Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin

Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin
(DGRM)
Zweck: Medizinische Fachgesellschaft für Rechtsmedizin
Vorsitz: Stefan Pollak
Gründungsdatum: 1904
Mitgliederzahl: 470
Sitz: Göttingen
Website: dgrm.de

Die heutige Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V. (DGRM) ist ein Zusammenschluss deutscher Rechtsmediziner. Sie führt die Tradition der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin fort, wie sie im Jahre 1904 gegründet wurde, und gehört zu den ältesten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften Deutschlands. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Göttingen. Sie ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Göttingen eingetragen.

Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung von wissenschaftlichen Gesellschaften, von Verwaltungsbehörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Organen, sowie die Information der Öffentlichkeit, die Förderung der gerichtsärztlichen Tätigkeit durch die Fortbildung von Ärzten, Naturwissenschaftlern und Hilfspersonal auf dem Fachgebiet, durch die Mitwirkung bei der Gestaltung des gerichtsärztlichen Dienstes und durch die Förderung der beruflichen Belange der auf dem Fachgebiet Tätigen. Publikationsorgan ist die Zeitschrift Rechtsmedizin.

Die DGRM ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Geschichte

Die Vorläufer der heutigen Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin lassen sich auf die Gründung der Gesellschaft Deutscher Naturforscher und Ärzte 1822 in Leipzig zurückverfolgen. 1886 wurde innerhalb dieser Gesellschaft eine Sektion Gerichtliche Medizin gegründet. 1904 wurde auf Antrag Georg Puppes die Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin gegründet. Vertreten im Gründungsausschuß waren die Ordinarien Carl Ipsen und Julius Kratter aus Österreich sowie Adolf Lesser, Georg Puppe, Fritz Straßmann und Emil Ungar aus Deutschland. In einem ersten Rundschreiben heißt es 1904: Der Zweck der Gesellschaft soll sein, einen Mittelpunkt für gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten zu bilden und zu einer persönlichen Vereinigung der Fachgenossen beizutragen.

Auf die Bemühungen der Gesellschaft ist auch die Einführung des Facharztes für Rechtsmedizin zurückzuführen, wie er in der DDR seit 1956, in der BRD seit 1976 Teil des Curriculums wurde.

1968 erhielt die Gesellschaft ihren heutigen Namen, nachdem der Titel zwischenzeitlich auf Deutsche Gesellschaft für rechtliche und soziale Medizin geändert worden war.

In der DDR existierte von 1963 bis 1990 die Gesellschaft für gerichtliche Medizin der DDR (GFGM), die für besondere wissenschaftliche Leistungen die Richard Kockel-Medaille verlieh. Viele Mitglieder der GFGM traten nach 1990 der DGRM bei.

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