Artenschutzrecht

Artenschutzrecht

Das Artenschutzrecht umfasst jene Rechtsnormen, die den Schutz der Individuen wild lebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten intendieren. Es zählt traditionell zu dem Kernbereich des deutschen Naturschutzrechtes. Sein Bedeutungszuwachs resultiert daraus, dass sich das Artenschutzrecht zunehmend als "veritables rechtliches Hindernis"[1] für Infrastruktuvorhaben erweist.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Im Bundesnaturschutzgesetz ist dem Artenschutzrecht eine eigenes Kapitel gewidmet: Kapitel 5 (§§ 37-55 BNatSchG). Es teilt sich insbesondere in die Vorschriften zum Schutz aller wild lebender Tier- und Pflanzenarten (sog. allgemeines Artenschutzrecht, §§ 39 ff. BNatSchG) sowie derer, die für besonders geschützte Arten einen strengen Schutz begründen (§§ 44 ff. BNatSchG).

Die Bedeutung der Bundesartenschutzverordnung liegt insbesondere darin, dass sie in Anlage 1 die besonders bzw. streng geschützten Arten auflistet.[2]

Die Bestimmungen der EG-Artenschutzverordnung gelten in Deutschland unmittelbar.

Artenschutz

Pflanzen

Um festzustellen, ob einer Pflanzenart das besondere Artenschutzrecht zugutekommt, wirft man einen Blick in die Pflanzenliste in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung oder - falls man dort nicht fündig geworden ist - in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung.

Tiere

Die abstrakte Definition findet sich in § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG. Beispiele: Alle Fledermausarten sind sowohl besonders als auch streng geschützte Tierarten. Alle wild lebenden Vogelarten, die in Europa vorkommen, stellen besonders geschützte Arten dar.[3]

Zugriffsverbote

§ 44 Abs. 1 BNatSchG enthält Zugriffsverbote für besonders geschützte (s.o.) Pflanzen und Tiere. Es umfasst das Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Pflanzen und verbietet es, geschützten Tieren nachzustellen. Verboten ist auch die Beschädigung der Standorte dieser Pflanzen oder der Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere.

Fußnoten

  1. Fellenberg: Artenschutzrecht, in: Kerkmann (Hrsg.) Naturschutzrecht in der Praxis, Berlin 2007, S. 243.
  2. Online-Informationssystem Naturschutzrecht
  3. Lukas/Würsig/Teßmer: Artenschutzrecht, hrsg. v. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland u. Informationsdienst Umweltrecht, Frankfurt 2011.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Tierhaltung — Tierhaltung, altes Ägypten …   Deutsch Wikipedia

  • Vogelberingung — Silbermöwe mit einem Metallring und einem Farbring, der auch mit dem Fernglas abgelesen werden kann. Vogelberingung hilft wildlebende Vögel zu untersuchen, indem individuell nummerierte und teilweise farbkodierte Metall oder Plastikringe an den… …   Deutsch Wikipedia

  • Artenschutz — Fast ein Drittel der Arten der Amphibien sind vom Aussterben bedroht Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter, aufgrund ihrer Gefährdung als schützenswert erachteter, wild lebender Tier und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Biebrza-Nationalpark — Nationalpark Biebrza Flusstal …   Deutsch Wikipedia

  • Biebrzański-Nationalpark — Nationalpark Biebrza Flusstal …   Deutsch Wikipedia

  • Nationalpark Biebrza-Flusstal — Nationalpark Biebrza Flusstal …   Deutsch Wikipedia

  • Pelzarten — Pelzhändler 1890 in der kanadischen Provinz Alberta Als Pelz bezeichnet man das Fell von Säugetieren mit dicht stehenden Haaren sowie das daraus gearbeitete Kleidungsstück. Rauchwaren, österreichisch auch Rauwaren, sind zugerichtete, das heißt zu …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte von Stuttgart 21 — Überblick der im Zuge von Stuttgart 21 geplanten Veränderungen an den Bahnanlagen im Raum Stuttgart. Die Geschichte von Stuttgart 21 ist die Geschichte eines Verkehrs und Städtebauprojekts, mit dessen Bau im Jahr 2010 nach über 15 jähriger… …   Deutsch Wikipedia

  • Weinbergschneckenverordnung (Baden-Württemberg) — Weinbergschnecke Basisdaten Titel: Verordnung des Ministeriums für Ernährung, L …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”