Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
EUFOR-Emblem

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), englisch Common Security and Defence Policy (CSDP), französisch Politique commune de sécurité et de défense (PCSD), ist ein Politikfeld der Europäischen Union. Sie ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), folgt jedoch teilweise besonderen Regeln und hat auch einige eigene Institutionen.

Die GSVP wurde mit dem Vertrag von Nizza 2001 unter der Bezeichnung Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eingeführt und erhielt ihren heutigen Namen mit dem Vertrag von Lissabon 2007. Wichtigste Akteure der GSVP sind die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union, die alle wichtigen Beschlüsse in diesem Politikbereich einstimmig fassen müssen. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben hingegen kaum Mitspracherechte.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Anfänge militärischer Zusammenarbeit

Die Wurzeln der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militärischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militärischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.

Auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten René Pleven wurde 1950-52 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den Benelux-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives Kernstück war eine „Europaarmee“ unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.

Petersberg bei Bonn

Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprünglich gegen Deutschland gerichteten Brüsseler Pakts die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch Großbritannien miteinschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig Rüstungsbegrenzungen für die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der überragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen).

Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie führte zur Gründung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schließlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schließlich 1992 die "Sicherheitspolitik" ausdrücklich der Zuständigkeit der neu gegründeten EU zugewiesen – wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprägten zweiten Säule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und übernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunächst kein Militärbündnis, d.h. auch im Fall eines Angriffs wären die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Österreich, Schweden und Finnland Genüge getan werden.

Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe Handlungsfähigkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein außenpolitischer und militärischer Zwerg, der in seinem eigenen „Hinterhof“ auf Unterstützung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schließlich der Ausbau zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war zudem ein Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in St. Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europäische Verteidigungskomponente aufgab.[1] In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, des früheren NATO-Generalsekretärs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.

Zu wesentlichen Veränderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfüllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelungen der Beziehungen zwischen EU und NATO gegründet.

Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die Gründung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rüstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieß zunächst auf überwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der ESVP.

Bei den Gipfeln von Thessaloniki und Brüssel 2003 wurde eine europäische Sicherheitsstrategie entwickelt, die zur Gründung des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs führte, eines gemeinsamen Ausbildungszentrums der EU-Mitgliedstaaten. Außerdem kam es 2003 zu einer ersten Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, einer ersten EU-Militärmission mit Rückgriff auf NATO-Strukturen in Mazedonien und zur ersten autonomen Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Operation Artemis)[2].

Vertrag von Lissabon

Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der Rüstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel, in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.

Der Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering stellte im November 2008 auf der Berliner Sicherheitskonferenz ein Konzept für eine immer engere Synchronisierung der europäischen Streitkräfte unter dem Namen Synchronized Armed Forces Europe (SAFE) vor.

Rechtsgrundlagen

Nach Art. 42 Abs. 1 EU-Vertrag umfasst die GSVP sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Europäischen Union betreffen, sowie die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen. Die GSVP berührt nach Art. 42 Abs. 2 EU-Vertrag nicht die besonderen Charakter der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer Neutralität verpflichtet haben.

Die GSVP unterliegt dem in Art. 23 bis 41 EU-Vertrag geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der Art. 42 bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:

  • Ratsbeschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen werden nach Art. 31 Abs. 4 EU-Vertrag ausnahmslos einstimmig gefasst.
  • Die operativen Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen werden gemäß Art. 41 Abs. 2 EU-Vertrag nicht aus dem Haushalt der Europäischen Union, sondern von den Mitgliedstaaten getragen

Akteure

Ebenso wie in der GASP, treffen auch in der GSVP Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union alle wesentlichen Entscheidungen, wobei der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (auch EU-Außenminister genannt) und der ihm unterstellte Europäische Auswärtige Dienst voll an der GSVP beteiligt wird. Der Kommission und dem Europäischen Parlament kommen nur Anhörungs- und Informationsrechte zu. Zuständiger Ausschuss des Europäischen Parlaments ist der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. Maßnahmen der GSVP unterliegen nicht der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die für die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und überwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewährleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.

Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschließlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:

  • Der Militärausschuss der EU (EUMC) besteht aus den Generalstabschefs, vertreten durch ihre militärischen Repräsentanten, die zumeist in Personalunion bei der EU und der NATO ihr Land vertreten. Der Militärausschuss ist das höchste militärische Gremium und berät das PSK in militärischen Fragen. Er pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen und den Ländern außerhalb von EU und NATO. Er nimmt außerdem die militärische Leitung von Operationen wahr und leitet den Militärstab militärisch an. Der Vorsitzende nimmt an Sitzungen des PSK, des NATO-Militärausschusses und des Rates teil – im letzteren Fall, wenn ein militärisches Thema auf der Agenda steht.
  • Der Militärstab der EU (EUMS) ist Teil des Generalsekretariats des Rates. Zu seinen Aufgaben gehören die Frühwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung bezüglich der Petersberg-Aufgaben. Diese wurden ursprünglich für die Westeuropäische Union definiert und später dann auf die EU übertragen. Der Stab soll im Krisenfall die multinationalen Streitkräfte bestimmen, erfassen und aufstellen, meist in Abstimmung mit der NATO. Der EUMS bestimmt das „Wie“, das „Ob“ liegt auf der politischen Ebene.
  • Der Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung entwickelt die zivilen Planziele der EU und ist verantwortlich für deren Umsetzung. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen an das PSK und andere Ratsgremien. Zusätzlich gibt es seit dem Jahr 2001 im Generalsekretariat des Rates eine Polizei-Einheit für die Planung und Durchführung von polizeilichen Missionen der EU.
  • Die zivile/militärische Zelle der EU wird im EUMS eingerichtet. Normalerweise wird das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) der NATO oder ein nationales Hauptquartier zum Einsatz kommen. Hierfür wird eine EU-Planungszelle im SHAPE eingerichtet und die NATO wird eingeladen, Verbindungsvereinbarungen mit dem EUMS zu treffen. Zusätzlich soll eine Planungszelle im EUMS eingerichtet werden, die im Bedarfsfall eingesetzt werden kann. Sie wird die EU-Mitgliedstaaten in der Krisenerkennung und bei zivilen Operationen unterstützen, die zivile und militärische Komponente verbinden und dafür vorplanen. Zusätzlich wird sie die nationalen Hauptquartiere unterstützen. Sie kann aber auch das SHAPE oder ein nationales Hauptquartier ersetzen, vor allem wenn zivile bzw. militärische Unternehmungen anstehen oder kein nationales Hauptquartier gefunden wird.
  • Produkt europäischer Rüstungszusammenarbeit: Der Tiger Eurocopter
    Die Europäische Verteidigungsagentur wurde mit Ratsbeschluss vom 12. Juni 2004 geschaffen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Militärische Forschung, Rüstungsplanung und Beschaffung. Hierdurch sollen Synergieeffekte u.a. in Form von Kosteneinsparungen erzielt werden.
  • Das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der GSVP die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der Konfliktprävention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (zum Thema: Weltraumwaffe).
  • Das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien (ISS) in Paris erstellt Studien, die Grundlage für Verhandlungen und Entscheidungen in der ESVP sind.

Instrumente

Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium, wie der GASP zur Verfügung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des Europäischen Rates beschließt der Rat über die Standpunkte der Union zu außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und über die Durchführung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militärischen Missionen.

Militärische Fähigkeiten in der GSVP

Die EU verfügt, ebenso wie die NATO, nicht über eigene Soldaten oder gar eine europäische Armee. Stattdessen greift die EU auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zurück, welche im Einzelfall autonom über die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den Europäischen Räten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU vereinbart. Im Rahmen des European Headline Goal beabsichtigte die EU, binnen 60 Tagen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000-60.000 Soldaten für die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur Verfügung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde Einsätze wie die Mission in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprüngliche Ziel einer umfassenden Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener Einschätzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen des Headline Goal 2010 vereinbart, dessen Umsetzung derzeit läuft.

Als Schritt zur schnellen Verbesserung der Einsatzfähigkeit beschloss der Rat 2004 die Aufstellung der sogenannten EU Battlegroups. Diese hochflexiblen Verbände mit einer Stärke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10–15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um Brüssel für eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten Verbände verfügbar, die volle Einsatzfähigkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten Verbände für jeweils 6 Monate einsatzbereit zur Verfügung.

Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome – politisch verbindliche – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Im Fall von EU-Militäreinsätzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfügt die EU im beschränkten Maße über eigene Planungs- und Durchführungskapazitäten, gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin Plus zurückgreifen.

