Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011

Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011
Auswirkungen der Kreisgebietsreform 2011 in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern reduzierte die Anzahl der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Mecklenburg-Vorpommern ab dem 4. September 2011.

Inhaltsverzeichnis

Ergebnis

Das am 7. Juli 2010 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete, am 12. Juli 2010 ausgefertigte und am 28. Juli 2010 verkündete „Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)“, das seinerseits als Artikel 1 das „Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz – LNOG M-V)“ enthält,[1] verringerte die Zahl der Landkreise von 12 auf 6. Dabei gingen mit Ausnahme des bisherigen Landkreises Demmin alle Kreise komplett in einem neuen Großkreis auf. Zwei der bis dahin sechs kreisfreien Städte behielten ihren Status. Die anderen vier wurden zu Kreisstädten.

Zusammen mit der Landtagswahl fanden am 4. September 2011 Kommunalwahlen in den neu gebildeten Landkreisen statt. Die stimmberechtigten Bürger wählten die Kreistage und Landräte sowie die Namen der neuen Landkreise.

Neuer Landkreis bzw. weiterhin kreisfreie Stadt Landesteil Kreissitz Vorherige Kreise und kreisfreie Städte Einwohner
31. Dezember 2010
Fläche
km²
Rostock Mecklenburg - - 202.735 181
Schwerin Mecklenburg - - 95.220 131
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg, teils Vorpommern Neubrandenburg Neubrandenburg, Landkreis Müritz, Landkreis Mecklenburg-Strelitz; Städte Dargun und Demmin und Ämter Demmin-Land, Malchin am Kummerower See, Stavenhagen, Treptower Tollensewinkel (Landkreis Demmin) 272.922 5.468
Landkreis Rostock Mecklenburg Güstrow Landkreis Bad Doberan, Landkreis Güstrow 216.189 3.421
Landkreis Ludwigslust-Parchim Mecklenburg Parchim Landkreis Parchim, Landkreis Ludwigslust 218.362 4.750
Landkreis Nordwestmecklenburg Mecklenburg Wismar Hansestadt Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg 160.423 2.117
Landkreis Vorpommern-Rügen Vorpommern, teils Mecklenburg Stralsund Hansestadt Stralsund, Landkreis Nordvorpommern, Landkreis Rügen 230.743 3.188
Landkreis Vorpommern-Greifswald Vorpommern, teils Mecklenburg Greifswald Hansestadt Greifswald, Landkreis Ostvorpommern, Landkreis Uecker-Randow; Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz (Landkreis Demmin) 245.733 3.927

Geschichte

Ausgangslage: Landkreise und kreisfreie Städte von 1994 bis 2011

Bereits 1994 war eine Kreisgebietsreform durchgeführt worden. Damals, am 12. Juni 1994, wurden aus vormals 31 Landkreisen zwölf neue gebildet. Die sechs kreisfreien Städte behielten ihren Status.

Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und amtsfreie Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bis September 2011.
Nr. Landkreis Einwohner
(31. Dezember 2010[2])
Fläche
1. Landkreis Bad Doberan (DBR) 117.197 1.362
2. Landkreis Demmin (DM) 79.466 1.921
3. Landkreis Güstrow (GÜ) 98.992 2.058
4. Landkreis Ludwigslust (LWL) 122.564 2.517
5. Landkreis Mecklenburg-Strelitz (MST) 77.509 2.090
6. Landkreis Müritz (MÜR) 64.615 1.713
7. Landkreis Nordvorpommern (NVP) 105.547 2.172
8. Landkreis Nordwestmecklenburg (NWM) 116.026 2.076
9. Landkreis Ostvorpommern (OVP) 105.036 1.910
10. Landkreis Parchim (PCH) 95.798 2.233
11. Landkreis Rügen (RÜG) 67.526 974
12. Landkreis Uecker-Randow (UER) 72.137 1.624
Kreisfreie Städte:
1. Greifswald (HGW) 54.610 50,50
2. Neubrandenburg (NB) 65.282 85,65
3. Rostock (HRO) 202.735 181,44
4. Schwerin (SN) 95.220 130,46
5. Stralsund (HST) 57.670 38,97
6. Wismar (HWI) 44.397 41,36

Vorläufer

Nach Sachsen-Anhalt (2007) und Sachsen (2008) ist Mecklenburg-Vorpommern das dritte ostdeutsche Land in Deutschland, in dem eine erneute Kreisgebietsreform durchgeführt wurde.

