Velovignette

Velovignette
Velovignette
Velovignette am Fahrrad

Die Velovignette, offiziell Fahrradkennzeichen oder Fahrradnummer, ist eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos in der Schweiz sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die "Velovignette" ist ein kleiner Aufkleber (Vignette), welcher jährlich neu gelöst werden muss und am Velo angebracht wird. Der Aufkleber beinhaltet eine eindeutige Nummer sowie das Gültigkeitsjahr. Die Gültigkeitsdauer reicht vom 1. Januar des Ausgabejahrs bis zum 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Die Velovignette in der heutigen Form existiert seit 1990, vorher bestand die Velonummer aus einer Aluminiumplatte, die ans Velo geschraubt wurde. 2010 beschloss das Parlament die Abschaffung der Velovignette per 1. Januar 2012.[1] 2011 muss somit zum letzten Mal eine solche am Fahrrad angebracht werden.[2]

Das Fahrradfahren ohne gültige "Velovignette" wird in der Schweiz mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Für Besucher aus dem Ausland ist keine Vignette vorgeschrieben.

Die Velovignette ist eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die mit bis zu 2'000'000 Schweizer Franken gedeckt ist. Schäden am eigenen Velo oder Diebstahl sind in der Versicherung nicht enthalten, jedoch bieten viele Versicherungsgesellschaften eigene Velovignetten an, welche diese Zusatzleistungen enthalten. Wenn beispielsweise ein Velo ein Auto streift und den Lack beschädigt, so bezahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung.

Bei Velos, die ohne Velovignette unterwegs sind, übernimmt der Nationale Garantiefonds die Haftpflichtkosten, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt.[3] Jedoch kann er grundsätzlich Regress auf den Verursacher nehmen, da zum Zeitpunkt des Unfalls kein Versicherungsschutz vorhanden war.

Die Velovignetten gelten in den Nachbarstaaten der Schweiz. Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnen, ist die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung allerdings häufig auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. So können Fahrradtouristen zwar eine Velovignette erwerben, doch da Haftpflichtschäden beim Velofahren beispielsweise in Deutschland durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) übernommen werden, ist es für Urlauber zumeist sinnvoller, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die auch Haftpflichtschäden im Ausland abdeckt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Blechschilder

Ab ungefähr 1890 gaben die ersten Kantone Veloschilder aus. Deren Gestaltung oblag den Kantonen, so dass anhand des Erscheinungsbildes der zugehörige Kanton erkennbar war. Als Material wurde zunächst vorwiegend Eisenblech, ab etwa 1920 Aluminium verwendet. Während anfänglich die Schilder erst teilweise jährlich neu herausgegeben wurden, wurde das seit den 1910er bzw. 1920er-Jahren allgemein üblich. Jedes Schild enthielt eine fortlaufende Nummer, anhand deren der Besitzer identifiziert werden konnte. Von daher kommt der Ausdruck «Velonummer». In einigen Kantonen änderte sich die Form der Schilder nahezu jährlich.

Um die 1950er-Jahre herum führten die Kantone nach und nach bis 1961 eine einheitliche Veloschild-Form ein. Es war ein Hochkant-Format, in das ein Kantonskürzel, die zwei letzten Ziffern des Ausgabejahres und eine Kontrollnummer in kleiner Schrift gestanzt waren. Die Grundfarben bestimmte noch jeder Kanton für sich selbst. Es gab jeweils zwei Ausgaben pro Jahr, meist in rot für die Velos und in gelb für die Mofas. Ab 1979 hatten die Velonummern aller Kantone eine rote Grundfläche. Die Ziffernfarben waren je nach Kanton jährlich wechselnd oder generell schwarz beziehungsweise weiss. Einige Kantone gaben für Veloanhänger, sowie auch die Schweizer Armee für ihre Velo-Truppe von 1905 bis zu deren Auflösung 2003 eigene Velonummern heraus.

Vignetten

Seit 1989 werden wegen der hohen Kosten statt Aluschildern selbstklebende Vignetten verwendet. Auf diesen sind die zwei letzten Ziffern des Ausgabejahres, je eine Kennzahl für die betreffende Versicherungsgesellschaft und den Kanton, in welchem sie ihren Sitz hat, sowie die Kontrollnummer aufgedruckt.

Die Geschichte in Liechtenstein ist ähnlich wie in der Schweiz. Heute können die Liechtensteiner wählen, ob sie ein Aluschild ohne Jahresprägung mit der Postleitzahl der Gemeinde oder eine Vignette verwenden wollen.

