Haushaltsvorstand

Haushaltsvorstand

Haushaltsvorstand (auch Haushaltungsvorstand) ist im deutschsprachigen Raum ein Begriff aus der Öffentlichen Verwaltung. Haushaltsvorstand ist nach allgemeiner Definition der- oder diejenige, die den größten finanziellen Beitrag zum Haushalts- bzw. Familieneinkommen leistet. Alleinstehende gelten stets als Haushaltsvorstand. Weitere Mitglieder des Haushaltes werden in der Amtssprache als „Haushaltsmitglieder“ bezeichnet.

Bedeutung hat der Begriff Haushaltsvorstand bei der Beantragung und Berechnung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Der Begriff „Haushaltsvorstand“ bezog sich ursprünglich auf den Familienvater und entstand zu einer Zeit, als die traditionelle Rollenverteilung in den Familien noch die Regel war.

Obwohl dieser nach heutiger Anschauung überholte Begriff immer noch verwendet wird, ist unbestritten, dass „der“ Haushaltsvorstand auch weiblich sein kann.

Verwendung des Begriffes in der DDR

Neutraler wurde dies in den einschlägigen Gesetzen der DDR formuliert, dort bezeichnete man das Mitglied eines Mehrpersonenhaushalts, welches überwiegend zum Lebensunterhalt des Haushalts beitrug, als Haupteinkommensbezieher (HEB).

Die Entscheidung, welches Haushaltsmitglied als HEB galt, trafen bei Volks- und Berufszählungen und repräsentativen Bevölkerungsbefragungen in der DDR die Haushalte selbst. Individuelle Merkmale des HEB wie Geschlecht, Alter, Familienstand und soziale Zugehörigkeit fanden als Gruppierungsmerkmal für den Mehrpersonenhaushalt ihre Anwendung.

Der gesamte Haushalt wurde der sozialen Gruppe zugeordnet, der der HEB angehörte. Durch spezielle Untersuchungen wurde in größeren Zeitabständen die Unterschiedlichkeit der Zusammensetzung der Haushalte nach Art der Tätigkeit, Bildungsgrad und dergleichen ermittelt.

Siehe auch


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