Kernbrennstoffsteuer

Kernbrennstoffsteuer

Die Kernbrennstoffsteuer (umgangssprachlich Brennelementesteuer) ist eine Verbrauchsteuer in Deutschland, die von Betreibern von Kernkraftwerken seit Anfang Januar 2011 erhoben wird. Im Zuge der Einigung mit den Energiekonzernen zur Laufzeitverlängerung brachten die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) in den Deutschen Bundestag ein. Darin wurde ab 2011 eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. € prognostiziert.[1] Das Kernbrennstoffsteuergesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft (§ 13 KernbrStG).

Vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 wird der Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241 - § 2 KernbrStG), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, besteuert. Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Die Steuer für ein Gramm Kernbrennstoff beträgt 145 Euro (§ 3 KernbrStG).

Inhaltsverzeichnis

Politische Diskussion

Die Einführung einer Brennelementesteuer wurde seit Jahren von verschiedenen politischen Gruppen, zum Beispiel Atomkraftgegnern, gefordert. Auch als bekannt wurde, wie teuer eine Sanierung der Schachtanlage Asse werden könnte, wurde diese Forderung laut. Die Bundestagsfraktion der SPD beantragte am 6. Juli 2010 eine Brennelementesteuer.[2] Die Brennelementesteuer verringert für Stromerzeuger die wirtschaftliche Attraktivität längerer Laufzeiten von Atomkraftwerken.

Die Nuklearkatastrophe von Fukushima veranlasste die Bundesregierung, ihre Atompolitik zu ändern. Wenige Tage nach dem Beginn der Katastrophe verkündete sie ein dreimonatiges Atom-Moratorium; die vier deutschen Atomkraftwerk-Betreiber schalteten einige ältere Atomkraftwerke ab. Die Bundesregierung hatte zunächst erwogen, die Brennelementesteuer im Zuge der Energiewende bzw. der Zurücknahme der Laufzeitverlängerung abzuschaffen. Am 30. Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag einen Atomausstieg bis 2022 unter Beibehaltung der Brennelementesteuer.

Rechtliche Bewertungen

Am 31. Mai 2011 kündigte E.ON an, klagen zu wollen.[3] Am 30. Juni 2011 gab der Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis (Humboldt-Universität zu Berlin) dem ZDF ein Interview. Darin äußerte er die Auffassung, die Bundesregierung habe in Sachen Brennelementesteuer "ganz schlechte Karten".[4] Am 15. Juli 2011 kündigte nach EON und RWE auch EnBW an, gegen die Brennelementesteuer klagen zu wollen.[5]

Am 19. September 2011 bezweifelt das Finanzgericht Hamburg die Gesetzgebungskompetent des Bundes für die Kernbrennstoffsteuer, da sie keine Verbrauchsteuer sei und der Bund nicht einfach neue Steuern erfinden dürfe. Bis zur Klärung ist der Steuerbescheid daher nicht vollziehbar[6]. Im gleichen Sinne entschied das Finanzgericht München am 5. Oktober 2011(Az.: 14 V 2155/11) [7] Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der Bund hat angekündigt gegen die Entscheidungen vorzugehen[8]

Weblinks

Gesetzestext Kernbrennstoffsteuer

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag: Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG), Drs-Nr: 17/3054 vom 28.09.2010
  2. Deutscher Bundestag Drucksache 17/2410
  3. E.on will gegen Brennelementesteuer klagen
  4. heute.de: 30. Juni 2011 "Die Knackpunkte, auf die sich die Unternehmen berufen, sind Eigentum und Berufsfreiheit. Sie sagen, die ihnen zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, seien ihr Eigentum, das durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei. In dieses Eigentumsrecht jedoch greife die Regierung ein, Die Begründung in dem Gesetz dazu ist ganz karg. Dort heißt es nur, das ganze sei verhältnismäßig." ... "Aber der Hintergrund ist ja der, dass es schon beim ersten Ausstieg eine Vereinbarung gab, in der schriftlich festgelegt wurde, dass es keine neue Steuer gibt. Jetzt hat man 2010 wieder eine Vereinbarung gemacht und da hat man gesagt, es gibt die Verlängerung, aber dafür erheben wir eine neue Steuer. Aber in dem Gesetz kommt das nicht vor, also das Gesetz, das die Laufzeiten verlängert hat."
  5. http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/enbw-der-naechste-klagt-gegen-die-brennelementesteuer_aid_646185.html "Nach eingehender Prüfung würden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Einwände geltend gemacht. So hätten externe Gutachter die Rechtsauffassung der EnBW bestätigt, wonach unter anderem dem Bund nicht nur die Gesetzgebungskompetenz fehle, sondern das Gesetz auch gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstoße. In dieser habe sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zulasten der Kernenergie zu ergreifen."
  6. Finanzgericht Hambung: Beschluss zum Kernbrennstoffsteuergesetz 2011
  7. FG München zweifelt an Brennelementesteuer
  8. [1] Bundesregierung bleibt im Streit um Kernbrennstoffsteuer hart, 10. Oktober 2011, 15:49 Uhr


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