Operationen der EU im Rahmen der ESVP bzw. GSVP

Logo der ESVP-Operationen

Abgeschlossene Operationen

  • AMM – Beobachtungsmission zur Demilitarisierung in Aceh, Indonesien (beendet am 15. Dezember 2006 unmittelbar nach den Wahlen in Aceh am 11. Dezember 2006)
  • Concordia – Militärische Operation der EU in Mazedonien (31. März 2003 bis 15. Dezember 2003)
  • Operation Artemis – Krisenintervention in der DR Kongo (beendet am 1. September 2003)
  • EUPOL Proxima – Polizeimission der Europäischen Union in Mazedonien (15. Dezember 2003 bis 14. Dezember 2005)
  • EUPAT - Nachfolgemission von EUPOL Proxima in Mazedonien (15. Dezember 2005 bis 15. Juni 2006)
  • EUJUST Themis – Mission der EU zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (beendet am 15. Juli 2005)
  • EUFOR RD Congo – Europäische Militäroperation in der Demokratischen Republik Kongo (beendet am 30. November 2006)
  • Unterstützung der Mission der Afrikanischen Union in Sudan (beendet am 31. Dezember 2007)
  • EUPOL Kinshasa – Polizeimission der EU in Kinshasa, DR Kongo (April 2005 bis Juni 2007)
  • EUMM - Überwachungsmission im ehemaligen Jugoslawien (1991 bis Dezember 2007)
  • EUFOR Tchad/RCA - Militärmission im Tschad zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen der Vereinten Nationen (März 2008 bis März 2009)

Laufende Operationen

  • EUSEC RD Congo – Mission zur Unterstützung der Sicherheitssektor Reform in der DR Kongo
  • EUPM – EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina
  • Operation Althea – Militärische Operation der EUFOR in Bosnien und Herzegowina (Übernahme der Aufgaben der NATO-geführten SFOR)
  • EUBAM Rafah (European Union Border Assistance Mission Rafah) – Unterstützende Kontrollmission am palästinensisch-ägyptischen Grenzübergang in Rafah
  • EUPOL COPPS – Integrierte Polizeiunterstützungsmission in Palästina
  • EUBAM Moldawien/Ukraine – Seit 30. November 2005 Grenzkontrollmission der EU an der moldauisch-ukrainischen Grenze zur Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien.[3]
  • EUJUST LEX – Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak
  • EU SSR Guinea-Bissau – Mission zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau
  • EULEX Kosovo – Rechtsstaatlichkeitsmission der EU im Kosovo
  • EUMM Georgia - Überwachungsmission in Georgien
  • EUPOL Afghanistan - Polizeimission in Afghanistan
  • EUPOL RD CONGO - Polizeimission in der DR Kongo
  • Operation Atalanta - Militärmission durch Marinekräfte vor der Küste Somalias.
  • EUTM Somalia - Militärische Ausbildung von somalischen Soldaten in Uganda.[4]

Verhältnis zu den USA

Auf der einen Seite sehen die USA die europäischen Verteidigungsbemühungen kritisch (Einflussverlust), auf der anderen Seite ist eine Stärkung des europäischen Verteidigungsbeitrags gerne gesehen. Europäische Politiker beschwichtigen, dass die militärische Stärkung der EU sich nicht gegen die USA richtet, denn ein stärkeres Europa liegt auch im wohlverstandenen eigenen Interesse der Amerikaner.[5]

