Seitenwaffe

Seitenwaffe

Als Seitenwaffe wird die Waffe bezeichnet, die der Soldat oder ein Angehöriger der offiziellen, meist uniformierten, Sicherheitskräfte (Polizei) führt.

Repräsentanten der Staatsgewalt zeigten in früheren Zeiten und auch noch heute mit der offen getragenen Seitenwaffe ihre Bereitschaft an, den Staat und dessen Sicherheitsbelange zu verteidigen. Die Bezeichnung Seitenwaffe ist jedoch im modernen Polizeidienst der Bezeichnung Dienstwaffe gewichen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte (Deutschland)

Bis in das 20. Jahrhundert hinein waren Seitenwaffen vor allen Dingen Hieb- und Stichwaffen, mit der Entwicklung der Schusswaffen fanden dann diese Verwendung bei den waffentragenden Staatsorganen.

Bis 1918

Die Deutsche Polizei führte bis 1918 vor allem Säbel als Seitenwaffe, später wurde die Polizei mit Pistolen ausgerüstet.

Bis 1945

Bis 1945 war in Deutschland das Führen der Seitenwaffe für verschiedene Beamte zu bestimmten Anlässen vorgeschrieben. So führten die niedrigen Dienstgrade der Berufsfeuerwehren Bajonette, die höheren Dienstgrade führten Säbel. Ebenso gab es für die höheren Post- und Bahnbeamten sowie für Beamte im diplomatischen Dienst Stichdegen. Darüber hinaus trugen Förster den Hirschfänger als Seitenwaffe.

Die Reichswehr schrieb, wie zuvor die Preußische Armee, für das Heer das Bajonett bzw. den Säbel (Offiziere und Infanterie), für Offiziere der Marine den Dolch als Seitenwaffe vor, welcher zur Ausgehuniform zu tragen war. Die Wehrmacht übernahm bis auf den Infanteriesäbel die Bestimmungen der Reichswehr, Offiziere mit Patent vor 1919 durften ihren Degen bzw. Säbel weiter tragen. Zusätzlich wurde der Offiziersdolch für alle Truppengattungen, für die Luftwaffe das Fliegerschwert und der Generalsdegen eingeführt. Der Diplomatische Dienst führte den Dolch. 1944 wurde für Soldaten die Pistole als Seitenwaffe vorgeschrieben.

Nach 1945

In der Bundeswehr sowie in der NVA wurden als Seitenwaffe die Pistole geführt. Zusätzlich zur Pistole gab es bei der NVA den Offizierdolch und den Offizierssäbel als Seitenwaffen bei Paraden.

Sekundärwaffe

Als Seitenwaffe wird auch die Sekundärbewaffnung des Soldaten bezeichnet. Hauptsächlich werden hierfür Pistolen oder kleinere Maschinenpistolen in einem Holster am Körper (Hüfte oder Oberschenkel) getragen. Die Seitenwaffe dient der Selbstverteidigung des Soldaten. Kampfpiloten sind mit einer Pistole ausgerüstet um sich ggf. nach einem Ausstieg ebenfalls selbst verteidigen zu können. Für größere Primärwaffen bietet das Cockpit keinen Platz.

Unterscheidung vom Seitengewehr

Der Begriff Seitenwaffe ist nicht mehr mit dem Begriff Seitengewehr (Bajonett) zu verwechseln, obwohl Herkunft und der Bedeutung der Waffe und die Wortbedeutung gleich oder ähnlich ist.

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