieses Großereignis, das die Schutzpolizei an Land insbesondere durch Verkehrslenkung und die Wasserschutzpolizei auf der Förde hervorragend meistern.

Am 26. Februar 1981 sind rund 100.000 Demonstranten zum Baugelände des Kernkraftwerkes Brokdorf gekommen. Die Polizei hat rund 10.000 Beamte im Einsatz. Es ist bis dato das größte Polizeiaufgebot in der Geschichte der BR Deutschland.

1982 gelingt dem Spezialeinsatzkommando der Landespolizei SH die Festnahme des gesuchten Top-Terroristen Christian Klar.

Am 7. Juni 1986 gibt es erneut eine Großdemonstration vor dem KKW Brokdorf. 5.333 Polizeibeamte stehen rund 40.000 Demonstranten gegenüber. Es gibt gewalttätige Übergriffe von Demonstranten.

Kriminalstatistik

Bereits 1946 gibt es für die Britische Besatzungszone und damit für Schleswig-Holstein Anfänge einer Kriminalstatistik. Der erste Beitrag jedoch zu den "International Crime Statistics" des Interpol-Sekretariats erfolgt 1950. Die erste amtliche "Polizeiliche Kriminalstatistik" wird für das Berichtsjahr 1953 veröffentlicht (u.a. Tötungsdelikte 1.048, Sittlichkeitsdelikte 57.905, Schwerer Diebstahl 128.661, Einfacher Diebstahl 433.102, Münzdelikte 8.053).

Aktuell gibt es für Schleswig-Holstein folgende Statistik für 2008: Zahl der Fälle 240.391 (Veränderung gegenüber 2007 -2.222 Fälle), aufgeklärte Fälle 114.780, Aufklärungsquote 47,7 %. Anteile an der Zahl der Gesamtkriminalität u.a.: Diebstähle 45 %, Straßenkriminalität 25,8 %, Vermögens- und Fälschungsdelikte 12,6 %, Gewaltkriminalität 3,3 %.

Dienst-/Amtsbezeichnungen der Ordnungspolizei/Landespolizei

In der NS-Zeit von 1941 bis 1945 mit vielen vorgängigen Veränderungen: Anwärter, Unterwachtmeister, Rottwachtmeister, Wachtmeister, Oberwachtmeister, Revier-(Gendarmerie: Bezirks-)Oberwachtmeister, Hauptwachtmeister, Meister, Revier-(Gendarmerie: Bezirks-)leutnant, Revier-(Gendarmerie: Bezirks-)oberleutnant, Revier-(Gendarmerie: Bezirks-)hauptmann, Leutnant der Schutzpolizei des Reiches (der Gemeinden sowie der Gendarmerie), Oberleutnant pp., Hauptmann pp., Major pp., Oberstleutnant pp., Oberst pp., Generalmajor der Polizei, Generalleutnant der Polizei, General der Polizei, Generaloberst der Polizei.

In der Landespolizei Schleswig-Holstein ab 1951 mit Veränderungen und Ergänzungen: Polizeianwärter, Polizeiwachtmeister, Polizeioberwachtmeister, Polizeihauptwachtmeister (diese vier Ämter werden später ersetzt durch das Eingangsamt Polizeimeister-Anwärter), Polizeimeister, Polizeiobermeister, Polizeibezirksobermeister (später Polizeihauptmeister), neu: Polizeihauptmeister mit Zulage, Polizeikommissar, Polizeioberkommissar, Polizeihauptkommissar, Polizeibezirkskommissar (später Polizeihauptkommissar A 12), neu: Erster Polizeihauptkommissar, Polizeirat, Oberpolizeirat (später Polizeioberrat), Polizeidirektor, Leitender Polizeidirektor, später Leiter des Schutzpolizeiamtes, Landespolizeidirektor.

Das jeweilige Amt wurde/wird durch Dienstgrad-/Rangabzeichen in Form eines Schulterstücks optisch ausgedrückt.

Reiterstaffel

Schon vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es in Kiel und Lübeck Polizei-Reiterstaffeln. 1945 genehmigt die Britische Militärregierung die Aufstellung von Reiterstaffeln an diesen Standorten. 1957 wird die Reiterstaffel Kiel aufgelöst. Die Reiterstaffel Lübeck verfügt in der Folge über nahezu konstant 20 Pferde. In den 90er-Jahren gibt es im politischen Raum Stimmen zur Auflösung auch der Reiterstaffel Lübeck. Ende März 1994 beantragt der Innenminister im Landtag die Auflösung. 1995 wird die Reiterstaffel aufgelöst. Ein Volksbegehren „zur Rettung der Reiterstaffel“ scheitert an der zu geringen Stimmenzahl.

Verkehrskasper

1954 wird bei der Mot. Verkehrsbereitschaft in Neumünster die erste Verkehrskaspergruppe in SH etabliert. 2004 bestehen Handpuppenbühnen bei der Polizeidirektion Nord in Flensburg und der Verkehrspolizeidirektion in Neumünster, bei denen drei bzw. sechs Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausschließlich im Bereich des Handpuppenspiels tätig sind. Für den „Verkehrskasper“ sind jährlich 300.000 Euro als Personalkosten anzusetzen. Hinzu kommen Kosten für den Einsatz der Fahrzeuge und Reparaturkosten für die Bühnen. Die Arbeit der polizeilichen Puppenspieler bei der Verkehrserziehung und der Kriminalprävention ist wichtig. Zudem ist der Verkehrskasper oft der erste persönliche Kontakt vieler Kinder zu Polizeibeamten. Allerdings wird man 2010 im Rahmen der Sparmaßnahmen der Landesregierung auch über den Verkehrskasper reden.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Police of Schleswig-Holstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Gerhard Paul, "Staatlicher Terror und gesellschaftliche Verrohung", 1996 und Stephan Linck, "Zur Personalpolitik der britischen Besatzungsmacht" in Fürmetz/Reinke/Weinhauer, Nachkriegspolizei, 2001).
  2. Statistisches Bundesamt

Literatur

  • Wolfgang Kroker: Polizeigeschichte in Schleswig-Holstein. Hrsg. u. bearb. v. Carsten Fleischhauer und Guntram Turkowski, Heide 2010, ISBN 978-3-8042-1312-8.
  • Schipper/Schneider/Büttner/Schade, Polizei- und Ordnungsrecht in Schleswig-Holstein, Richard Boorberg Verlag Stuttgart, 2010
  • Täter und Opfer unter dem Hakenkreuz: Eine Landespolizei stellt sich ihrer Geschichte. Kiel 2001, ISBN 3-00-008063-5.
  • Gerd Stolz, Geschichte der Polizei in Schleswig-Holstein, Westholsteinische Verlagsanstalt Boyens & Co. Heide in Holstein, 1978



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