Otto Opet

Otto Opet

Otto Opet (* 1. April 1866 in Berlin; † 17. November 1941 in Hamburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler (Bürgerliches Recht).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Opet war ein deutscher Richter und Rechtswissenschaftler, der sich im Schwerpunkt mit der Rechtsgeschichte, dem Theaterrecht, dem Urheberrecht und dem Familienrecht befasste.

1889 wurde er nach dem Abschluss des juristischen Studiums an der Universität Berlin mit einer Arbeit "zur erbrechtlichen Stellung der Weiber in der Zeit der Volksrechte" zum Dr. iur. promoviert. Ende 1891 legte er das Assessorexamen ab und wurde Gerichtsassessor im Bezirk des Kammergerichts Berlin.

Nachdem er in Deutschland keine Gelegenheit zur Habilitation erhalten hatte - Cohn impliziert, dass dies mit einer Abneigung des damals einflussreichen Rechtshistorikers Heinrich Brunner zusammenhing -, bewarb sich Opet 1893 als Privatdozent in Bern. Diesem Gesuch wurde stattgegeben, so dass Opet dort - bis einschließlich 1895 unbesoldet - Rechtsgeschichte, Urheberrecht und Patentrecht las. Nachdem Opet 1897 sein Hauptwerk "Deutsches Theaterrecht" veröffentlicht hatte, bemühte er sich erneut um einen eigenen Lehrstuhl in Bern und Graz, was aber erfolglos blieb. Somit wechselte er 1900 als Privatdozent an der Universität Kiel, wo er bei den Studenten beliebte und gut besuchte Vorlesungen hielt (Cohn). Dort lernte er auch Gustav Radbruch kennen, der - wie Opet - Sozialdemokrat war. Zum Broterwerb arbeitete Opet weiterhin als Richter. Möglicherweise auch aufgrund seiner jüdischen Herkunft (Cohn) wurde ihm in den folgenden Jahren die Ernennung zum ordentlichen Professor trotz wiederholter Anträge stets versagt. 1920 erst wurde er zum unbesoldeten außerordentlichen Professor in Kiel ernannt.

Erst 1930 wurde er nach einem Urteil des Reichsgerichts ebendort ordentlicher Professor (Deutsches Recht) und 1931/1932 Dekan der juristischen Fakultät. 1933 forderte die Kieler Studentenschaft massiv seine Abberufung aufgrund seiner jüdischen Abstammung. Opet war zudem Mitglied des Reichsbanner, der Liga für Menschenrechte und des republikanischen Klubs. Seine Abstammung kostete Opet unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 auch seine Position als Mitherausgeber des 1928 u.a. von Paul Dienstag begründeten Archivs für Urheber-, Film- und Theaterrecht (UFITA), das von Anfang an eines der bedeutendsten Organe der Urheberrechtswissenschaft in Deutschland war. 1935 war er unter den Unterzeichnern des Geleitworts im ersten Heft der von Dienstag in der Migration begründeten Zeitschrift Geistiges Eigentum, in der er in der Folge aber kaum in Erscheinung trat.

Opet ließ sich unter dem Druck der fortgesetzten Diffamierung im April 1933 im Alter von 67 Jahren in den Ruhestand versetzen. Im November 1933 wurde er aus dem Staatsdienst entlassen. Eine Beschwerde dagegen blieb wirkungslos.

Opet starb noch während des Zweiten Weltkrieges in Hamburg.

Werke (Auswahl)

  • Erbrechtliche Stellung des Weibes in der Zeit der Volksrechte, 1888
  • Deutsches Theaterrecht, 1897
  • Das Verwandtschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, 1899
  • Kommentar zum Eherecht im so genannten Grossen Kommentar zum BGB, 1906 (zuerst 1904)
  • Zum Brautkauf nach altalemannischem Recht, 1907
  • Brauttradition und Konsensgespräch im Mittelalter, 1910
  • Trauungsrituale, 1910
  • Der Schutz der nationalen Minderheiten, 1919

Literatur

  • Ernst J. Cohn, Der Fall Opet. Eine Studie zum Leben der deutschen Vorkriegsuniversität, in: Josef Tittel u.a. (Hrsg.), Multitudo Legum Ius Unum. Festschrift für Wilhelm Wengler zu seinem 65. Geburtstag, Band II: Kollisionsrecht und Rechtsvergleichung, Berlin 1973, S. 211-234.
  • Ernst J. Cohn, Three Jewish Lawyers of Germany, in: Year Book XVII of the Leo Baeck Institute, 1972, S. 155-178 (169 ff.).
  • Manfred Rehbinder, Otto Opet zur Sozialbindung des Urheberrechts, in: Ulrich Loewenheim (Hrsg.), Urheberrecht im Informationszeitalter. Festschrift für Wilhelm Nordemann zum 70. Geburtstag am 8. Januar 2004, München 2004, S. 87-93.

Weblinks


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