Bereits 1994 waren in diesen drei Ländern jeweils Kreisgebietsreformen in Kraft getreten. Die bisherigen Reformen reichten nach Meinung der betroffenen Politiker und einiger Verwaltungsfachleute jedoch nicht aus, da die Bevölkerung in allen drei Ländern stetig abnehme und somit die Verwaltungskosten pro Einwohner stiegen.

Gestoppter Plan zur Kreisgebietsreform 2009

Planungen

Auswirkungen der ursprünglich geplanten Kreisgebietsreform 2009

Im Dezember 2003 beschloss die Landesregierung im Zuge einer umfassenden Verwaltungsreform die Neugliederung des Landes in vier bis sechs Landkreise, in denen auch die kreisfreien Städte als große kreisangehörige Städte aufgehen sollten. Mit dem Ziel, die Verwaltung effizienter zu machen, sollten viele Landesaufgaben an die neuen Landkreise abgegeben werden. Daneben sollten aber auch Aufgaben der Landkreise auf die Kommunen übergehen.

Die im Folgenden genannten Landkreise sollten gemäß der Entscheidung des Landtages am 5. April 2006 spätestens bis zum 1. Oktober 2009 gebildet werden und entsprachen in der Regel den Planungsregionen des Landes.

Es war zu erwarten, dass einzelne Gemeinden aus den bisherigen Kreisen in den jeweiligen benachbarten Großkreis wechseln würden. Besonders evident war dies im nördlichen Teil des Landkreises Demmin, der bis 1952 zum Kreis Grimmen gehörte, v. a. im Amt Peenetal/Loitz. Aber auch die Stadt Jarmen mit Umland und die Kreisstadt Demmin selbst hatten sich noch nicht endgültig entschieden, ob sie zukünftig zum Großkreis Mecklenburgische Seenplatte oder zum Großkreis Südvorpommern gehören wollten.

Die geplanten fünf Großkreise, die im Wesentlichen den Planungsregionen des Landes entsprachen, sollten wie in der folgenden Liste aufgeführt verwirklicht werden:

Geplanter Großkreis Landesteil Kreisstadt Jetzige Kreise und kreisfreie Städte Einwohner
31. Dezember 2006
Fläche
km²
Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg, teils Vorpommern Neubrandenburg Neubrandenburg, Landkreis Müritz, Landkreis Demmin, Landkreis Mecklenburg-Strelitz 302.125 5.809
Mittleres Mecklenburg-Rostock Mecklenburg Rostock Hansestadt Rostock, Landkreis Bad Doberan, Landkreis Güstrow 423.648 3.601
Westmecklenburg Mecklenburg Schwerin Landeshauptstadt Schwerin, Hansestadt Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Parchim, Landkreis Ludwigslust 489.413 6.997
Nordvorpommern-Rügen Vorpommern, teils Mecklenburg Stralsund Hansestadt Stralsund, Landkreis Nordvorpommern, Landkreis Rügen 239.653 3.182
Südvorpommern Vorpommern Anklam Hansestadt Greifswald, Landkreis Ostvorpommern, Landkreis Uecker-Randow 238.915 3.584

Stopp durch Gerichtsentscheidung

Am 26. Juli 2007 urteilte das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern über die Verfassungsbeschwerden mehrerer Landkreise und kreisfreier Städte sowie eine abstrakte Normenkontrolle von 24 Landtagsabgeordneten, dass die Bestimmungen zur Bildung der neuen Großkreise unvereinbar mit der Landesverfassung seien.[3] Die Regierung habe die Entscheidung über die neue Kreisstruktur frühzeitig mit dem Zuschnitt der vorhandenen Planungsregionen verknüpft und auf die Entwicklung eines Leitbilds für zukünftige Kreise verzichtet. Der Gesetzgeber habe so die Kreisstruktur lediglich an eine wirtschaftlich sinnvolle Gliederung staatlicher Aufgaben angepasst. Damit sei „der Gesetzgeber von dem Entscheidungsmuster abgewichen [...], nach dem gemeinhin umfassende Kreisgebietsreformen konzipiert und durchgeführt werden“.[4]

„Die §§ 72 bis 77 FKrG M-V sind verfassungswidrig, weil im Verwaltungsmodernisierungsgesetz wesentlichen Belangen der durch Art. 72 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Selbstverwaltung der Kreise nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht Rechnung getragen worden ist. […] Dem in dieser Lage geltenden verfassungsrechtlichen Gebot, weniger einschneidende Alternativen der Neugliederung wertend in das Gesetzgebungsverfahren einzuführen, ist der Gesetzgeber nicht hinreichend nachgekommen.[5]

Kritisiert wurden vom Landesverfassungsgericht auch die geplante Größe der neuen Kreise. Es wurde aber keine belastbare Einschätzung oder Entscheidung über eine wie auch immer geartete maximale Größe von Kreisen getroffen. Das Urteil beruht also explizit nicht auf der Einschätzung, dass die neuen Kreise zu groß seien oder die kommunale Selbstverwaltung gefährdeten. Das Urteil wird einzig mit der nach Ansicht des Gerichts zu geringen verfahrensmäßigen Berücksichtigung dieser Belange im Gesetzgebungsverfahren – unabhängig vom Inhalt der dann von der Landesregierung getroffenen Entscheidung – begründet.

