Disziplinarhof

Disziplinarhof

Der Disziplinarhof war in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin.

Für das Deutsche Reich trat zur zweitinstanzlichen Entscheidung in Disziplinarstrafsachen gegen Reichsbeamte ein Disziplinarhof in Leipzig zusammen, bestehend aus Mitgliedern des Reichsgerichts und des Bundesrats.

Meyers Konversationslexikons logo.svg Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.

Literatur

  • Adolf Lobe, unter Mitarbeit von Mitgliedern und Beamten des Reichsgerichts, der Reichsanwaltschaft und der Rechtsanwaltschaft am Reichsgericht: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929 DNB (Kapitel: Der Disziplinarhof, S. 62-69)

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