Kaisertum Österreich

Kaisertum Österreich
Kaiserthum Oesterreich
1804–1867
Flagge der Habsburger und gleichzeitig Nationalflagge Wappen des Kaisertums Österreich
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Flag of the Habsburg Monarchy.svg Erzherzogtum Österreich m. Habsburgische ErblandeÖsterreich-Ungarn Austria-Hungaria transparency.png
Verfassung Pillersdorfsche Verfassung
(25. April 1848–16. Mai 1848)
Oktroyierte Märzverfassung
(1849–1851)
1851–1860 keine Verfassung
(Neoabsolutismus)
Oktoberdiplom
(1860–1861)
Februarpatent
(1861–1865)
1865–1867 Verfassungssistierung
Amtssprache Deutsch und andere „landesübliche“ Sprachen (Ungarisch, Polnisch, Tschechisch, Kroatisch, Slowakisch, Serbisch, Slowenisch, Rumänisch, Ukrainisch, Italienisch)
Hauptstadt Wien
Regierungsform absolute Monarchie
(1804–1848)
(1851–1860)
(1865–1867)
Staatsoberhaupt Kaiser von Österreich
Regierungschef Ministerpräsident
Fläche (1804) 698.700 km²
Einwohnerzahl (1804) ca. 21.200.000 EW
Bevölkerungsdichte (1804) 30 EW pro km²
Staatsgründung 11. August 1804
Auflösung 8. Juni 1867 (Umwandlung in Realunion)
Nationalhymne siehe Österreichische Kaiserhymnen
Währung Thaler (Konventionstaler) = 2 (Österr.) Gulden = 100 Kreuzer = 400 Pfennig = 800 Heller;
ab 1857 (Wiener Münzvertrag): 1 Taler (Vereinstaler) = 1½ Gulden = 150 Neukreuzer
Karte
Austrian empire.png

Das Kaisertum Österreich (in der damals offiziellen Schreibweise Kaiserthum Oesterreich) wurde am 11. August 1804 als Erbmonarchie von Erzherzog Franz von Österreich gegründet, der als Franz II. letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war. Seinen zweiten Kaisertitel Kaiser von Österreich führte er fortan als Franz I. von Österreich.

Als ungeteiltes Herrschaftsgebilde des Hauses Habsburg-Lothringen bestand das Kaisertum Österreich bis zum 8. Juni 1867, als das Reich mit dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich in die Realunion Österreich-Ungarn umgewandelt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Gründung des österreichischen Kaisertums

Mit der Annahme des kaiserlichen Titels am 11. August 1804[1] wollte Franz die Ranggleichheit mit Napoleon I. wahren, der sich am 18. Mai zum erblichen Kaiser von Frankreich ernannt hatte und am 2. Dezember 1804 zum Kaiser der Franzosen krönte. Der „Doppelkaiser“ war als Franz II. Oberhaupt eines losen, in sich zerstrittenen Staatenbundes – nämlich des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation – und als Franz I. der Herrscher des Habsburgerreichs – eines Vielvölkerstaates in Mittel- und Südosteuropa, der das Gebiet der heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien (Böhmen und Mähren), Slowakei sowie große Teile Polens und der Ukraine im Norden umfasste und sich im Osten und Südosten über große Teile Italiens, Slowenien und Kroatien bis ins heutige Rumänien und Serbien ausdehnte –, ein Gebiet von 698.700 km² mit über 21 Millionen Einwohnern. Außerdem stand bis zum Dritten Koalitionskrieg eine große Armee aus 423.270 Soldaten zur Verteidigung bereit. Nach zwei Jahren des Doppelkaisertums erklärte er am 6. August 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation für erloschen und legte dessen Krone nieder,[2] da nach der bereits im Juli erfolgten Gründung des Rheinbundes die Gefahr einer Übernahme durch Napoléon bestand.

Von Napoléon bis zum Wiener Kongress

Die weiteren Kriege gegen Napoléon verliefen wechselhaft. Durch den Pressburger Frieden von 1805 verlor das Habsburgerreich Tirol, Vorderösterreich sowie Freiburg, Günzburg, Rottenburg am Neckar und Horb am Neckar, die italienischen Gebiete, etwa Venetien, das es 1797 erworben hatte. Noch schlimmer kam es 1809 im Frieden von Schönbrunn, wo es neben dem erst erworbenen Salzburg auch die Gebiete an der Adriaküste (aus denen die Franzosen die Illyrischen Provinzen bildeten) abgeben musste und zu einem Binnenstaat wurde. Dennoch konnte Kaiser Franz seine Tochter Marie-Louise mit Napoléon verheiraten. Der aus dieser Verbindung hervorgegangene Sohn Napoléon II. lebte die meiste Zeit seines (kurzen) Lebens mit dem Titel Herzog von Reichstadt in Wien.

