Kabinett Papen

Kabinett Papen
Das Kabinett Papen; stehend v.l.: Gürtner (Justiz), Warmbold (Wirtschaft), von Schleicher (Reichswehr); sitzend v.l.: von Braun (Ernährung, Landwirtschaft), von Gayl (Inneres), von Papen (Kanzler), von Neurath (Äußeres); es fehlen: von Krosigk (Finanzen), Schäffer (Arbeit), von Eltz-Rübenach (Verkehr, Post)

Das Kabinett Papen, ein Präsidialkabinett, war die Regierung des Deutschen Reiches in der Zeit vom 1. Juni 1932 bis zum 3. Dezember 1932. Von Zeitgenossen wurde das Kabinett, dem der Adelige Franz von Papen als Reichskanzler vorstand, und dem nahezu ausschließlich parteilose Fachminister mit adliger Abstammung oder akademischen Hintergrund angehörten, auch spöttisch als Kabinett der Barone bezeichnet. Nach Angaben des ehemaligen Papen-Mitarbeiters Fritz Günther von Tschirschky wurde der Name durch den nationalsozialistischen Propagandachef Joseph Goebbels erfunden und später auch von den sozialdemokratischen und kommunistischen Gegnern der Regierung aufgegriffen.[1]

Das Kabinett Papen wurde auf Initiative des im Hintergrund wirkenden Kurt von Schleicher gebildet, der auch von Papen ausgesucht hatte. Neben den Parteilosen waren die Deutschnationalen am stärksten in der Regierung vertreten, zu der sie drei Minister beisteuerten. Die meisten Mitglieder der Regierung waren der breiten Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Berufung praktisch unbekannt. Selbst Konservative sahen in der Regierung nur eine Übergangslösung. Der rechte Publizist Edgar Julius Jung fällte beispielsweise, als ihm die Kabinettsliste am 1. Juli während eines Vortrags vor dem Dortmunder Industrieklub durch einen Freund vorgelegt wurde, das Urteil: „Ich kenne sie fast alle, sind Gestalten die vorübergehen. Diese Regierung hat transitorischen Charakter. Was wird nach ihr kommen?“

Das Präsidialkabinett konnte sich nur ein halbes Jahr halten. Grund dafür war, dass es keine Mehrheit im Reichstag fand und Reichspräsident Paul von Hindenburg nach Schleichers Planspiel Ott einen Bruch der Verfassung durch das Ignorieren eines Misstrauensvotums des Reichstags oder einen Staatsstreich für zu gefährlich hielt. Schließlich wurde es von Kurt von Schleichers Kabinett abgelöst.

Kabinett Papen
1. Juni 1932 bis 3. Dezember 1932
Reichskanzler Franz von Papen
parteilos
Auswärtiges Amt Konstantin Freiherr von Neurath
ab 2. Juni 1932
parteilos
Inneres Wilhelm Freiherr von Gayl
DNVP
Finanzen Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk
ab 2. Juni 1932
parteilos
Wirtschaft Hermann Warmbold parteilos
Arbeit Hermann Warmbold
bis 5. Juni 1932 mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt
parteilos
Hugo Schäffer
ab 6. Juni 1932
parteilos
Justiz Franz Gürtner
ab 2. Juni 1932
DNVP
Reichswehr Kurt von Schleicher parteilos
Post Paul Freiherr von Eltz-Rübenach
parteilos
Verkehr Paul Freiherr von Eltz-Rübenach
parteilos
Ernährung und Landwirtschaft Magnus Freiherr von Braun
DNVP

Einzelnachweise

  1. Fritz Günther von Tschirschky: Erinnerungen eines Hochverräters, 1972, S. 81.

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