In den Rechts- und Verwaltungswissenschaften wird das Urteil des Landesverfassungsgerichts sehr kontrovers aufgenommen. Die Reaktionen reichen von massiver Kritik, die dem Urteil juristische Unzulänglichkeiten und politische Implikationen vorwirft,[6][7][8][9] über eine gemäßigte Auffassung, die das Urteil in Teilen kritisiert, es aber vor der vorgenannten generellen Kritik in Schutz nimmt,[10] bis zu ausdrücklichem Lob aus wissenschaftlicher Sicht.[11][12][13][14][15]

Kreisgebietsreform 2011

Grundlagen

Mit Verweis auf wirtschaftliche und demographische Entwicklungen im Land wird eine Kreisgebietsreform von Teilen der Politik und vielen Fachleuten als notwendig erachtet. Somit wurden erneut Pläne für eine Neugestaltung der Kreisebene entwickelt. Die neuen Strukturen wurden am 4. September 2011 eingeführt.[16] Die Prämissen für die neue Reform wurden der Öffentlichkeit im November 2007 vorgestellt:

  • Mindestens zwei der bisherigen Landkreise sollen zu einem neuen Kreis zusammengeschlossen werden.
  • Kein Landkreis soll mehr als 4000 km² umfassen.
  • Jeder neue Landkreis soll im Jahr 2020 mindestens 175.000 Einwohner haben.
  • Nach Möglichkeit soll keiner der bisherigen Landkreise auf verschiedene neue Kreise aufgeteilt werden.
  • Rostock soll kreisfrei bleiben.
  • Die kleineren kreisfreien Städte sollen ihre Kreisfreiheit verlieren.
  • Der Status Schwerins steht noch nicht fest.

Mit den Reformansätzen[17], insbesondere auch mit alternativen Lösungsmöglichkeiten für die Stadt-Umland-Problematik und mit der Frage, welche Städte neben Rostock kreisfrei bleiben sollen, war eine Enquêtekommission des Landtags befasst worden.[18]

Lösung und konkrete Planungsvariante

Die Landesregierung und ihr folgend der Landtag gaben dem Modell mit sechs Kreisen den Vorzug. Rostock und Schwerin blieben kreisfreie Städte. Die Namen der neuen Landkreise waren vorläufig und wurden durch gemeinsam mit den Wahlen der Kreistage und Landräte stattfindende Bürgerentscheide endgültig festgelegt. Entgegen der ursprünglichen Planung der Landesregierung[19] hatte nunmehr der Landtag selbst Kreissitze für die neuen Landkreise festgelegt, zugleich aber den neuen Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, den Kreissitz durch Beschluss des Kreistags oder durch Bürgerentscheid an einen anderen Ort zu verlegen.[20]

Den Gemeinden des Landes wurde die Möglichkeit eröffnet, über die künftige Kreiszugehörigkeit eine Abstimmung durchzuführen. Nur die Gemeinde Dahmen im Landkreis Güstrow hat davon Gebrauch gemacht. Am 12. Dezember 2010 haben sich ihre Bürger mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zugeordnet zu werden.

Stärken

Die neuen Kreisgrenzen in Bezug auf die historische Grenze zwischen Mecklenburg und Pommern

Als größte und deutlichste Vorteile der neuen Kreisaufteilung wurden genannt[16]:

  • Weitgehend gleichmäßige Bevölkerungsstärken der sechs Flächenkreise und der kreisfreien Stadt Rostock.
  • Vergleichbare Flächenausdehnung der sechs Flächenkreise.
  • Die neuen Kreisgrenzen und -namen spiegeln weitgehend historische Einteilungen wider.

