Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein und Fahrerlaubnis
Erster Führerschein der Welt, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt an den Automobilerfinder Carl Benz
Erste deutsche Autolenkerschule in Aschaffenburg, 1906
Chauffeursausbildung 1905, Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg, Bayerischer Fahrlehrerverband
Fahrlizenz Nr. 1 des Magistrats Innsbruck, ausgestellt für Gottlieb Wiederkehr, den Chauffeur des Herzogs Eugen von Österreich-Teschen

Ein Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein (umgangssprachlich auch Fleppe, Lappen oder Pappe)[1] Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenkerberechtigung. In der Schweiz lautet die Bezeichnung dieses Dokuments Führerausweis (im Volksmund auch Fahrausweis, Billet oder Permis).

Die Fahrerlaubnis (Lenkerberechtigung, Fahrberechtigung) ist ein Dauer-Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp – die Fahrzeugklasse – gebunden: Wer die Fahrerlaubnis für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Kraftfahrzeug dieser Klasse zu führen.[2] Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, macht sich bei Erfüllung aller dafür nötigen Tatbestandsmerkmale strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Die Fahrerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizerdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG), in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).

Die Voraussetzungen für die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis sind in den europäischen Mitgliedstaaten bislang sehr uneinheitlich geregelt. Hier besteht Handlungsbedarf für die IV. Führerschein-Richtlinie.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines, Geschichte

Der Führerschein hat eine mehr als 100-jährige Geschichte. Das Konzept einer Fahrerlaubnis – wie auch des Führerscheins – gibt es seit 1888 (Preußen). Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung „Führerscheine in Europa“).[3] In der DDR wurde der Führerschein auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.

Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Ab dann darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Spätestens bis zum Jahr 2032 müssen alle alten gegen die neuen Führerscheine getauscht werden.[4]

Regelungen in verschiedenen Ländern

Besondere Regelungen in der Schweiz

L-Schild für Fahrschüler

Fahrzeugklassen

  • Klasse B1: Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg
  • Klasse F: Motorfahrzeuge, Traktoren, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Klasse G: Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge
  • Klasse M: Motorfahrräder (Mofas), bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Deutschland) bzw. 45 km/h (Österreich)

Umtausch des deutschen Führerscheins

Beim Umzug in die Schweiz behält der deutsche Führerschein ein Jahr seine Gültigkeit. Er muss spätestens dann in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dabei können unter Umständen Klassen verlorengehen. Gemäß der schweizerischen Rechtsauffassung bezüglich des Abkommens mit Deutschland müssen die zuvor in Deutschland gültigen Klassen nach Rückkehr aus der Schweiz wieder gewährt werden. So handhabt es umgekehrt auch die Schweiz mit ihren Bürgern, die aus Deutschland in die Schweiz zurückkehren. Die Rechtsauslegung des deutschen Bundesverkehrsministeriums (2006) entspricht derjenigen der Schweiz, wonach der deutsche Führerschein, der ja auch als „unbegrenzt gültig“ (Klasse 3) ausgestellt wurde, bei Rückkehr nach Deutschland, wenn das beantragt wird, wieder Gültigkeit erlangt.

Militär-Kategorien

Im Militär erworbene Fahrqualifikationen sind auch im zivilen Straßenverkehr gültig. Auf dem Führerschein sind die Zusatzqualifikationen (gepanzerte Radfahrzeuge etc.) mit einem Zahlencode vermerkt, etwa 920, 931E, 961 etc. Das Straßenverkehrsamt führt eine Liste der Abkürzungen.[5]

Vereinigte Staaten

In den USA wird das Mindestalter für den Führerscheinerwerb von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. Ein vollgültiger Führerschein (full license) kann in 22 Staaten mit 18 Jahren, in zehn Staaten mit 17 Jahren und in 15 Staaten mit 16 bis 16½ Jahren erworben werden. Im District of Columbia werden volle Führerscheine erst an Personen ab 21 Jahren ausgestellt. Ein Führerschein auf Probe (restricted license oder provisional license) kann in 37 Staaten mit 16 bis 16½ Jahren, in 5 Staaten mit 15 bis 15½ Jahren und in zwei weiteren Staaten (North Dakota, South Dakota) bereits mit 14½ Jahren erworben werden. Ein Lernführerschein (Learner’s Permit), der es Fahranfängern erlaubt, in Begleitung eines uneingeschränkt fahrberechtigten Beifahrers ein Fahrzeug selbstständig zu führen, kann in neun Staaten ab 16 Jahren, in 28 Staaten ab 15 bis 15½ Jahren und in elf Staaten ab 14 bis 14½ Jahren erworben werden.[6]

Russland

Im Juli 2008 entschied das Parlament der südrussischen Region Belgorod, dass auch Fahrradfahrer und Kutscher für ihre Gefährte einen Führerschein erwerben müssen.[7]

Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein (auch: Zwischenstaatlicher Führerschein) ist ein zeitlich befristetes und weltweit gültiges Zusatzdokument zum nationalen Führerschein, es wird jedoch nur noch selten benötigt. Das Dokument enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Kombination mit diesem gültig.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Glowalla: Der Führerscheinumtausch – Auf der Fährte unserer Führerscheine. Kirschbaum Verlag, Bonn 2006, ISBN 978-3-7812-1627-3.
  • Volker Kalus: Fahrerlaubnisrecht in der Praxis. Handbuch. ZAP Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis, 1. Auflage, 2011, ISBN 978-3-89655-518-2.
  • Michael Schué, Peter Glowalla, Jürgen Brauckmann: Handbuch des Fahrerlaubnisrechts. Kirschbaum Verlag, 3. Auflage, Bonn 2008, ISBN 978-3-7812-1689-1.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Führerschein – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Schweiz

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Synonym-Details zu Führerschein. OpenThesaurus. Abgerufen am 10. September 2011.
  2. Verzwickter Fall vor Gericht. In: Ehinger Tagblatt.
  3. Führerscheine in Europa Geschichte des Führerscheins.
  4. Wolfgang Tucek: Kompaktes Plastik statt rosa Papier. In: Wiener Zeitung, 27. März 2006. Abgerufen am 12. September 2011.
  5. Militärfahrberechtigungen in der Schweiz auf lba.admin.ch.
  6. Für eine Übersicht siehe: Driver's license in the United States #Licensing Laws by State in der englischsprachigen Wikipedia.
  7. Russische Region verlangt Führerschein für Fahrradfahrer. In: Pressemeldung der AFP, 8. Juli 2008, Abgerufen am 9. Juli 2008.
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