Endurteil

Endurteil

Ein Endurteil ist nach § 300 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) ein Urteil das bei Entscheidungsreife erlassen wird, über den gesamten Prozessstoff entscheidet und die jeweilige Instanz beendet ("Endentscheidung") . "Endurteile", und damit vollstreckbar, sind auch das Teilurteil (§ 301 ZPO), das Versäumnisurteil (§ 331 ZPO), das Anerkenntnisurteil (§ 307 ZPO), sowie das Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO). Keine Endurteile sind das Zwischenurteil (§ 303 ZPO) und das Grundurteil (§ 304 ZPO).

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  • Endurteil — Endurteil, in der Sprache des Zivilprozeßrechts dasjenige Urteil, das den Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz beschließt, im Gegensatz zu Vollurteil, das den Rechtsstreit ganz beendigt. Vgl. Urteil …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Endurteil — Ẹnd|ur|teil 〈n. 11; Rechtsw.〉 endgültiges, letztes Urteil, Urteil der letzten Instanz, Urteil, gegen das es keine Berufung gibt * * * Ẹnd|ur|teil, das (Rechtsspr.): Urteil, das die für die jeweilige Instanz endgültige Entscheidung in einem… …   Universal-Lexikon

  • Bedingtes Endurteil — Bedingtes Endurteil, nach der Zivilprozeßordnung (§ 460 ff. u. 477) dasjenige Urteil, durch das auf Leistung eines (zugeschobenen oder richterlichen) Cides (s. d.) erkannt wird. In dem bedingten Endurteil ist nach § 462 die Eidesnorm, ferner die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beiurteil — Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet. In Deutschland wird das… …   Deutsch Wikipedia

  • Flucht in die Säumnis — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache …   Deutsch Wikipedia

  • Mandamus — (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, meistens an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im… …   Deutsch Wikipedia

  • Versäumnisverfahren — Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache …   Deutsch Wikipedia

  • Vorentscheid — Ein Zwischenurteil ist ein Urteil in einem Zivilprozess über prozessuale Vorfragen und nicht den eigentlichen Streitgegenstand. In der Schweiz wird es auch als Vorentscheid, Beiurteil oder Bescheid bezeichnet. In Deutschland wird das… …   Deutsch Wikipedia

  • Läuterungsurteil — (Purifikationsurteil) wurde früher und wird manchmal noch jetzt das Endurteil genannt, durch das der Eintritt der im »bedingten Endurteil« (s. d.) vorgesehenen Eidesfolgen ausgesprochen wird. Durch dieses Urteil wird die in dem erwähnten Urteil… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilurteil — heißt nach der deutschen und österreichischen Zivilprozeßordnung das Endurteil, das ergeht, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine, oder wenn nur die Klage oder nur die Widerklage zur Endentscheidung reif ist.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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