Schwachpunkte

Es gab auch kritische Stimmen zur Kreisgebietsreform. Sowohl das Einsparungspotenzial als auch die Sinnhaftigkeit für die Bürger werden von einem Teil der Fachwelt angezweifelt. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hält zudem selbst die von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in einem Gutachten für Landesregierung und Landtag prognostizierte Nettofusionsrendite für zu niedrig, um eine Kreisstrukturreform zu rechtfertigen: Die jährliche Einsparung belaufe sich selbst dann auf nur 0,8 Prozent der jährlichen Ausgaben der Landkreise, darüber hinaus trete selbst unter den optimistischen Annahmen der KGSt kein Einspareffekt ein.[21]

Das Innenministerium sah als größte verbleibende Schwachpunkte bei diesem Modell:[16]

  • Die Ausdehnung der neuen Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Südwestmecklenburg auf jeweils über 4500 km².
  • Der Landkreis Nordwestmecklenburg fällt in seiner Bevölkerungszahl hinter den anderen fünf Flächenkreisen zurück.

Reaktionen

Landkreise

Landkreis Bad Doberan

Der Landkreis Bad Doberan wünschte sich als Kreissitz für den neuen Landkreis die Hansestadt Rostock. Er plädiert für eine Vergrößerung des Landkreises Bad Doberan zu einem Mantelkreis um Rostock. Zusammen mit der Hansestadt könne der neue Landkreis zu einem überdurchschnittlich leistungsfähigen wirtschaftlichen Kernraum des Landes entwickelt werden.[22]

Landkreis Demmin

Der Landkreis Demmin hatte sich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf ausgesprochen. Die Zerschlagung des Landkreises sei nicht zu rechtfertigen. Gewünscht wurde die Zuordnung des gesamten Landkreises zum neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, auch wenn dieser dann eine sehr große Kreisfläche besäße. Zumindest die Hansestadt Demmin und das Amt Demmin-Land müssten – anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen – dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zugeordnet werden. Die zwei Amtsbezirke, die eine Zuordnung zum Landkreis Südvorpommern wünschten, täten dies wegen der Nähe zum künftigen Kreissitz Greifswald. Außerdem sei der 4. September 2011 als Datum des Inkrafttretens der Reform viel zu früh gewählt.[23]

Landkreis Güstrow

Der Landkreis Güstrow hielt die Abhaltung von Bürgerentscheiden zum Kreisnamen und zum Kreissitz nicht für sinnvoll. Er bat Güstrow als künftige Kreisstadt an und lehnt vehement die Hansestadt Rostock als nicht zum Kreis gehörende Hansestadt als künftigen Kreissitz ab.[24]

Landkreis Ludwigslust

Der Landkreis Ludwigslust sah keine Vorteile bei der Bildung eines Landkreises Südwestmecklenburg. Es gab zu der Zeit keinen Wirtschaftsraum Ludwigslust-Parchim, der einen solchen Kreiszusammenschluss rechtfertigen würde. Da der Landeshauptstadt Schwerin zwei starke Landkreise gegenüberstünden, würde die Lösung der Stadt-Umland-Problematik im Bereich Schwerin erschwert. Die Festlegung des Kreissitzes durch den Gesetzgeber wurde gewünscht. Die Reform sollte frühestens 2014 in Kraft treten.[25]

Der Landkreis wollte gerichtlich gegen die Neuordnung der Landkreise vorgehen.[26]

Landkreis Mecklenburg-Strelitz

Der Landkreis Mecklenburg-Strelitz stimmte dem Gesetzentwurf zur Landkreisreform zu. Eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs erst im Jahr 2014 sei bedenkenswert.[27]

Landkreis Müritz

Der Landkreis Müritz lehnte die Bildung des neuen Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wegen seiner enormen Größe von mehr als 5000 km² ab. Diese Kreisgröße wirke sich nachteilig auf die Ausübung eines Ehrenamtes aus. Der mögliche Wechsel einzelner Gemeinden in einen anderen Landkreis wird abgelehnt, da die Kreisgrenzen somit bis zum 31. Dezember 2010 noch nicht genau festliegen.[28] Am 16. September 2010 hat der Kreistag auf seiner Sitzung beschlossen, gerichtlich gegen die Kreisgebietsreform vorzugehen.[29]

Landkreis Nordvorpommern

Der Landkreis Nordvorpommern unterstützte das Reformvorhaben in der zuletzt geplanten Form und bewertete den vorliegenden Gesetzesentwurf als notwendig und positiv. Der Zusammenschluss des Landkreises mit Rügen und der Hansestadt Stralsund sei akzeptabel. Der Spardruck auf die Haushalte der bisherigen Landkreise sei noch nicht hoch genug. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Neugliederungsgesetzes im September 2011 wird absolut befürwortet.[30]

