Großherzogtum Würzburg

Großherzogtum Würzburg
Großherzogtum Würzburg

Das Großherzogtum Würzburg war ein souveräner Staat im Rheinbund, der von 1806 bis 1814 existierte. 1806 hieß es kurz Kurfürstentum Würzburg.

Infolge des Lunéviller Friedens wurde auch das Hochstift Würzburg säkularisiert und durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 dem Kurfürstentum Bayern zugesprochen, mit Ausnahme von etwa 826 km², die anderen Fürsten als Entschädigung zugewiesen wurden. Bayern trat im Frieden von Pressburg im Tausch gegen Tirol das Fürstentum Würzburg 1805 an den Habsburger Ferdinand, den ehemaligen Großherzog von Toskana ab, der das ihm 1803 zur Entschädigung überlassene Kurfürstentum Salzburg an das Kaisertum Österreich übertrug, wogegen nun Würzburg zum Kurfürstentum erhoben wurde. Am 30. September 1806 trat der Kurfürst Ferdinand dem Rheinbund bei und nahm nun den Titel Großherzog von Würzburg an, da die Mitglieder des Rheinbundes vertraglich gehalten waren, alle Würden in Bezug auf die bisherige Zugehörigkeit zum „Empire Germanique“ abzulegen (Art. III der Rheinbundakte).

Mit der Auflösung des Rheinbundes 1814 endete auch die Existenz des Großherzogtums Würzburg. Durch Beschluss des Wiener Kongresses erhielt der Großherzog seinen Erbstaat, das Großherzogtum Toskana, zurück; das Großherzogtum Würzburg aber fiel größtenteils an Bayern zurück. Dessen Territorium ging auf im Untermainkreis (heute Regierungsbezirk Unterfranken).

Literatur

  • Ivo Striedinger: Das Großherzogtum Würzburg, in: ZBLG 6, 1933, S. 250–256 (Digitalisat)
  • Wolfgang Altgeld, Matthias Stickler (Hgg.) unter Mitarbeit von Verena Spinnler: „Italien am Main“. Großherzog Ferdinand III. der Toskana als Kurfürst und Großherzog von Würzburg. (= Historische Studien der Universität Würzburg, Bd. 7). Rahden/Westf. 2007

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