Herzogtum Holstein

Herzogtum Holstein
Wappen von Holstein

Das Herzogtum Holstein entstand 1474 aus der norddeutschen Grafschaft Holstein-Rendsburg, als der dänische König Christian I., der in Personalunion auch Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Rendsburg war, beim Römischen Kaiser Friedrich III. die Erhebung Holstein-Rendsburgs zum unmittelbaren Reichslehen Holstein erreichte und selbst mit dem neu entstandenen Herzogtum belehnt wurde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Überblick

15. bis 17. Jahrhundert

Christian I. hatte schon 1460 im Vertrag von Ripen den Grundsatz der Untrennbarkeit von Schleswig und Holstein anerkennen müssen, und so bildete sich die geschichtliche Einheit der beiden Territorien heraus, die schon zuvor in vielerlei Hinsicht verbunden gewesen waren. Dennoch blieb die Eidergrenze von Bedeutung, da Schleswig weiterhin ein dänisches Lehen war, Holstein dagegen nach wie vor ein deutsches und somit Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches blieb.

Schleswig und Holstein um 1650, beide Herzogtümer sind in einen Flickenteppich kleinerer Hoheitsgebiete aufgeteilt

Nach einer ähnlichen Erbteilung zwischen 1490 und 1524 wurden im Jahre 1544 die Herzogtümer Schleswig und Holstein von Christian III. in drei vom fiskalischen Aufkommen her gleiche Anteile geteilt, die sich wie ein Flickenteppich über die beiden Territorien verteilten: in einen königlichen dänischen Anteil und in je einen herzoglichen Anteil für seine beiden Halbbrüder, die die Nebenlinien Schleswig-Holstein-Hadersleben und Schleswig-Holstein-Gottorf begründeten.

Mit der Erhebung Holstein-Rendsburgs zum reichsunmittelbaren Herzogtum Holstein entfiel die bestehende Lehnshoheit Sachsen-Lauenburgs, das mangels Macht diese nicht mehr durchsetzen konnte. Mit der Erhebung war auch der Anspruch verbunden, die Bauernrepublik Dithmarschen als Teil des Territoriums zu betrachten, die endgültige Unterwerfung des Gebietes gelang aber erst 1559. Bereits 1580 starb die Linie Hadersleben aus, ihre Gebiete wurden auf die beiden anderen Linien aufgeteilt. Die Teilung des Herzogtums bezog sich auf die Abgaben und Steuern, die Regierung dagegen lag gemeinschaftlich bei den anfangs drei und dann später nur noch zwei regierenden Häusern, dem dänischen Königshaus und dem herzoglichen Haus Gottorf.

Weitere Aufteilungen Holsteins, um nachgeborener Söhne mit Abgaben und Steuern zu versehen, wodurch weitere nicht herrschende, sondern rein titulare Linien entstanden, schlossen jedoch deren Beteiligung an der Regierung aus. Die Grafschaft Holstein-Pinneberg fiel 1640 ans Herzogtum, wodurch ganz Holstein wieder unter einer Regierung vereint war. Steuerlich zählte das ehemalige Holstein-Pinneberg fortan allein zum königlichen Anteil.

18. bis 19. Jahrhundert

Im Vorfeld des Großen Nordischen Krieges entfremdeten sich die königliche Linie und die herzogliche Linie Gottorf voneinander, so dass 1713 Dänemark den herzoglichen Anteil Schleswigs besetzte. Als Lehnsherr entzog der dänische König dem Hause Gottorf das Herzogslehen Schleswig wegen Felonie. Von da an war Schleswig wieder vereinigt in allein königlicher Regierung war. Die Linie Gottorf behielt ihre Besitzungen und Mitregierung in Holstein, weil dort der Kaiser und nicht der dänische König ihr Lehnsherr war. Durch eine Personalunion des Gottorfer Herzog-, mit dem russischen Zarentitel begann die sogenannte Großfürstliche Zeit.

Im Zuge des Gebietstausches im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 erhielt der dänische König auch die bis dahin nicht von ihm kontrollierten Anteile des Herzogtums Holstein. Zwischen 1806 und 1815 gehörte Holstein staatsrechtlich zu Dänemark, danach auch zum Deutschen Bund. Als Volksvertretung waren ab 1831 Provinzialstände mit Sitz in Itzehoe eingerichtet.

Mit der Besetzung der beiden Herzogtümer durch Truppen des Deutschen Bundes 1864 im deutsch-dänischen Krieg gingen diese für Dänemark verloren. Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurden sie 1867 als Provinz Schleswig-Holstein in den preußischen Staat eingegliedert.

Gegenwart

Heute ist das Gebiet des früheren Herzogtums ein Teil des Bundeslandes Schleswig-Holstein, zum heutigen Landesteil Holstein gehören noch zusätzlich Gebiete der ehemals eigenständigen Freien Hansestadt Lübeck, des Fürstentums Lübeck und des Herzogtums Lauenburg. Die bis dahin holsteinische Stadt Altona und andere kleinere Gemeinden gehören seit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 (das zugleich Lübeck dem Landesteil Holstein zuschlug) zur Hansestadt Hamburg.

Literatur

Weblinks


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