Krumme 13

Krumme 13

Die Krumme 13 (abgekürzt K13) war eine Gruppe Pädophiler und einiger ihrer Unterstützer in Deutschland. Sie entstand 1993 zunächst als Selbsthilfegruppe für Pädophile und trat etwa ab 2001 auch öffentlich mit dem Anspruch hervor, über diese Form der Sexualität aufzuklären. Sie setzte sich für die Legalisierung von Sexualkontakten Erwachsener mit Kindern und Minderjährigen ein. Nach zunehmenden Protesten gegen sie löste sich die Gruppe 2003 auf.

Inhaltsverzeichnis

Anliegen

Mitglieder und Unterstützer der K13 vertraten die Ansicht, dass Erwachsene einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern und Minderjährigen herstellen könnten und diese daher erlaubt sein sollten. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland jedoch als sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Sexualkontakte mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind nach § 182 StGB dann strafbar, wenn unter anderem eine im Einzelfall festzustellende „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung“ vom Täter ausgenutzt wird.

Die Gruppe forderte die Streichung oder mindestens Lockerung beider Paragrafen und zudem die Aufhebung des Sexualstrafrecht, der die Verbreitung von Kinderpornografie unter Strafe stellt (§ 184 StGB). Ihre Mitglieder strebten die Entkriminalisierung dieser Tatbestände an, da diese aus ihrer Sicht sowohl ihre sexuelle Selbstbestimmung als auch diejenige der Kinder einschränken würden. Sie behaupteten, damit einen Beitrag zur Minderung von Gewalt gegen Kinder zu leisten, die durch Unterdrückung pädosexueller Neigungen gefördert werde.

Im Gegensatz dazu gehen Sexualforschung, Sexualpädagogik und Psychiatrie in Deutschland nahezu einhellig davon aus, dass zwischen Erwachsenen und Kindern keine einvernehmlichen Sexualkontakte möglich sind, weil das Macht- und Kompetenzgefälle zwischen ihnen diese nicht zulässt. Daher sei die von Pädophilen oft beschworene „partnerschaftliche Beziehung" zu einem Kind eine Illusion. Wissenschaftler heben hervor, dass sexuelle Handlungen Erwachsener an oder mit Kindern deren Persönlichkeit schwere und dauerhafte Schäden zufügen können, auch wenn sie ohne direkte Einwirkung physischer Gewalt vorgenommen werden. Diesem Wissensstand gemäß schützt das bundesdeutsche Strafrecht spätestens seit der vierten Strafrechtsreform im November 1973 die „von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes“ als besondere Ausprägung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung.

Aktivitäten

Der bekennende Pädophile Dieter Gieseking gründete die K13 1993 in Düsseldorf. Die Mitglieder der K13 unterstützten Pädophile dabei, sich öffentlich zu ihrer Neigung zu bekennen, und wurden in einige Strafrechtsverfahren verwickelt, so dass die Gruppe vor allem Rechtsberatung und Öffentlichkeitsarbeit für ihre Mitglieder und andere Pädophile leistete. Dazu gab Gieseking u. a. die interne Zeitschrift für die Emanzipation der Pädophilie heraus. Diese wurde jedoch 1996 nach fünf Ausgaben eingestellt, da Gieseking wegen des Besitzes und Verkaufs von Kinderpornografie für ein Jahr inhaftiert wurde.

2001 versuchte die K13 vergeblich, sich in Trier als gemeinnütziger Verein für Gefangenenhilfe eintragen zu lassen, und warb für ihre Ziele verstärkt im Internet und durch Interviews.

Reaktionen

Die Öffentlichkeitsarbeit der K13 stieß auf zunehmende Proteste, besonders nachdem die Zeitschrift Der Spiegel im Dezember 2001 über die K13 berichtet hatte.[1] Die Kritiker warfen deren Mitgliedern vor, den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verharmlosen und damit Straftaten an Kindern, die ohnehin häufig unangezeigt blieben, zu begünstigen. Pädosexualität sei keine „Kinderliebe“, sondern verletze die Menschenwürde des Kindes.

Eine in Trier geplante Demonstration von Neonazis gegen die K13 und andere Pädophile wurde durch Gegendemonstranten und ein Polizeiaufgebot verhindert. Nach Protestaktionen von Anwohnern und Kinderschutzvereinen setzte die K13 ihre Aktivitäten ab 2002 in Hamburg-Eidelstedt fort. In jenem Jahr unterschrieben etwa 50.000 Menschen eine Petition des Vereins Schotterblume e.V. (Kontakt- und Informationsstelle für Opfer von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt in der Kindheit und Partnerschaft) an den Deutschen Bundestag, um ein Verbot pädophiler Vereinigungen und der „Verbreitung pädophilen Gedankenguts“ zu erreichen. [2] Die Hamburger Bürgerschaft befasste sich mit der K13,  im Landtag von Schleswig-Holstein wurde eine Kleine Anfrage zum Thema gestellt. 

Nach diesen anhaltenden Protesten wurde die Gruppe im Januar 2003 aufgelöst. Zuvor im Herbst 2001 waren zwei Mitglieder der K13 wegen der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet über die damalige Webseite der K13 angeklagt worden. Dabei ging es um einen angeblich autobiografischen Text („Stefan-Text“), der unter anderem sexuelle Handlungen eines Kindes mit einem Erwachsenen schildert. Nach Hafturteilen mehrerer Instanzen sprach das Oberlandesgericht Koblenz beide im September 2005 mit einer deutlichen Rüge an die Vorinstanzen frei.[3] Dies stieß u.a. bei der CDU Rheinland-Pfalz auf scharfe Kritik.

Einzelbelege

  1. Michael Fröhlingsdorf: Unter der Gürtellinie. In: Der Spiegel. Nr. 49, 2001, S. 69 (online).
  2. Schotterblume e.V.: Meldung „Schotterblume“ startet Petition gegen Pädophilen-Vereine und Petitionstext
  3. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. September 2005, 2 Ss 256/05

Siehe auch

Weblinks

Artikel in Die Welt zur K13 (2002/2003):


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