Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
Typisches Schild einer österreichischen KFZ Zulassungsstelle

Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Fahrerlaubnissen, Betriebserlaubnissen, für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und anderen für den Straßenverkehr relevante Dokumente zuständig ist. Wegen der vielfältigen Aufgaben spricht man behördenintern vom Straßenverkehrsamt.

Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern wahrgenommen.

Die An-, Ab- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ist die publikumsintensivste Aufgabe dieses Amtes. Je nach personeller und sachlicher Ausstattung kommt es hier häufig zu längeren Wartezeiten der Bürger. Bei vielen Ämtern kann man inzwischen im Internet sein Wunschkennzeichen gegen eine Zusatzgebühr reservieren lassen.

Um sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen zu lassen, benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen sowie im Falle einer Verwertung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle.

Weblinks

  • www.vvo.at - Zulassungsstellen in Österreich (Versicherungsverband)

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