Winterfütterung

Winterfütterung
Tannenmeise und Grünfinken an einer Futtersäule; an dieser wird die Verunreinigung des Futters durch Vogelkot verhindert

Unter Winterfütterung versteht man die Fütterung von Tieren im Winter. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren unterscheidet sich die Winterfütterung heute oft nicht mehr von der Fütterung im Sommer; lediglich in der Bienenhaltung erfolgt eine spezielle Winterfütterung als Ausgleich für den entnommenen Honig, wobei die Wortwahl leicht irreführend ist, denn die Einfütterung selbst erfolgt hier bereits im Herbst. Bei Wildtieren versteht man unter Winterfütterung speziell die Gabe von Futter durch den Menschen im Winter. Dazu gehören sowohl das Auffüllen der Futterstellen im Wald durch den Jäger als auch das private Angebot von Vogelfutter etwa in Form von Körnermischungen in Vogelhäuschen.

Inhaltsverzeichnis

Fütterung von Vögeln

Die Fütterung von Vögeln in durchschnittlich kalten Wintern ist umstritten. Kritiker wenden ein, dass sie das ökologische Gleichgewicht und die natürliche Selektion störe: So profitieren nur wenige, häufige Standvogelarten von der üblichen Art der Fütterung und die von ihrer langen Reise geschwächten Zugvögel treffen im Frühjahr auf künstlich gestärkte Konkurrenz um die begrenzten Reviere und Brutplätze. Zudem besteht bei unsachgemäßer Fütterung die Gefahr der Ausbreitung von Krankheitserregern. Naturschutzorganisationen raten daher in der Regel, nur bei anhaltendem Frost und geschlossener Schneedecke zu füttern.

Siehe auch: Angepasste Ganzjahreszufütterung

Fütterung von Wild

Rehwild an einer Futterkrippe

Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, mit Nahrung in Notzeiten durch den Menschen. Sie dient als Ersatz für in der Natur nicht oder nicht mehr in ausreichender Menge vorkommende, Energie spendende Nahrung. Der Zeitpunkt der Verabreichung richtet sich nach dem höchsten Energiebedarf des Wildes (z. B. vorwinterliche Depotbildung).

Während der Notzeit verfügt das Wild über zu wenig Äsung (Nahrung) und ist auf künstliche Futterquellen angewiesen. Notzeiten sind gesetzlich festgelegt, z. B. in Hessen und Schleswig-Holstein vom 1. November bis zum 30. April oder in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar bis zum 28. Februar. Eine Notzeit besteht bei hoher oder gefrorener Schneedecke, Frost, Dürre oder Überschwemmungen. Dabei sind heutzutage auch Nahrungsengpässe zu berücksichtigen, die in Abhängigkeit von der Land- und Bodennutzung entstehen und in ihrem örtlichen und zeitlichen Auftreten unterschiedlich sein können.

Eine Fütterung von Gams- und Steinwild erfolgt aufgrund seines Lebensraumes grundsätzlich nicht. Sollten diese Tiere aber Not leiden, ist davon auszugehen, dass sie tiefer gelegene Fütterungen für anderes Schalenwild wie Rot- oder Rehwild aufsuchen.

Die Verpflichtung Jagdausübungsberechtigter, das Wild vor Futternot zu schützen, ergibt sich in Deutschland aus den Landesgesetzen. Es besteht ein bundesrechtliches Verbot, in der Notzeit Schalenwild in einem Umkreis von 200 m von den Futterstellen zu erlegen. Künstlich angelegte Futterstellen, die mit artgerechten Futtermitteln bestückt werden, dienen der Erhaltung des Wildes. Eine mit dem Boden verbundene Einrichtung wird nicht verlangt. Nicht als Fütterung gelten Maßnahmen zur Äsungsverbesserung (z. B. Wildäcker, Wildwiesen oder Prossholzflächen).

Kirrungen, Luderplätze oder Ablenkfütterungen sind keine Winterfütterungen im Sinne der Ernährung. Sie dienen der Lenkung des Wildes zwecks Bejagung oder Schadensverhütung. Ihre Eigenschaften als Fütterungen werden bei Fehlen landesrechtlicher Regelungen unterschiedlich beurteilt. An Luderplätzen (Fuchs) dürfen seit Auftreten von Krankheiten an unserem landwirtschaftlichen Nutzvieh nur noch Abfälle von Wild ausgebracht werden. Luderplätze gelten als Kirrungen.

An Kirrungen darf das Wild während der erlaubten Jagdzeit (außerhalb der Schonzeit und bei Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie bei Federwild in der Zeit von eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang) erlegt werden. In Bayern besteht das Verbot des Erlegens von Schalenwild in der Notzeit in einem Umkreis von 200 m von Fütterungen entfernt ausdrücklich nicht für Kirrungen.

