Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)

Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie 2002/58/EG
Titel: Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom
12. Juli 2002 über die Verarbeitung
personenbezogener Daten und den
Schutz der Privatsphäre in
der elektronischen Kommunikation
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Veröffentlichung: 31. Juli 2002
(ABl. EG Nr. L 201 S. 37-47)
Inkrafttreten: 31. Juli 2002
In nationales Recht
umzusetzen bis:
31. Oktober 2003
Umgesetzt durch: Telekommunikationsgesetz (Österreich) und
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(Österreich);
Telekommunikationsgesetz (Deutschland)
1. Änderung: Artikel 11 der
Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
vom 15. März 2006
(ABl. EG Nr. L 105 S. 54–60)
Letzte Änderung durch: Artikel 2 der Richtlinie 2009/136/EG
vom 25. November 2009
(ABl. EG Nr. L 337 S. 11-36)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. Dezember 2009
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ist eine 2002 erlassene Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation setzt.

Inhaltsverzeichnis

Ziel und Inhalt

Durch die Richtlinie sollen einerseits die Grundrechte und die Privatsphäre der Einwohner der Europäischen Union geschützt, anderseits auch der freien Daten- und Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. Die Richtlinie ergänzt damit die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) von 1995.

Durch die Richtlinie werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, telekommunikationsspezifische Regelungen zum Datenschutz zu erlassen, beispielsweise das Mithören von Telefongesprächen und das Abfangen von E-Mails zu verbieten. Außerdem enthält die Richtlinie Vorgaben zu Einzelgebührennachweisen, zu den Möglichkeiten der Anzeige und Unterdrückung von Telefonnummern, zu automatischen Anrufweiterschaltungen und bezüglich gebührenfreier und widerruflicher Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse.

Vorläufer der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation war die Richtlinie 97/66/EG, umgangssprachlich auch „ISDN-Richtlinie“ genannt. Diese trat zum 31. Oktober 2003 außer Kraft.

Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie 2002/58/EG musste wie alle Richtlinien der Europäischen Union In nationales Recht umgesetzt werden. Die Republik Österreich hat die Richtlinie mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) fristgerecht umgesetzt. Der Bundesrepublik Deutschland gelang die fristgerechte Umsetzung nicht. Die Europäische Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Mitte 2004 transformierte Deutschland dann die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in deutsches Recht. Dazu wurde das bundesdeutsche Telekommunikationsgesetz novelliert (BGBl. I 2004 S. 1190 ff.).

Literatur

  • Anna Ohlenburg: Die neue EU-Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG. Auswirkungen und Neuerungen für elektronische Kommunikation. In: Multimedia und Recht 2003, S. 83 ff.
  • Martin Zilkens: Europäisches Datenschutzrecht − Ein Überblick In: Recht der Datenverarbeitung 2007, S. 196-201

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation — Basisdaten der EG Richtlinie 2002/58/EG Titel: Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) — Basisdaten der Richtlinie 95/46/EG Titel: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Kurztitel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Datenschutzrichtlinie — Basisdaten der EG Richtlinie 95/46/EG Titel: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Kurztitel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 95/46/EG — Basisdaten der EG Richtlinie 95/46/EG Titel: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Kurztitel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung — Basisdaten der EG Richtlinie 2006/24/EG Titel: Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung — Basisdaten der EG Richtlinie 2006/24/EG Titel: Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Datenschutzrichtlinie — Basisdaten der EG Richtlinie 95/46/EG Titel: Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr Kurztitel:… …   Deutsch Wikipedia

  • Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten — Die Artikel 29 Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Fragen des Datenschutzes. Die Gruppe wurde durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vom 24. Oktober 1995 eingesetzt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Datenschützer — Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten. Heute bezieht …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldatenschutz — Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten. Heute bezieht …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”