Landkreis Nordwestmecklenburg

Einerseits sah man die Einbeziehung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg für nicht nötig an, da die Ziele der Reform auf der Grundlage der guten Beziehungen zur Hansestadt Wismar auch ohne eine Kreisstrukturreform durch interkommunale Zusammenarbeit zu erreichen wären, andererseits gäbe es ein Ungleichgewicht zwischen den neu zu bildenden Landkreisen Nordwestmecklenburg und Südwestmecklenburg zu Lasten des eigenen Landkreises. Fläche und Einwohnerzahl des neuen Landkreises Nordwestmecklenburg widersprächen den Zielen des Landtages. Das regionale Ungleichgewicht zwischen beiden Landkreisen müsse zu Lasten Südwestmecklenburgs ausgeglichen werden. Der Reformzeitpunkt im September 2011 sei sehr früh und müsse kritisch betrachtet werden.[31]

Landkreis Ostvorpommern

Der Landkreis Ostvorpommern lehnte den Gesetzesentwurf und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Neugliederungsgesetzes ab. Er fürchtete, dass die Kreisgröße des neuen Landkreises sich nachteilig auf die Ausübung eines Ehrenamtes auswirke.[32]

Der Landkreis wollte gerichtlich gegen die Neuordnung der Landkreise vorgehen.[33]

Landkreis Parchim

Der Landkreis Parchim war dafür, dass gleichzeitig mit dem Neugliederungsgesetz eine Funktionalreform einhergehe, bei der Aufgaben vom Land auf die verbleibenden kreisfreien Städte und auf die neuen Landkreise und von den Landkreisen auf die Ämter und amtsfreien Gemeinden verlagert werden. Die Umsetzung der Reform 2011 wird nicht positiv gesehen. Als Sitz der Kreisverwaltung müsse Parchim zum Zuge kommen.[34]

Landkreis Rügen

Der Landkreis Rügen war der Meinung, dass der Gesetzesentwurf hinsichtlich seiner Vereinbarung mit dem Leitbild und dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes (LVerfG 9-17/06) überprüft werden müsse. Der Landkreis Rügen befürchtete zudem eine Schwächung des ehrenamtlichen Engagements in den neuen Landkreisen. Die inhomogene Struktur des bisherigen Landkreises Nordvorpommern werde durch die Eingliederung des Insellandkreises Rügen noch verstärkt. Die Mehrheit der Bevölkerung der Insel Rügen spreche sich für den Beibehalt des bisherigen Landkreises aus. Ein Sonderstatus des Landkreises Rügen sei aufgrund der spezifischen Einzelmerkmale und besonderen Anforderungen zu rechtfertigen.[35]

Der Landkreis wollte gerichtlich gegen die Neuordnung der Landkreise vorgehen.[36]

Landkreis Uecker-Randow

Der Landkreis Uecker-Randow hielt den geplanten neuen Landkreis Südvorpommern der Fläche nach für zu groß und sieht deshalb das ehrenamtliche Engagement in der Bevölkerung in Gefahr.[37]

Kreisfreie Städte

Hansestadt Greifswald

Die Hansestadt Greifswald hatte versucht, den Status als kreisfreie Stadt besonderer Art zu erhalten. Zusammen mit einigen Nachbargemeinden, die aber allesamt selbstständig bleiben sollten, wollte die Hansestadt einen eigenen Stadtkreis bilden. Sie hätte auch lieber eine weitergehende Reform auf kommunaler Ebene mit der Abschaffung der vielen kleinen Gemeinden, die weniger als 500 Einwohner haben, gesehen. Durch die Einbeziehung der Stadt in einen Landkreis würde ihre Bedeutung in sehr hohem Maße abnehmen.[38]

Neubrandenburg

Die Stadt schlug ein Verbandsmodell vor, das versuche, den notwendigen Effizienzgewinn mit dem Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung zu verbinden. Mittelpunkt des Verbandsmodells sei eine Funktionalreform. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf, in dem drei der sechs geplanten Landkreise über den im Leitbild angestrebten 4000 Quadratkilometern lägen, stelle sich beim Verbandsmodell das Problem zu großer Kreisgrößen nicht. Es achte die Verflechtungsräume im Land vollständig, es respektiere alle Kreisgrenzen und mache Aufgabenübertragungen im gewünschten Umfang möglich. Zudem wollte die Stadt ihre Kreisfreiheit behalten.[39]

