Röntgenverordnung (Deutschland)

Röntgenverordnung (Deutschland)
Basisdaten
Titel: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen
Kurztitel: Röntgenverordnung
Abkürzung: RöV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Medizinrecht
Fundstellennachweis: 751-13
Ursprüngliche Fassung vom: 1. März 1973
(BGBl. I S. 173)
Inkrafttreten am: 1. September 1973
Neubekanntmachung vom: 30. April 2003
(BGBl. I S. 604)
Letzte Neufassung vom: 8. Januar 1987
(BGBl. I S. 114)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1988
Letzte Änderung durch: Art. 2 VO vom 4. Oktober 2011
(BGBl. I S. 2000, 2048 ff.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. November 2011
(Art. 3 VO vom 4. Oktober 2011)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, kurz Röntgenverordnung (Abkürzung: RöV), ist eine deutsche Verordnung und schreibt unter anderem vor, im Rahmen des Strahlenschutzes jede unnötige Strahlenexposition für Mensch und Umwelt zu vermeiden.

Geregelt werden auch der Einsatz und die Qualitätsanforderungen von Röntgenanlagen, sowie die notwendigen Kontrollen der Qualität beim jeweiligen Anwender und durch die Ärztlichen Stellen.

Durch die Verordnung wurde zum 1. September 1973 die seit dem 1. Mai 1941 gültige „Verordnung zum Schutze gegen Schädigungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe in nichtmedizinischen Betrieben (Röntgenverordnung)” vom 7. Februar 1941 (RGBl. I S. 88) abgelöst.

Die letzte Neufassung der Röntgenverordnung wurde am 8. Januar 1987 ausgefertigt (BGBl. I S. 114).

Die letzte Neubekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I S. 604) diente der Umsetzung zweier EG-Richtlinien:

  • 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. EG Nr. L 159 S. 1)
  • 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/EURATOM (ABl. EG Nr. L 180 S. 22)

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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