Bayerischer Gemeindetag

Bayerischer Gemeindetag

Der Bayerische Gemeindetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören 2013 kreisangehörige Gemeinden, Märkte und Städte, 313 Verwaltungsgemeinschaften, 197 Zweckverbände sowie 58 kommunal beherrschte juristische Personen an (Stand: 1. Juni 2008).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Um eigene Interessen besser vertreten zu können, schlossen sich am 25. Februar 1912 im oberbayerischen Kolbermoor 56 Gemeinden zum "Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern" zusammen. 1914 hatte der Verband fast die Hälfte der 7940 bayerischen Landgemeinden als Mitglieder.

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 erkannte am 11. Januar 1919 das Bayerische Staatsministerium des Innern den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden an.

Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Verband der Landgemeinden nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits durch das "Gesetz über den Deutschen Gemeindetag" vom 15. Dezember 1933 zum 1. Mai 1934 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags" überführt, der ein Zwangszusammenschluss aller deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht.

Die Wiederbegründung des Verbandes der Landgemeinden nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte 1947, wobei 1948 die Satzung in Kraft trat. Nach Verabschiedung der Bayerischen Gemeindeordnung wurde am 12. Juni 1954 dem Verband als "Bayerischer Gemeindetag" die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Bayerische Staatsministerium des Innern verliehen.

Vorsitzende / Präsidenten

Seit der Wiedergründung standen als Erste Vorsitzende bzw. Präsidenten an der Verbandsspitze: [1]

1947 bis 1966: Ludwig Thoma (von 1948 bis 1958 zugleich geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

1966 bis 1972: Dr. Peter Groebner (seit 1959 auch Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags)

1972 bis 1984: Dr. Hans Weiß, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen

1984 bis 2002: Heribert Thallmair, Bürgermeister von Starnberg

Seit 2003: Dr. Uwe Brandl, Bürgermeister von Abensberg, erstmals gewählt am 24. Oktober 2002

Aufgaben

Der Bayerische Gemeindetag sieht sich als Sprecher der Gemeinden und hat folgende Aufgaben:

  • Vertretung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder nach außen, insbesondere gegenüber der Staatsregierung und dem Landtag;
  • Bündelung der kommunalen Interessen;
  • Wahrnehmung des Anhörungsrechts bei der Gesetzgebung in allen kommunalen Angelegenheiten
  • Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der Vorschriften auf die kommunale Ebene im Rahmen der Konsultation;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Nach innen will der Bayerische Gemeindetag

  • seine Mitglieder beraten und informieren;
  • seine Mitglieder in allen rechtlichen, organisatorischen und finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten beraten;
  • seinen Mitglieder Rechtsschutz vermitteln;

Mitgliedschaften

Der Bayerische Gemeindetag entsendet Vertreter in fast 60 Institutionen und Organisationen.

Beispiele hierzu:

Daneben ist der Bayerische Gemeindetag auch Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Organe

Nach seiner Satzung handelt der Bayerische Gemeindetag durch folgende Organe:

  • Landesversammlung
  • Präsidium
  • Landesausschuss

Landesversammlung

Die Landesversammlung ist das höchste Organ des Bayerischen Gemeindetags. Sie bestimmt die Leitlinien der Verbandspolitik und wählt den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten und den Landesschatzmeister.

Präsidium

Das Präsidium hat neben der Leitung des Gemeindetags vor allem als Aufgabe, gemeinsam mit dem Landesausschuss zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.

Seit 2003 ist Uwe Brandl Präsident des Bayerischen Gemeindetages. 2008 wurde er mit 100% der Stimmen wiedergewählt.

Landesausschuss

Der Landesausschuss tritt zwischen den Tagungen der Landesversammlung zusammen und hat als Aufgabe, gemeinsam mit dem Präsidium zu Gesetzentwürfen und sonstigen Vorhaben des Landtags und der Staatsregierung sowie zu kommunalpolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung zu nehmen.

Geschäftsstelle

Der Bayerische Gemeindetag hat in München eine Geschäftsstelle, die vom Direktor des Bayerischen Gemeindetags geleitet wird. Sie ist in 11 Referate gegliedert.

Ihre Aufgaben sind

  • Vollzug der Beschlüsse seiner Organe;
  • Erledigung der laufenden Angelegenheiten;
  • Zentrale Anlaufstelle für die Mitglieder;
  • die Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlußorgane;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags hat ihre Räumlichkeiten in München, Dreschstr. 8.

Daneben unterhält der Bayerische Gemeindetag zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel.

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des Gemeindetages vom 22. Februar 2002 zum 90-jährigen Jubiläum

Weblinks


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