Hansestadt Rostock

Die Hansestadt Rostock kritisierte, dass eine außerhalb eines Landkreises liegende freie Stadt nicht Kreisstadt sein dürfe, und gibt den Wunsch bekannt, selbst den Kreissitz des künftigen Landkreises Mittleres Mecklenburg zu erhalten. Bei der Gebietsabgrenzung dieses Landkreises wurde kritisiert, dass das Gebiet um Ribnitz-Damgarten beim Landkreis Nordvorpommern verbleiben soll.[40]

Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin begrüßte die Tatsache, dass sie kreisfrei bleiben wird, fordert aber für die Aufgaben, die die kreisfreien Städte zu bewältigen haben, zusätzliche Geldmittel. Die fehlende Neuordnung des Stadt-Umland-Verhältnisses wurde bedauert, genauso wie eine Verschiebung der Entscheidung, ob und ggf. welche Umlandgemeinden in die Landeshauptstadt eingegliedert werden. Es werde in Zukunft wohl nur noch zu freiwilligen Eingliederungen kommen können.[41]

Hansestadt Stralsund

Die Hansestadt Stralsund kritisierte, dass die Stadt-Umland-Beziehungen der größeren Städte nicht geregelt worden seien. Sie wollte vom Landesgesetzgeber zum Kreissitz des vergrößerten Landkreises Nordvorpommern bestimmt werden.[42]

Hansestadt Wismar

Die Hansestadt Wismar bedauerte, dass nicht zum gleichen Zeitpunkt eine landesweite Gemeindegebietsreform in Kraft trat. Sie hätte sich ebenso eine Regelung der Stadt-Umland-Problematik gewünscht. Die Stadt befinde sich in Grenzen, die seit rund 150 Jahren nicht verändert worden seien, und gerade für Industrieansiedlungen gebe es keine Flächen mehr. Zudem plädierte die Stadt für den Erhalt der Kreisfreiheit. Der Status als große kreisangehörige Stadt müsse auch denjenigen größeren Städten zugebilligt werden, die selbst nicht kreisfrei waren. Mögliche Kriterien für den Status als große kreisangehörige Städte ergäben sich aus einer Aufgabenprivilegierung und einer finanziellen Privilegierung. Je nachdem, wie diese Privilegierungen bemessen werden, stelle sich allerdings die Frage, wieso überhaupt eingekreist werde.[43]

Kreisstädte

Anklam

Die Stadt Anklam befürwortet die neue Verwaltungsstruktur. Eine Festlegung von Anklam als Kreissitz des Landkreises Südvorpommern sei im Hinblick auf die Lage im Landkreis und die Erreichbarkeit für die Einwohner eine vernünftige Entscheidung und zum Wohle der Bürger des neuen Landkreises. Allein die Erreichbarkeit der Kreisstadt von 72 Prozent der Bevölkerung mit einem Zeitaufwand von nur 45 Minuten lasse keine andere Entscheidung zu.[44]

Bad Doberan

Die Stadt lehnt Rostock als Kreissitz ab. Eine Abstimmung der Bevölkerung über den Kreisnamen und den Kreissitz werde befürwortet.[45]

Bergen auf Rügen

Eine Stellungnahme der Kreisstadt Bergen auf Rügen liegt nicht vor.

Demmin

Die Aufteilung des Landkreises Demmin wird abgelehnt. Im Falle der Eingliederung des gesamten Landkreises Demmin in einen neuen Landkreis möchte die Hansestadt den Kreissitz erhalten. Dieser dürfe aber nicht von der Bevölkerung in einem Volksentscheid, sondern vom Gesetzgeber entschieden werden. Für den Fall des Verlustes des Kreissitzes wird neben finanziellen Ausgleichszahlungen auch für die Errichtung einer Nebenstelle in der Hansestadt plädiert.[46]

Grevesmühlen

Eine Stellungnahme der Kreisstadt Grevesmühlen liegt nicht vor.

Grimmen

Eine Stellungnahme der Kreisstadt Grimmen liegt nicht vor.