Erst mit dem Wiener Kongress 1814/15 endeten die Kriege gegen Napoléon, die das Land wirtschaftlich schwer belastet hatten. Am 20. Februar 1811 war von Kaiser Franz I. der Staatsbankrott erklärt worden, den er in den Jahren davor mehrmals hinausschob. Der Banknotenumlauf war zu Jahresbeginn auf über eine Milliarde Gulden angewachsen, das Zehnfache der Geldmenge des Jahres 1800. Die umlaufenden Bancozettel wurden gemäß kaiserlichem Finanzpatent bis zum 31. Jänner 1812 durch neue Einlösungsscheine zu 20 Prozent des alten Nennwertes ersetzt, danach waren Bancozettel wertlos.

Nach dem Wiener Kongress war der territoriale Umfang wie vor den Kriegen im Großen und Ganzen wiederhergestellt. Auf die abgelegenen österreichischen Niederlande und Vorderösterreich wurde verzichtet, dafür Salzburg und das Innviertel dauerhaft erworben. Es gab aber bis fast zu Ende des Kongresses den Plan, beide Gebiete bei Bayern zu belassen und dafür am Rhein ein neues Vorderösterreich zu schaffen, das nach heutigen Begriffen Rheinhessen, die Pfalz und das Saarland umfasst hätte. Darauf wurde dann zugunsten der staatlichen Geschlossenheit verzichtet. In Italien wurde das Gebiet bis zum Po direkt beherrscht. Aus den Gebieten des Herzogtums Mailand und der Republik Venedig wurde das Königreich Lombardo-Venetien geschaffen, das ein dauerhafter Unruheherd wurde. Im Herzogtum Parma, dem Herzogtum Modena und der Toskana herrschten habsburgische Sekundogenituren.

Vormärz und bürgerliche Revolution

Die folgende Ära bis 1848 war von der Regentschaft des Fürsten Metternich geprägt, der innen- wie außenpolitisch versuchte, die alte feudale Ordnung zu bewahren, zumal sich der Ruf nach bürgerlichen Freiheiten verstärkte. In Kunst und Literatur war es die Zeit von Biedermeier und Vormärz.

1848 kam es in der Habsburgermonarchie, wie auch in anderen Gebieten Europas, zur Revolution, bei der politische und nationale Probleme fast unentwirrbar verknüpft waren. Zentren waren neben Wien und Prag Mailand und vor allem Ungarn. In Italien konnte Feldmarschall Radetzky die Aufstände unterdrücken sowie eine piemontesische Armee zurückschlagen. Noch gefährlicher für das Kaisertum war die Revolution in Ungarn, wo der Reichstag im Oktober bereits die Habsburger abgesetzt hatte und Lajos Kossuth als De-facto-Präsident agierte. Letztlich konnten sich die Habsburger nur dank massiver russischer Militärhilfe und dem Einsatz der Kroaten unter Banus Jellačić, die eine Unterdrückung Kroatiens durch die Ungarn stärker ablehnten als die Herrschaft der Habsburger, halten. Der Kampf der Nationalitäten gegeneinander, der das Reich fast gesprengt hätte, rettete nun die Dynastie. Auch in Wien wurde die Revolution durch Jellačić und Windischgrätz 1849 niedergeschlagen.

Die Verfassung von 1848, die von Franz von Pillersdorf ausgearbeitet worden war (Pillersdorfsche Verfassung), trat nie in Kraft. Der neue Kaiser Franz Joseph I. zwang dem Kaiserreich eine eigene Verfassung auf (oktroyierte Verfassung), die aber 1851 wieder außer Kraft gesetzt wurde. Während der Reaktionsära bis 1859 regierte der Kaiser allein (Neoabsolutismus).

Die Rudolfskrone, die Krone des Kaisertums Österreich

Solferino und Magenta

Im Jahre 1859 nach der Schlacht von Solferino und Magenta ging die Lombardei verloren. Napoleon III. unterstützte die italienische Nationalbewegung und der unerfahrene junge Kaiser ließ sich in einen Krieg gegen Frankreich ziehen, in dem er auch noch selbst das Kommando übernahm. Mailand und die Sekundogenituren gingen an Sardinien-Piemont verloren, nur Venetien blieb dem Kaisertum noch ein paar Jahre. Die Schlacht von Solferino und Magenta, bei der an einem einzigen Tag zehntausende Soldaten auf dem Schlachtfeld verblutet waren, war der Anlass für die Gründung des Roten Kreuzes und für die Genfer Konventionen (1864), denen Österreich 1866 beitrat.

