Absolution

Absolution

Das Wort Absolution (lat. absolvere „loslösen“, „freisprechen“) bedeutet im religiösen Kontext das Vergeben einer Sünde nach dem Schuldbekenntnis (Beichte).

Inhaltsverzeichnis

Römisch-katholisches Verständnis

In der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution bei der Einzelbeichte die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „… Ich spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus. Mit der Absolution findet die Feier des Bußsakraments seinen Abschluss. Vorher muss der Sünder sein Tun bereuen und die ernste Absicht zur Besserung haben („guter Vorsatz“). In Todesgefahr kann der Priester ohne vorheriges Einzelbekenntnis der Sünden allen Beichtenden eine Generalabsolution erteilen. Das Einzelbekenntnis darin vergebener schwerer Sünden muss, falls der Gläubige die Notsituation übersteht, so bald wie möglich nachgeholt werden (Can. 962 CIC).

Die Lossprechung des an einer Sünde gegen das sechste Gebot Beteiligten (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1).

Evangelisch-Lutherisches Verständnis

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche bildet die Absolution den Abschluss und Höhepunkt der Beichte – dem heiligen Bußsakrament. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den (ordinierten) Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet durch den Pönitenten (Beichtender) vergeben (gilt zumindest für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche). Die Absolution kann sich entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei ereignen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte aber nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In den Gliedkirchen der VELKD kann die Beichte jedoch von jedem getauften Christen abgenommen werden, wobei der Rechtsschutz nur beauftragten Personen zukommt. Die Lutherischen Kirchen (in Anlehnung an den Großen Katechismus) verstehen die Beichte bzw. die Absolution als Rückkehr zur – oder Wiederhineinkriechen in die – Taufe (reditus ad baptismum). Die Taufe ist also die unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. Ungetauften kann die Absolution nicht gespendet werden. Neben der Confessio Augustana von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im Kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. Martin Luther hat zeitlebens die Beichte sehr hoch geachtet und sie bis zum Schluss praktiziert. (Zitat: „Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.“) Aus der Beichte mit dem Höhepunkt der Sündenvergebung folgt nach lutherischem Verständnis, von der Sünde zu lassen und das Leben zu bessern.

Andere Konfessionen

Im Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Handel von Ablässen im ausgehenden Mittelalter sehen andere christliche Konfessionen die Buße zwar nicht als ein Sakrament an, glauben jedoch auch an die Sündenvergebung, jedoch nicht durch einen Priester oder einen Stellvertreter einer Kirche, sondern durch Gott selbst. Für den Erlass der Schuld ist nicht zwingend eine vermittelnde Instanz, wie zum Beispiel der Zuspruch eines Priesters notwendig, aber - aus seelsorgerischer Sicht - hilfreich. In der Evangelischen Theologie ist der Zuspruch der Vergebung ein Auftrag für alle Christen.

Siehe auch


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