Pommersche Evangelische Kirche

Pommersche Evangelische Kirche
Karte
Karte der Pommerschen Evangelischen Kirche
Basisdaten
Fläche: 8.686 km²
Leitender Geistlicher: Bischof
Hans-Jürgen Abromeit
Mitgliedschaft: UEK, Lutherischer Weltbund
Kirchenkreise: 4
Kirchengemeinden: 240
Gemeindeglieder: 94.119 (2010)[1]
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
 ?
Offizielle Website: http://www.kirche-mv.de/pommern.html

Die Pommersche Evangelische Kirche (PEK) mit Sitz in Greifswald war von 1945/47 bis 1969 und ist seit 1991 wieder eine von jetzt 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirche hat etwa 94.000[2] Gemeindeglieder in 240 Kirchengemeinden. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Pommersche Evangelische Kirche ist eine unierte Landeskirche.[3] Sie gehört zur Union Evangelischer Kirchen (UEK), die 2003 aus der Evangelischen Kirche der Union (EKU) hervorgegangen ist. Außerdem ist die PEK Mitgliedskirche der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und des Lutherischen Weltbundes.

Haupt- bzw. Bischofskirche der Pommerschen Evangelischen Kirche ist der Greifswalder Dom St. Nikolai.

Die Landeskirche unterhält zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs eine Evangelische Akademie in Rostock. Eine Fusion beider Landeskirchen sowie der Nordelbischen Kirche zu einer vereinigten Nordkirche im Ostseeraum befindet sich im Prozess der Diskussion und Vorbereitung[4], am 5. Februar 2009 wurde ein Fusionsvertrag unterzeichnet, der die Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zum 27. Mai 2012 vorsieht[5], am 28. März 2009 stimmte die Synode in Züssow mit 44 Mitgliedern von 58 für die Fusion[6].

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der „Pommerschen Evangelischen Kirche“ umfasst den westlich der Oder gelegenen Teil der ehemals preußischen Provinz Pommern (Vorpommern), der heute den östlichen Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern bildet. Mehrere Gemeinden des Kirchenkreises Pasewalk liegen im Land Brandenburg.

Geschichte

Der pommersche Landtag zu Treptow beschloss 1534 auf Veranlassung der Herzöge Barnim IX. (Pommern-Stettin) und Philipp I. (Pommern-Wolgast) gegen den Widerstand einiger Prälaten und Adeliger die Einführung der lutherischen Lehre (Reformation). Johannes Bugenhagen veröffentlichte 1535 eine erste lutherische Kirchenordnung für das Land. Dies gilt als Geburtsstunde der Pommerschen Landeskirche.

Zwischen 1648 und 1815 erwarb Kurbrandenburg (später als Teil des Königreichs Preußen bekannt) sukzessive die Landesteile des vormals herzoglichen Pommerns. Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstand die Provinz Pommern und mit ihr eine eigene Kirchenverwaltungsbehörde, das Konsistorium, in Stettin. Bis 1849 bestand daneben noch das 1556 gegründete Greifswalder Konsistorium mit Zuständigkeit in Vorpommern.

Oberhaupt der Kirche war der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union der lutherischen und reformierten Gemeinden. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die Evangelische Kirche in Preußen, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Innerhalb dieser Landeskirche bildete Pommern eine der neun Kirchenprovinzen, neben Mark Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Posen, Rheinprovinz (mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westfalen und Westpreußen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirchenprovinz zuständig war.

1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für die Landeskirche der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Staaten. Die hinzugewonnenen Gebiete behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem EOK in Berlin unterstellt. Ab 1875 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Daher gab sich die altpreußische Landeskirche 1922 eine neue Kirchenordnung und den Namen Evangelische Kirche der altpreußischen Union, auch die Kirchenprovinzen wurden demokratisiert. Die Kirchgemeinden in den an Belgien (vier Gemeinden der rheinischen Kirchenprovinz), Polen (Kirchenprovinz Posen überwiegend, Kirchenprovinz Westpreußen zu großen Teilen, 22 Kirchgemeinden der Kirchenprovinz Schlesien) und die Tschechoslowakei (eine Gemeinde der Kirchenprovinz Schlesien) abgetretenen Gebieten schieden aus der Landeskirche aus. Die Kirchgemeinden der Völkerbundmandate Freie Stadt Danzig, Memel- und Saargebiet blieben Glieder der Landeskirche.