In Hessen gilt das Ausbringen von Lockfutter mit Ausnahme des Köderns von Fallen und Luderplätzen als Wildfütterung. In Baden-Württemberg ist der Abschuss von Reh- und Rotwild an Kirrungen grundsätzlich erlaubt. Für Futterstellen bestehen gesetzlich fixierte Fütterungszeiten vom 1. Oktober bis 30. April unter Ausschluss der Zeiten mit hoher oder harscher Schneelage.

Gemäß dem BJagdG können die Bundesländer die Fütterung von Wild untersagen oder von einer Genehmigung abhängig machen. Die meisten Bundesländer haben entweder die Notzeit, in der das Wild vor Futternot geschützt werden muss, zeitlich befristet oder den Zeitraum, in dem nicht gefüttert werden darf, gesetzlich geregelt.

In Bayern gilt aufgrund der unterschiedlichen Landschaftsräume keine landesweite Regelung. Vielmehr erlässt die Jagdbehörde im Einzelfall Regelungen zur Verhinderung von missbräuchlichen Wildfütterungen, z. B. im Hinblick auf nicht artgerechtes Futter, Fütterung außerhalb der Notzeit mit Ausnahme von Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild, Fütterung in Schutzwäldern, wenn dadurch deren Schutzfunktion beeinträchtigt wird etc.

Die Fütterung erfolgt mittels Raufentrog, Futtertisch oder Kraftfutterautomat/Rutschfütterung für Pellets (Schalenwild, Schwarzwild, Hasen), Futterautomat oder Fasanenschütten mit Getreide und Mais oder Futterbahnen (frei gehaltener Gang in Deckung, der pro Fasan 0,5 m lang ist) und Rebhuhnschütten, die entfernt von Bäumen angelegt werden, da die Rebhühner sonst von Greifvögeln erjagt werden). Bei der Entenfütterung (Mais, Getreide, Eicheln) dürfen die Futtermittel nicht ins Wasser gelangen (§26 Wasserhaushaltsgesetz).

Sammlung von Futterkastanien (1983, Dresden, DDR)

Futtermittel sind in natürliche Futtermittel wie Eicheln, Kastanien, Bucheckern, Hafer, Mais u. a. Getreide und industriell gefertigte wie Sojaschrot, Sesamkuchen, Luzernemehl, Weizenkeime, Biertreber oder Kraftfutterpresslinge (Pellets) unterteilt. Trockenfutter enthält unter 10 % Feuchtigkeit. Saftfutter besteht aus Silage, Rüben, Kartoffeln, Obst, Gemüse, Kohl, Trester oder Saftfuttermischungen. Auch Zusätze werden gereicht, z. B. um den Nährwert zu erhöhen oder Zusätze mit medikamentöser Bedeutung - solche Zusätze sind bei der Fütterung von Wildtieren jedoch generell abzulehnen.

Futterstellen werden so angelegt, dass Schalenwild (z. B. Rehe) nicht durch harschen Schnee laufen muss, da dieser rasch seine Hufe verwundet. Das Wild wird krank und quält sich auf der Suche nach Futter zu Tode. Die hinterlassene Blutspur macht dem Fuchs die Verfolgung und das Reißen des todkranken Tieres leicht. Fütterungsgegner sehen hierin eine natürliche Regulierung der Schalenwildbestände, die ihrer Meinung nach den Jäger überflüssig macht, andere sehen diese Haltung als grausam und mitleidlos gegenüber dem Wild an.

Die Wildfütterung wird von Jägern, wie dem Jägermeister Otto Gitterle in einem Tiroler Bergrevier aufgrund der mangelnden Herbst- und Winteräsung für notwendig erachtet. Der Forderung mancher Wildbiologen nach naturbelassenem Wild und dem Unterlassen jeglicher Fütterungen entgegnen sie, dass dadurch das Wild zum Schädling degradiert würde und ohne Fütterung in den Tiroler Gebirgslagen mit enormen Verlusten zu rechnen sei. Zwar blieben einige Tiere immer am Leben, aber viel zu wenig, um noch von gesunden Beständen sprechen zu können. Darüber hinaus betrachten sie die Fütterung als Grundvoraussetzung für die Verhinderung von Wildschäden und für das Wohlbefinden und den guten Allgemeinzustand des Rehwildes. Eine fehlende Fütterung führe ihrer Ansicht nach zu Kümmer- und Bleistiftböcken sowie zu Knöpflern und sei ein Zeichen für fehlgeschlagene, die angeblich gute Entwicklung hingegen ein Gradmesser für erfolgreiche Rehwildhege.

Als Futter wird unter anderem gutes Bergheu, Silage und eine Kraftfuttermischung bestehend aus 40 % Maisbruch, 40 % Hafer (nicht gequetscht) und 20 % