Tauschticket

Tauschticket

Tauschticket ist ein deutscher Internet-Tauschkreis. Zunächst nur für Bücher konzipiert, können dort inzwischen Artikel aller Art getauscht werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Tauschticket wurde im September 2004 von der Karlsruher Internext GmbH unter dem Namen Buchticket als kostenlose Tauschplattform für Bücher und Hörbücher gegründet. Im Juli 2005 wurde die Plattform um die Kategorien „Filme“, „Musik“ und „PC/Games“ erweitert und von Buchticket in Tauschticket umbenannt.

Bis November 2006 galt als Prinzip „1 Artikel = 1 Ticket“, wobei als einzige Ausnahme zulässig war, mehrere Artikel für ein Ticket anzubieten. Ebenso waren die Tauschtickets in die vier Produktkategorien unterteilt, sodass beispielsweise für ein in der Rubrik Bücher erhaltenes Ticket auch wieder nur ein Buch angefordert werden konnte. Im Oktober 2006 wurde der rubrikübergreifende Tausch von Tickets ermöglicht. Am 20. November 2006 wurde die Gültigkeit der Tickets auf alle Kategorien erweitert. Seitdem ist es auch erlaubt, Artikel für bis zu 5 Tickets anzubieten.

Im März 2008 wurde der Tausch von Brett- und Gesellschaftsspielen ermöglicht; seit dem 1. Juli 2009 können Artikel aller Art angeboten werden.

Im Dezember 2008 hatte Tauschticket über 118.000 registrierte Mitglieder. Zum 4. Oktober 2010 erhob die bis dahin ausschließlich werbefinanzierte und daher kostenlose Tauschplattform Gebühren. (Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielten seit der Gründung einen Gebührenvorbehalt.) Die Gebührenankündigung erregte den Unmut zahlreicher Nutzer[1].

Unter den angebotenen rund 1,9 Millionen Artikeln stellen Bücher mit gegenwärtig (Mai 2011) etwa 1,4 Millionen Angeboten weiterhin das größte Segment dar.

Aus dem Forum der Tauschplattform gingen zwei FAQ-Handbücher hervor.

Funktionsweise

Jeder neue Benutzer muss zunächst eigene Artikel anbieten, deren Wertigkeit er selbst zwischen einem und fünf Tauschtickets festlegt. Die Laufzeit der Angebote ist unbegrenzt. Wird einer der angebotenen Artikel angefordert, erhält der Benutzer vom Anforderer im Gegenzug die geforderte Menge an virtuellen Tauschtickets. Dafür kann der Benutzer dann wieder beliebige Artikel anderer Anbieter anfordern. Pro Tausch wird eine Gebühr von 49 Cent fällig.

Als Eingabehilfe beim Anbieten von Artikeln dient eine hinterlegte Datenbank (basierend auf der Datenbank von Amazon), so dass beim Anbieten geläufiger Titel oftmals nur die ISBN bzw. EAN eingegeben werden muss, aus welcher die wichtigsten Produktdaten (Autor/Interpret, Titel, Erscheinungsjahr etc.) automatisch generiert werden. Es ist allerdings auch möglich, ohne ISBN/EAN anzubieten oder vorgeschlagene Datenbankartikel noch abzuändern, um sie dem eigenen Artikel anzupassen.

Die Zuverlässigkeit der Mitglieder der Tauschplattform wird über ein Bewertungssystem sichergestellt. Derjenige, der einen Artikel anfordert, kann den zur Versendung des Artikels verpflichteten Tauschpartner nach Bestätigung der Anforderung auf einer von null bis fünf Sternen reichenden Skala bewerten. Fünf Sterne bedeuten, dass der Tausch bzw. der angeforderte Artikel voll den Erwartungen entsprach. Null Sterne bedeuten, dass der Tausch nicht zustande gekommen ist. Die Betreiber der Plattform erstatten nach Prüfung des Vorfalls nach 0-Sterne-Bewertungen das Ticket zurück und behalten sich bei gehäuften null-Sterne-Bewertungen den Ausschluss des betreffenden Mitglieds vor.

Die Versandkosten gehen stets zu Lasten des Versenders, so dass eine Gewinnerzielung durch überhöhte Versandkostenabrechnungen ausgeschlossen ist.

Ein Tausch muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden, da sonst der Tausch als „nicht zustande gekommen“ mit der Negativbewertung „null Sterne“ im Profil des Anbieters vermerkt wird.

Als Prämie erhalten neue Mitglieder nach SMS-Validierung (laut Anbieter-Angaben zur Vermeidung von Missbrauch und Doppelanmeldungen) für das Anbieten von mindestens fünf Artikeln ein Bonusticket.

Abgrenzung

Im Gegensatz zum Tauschverständnis beim CD- bzw. Bookcrossing gehen die erworbenen Gegenstände ins Eigentum des Anfordernden über, der darüber nach freiem Ermessen verfügen kann (behalten, verschenken, wegwerfen, spenden, weitertauschen). Eine Verpflichtung zur Rückgabe oder zum Weitertausch eines ertauschten Artikels existiert nicht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bericht im Börsenblatt vom 21. September 2010

Weblinks


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