Mit der neuen Kirchenordnung waren 1922 die Kompetenzen des EOK beschnitten worden. Die Kirchenleitung, die vorher beim preußischen Monarchen lag, ging auf den „Kirchensenat“ über, dem der EOK nunmehr zuarbeitete. Die altpreußische Generalsynode wählte ihren Präses und den Kirchensenat, wobei jener qua Amt diesem vorstand. Die Leitung der Kirchenprovinzen lag ab 1922 bei den Provinzialkirchenräten. Den Konsistorien, nunmehr Verwaltungsorgane der Kirchenprovinzen, standen geistliche Generalsuperintendenten und juristische Konsistorialpräsidenten vor.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Anders als 1918/20 zog die neue Grenzziehung aber die umfassende Vertreibung der einheimischen Bevölkerung nach sich. So gingen die meisten evangelischen Kirchgemeinden in Ostpreußen (heute zur Republik Polen bzw. – als Oblast Kaliningrad – zu Russland gehörend) sowie in Ostbrandenburg, Hinterpommern und Schlesien, deren östliche Teile heute zu Polen gehören, mit der Vertreibung ihrer nicht geflohenen Gemeindemitglieder unter, entsprechend auch alle übergeordneten kirchlichen Organisationen wie Kirchenprovinzen etc.

Der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung ging in Pommern östlich der Oder binnen weniger Jahre von mehr als 90 Prozent auf unter 5 Prozent zurück. Soweit Gemeinden in Einzelfällen fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Polen eingegliedert. Das Provinzialkonsistorium wurde von Stettin nach Greifswald verlegt und 1947 wurde die ehemalige Kirchenprovinz Pommerns eine selbständige Landeskirche mit einem Bischof an der Spitze, die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beitrat. Die Kirche gab sich am 2. Juni 1950 eine Kirchenordnung. 1954 gründete sie zusammen mit den fünf anderen ehemaligen Kirchenprovinzen Altpreußens als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.

1968 musste die Kirche ihren Namen in „Evangelische Kirche in Greifswald“ ändern, weil die Regierung der DDR in dem Namen „Pommern“ einen zu sehr an die Vergangenheit erinnernden Begriff sah. Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 nahm die Landeskirche wieder ihren alten Namen an.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der Pommerschen Evangelischen Kirche steht der Bischof (bis 1947 die Generalsuperintendenten), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode gewählt und ist Vorsitzender der ebenfalls von der Synode gewählten Kirchenleitung.

Generalsuperintendenten und Bischöfe

Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Sie hatten nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 die Kirchenleitung der Provinzialkirche inne.

In der Pommerschen Kirchenprovinz gab es zunächst einen, seit den 1920er Jahren zwei Generalsuperintendenten. Seit 1947 leitet ein Bischof die Kirche.

In der Reformationszeit gab es anfangs mehrere (General-) Superintendenturen, die dann in der hinterpommerschen Generalsuperintendentur zusammenliefen. (Siehe auch: Liste der Generalsuperintendenten und Bischöfe Pommerns)

Bischöfe seit 1947:

Landessynode

Als „Parlament“ hat die Landeskirche die aus der pommerschen Provinzialsynode hervorgegangene Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Den Vorsitz der Synode führt der bzw. die Präses.

Synodal-Präsides

  • 1974–1992: Dietrich Affeld (1928–2007), Lehrer
  • 1994–1998: Hans-Jürgen Zobel (1928–2000), Universitätsprofessor für Theologie
  • 1998–2006: Elke König (* 1956), Lehrerin
  • 2006–0000: Rainer Dally, Jurist

Verwaltung der Landeskirche

Konsistorium und Verwaltungshierarchie

Evangelisches Konsistorium Greifswald.

Das Konsistorium in Greifswald führt die laufenden Geschäfte, es ist für die Verwaltungsangelegenheiten zuständig und führt im Auftrag der Kirchenleitung die Dienstaufsicht über die Gemeinden, Kirchenkreise und kirchlichen Amtsträger. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident (1990–2004: Hans-Martin Harder, seit 2004: Peter von Loeper).

Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche). Zu dieser gehören neben dem Bischof, die Pröpste, der bzw. die Präses der Synode, acht weitere von der Synode gewählte Mitglieder, der Präsident des Konsistoriums und ein Dezernent des Konsistoriums.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem „Gemeindekirchenrat“. Die Mitglieder dieses Gremiums heißen „Älteste“.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Gemeindekirchenräten bestellt werden und einen Kreiskirchenrat.

Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Pommerschen Evangelischen Kirche nicht.

Die Kirchenkreise

Bis 1945 war die Kirchenprovinz Pommern in 52 Kirchenkreise unterteilt, die seit Anfang des 20. Jahrhunderts zwei Sprengeln zugeordnet waren. An der Spitze des Kirchenkreises stand ein Superintendent, den Sprengel leitete der Generalsuperintendent:

  • Sprengel West:

Altentreptow, Anklam, Barth, Bergen, Demmin, Franzburg, Gartz a.d.Oder, Garz (Rügen), Gollnow, Greifenhagen, Greifswald-Land (Sitz: Weitenhagen), Greifswald-Stadt, Grimmen, Kolbatz (Sitz: Neumark/Pommern), Loitz, Pasewalk, Penkun, Pyritz, Stralsund, Ueckermünde, Usedom, Werben, Wolgast, Wollin

  • Sprengel Ost:

Belgard, Bublitz, Bütow, Cammin, Daber, Dramburg, Freienwalde, Greifenberg, Jakobshagen, Köslin, Kolberg, Labes, Lauenburg, Naugard, Neustettin, Ratzebuhr, Regenwalde, Rügenwalde, Rummelsburg, Schivelbein, Schlawe, Stargard, Stettin-Land (Sitz: Podejuch), Stettin-Stadt, Stolp-Altstadt, Stolp-Stadt, Tempelburg, Treptow a. Rega

Alle Kirchenkreise des Sprengels Ost sowie die Kirchenkreise Gollnow, Greifenhagen, Kolbatz, Pyritz, Werben und Wollin und ein Teil des Kirchenkreises Gartz a.d. Oder des Sprengels West lagen nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Staatsgebiet von Polen.

Der verbliebene Teil der Pommerschen Evangelischen Kirche umfasste insgesamt 18, später 15 Kirchenkreise:

1972 wurde die Grenze gegenüber der Landeskirche Berlin-Brandenburg geändert, dadurch gelangte unter anderem das uckermärkische Strasburg zum Gebiet der (heutigen) Pommerschen Evangelischen Kirche. [7]

Im Zuge einer Strukturveränderung wurde 1997 die Zahl der Kirchenkreise auf vier Superintendenturen mit je einem Verwaltungsamt reduziert:

Die Verwaltungsämter wurden 2006 mit dem Konsistorium zusammengelegt.

Kirchengemeinden

Die vier Kirchenkreise sind in 295 Kirchengemeinden unterteilt.

sonstige Einrichtungen

Gesangbücher

Die Gemeinden der Pommerschen Evangelischen Kirche verwende(te)n in den letzten Jahrzehnten vor allem folgende Gesangbücher:

  • Evangelisches Gesangbuch für die Provinz Pommern; Hrsg. auf Grund der Beschlüsse der pommerschen Provinzial-Synode (1884–1893) mit Genehmigung der kirchlichen Behörden; eingeführt 1896/97
  • Evangelisches Gesangbuch für Brandenburg und Pommern; eingeführt durch Beschlüsse der Provinzialsynoden der Kirchenprovinz Pommern 1925 und 1927 und Mark Brandenburg 1927 und 1929 und nach der Notverordnung des Kirchensenats vom 7. August 1931 herausgegeben von den Provinzialkirchenräten Brandenburg und Pommern am 1. Advent 1931
  • Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG) – Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und der Evang. Landeskirche Anhalts bzw. Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am 1. Advent 1953
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Pfingstfest, 22. Mai 1994

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Pommersche Evangelische Kirche – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

  1. http://www.lutheranworld.org/lwf/wp-content/uploads/2011/03/LWF-Statistics-2010.pdf
  2. http://www.lutheranworld.org/lwf/wp-content/uploads/2011/03/LWF-Statistics-2010.pdf
  3. http://de.wikipedia.org/wiki/Landeskirche#.C3.9Cbersicht
  4. epd: „Nordkirche“: Nordelbische Synode für Fusionsverhandlungen
  5. Ostsee-Zeitung, 7. Februar 2009
  6. „Synoden sagen "Ja" zur gemeinsamen Nordkirche“, ndr.de, 28. März 2009
  7. [1] | Eigendarstellung des Pfarrsprengels Strasburg

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