Abschaffung

Der Nutzen der Vignette wurde in der Schweiz immer wieder in Frage gestellt. Es wurde vorgebracht, der Verwaltungsaufwand sei grösser als der Nutzen, da heute bereits 90 % der Radfahrer über eine private Haftpflichtversicherung verfügten (viele Haftpflichtversicherungen geben die Vignetten schon heute gratis an ihre Kunden ab). Ständerat Philipp Stähelin verlangte in einer parlamentarischen Initiative die Abschaffung der Fahrradnummern. Er bezeichnete die Fahrradnummern als «alten Zopf» und erwähnte, dass rund 20 % der Versicherungsprämie für die Administration verwendet würden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates entschied im Mai 2009, der Initiative keine Folge zu leisten. Die Mehrheit der Kommission begründete, dass sich das System bewährt hatte; sie befürchtete zudem, dass die zehn Prozent der Bevölkerung, die keine private Haftpflichtversicherung verfügen, versicherungslos bleiben würden. Der Ständerat folgte am 28. Mai 2009 jedoch den Argumenten von Stäheli und nahm die Vorlage mit 21 zu acht Stimmen deutlich an. Die nationalrätliche Kommission gab in ihrer Sitzung im August 2009 ihre Zustimmung zur Ausarbeitung einer Vorlage. Im Februar 2010 stellte die ständerätliche Kommission den Gesetzesentwurf vor, der in die Vernehmlassung gegeben wurde. 2010 sprachen sich beide Parlamentskammern für die Abschaffung der Velovignette aus.[4]

Die Verordnungsänderungen zur Aufhebung der Vignettenpflicht treten auf den 1. Januar 2012 in Kraft.[5]

Vertrieb

Die Velonummern waren bis 1989 nur bei den Gemeindeämtern und mit einer Registrierung des Halters und des Fahrrads (Marke und Rahmennummer) erhältlich. Gestohlene oder gefundene Fahrräder konnten so wieder den Besitzern zugeführt werden. Der Preis bestand aus der Jahreshaftpflichtversicherungsprämie, der Verkehrsabgabe und dem Preis der Alu-Platte und war von Kanton zu Kanton verschieden, jedoch bewegte sich meist im Bereich um die 10 Franken. Seit 1989 sind die Vignetten an Verkaufsstellen beispielsweise der Schweizerischen Post, der SBB, der Velohändler und in verschiedenen Verkaufsgeschäften wie Migros, Denner zu unterschiedlichen Preisen (zirka Fr. 4.- bis Fr. 10.-, Stand 2008) erhältlich. Der Preis besteht nun nur aus der Haftpflichtversicherungsprämie; die Herstellungskosten der Vignette sind vernachlässigbar und man kann sie durch die beigelegte Werbung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft als abgegolten ansehen, die Verkehrsabgabe wurde von den Gemeinden übernommen. Der Käufer füllt fakultativ seine Personalien auf einen zweiten ablösbaren Teil des Vignettenformulars aus, den er zusätzlich aufs Fahrrad anbringen kann, wenn er sich dessen Identifizierbarkeit, bzw. Erkennung der Zugehörigkeit zum Besitzer wünscht. Weiterreichende Angaben zum Besitzer und zum Fahrrad werden nur im Versicherungsfall benötigt. Eine zentrale obligatorische Registratur in bisheriger Form existiert nicht mehr. Um Halter von gefundenen Fahrrädern identifizieren zu können, bieten Drittfirmen diese Dienstleistung kostenpflichtig an.

Übertragbarkeit

Die Vignette ist grundsätzlich auf andere Fahrräder übertragbar.[6] Dazu bietet der Fachhandel ungeprägte Grundplatten entsprechend den alten Alu-Nummern an, die zum Beispiel mit einem Plastikclip einfach am Rahmen befestigt werden könnten. Da der Umstand der Übertragbarkeit jedoch in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist, wird davon nur selten Gebrauch gemacht. Für die alten Nummernplatten galt auch die Vorschrift, sie mussten hinten und senkrecht angebracht werden. Bei den heutigen Aufklebern ist es dem Benutzer überlassen, wo und wie er sie am Fahrrad anbringt. Das dürften die Hauptgründe sein, warum bald nach dem Abschaffen der geprägten Alu-Nummer die praktischen Plastikclips wegen nachlassendem Absatz vom Markt verschwunden sind. Die Vignette wird heute meist zum Beispiel direkt auf den Velorahmen, bzw. auf die angeschraubte Grundplatte geklebt. Viele Gepäckträger verfügen über eine „Nase“ mit einem zum Anschrauben dieser Grundplatte vorgesehenen Loch. Die Übertragbarkeit wird zusätzlich dadurch erschwert, da die Etiketten seit einiger Zeit so beschaffen sind, dass sie – nach dem Muster der nicht übertragbaren Autobahnvignetten – beim Ablösen womöglich zerreissen.

Einzelnachweise

  1. Parlamentarische Initiative auf parlament.ch
  2. Medienmitteilung Bundesamt für Strassen vom 23. Mai 2011
  3. Nationaler Garantiefonds Schweiz
  4. Geschäftsdatenbank der Bundesversammlung. Besucht am 15. August 2011.
  5. Medienmitteilung des ASTRA vom 12. Oktober 2011
  6. Art. 34Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche Verkehrsversicherungsverordnung: Vorschriften bezüglich Velovignette

Weblinks


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