Jury

Jury

Eine Jury (dt. [ˈʒyːri] oder [ʒyˈriː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des englischen Rechtssystems. Sie entscheidet auf Wunsch der Parteien auch die Zivilverfahren. Die Institution lässt sich schon unter König Ethelred nachweisen.

Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen.

Auch in anderen Rechtssystemen ist die Jury als Rechtsinstitution bekannt, so in den USA, Kanada, Belgien, Malta, Frankreich und Österreich (sog. Schwurgerichtshof), doch unterscheiden sich die Kompetenzen der Jury von Land zu Land. In Deutschland gab es bis 1924 Geschworenengerichte; in der Schweiz wurden die Geschworenengerichte mit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 abgeschafft.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung

In England und den USA besteht die Jury aus 12 Personen, wovon in England mindestens zehn, in den USA alle Geschworenen sich über das verdict einig sein müssen. In Schottland gibt es 15 Geschworene, wovon eine einfache Mehrheit von 8 Stimmen nötig ist. Zusätzlich werden meist noch zwei Ersatzpersonen ernannt, die bei dem Gerichtsverfahren anwesend sind und bei Ausfall eines Geschworenen durch unvorhergesehene Schwierigkeiten diesen ersetzen.

Die Geschworenen sollen möglichst „unvoreingenommen“ sein. Sie dürfen dementsprechend über den zu beurteilenden Fall keine Vorkenntnisse haben. Die Auswahl der Geschworenen kann für den Ausgang des Prozesses wesentliche Bedeutung haben und wird daher von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr ernst genommen. Nur Personen, auf die sich beide Seiten verständigen, werden in die Jury berufen.

Die Jury wird für die Dauer eines Prozesses von der Außenwelt isoliert, damit keine Einflussnahme von außen geschehen kann. Die Jury kann mit einer Black Box verglichen werden: Man weiß nicht, warum und wie sie entscheiden wird. Als Ausgleich für diese beschränkte Vorhersehbarkeit und Nachprüfbarkeit gibt es strenge Prozess- und Beweisregeln, die die weitreichenden Kompetenzen der Jury legitimieren sollen.

Entscheidungsgewalt

Jury

Allein die Geschworenen befinden über Schuld oder Unschuld der oder des Angeklagten. Ihr Beratungsergebnis nach der Beweisaufnahme ist verbindlich. Nur die Jury (nicht der Richter) entscheidet über die Tatsachen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Jury ihre Entscheidung begründet. Da die Mitglieder der Jury zumeist über gar keine juristischen Kenntnisse verfügen, erhalten sie vom Richter eine Rechtsbelehrung. Es ist aber alleinige Aufgabe der Jury, das Recht (in Form von Rechtsnormen oder Urteilsaussprüchen) auf die Tatsachen anzuwenden. Der Jury kommt somit eine große Aufgabe und Verantwortung in der Rechtsprechung zu. Sehr oft wird der Jury ihre Bedeutung durch die Anwälte noch mal vor Augen geführt: „You are the law!“ (Ihr seid das Gesetz!).

Ebenfalls über die Strafzumessung kann eine Jury entscheiden, dies hängt vom jeweiligen Rechtssystem ab. In den USA setzt in einigen Bundesstaaten der Richter das Strafmaß fest, in anderen die Jury. Die dritte Möglichkeit ist eine Strafzumessung der Jury, wobei der Richter ein Vetorecht hat und das Strafmaß aufheben kann (nicht jedoch die Entscheidung Schuldig / nicht Schuldig).

Richter

Der Richter schweigt während der Verhandlung meist. Er entscheidet lediglich über die Zulassung von Anträgen und erläutert den Geschworenen ihre Pflichten. Der Richter sitzt zwar dem Jury-Prozess vor, seine Kompetenzen sind aber zum Vergleich mit denen in kontinental-europäischen Rechtsordnungen geringer. Seine Hauptaufgabe ist es, über die Einhaltung der prozessualen Regeln von Seiten der Anwälte zu wachen. Er kann in der Regel nicht die Entscheidung der Jury im Nachhinein überprüfen oder das verdict aufheben - allerdings gibt es auch hier unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen; so hat z. B. Richter Leonard Davis aus dem US-Bundesstaat Texas das Urteil der Jury bei einer Patentklage gegen Apple aufgehoben.[3][4][5]

Vorzüge des Jury-Systems

Als ein Vorzug der Jury wird die Stärke kollektiver Entscheidungsfindung genannt: Mehrere Köpfe sind besser als einer, die Meinung des einzelnen muss sich der Kritik anderer aussetzen. Insofern kann die Fehleranfälligkeit durch einen einzelnen Entscheidungsträger durch die Mehrheit ausgeglichen werden. Ein Jury-System weist Verbindungen zu den Werten einer Gemeinschaft, was zur Folge hat, dass die Jury-Entscheidung (jury verdict) die Gemeinschaftswerte widerspiegelt und auch für die Gesellschaft tragbar und akzeptabel ist. Auch der einzelne Bürger profitiert von der Teilnahme an der Jury: Die Erfüllung dieser staatsbürgerlichen Pflicht, einhergehend mit der Verantwortung Recht zu sprechen, empfinden viele Jury-Mitglieder als eine besondere Lebenserfahrung.

Nachteile des Jury-Systems

Der Umstand, dass der Jury als einziges Gerichtsorgan die Entscheidungsgewalt über Tatsachen zukommt, erschwert Reformen über Rollen von Richter und Anwälten. Die Jury kann nach Ermessen (bis hin zu Willkür) und extrem entscheiden, ihre Mitglieder können einem Gruppendruck ausgesetzt sein. Auch stellt sich die Frage, ob die Juroren ausreichend qualifiziert sind, um schwierige technische wie ökonomische Fragen zu beantworten. Ein weiterer Kritikpunkt zielt darauf ab, dass die Entscheidung der Jury schwer vorhersehbar und ebenso schwer nachvollziehbar ist, da keine Begründungspflicht für ihr verdict besteht. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Rechtsmittelverfahren. Da die Jurymitglieder (zumindest in Strafverfahren) einstimmig entscheiden müssen, gibt es oft eine sogenannte "hung jury", bei der eine einstimmige Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann. Der Prozess muss dann neu aufgerollt werden, was zeitlich sehr aufwändig ist. Ein anderer Nachteil sind die hohen Kosten, die ein Jury-Verfahren verursacht.

Literatur

  • Arthur T. von Mehren und Peter L. Murray: The American Legal System, 2nd Edition, Cambridge University Press 2007
  • Marc Gerding: Trial by Jury. Die Bewährung des englischen und des US-amerikanischen Jury-Systems. Eine Idee im verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Wandel., Julius Jonscher Verlag Osnabrück 2007, ISBN 3-9811399-0-9

Einzelnachweise

  1. http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Gewschworene-abgeschafft---Taeter-immer-weniger-gestaendig-19149353
  2. http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/einer_der_letzten_geschworenenprozesse_1.5224849.html
  3. welt.de: Apple bleibt Millionenstrafe im Patentstreit erspart
  4. spiegel.de: Richter kippt 625-Millionen-Strafe gegen Apple
  5. netzwelt.de: Sieg für Apple: 625,5 Millionen Dollar hohe Strafe aufgehoben

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