Güstrow

Die Stadt wünscht sich die Festlegung des Kreissitzes durch den Gesetzgeber. Außerdem solle dieser den Namen des neuen Landkreises bestimmen und hierbei landesweit die Benennung nach den Kreisstädten den bisher geplanten geographischen Bezeichnungen vorziehen. Angesichts der mit der Hansestadt Wismar vergleichbaren Ausstattung Güstrows sei es bedenkenswert, Güstrow als große kreisangehörige Stadt einzustufen und entsprechende Aufgaben zu übertragen. Allerdings könne Güstrow mithilfe einer guten kommunalen Zusammenarbeit auch gut als größte nicht-große kreisangehörige Stadt existieren.[47]

Ludwigslust

Die Stadt wünscht, dass der Gesetzgeber sowohl den Namen als auch die Kreisstadt des neuen Landkreises festlegt. Sie möchte den Kreissitz und somit auch die Polizeidirektion erhalten bzw. behalten.[48]

Neustrelitz

Die Kreisstadt Neustrelitz lehnt den Gesetzesentwurf ab. Eine Kreisstrukturreform sei nicht nötig. Eine Übertragung besonderer Aufgaben auf die großen kreisangehörigen Städte, verbunden mit einer geringeren Kreisumlage derselben, hält die Stadt für verfassungswidrig.[49]

Parchim

Die Stadt wünscht, dass der Gesetzgeber den Namen des neuen Landkreises festlegt. Bei einem Bürgerentscheid sieht sich Parchim gegenüber Ludwigslust im Nachteil. Die Stadt hält ein Zusammenwachsen der Bevölkerung von 2011 bis zur nächsten Kommunalwahl 2014 wegen der Kürze der Zeitspanne nicht für möglich.[50]

Pasewalk

Die Kreisstadt Pasewalk lehnt den Gesetzesentwurf ab. Der Gesetzgeber müsse über den Kreissitz des neuen Landkreises befinden. Die Stadt wünscht, den Sitz der Kreisverwaltung im neuen Landkreis zu bekommen.[51]

Waren (Müritz)

Die Stadt befürwortet eine Abstimmung der Bevölkerung über den Kreisnamen und den Kreissitz. Wegen der Größe des neuen Landkreises sei es unwahrscheinlich, dass die Bürger aus unterschiedlichen Teilen des Landkreises ausreichend gemeinsame Interessen als Basis für Kompromisse bei strittigen Fragen fänden. Dies wirke sich auch auf die Mitarbeiter der neuen Kreisverwaltung und die Mitglieder des neuen Kreistages aus. Der Großteil der Kreistagsmitglieder werde aus den Zentren kommen, der ländliche Raum bleibe auf der Strecke. Die Stadt möchte selbst gerne zu einer großen kreisangehörigen Stadt ernannt werden.[52]

Namensvorschläge

Bis zum 4. Juni 2011 konnten die in den neuen Landkreisen aufgehenden Körperschaften Vorschläge für die neuen Kreisnamen vorlegen. Am 4. September 2011, dem Tag des Inkrafttretens der Kreisgebietsreform, konnten die Wähler anlässlich der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2011 auch über den jeweiligen neuen Kreisnamen abstimmen.

Die folgenden Vorschläge wurden fristgerecht eingereicht[53]:

Neuer Landkreis (Planungsname) Zur Abstimmung gestellte Namensvorschläge Vorschlagende(r) kreisfreie Stadt/Landkreis
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgisch-Vorpommersche Seenplatte Landkreis Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburg-Strelitz, Landkreis Müritz, Neubrandenburg
Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Bad Doberan
Landkreis Güstrow-Bad Doberan Landkreis Güstrow
Landkreis Nordvorpommern Ostseekreis Stralsund Landkreis Nordvorpommern, Stralsund
Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Rügen
Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg
Ostseekreis Wismar Wismar
Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Demmin, Landkreis Ostvorpommern, Greifswald
Ostsee-Haffkreis Vorpommern Landkreis Uecker-Randow
Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Ludwigslust
Landkreis Parchim-Ludwigslust Landkreis Parchim

Gewählte Kreisnamen

Die neuen Kreisnamen gelten seit dem 7. September 2011. Sie wurden von den Wählern drei Tage vorher anlässlich der Kommunalwahl bestimmt.

Vorläufiger Name Gewählter Name Zustimmung in %
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 83,8
Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock 55,5
Landkreis Nordvorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen 51,0
Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg 62,8
Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald 63,3
Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim 55,4
Karte der neuen Kreise

Kfz-Kennzeichen

Alte Kennzeichen bleiben bis zur Abmeldung des Fahrzeugs gültig.

Neue Kfz-Kennzeichen werden auf Vorschlag der jeweiligen Kreistage durch den Bundesverkehrsminister festgelegt. Bis dahin werden weiterhin bei Neuanmeldungen die bisherigen Abkürzungen vergeben. Mittlerweile (Oktober/November 2011) haben sich die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Rostock für ein neues Kfz-Kennzeichen entschieden. Für Vorpommern-Greifswald soll es VG und für den Landkreis Rostock in Anlehnung an die kreisfreie Hansestadt Rostock (HRO) LRO lauten.

