- Saitenchor
-
Bei Zupfinstrumenten und bei besaiteten Tasteninstrumenten bezeichnet Saitenchor (meist auch nur „Chor“ genannt) zwei oder mehr zusammengehörige Saiten, die auf denselben Ton (unisono oder im Oktavabstand) gestimmt sind und beim Spiel als eine Einheit aufgefaßt werden.
Chörig bezeichnet ein mit Chören ausgestattetes Instrument. Während „doppelchörig“ ein Instrument beschreibt, dessen Chöre auf zwei Saiten ausgelegt sind, kann etwa „vierchörig“ sowohl auf viersaitige Chöre, als auch auf ein Instrument mit vier Chören hinweisen.
Zupfinstrumente
Chörige Zupfinstrumente sind z. B. Barockgitarre, Bouzouki, Cister, Laute, Oud, Mandoline, zwölfsaitige Gitarre. Die zwei Saiten, die einen Chor ausmachen, werden zusammen gegriffen und zusammen angeschlagen.
Die Stimmung etwa der zwölfsaitigen Westerngitarre notiert man zu Ee Aa dd' gg' h'h' e'e' , um anzudeuten, daß die tieferen vier Chöre im Oktavabstand gestimmt werden, die zwei hohen unisono.
Besaitete Tasteninstrumente
Bei Klavieren und Hammerklavieren ist der Bezug lediglich im Bassbereich einchörig ausgelegt. Schon bald wird der Bezug doppelchörig, im Diskant stets dreichörig, selten - bei experimentellen Konstruktionen - auch vierchörig konstruiert. Die Saiten innerhalb eines Chores werden stets auf selber Frequenz gestimmt. Beim modernen Flügel verschiebt ein Tritt auf das linke Pedal die Mechanik nach links, so daß die Hämmer nur noch eine Saite anschlagen („una-corda-Spiel“); dies verringert die Lautstärke und verändert die Klangfarbe.
Clavichorde waren/sind fast durchweg doppelchörig besaitet. Auch hier ist/war das Ideal die Stimmung auf derselben Frequenz, doch galten/gelten minimale Verstimmungen gegeneinander als den Klang belebend. Beim Clavichord werden stets beide Saiten eines Chores angeschlagen.
Siehe auch
Kategorien:- Zupfinstrumentenbau
- Klavierbau
- Gitarre
Wikimedia Foundation.