Hammelsprung

Hammelsprung
Die Hammelsprungtüren des Deutschen Bundestages

Der Begriff Hammelsprung stammt aus dem Jahre 1874 und ist eine Wortschöpfung der parlamentarischen Alltagssprache, wie z. B. Stimmvieh, Leithammel oder Arbeitspferd.

Inhaltsverzeichnis

Politische Bedeutung

Der Hammelsprung ist eine Form der parlamentarischen Abstimmung in deutschen Parlamenten, namentlich dem Bundestag. Das Verfahren ist in § 51 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. In der Regel wird im Deutschen Bundestag durch Handzeichen oder durch „Aufstehen oder Sitzenbleiben“ abgestimmt. Der Hammelsprung kommt zum Einsatz, wenn sich z. B. der Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung auch nach der Gegenprobe nicht einig ist. Im Deutschen Bundestag sind andere Auszählarten nicht vorgesehen. Ein elektronisches Zählverfahren, wie es sie z. B. in Russland, Italien oder Frankreich gibt, ist nach einer kurzen Testphase im Deutschen Bundestag bisher in Deutschland mit der Begründung auf Manipulationsmöglichkeiten abgelehnt worden.

Für den Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal und betreten ihn nach Eröffnung des Zählvorgangs durch den Präsidenten wieder durch eine von drei Türen, die jeweils für Ja, Nein oder Enthaltung stehen. Für die Zählung stehen an jeder Tür zwei Schriftführer. Die Mitglieder des Bundestages werden bei Betreten des Sitzungssaals von den Schriftführern laut gezählt. Der Präsident gibt das Ende des Zählvorganges bekannt. Möglicherweise danach eintreffende Abgeordnete werden nicht mehr gezählt und es wird das Ergebnis bekannt gegeben.

In den ersten elf Bundestagen (1949-1990) kam es zu insgesamt 493 Hammelsprüngen.[1]

In anderen Ländern

Ein gleichartiges Verfahren zur Feststellung von Abstimmungsergebnissen wird in seltenen Fällen in den schweizerischen Landsgemeinden von Appenzell Innerrhoden angewandt. Bei mehreren tausend Anwesenden kann es vorkommen, dass das Ergebnis zweifelhaft bleibt.

Geschichte

Einen Beleg dafür, dass das Zählen von Schafen so genannt wurde, gibt es nicht.

Der Architekt des Reichstagsgebäudes Paul Wallot nahm in einem Intarsienbild den Begriff „Hammelsprung“ auf. Er stellte 1894 über einer der Abstimmungstüren – der Ja-Tür – im Berliner Reichstagsgebäude dar, wie der von Odysseus geblendete Zyklop Polyphem seinen Widdern über den Rücken streicht, weil er glaubt, auf ihrem Rücken sitzend würden Odysseus und seine Gefährten aus der Gefangenschaft fliehen wollen. Tatsächlich hielten sie sich unter den Bauch hängend im Fell der Widder fest. Die Nein-Tür zeigte die schlesische Märchen- und Sagengestalt Rübezahl. Im Reichstag der Kaiserzeit waren lediglich zwei Türen, eine für die Zählung der Ja- und eine für die Zählung der Nein-Stimmen, vorhanden.

Das mit „Hammelsprung“ bezeichnete Abstimmungsverfahren wurde auf Antrag des Vizepräsidenten des Deutschen Reichstages, Hans Victor von Unruh, am 9. April 1874 in die Geschäftsordnung des Reichstags eingeführt und im November 1874 auch in die Geschäftsordnung des Preußischen Abgeordnetenhaus.

Bei der Sitzung am 9. April wurde übrigens auch die Idee zu Grabe getragen, eine elektrische Abstimmungsmaschine in Gebrauch zu setzen. Eine solche Maschine war dem Reichstag von der Firma Siemens & Halske angeboten worden, deren Installierung wurde aber nach längerer Diskussion mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese Abstimmungsform nicht mit der Würde des Reichstages vereinbar sei.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Klaus von Beyme: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. 11. Auflage, Wiesbaden 2010, S. 310.
  2. Innsbrucker Nachrichten, 11. November 1902 mit einer Beschreibung der Abstimmungsmaschine von Siemens & Halske [1]

Weblink


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