Kommunale Verfassungsbeschwerden

Am 18. August 2011 wies das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die kommunalen Verfassungsbeschwerden der Landkreise Ludwigslust, Müritz, Ostvorpommern, Rügen und Uecker-Randow sowie der bisher kreisfreien Städte Greifswald und Wismar gegen das Landkreisneuordnungsgesetz mit vier zu drei Richterstimmen zurück. [54]

Literatur

  • Christiane Büchner, Jochen Franzke, Michael Nierhaus (Hrsg.): Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kreisgebietsreformen. Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Universitätsverlag Potsdam, Potsdam 2008. (PDF, 862 KB)
  • Ralf Wiegand: Weniger Bürger, weniger Kreise. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Grenzen neu gezogen. Süddeutsche Zeitung, Donnerstag, 8. Juli 2010, Seite 6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010, Nr.13, S.366 [1]
  2. Mecklenburg-Vorpommern Statistisches Amt – Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden 2010 (PDF; 522 KB)
  3. Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 26. Juli 2007 (PDF, 262 kB)
  4. LVerfG 17/06, S. 44
  5. LVerfG 17/06, S. 42
  6. Veith Mehde (2007): Das Ende der Regionalkreise? – zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. NordÖR 9/2007, S. 331-337.
  7. Hans Meyer (2007): Liegt die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns im 19. Jahrhundert? Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Enquete-Kommission "Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung", Kommissionsdrucksache 5/55. Online verfügbar hier (PDF-Datei; 1,2 MB)
  8. Markus Scheffer: Die Bürokratisierung des Schicksals. LKV 2008, S. 158-161.
  9. Vgl. auch die Bezugnahme auf Mecklenburg-Vorpommern in Bull, Hans Peter: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen einer Funktional-, Struktur- und möglichen Kreisgebietsreform in Schleswig-Holstein. 2007 pdf
  10. Wilfried Erbguth: Zur gescheiterten Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern - Anmerkungen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juni 2007 (LVerfG 9/06-17/06). DÖV 2008, S. 152-155.
  11. Hans-Günter Henneke/Klaus Ritgen: Aktivierung bürgerschaftlicher Selbst-Verwaltung in Städten, Kreisen und Gemeinden - zur Bedeutung der Lehren des Freiherrn vom Stein für die kommunale Selbstverwaltung der Gegenwart. DVBl. 2007, S. 1253-1266, S. 1264 f.
  12. Alfred Katz/Klaus Ritgen: Bedeutung und Gewicht der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie - Ist das Recht auf Selbstverwaltung verfassungsrechtlich wegwägbar? DVBl. 2008, 1525-1536.
  13. Hubert Meyer: Lehrstück über Demokratie in überschaubaren kommunalen Strukturen, MVVerfG kippt Regionalkreise. NVwZ 2007, S. 1024-1025.
  14. Hermann Schönfelder/Armin Schönfelder: Selbstverwaltung ist Verwaltung in überschaubaren Räumen - Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erklärt die Verwaltungs- und Kreisgebietsreform für verfassungswidrig. SächsVBl. 2007, S. 249-256.
  15. Bernhard Stüer: Verwaltungsreform auf Kreisebene - Effektivitätsgewinn nur bei bürgerschaftlichem Engagement. DVBl. 2007, S. 1267-1274.
  16. a b c Entwurf Kreisstrukturgesetz
  17. Etwa der Landesregierung in Gestalt von deren neuem Reformkonzept
  18. Vgl. die Materialien der Enquêtekommission und deren Zwischenbericht mit Variante
  19. Info des Innenministeriums
  20. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 204 f.
  21. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 178
  22. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 86 und 87
  23. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 87 und 88
  24. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 89
  25. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 90 bis 92
  26. Ostsee-Zeitung: Klageankündigung
  27. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 92
  28. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 93
  29. Meldung zur Klage
  30. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 94
  31. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 94 und 95
  32. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 95
  33. Ostsee-Zeitung: Klageankündigung
  34. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 95 und 96
  35. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 96 und 97
  36. Ostsee-Zeitung: Klageankündigung
  37. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 97
  38. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 98 und 99
  39. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 100 bis 103
  40. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 103 bis 104
  41. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 104
  42. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 105
  43. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 106 bis 108
  44. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 108 bis 109
  45. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 110
  46. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 111
  47. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 112
  48. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 113
  49. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 114 und 115
  50. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 115 bis 117
  51. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 117 bis 118
  52. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 29. Juni 2010, S. 118 bis 120
  53. Namensvorschläge für die Benennung der neuen Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern
  54. Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts

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