Gemarkung

Gemarkung

Eine Gemarkung (auch Markung, in der Schweiz auch Gemarchen, in Österreich Katastralgemeinde) ist eine Flächeneinheit des Katasters (Grundbuch). Sie bildet dort einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von in der Regel zusammenhängenden Grundstücken bzw. Flurstücken. Zwischen Flurstück und Gemarkung findet sich oft die Ebene der Flur.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Zusammenhänge zwischen Gemarkung und Gemeindegebiet

Der Name einer Gemarkung entspricht meistens dem Namen der auf ihr befindlichen Siedlung. Dies ist ein Hinweis auf gesellschaftsgeschichtlich bedeutende, historisch gewachsene Zusammenhänge, die zwischen dem Zuständigkeitsbereich z. B. einer politischen Gemeinde (Gemeindeterritorium) und einem bestimmten Grundstücksverband (Gemarkung) bestehen. Die Grenzen der modernen Gemeindeterritorien fallen oft mit denen der Gemarkungen zusammen. Allerdings wurden bei den Eingemeindungen seit den 1970er Jahren die Gemarkungen der zusammengelegten Gemeinden oft nicht mehr vereinigt, weswegen heute Gemeindegebiete oft mehrere Gemarkungen (bzw. – in Österreich – Katastralgemeinden) aufweisen. Bei früheren Gemeindefusionen hingegen wurden oft auch die Gemarkungen zusammengelegt.

Kennzeichnung der Gemarkung

Das Gemeindewappen Bobenheims enthält ein Gemarkungszeichen

Im Gelände werden Gemarkungsgrenzen mit Marksteinen gekennzeichnet, die traditionell mit den Initialen der Ortsnamen oder individuellen Gemarkungszeichen versehen sind. Diese Hausmarken ähnlichen geometrischen Figuren dienten vielen Orten als Grundlage für das Gemeindewappen und entwickelten sich so zu gemeinen Figuren der Heraldik.

Geschichte

Ursprünglich bedeutete (Ge-)Markung „Grenze“. Später entwickelte sich der Wortinhalt „Gemeindegebiet“ (das konnte neben Grundstücksverband auch Steuerbezirk, Bezirk des Gemeindegerichts und vieles andere bedeuten) oder auch „bestimmtes gemeindefreies Gebiet“ (ausmärkisches Gebiet). Die Gemarkungen wurden in der Regel genau dokumentiert und mit natürlichen, später auch künstlich gesetzten Markzeichen abgegrenzt. Zur Tradition vieler Gemeinden gehörte der jährliche „Untergang“, das ist das Abschreiten und Kontrollieren der Gemarkungsgrenze.

Gemarkungen im heutigen Sinn gibt es seit Einführung des Reichskatasters durch das Bodenschätzungsgesetz von 1934. Durch sie wurden die Steuerbezirke abgelöst.[1]

Gemarkungstechnische Besonderheiten

In zahlreichen Fällen kommt es auch vor, dass Teile einer Gemarkung zu verschiedenen politischen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten gehören. Solche Fälle sind historisch bedingt durch Auflösungen von Gemeinden durch Gemeindegebietsreformen sowie besonders in Bayern durch Auflösungen von gemeindefreien Gebieten oder durch Eingliederungen von Teilen gemeindefreier Gebiete in benachbarte Gemeinden, wobei die Gemarkungsgrenzen, die ursprünglich den Gemeindegrenzen folgten, erhalten bleiben. Von den 7804 Gemarkungen in Bayern etwa gehören 522 zu zwei Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten, 67 zu drei, 19 zu vier, und eine zu fünf. Im letzteren Fall handelt es sich um die Gemarkung „Forstmühler Forst“, die zu den Gemeinden Altenthann, Bach an der Donau, Brennberg, Wiesent und zum gemeindefreien Gebiet Forstmühler Forst gehört.

Eine Besonderheit ist auch das Tägermoos, das staatsrechtlich zur Schweiz gehört und dort einen Teil der Gemarkung Tägerwilen bildet, gleichzeitig aber auch eine eigene Gemarkung der deutschen Stadt Konstanz darstellt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gerhard Walther, Gemeindefreie Gebiete und ihre Geschichte, in: 250 Jahre Bayerische Staatsforstverwaltung, Mitteilungen aus der Bayerischen Staatsforstverwaltung 51 (2002), Bd. 1, S. 623-632, hier S. 623-624.

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