Hypothek

Hypothek

Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt.

Außerhalb der juristischen Fachsprache wird häufig nicht nur das Grundpfandrecht selbst, sondern auch das damit verbundene Darlehen (Hypothekendarlehen) als Hypothek bezeichnet. Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Metapher für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.

Rechtslage in einzelnen Ländern

Literatur

  • Oleksiy Feliv: Die Hypothek im deutschen und ukrainischen Recht : der systematische Vergleich des Hypothekenrechts in Deutschland und der Ukraine einschließlich der rechtstheoretischen Grundlagen und der Ausblicke für das gemeinsame europäische Hypothekenrecht. Lang, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Wien u.a. 2009, ISBN 978-3-631-58989-2 (Studien des Instituts für Ostrecht München; Zugleich Regensburg, Univ., Diss., 2007).
  • Steffen Kircher: Grundpfandrechte in Europa: Überlegungen zur Harmonisierung der Grundpfandrechte unter besonderer Beachtung der deutschen, französischen und englischen Rechtsordnung. Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 978-3428114528 (Schriften zum internationalen Recht Bd. 144; zugl.: Freiburg (Breisgau), Univ., Diss., 2003).
  • Jong-Chan Park: Strukturelle Unterschiede zwischen deutschem und koreanischem Hypothekenrecht: Eine wirtschaftliche Analyse zur Reform des koreanischen Hypothekenrechts. Tübingen 1988 (Dissertation Tübingen 1988).
  • Hongliang Wang: Grundpfandrechte in Deutschland und China. Lang, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-631-53286-5 (Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft ; Bd. 4151; Zugl. Diss. Freiburg (Breisgau) 2004).

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Hypothek – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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  • Hypothek — Hypothek …   Deutsch Wörterbuch

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothēk (grch.), Unterlage, Unterpfand, das Recht des Gläubigers an einer ihm als Pfand vom Schuldner eingeräumten unbeweglichen Sache, bes. an einem Grundstück, muß nach dem Hypothekenrecht in das Hypothekenbuch (s. Grundbücher) eingetragen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothek, Pfand, Pfandrecht an Liegenschaften. Nach dem deutschen H.system kann die dingliche H. nur durch Fertigung im Grundbuch (H.enbuch) u. durch öffentliche Errichtung des Pfandbriefes entstehen. Letzterer genießt mit seinem Wortlaut in den… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hypothek — Sf erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. hypothēca, dieses aus gr. hypothḗkē, eigentlich Unterlage, Untergestell , zu gr. hypotithénai darunterstellen, verpfänden , zu gr. tithénai setzen, stellen, legen und gr. hypo . Das Pfandrecht… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Hypothek — »Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. eingedeutscht aus gleichbed. lat. hypotheca, das auf griech. hypo thē̓kē (eigentlich: »Unterlage«, übertragen »Unterpfand«) zurückgeht. Dies gehört… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Hypothek — Hy·po·the̲k die; , en; 1 ein (Geld)Kredit, den meist eine Bank jemandem gibt, weil er als Pfand eine Wohnung oder ein Haus bieten kann <eine Hypothek (auf sein Haus) aufnehmen, eine Hypothek abtragen, tilgen> || K : Hypothekenschuldner,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hypothek — die Hypothek, en (Mittelstufe) Pfandrecht an einem Grundstück Beispiele: Das Haus ist mit einer Hypothek belastet. Wir haben eine Hypothek auf unsere Wohnung aufgenommen …   Extremes Deutsch

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