Die Zusammenarbeit mit der NATO (Berlin plus) ist wichtig, um die Bedenken der USA zu zerstreuen: “Die Entwicklung der ESVP ist vor allem politisch motiviert und hat ihren Ursprung in den Konflikten um das ehemalige Jugoslawien [..]. Da diese Krisenreaktionskräfte jedoch vorderhand auf Strukturen und Einrichtungen der NATO angewiesen sein werden, verfügen die USA auch weiterhin über die Möglichkeit einem Einsatz zuzustimmen oder nicht. Doch eine europäische Selbständigkeit und Unabhängigkeit werden die USA auf Dauer nicht verhindern können und vermutlich auch nicht wollen, denn ein besserer Partner Europa entlastet die USA und festigt damit das Bündnis. [..] Es geht damit keines falls darum, einen Ersatz für die NATO auf die Beine zu stellen und eine europäische Armee ist vorderhand nicht geplant.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Sascha Dietrich: Die rechtlichen Grundlagen der Verteidigungspolitik der Europäischen Union. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV), Bd. 66, 2006, S. 663-697.
  • Hans-Georg Ehrhart (Hg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven (Demokratie, Sicherheit, Frieden, 142), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Hans-Georg Ehrhart / Burkard Schmitt (Hg.): Die Sicherheitspolitik der EU im Werden. Bedrohungen, Aktivitäten, Fähigkeiten, Baden-Baden: Nomos 2004.
  • Günter C.F. Forsteneichner: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, isp-Informationen zur Sicherheitspolitik, Bonn: Report-Sonderheft I/2004.
  • Jolyon Howorth: Security and Defence Policy in the European Union, Palgrave 2007.
  • Werner Hoyer / Gerd F. Kaldrack (Hg.): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Weg zu integrierten europäischen Streitkräften? (Forum Innere Führung), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Mathias Jopp: Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik; in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hg.), Europa von A bis Z, Berlin 2006, ISBN 3-8329-1378-5, S. 176ff.
  • Markus Kaim: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Präferenzbildungs- und Aushandlungsprozesse in der Europäischen Union (1990-2005), Baden-Baden: Nomos 2007.
  • Holger A. Kastler: Die EU auf dem Weg zu einer eigenen Armee? Die militärische Dimension der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach dem Reformvertrag, in: Forum Recht (FoR) 3/2009, S. 83−85.
  • Carsten Kestermann: Die ESVP als Konkurrent zur NATO? Entwicklungen, Analysen und Strategieaussichten einer europäischen Verteidigungsdimension. Diplomarbeit, Universität Potsdam 2006 (Volltext)
  • Sebastian Graf Kielmansegg: Die verteidigungspolitischen Kompetenzen der Europäischen Union. In: Europarecht (EuR). 41. Jg., H. 2, 2006, ISSN 0531-2485, S. 182–200.
  • Andreas Marchetti: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Politikformulierung im Beziehungsdreieck Deutschland - Frankreich - Großbritannien, Baden-Baden: Nomos 2009.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): Europäische Außenpolitik. GASP- und ESVP-Konzeptionen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 3), Baden-Baden: Nomos 2002.
  • Gisela Müller-Brandeck-Bocquet (Hg.): The Future of the European Foreign, Security and Defence Policy after Enlargement (Würzburger Universitätsschriften zu Geschichte und Politik, 9), Baden-Baden: Nomos 2006.
  • Thomas Oppermann, Europarecht, München 2005, ISBN 3-406-53541-0, S. 718ff.
  • Erich Reiter / Reinhardt Rummel / Peter Schmidt (Hg.): Europas ferne Streitmacht. Chancen und Schwierigkeiten der Europäischen Union beim Aufbau der ESVP (Forschungen zur Sicherheitspolitik, 6), Hamburg: Mittler 2002.
  • Philippe de Shoutheete: La cohérence par la défense. Une autre lecture de la PESD (Chaillot Papers, 71), Paris:ISS 2004.
  • Alexander Siedschlag (Hg.): Jahrbuch für europäische Sicherheitspolitik. Baden-Baden: Nomos 2006ff.
  • Daniel Thym: Parlamentsfreier Raum? Das Europäische Parlament in der Außen- und Sicherheitspolitik, WHI-Paper 2/2005.
  • Johannes Varwick (Hg.): Die Beziehungen zwischen NATO und EU. Leverkusen: Budrich 2005.
  • Karl von Wogau (Hg.): Auf dem Weg zur Europäischen Verteidigung. Gemeinsam sind wir sicher, Freiburg im Breisgau: Herder 2003.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dr. Thomas Roithner, Österreich. Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung, Wien
  2. Christoph Marischka: Manöver am Congo, Informationsstelle Militarisierung
  3. EUBAM Website (2006)
  4. EU military mission to contribute to the training of the Somali Security Forces, Auf den Seiten des Rates der Europäischen Union, abgerufen am 27. Mai 2010 (engl.).
  5. Wolfgang Schäuble in: Die Zeit, 2002/10
  6. Frik, S. (2002). “Ist die Schweizerische Sicherheitspolitik europafähig?”, Chur: Rüegger, ISBN 3-7253-0727-X

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