Diese Niederlage, die das kaiserliche Prestige schwer beschädigte, machte ein Aufrechterhalten des neoabsolutistischen Regiments unmöglich. Es kam zu zwei Verfassungsentwürfen (Oktoberdiplom 1860 und Februarpatent 1861, beide per Anordnung des Kaisers erlassen). Schon diese beiden Verfassungsentwürfe zeigen ein starkes Schwanken zwischen Zentralismus und Föderalismus, wobei Ersterer von den Liberalen und Letzterer von den Konservativen getragen wurde. Beide erwiesen sich als nicht durchführbar. Das Modell des Oktoberdiploms, das Parlament von den Landtagen wählen zu lassen, hatte das liberale Bürgertum gegen sich, und der Versuch des liberalen Ministerpräsidenten Anton von Schmerling, einen allgemeinen Reichstag direkt wählen zu lassen, scheiterte nicht zuletzt am Boykott der Ungarn.

Die „Deutsche Frage“

Mitte der 1860er-Jahre wurden diese Verfassungsexperimente von der Deutschen Frage überschattet. Der Konflikt um die Thronfolge in Schleswig-Holstein hatte den österreichisch-preußischen Streit um die Vorherrschaft im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus) zum Eskalieren gebracht. Das von Otto von Bismarck geführte Preußen verfolgte eine Strategie, die auf die kleindeutsche Lösung hinaus lief. Nach einer preußischen Abstimmungsniederlage zur Bundesexekution aus Anlass des Streits um die Verwaltung des gemeinsam besetzten Schleswig-Holstein und der Mobilmachung des Bundesheeres unter der Führung Österreichs, kam es 1866 zum Deutschen Krieg. In der Schlacht von Königgrätz in Böhmen 1866 wurde Österreich von Preußen und seinen Verbündeten entscheidend geschlagen. Einige Bundesgenossen Österreichs wurden annektiert (Königreich Hannover, Kurhessen, Nassau, Freie Stadt Frankfurt) oder gerieten, wie das Königreich Sachsen, in preußische Abhängigkeit. Venetien ging trotz österreichischer Siege in Italien (vor allem über die italienische Flotte in der Seeschlacht von Lissa unter Wilhelm von Tegetthoff) verloren, denn dies war schon vorher vertraglich unter den Bündnispartnern Preußen und Italien vereinbart gewesen.

Die Umwandlung in die Österreichisch-Ungarische Monarchie (1867–1918)

Österreich-Ungarn mit Cisleithanien (rot), Transleithanien (grün) und Bosnien-Herzegowina (gelbgrün)

Auch im Inneren musste das Reich auf eine neue Basis gestellt werden, das kaiserliche Prestige war abermals am Boden. Als gangbarster Weg schien es Franz Joseph, sich mit den gemäßigten ungarischen Liberalen unter Graf Andrássy und Ferenc Deák zu einigen und dem Königreich Ungarn einen Sonderstatus anzubieten. 1867 wurde mit dem Ausgleich, der dem ungarischen Landesteil (Transleithanien) einen gleichwertigen Status einräumte, das Kaisertum Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgewandelt. Gleichzeitig erhielt der österreichisch beherrschte Teil mit den Staatsgrundgesetzen der Dezemberverfassung von 1867 eine bis 1918 gültige Verfassung – die auch teilweise in die heutige Österreichische Bundesverfassung der Republik Österreich übernommen wurde.

Die Bezeichnung Kaisertum Österreich, deren Kaiserwürde sich nun nicht mehr auf den ungarischen Landesteil des österreich-ungarischen Gesamtstaates bezog, wurde fortan nicht mehr gebraucht. Offiziell hieß dieser Landesteil nun Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, inoffiziell wurde er oft Cisleithanien genannt. Der Name Österreich wurde aber nach wie vor als mögliche Bezeichnung für einen Gesamtstaat empfunden, daher wurde er von den Ungarn vehement abgelehnt. Erst 1915 wurde „Österreich“ für die westliche Reichshälfte wieder offiziell.

Länder im Kaisertum Österreich

Verwaltungsgliederung des Kaisertums Österreich, hauptsächlich ab dem Wiener Kongress 1815, mit den Gebietsreformen 1848 bis zum Oktoberdiplom von 1860 – bei der Gründung 1804 war es teils anders organisiert (vergl. Titel des Kaisers Franz I.)

Erzherzogtum Österreich und Nebenländer

Böhmen und Nebenländer

Ungarn und Nebenländer

Sonstige Länder und Gebiete

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Kaisertum Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Allerhöchste Pragmatikal-Verordnung vom 11. August 1804. In: Otto Posse: Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige. Band 5, Beilage 2, S. 249 f. (auf Wikisource, Franz’ Proklamation des Kaisertums Österreich)
  2. Bey der Niederlegung der kaiserlichen Reichs-Regierung. Dekret vom 6. August 1806. In: Otto Posse: Die Siegel Band 5, Beilage 3, S. 256 ff. (auf Wikisource, Verkündung der neuen Titulatur als Kaiser von Österreich)
  3. Serbische Wojewodschaft u. Temeser Banat (Wojewodschaft S. u. Temeser Banat). In: Pierers Universal-Lexikon. Band 15. Altenburg 1862, S. 883.

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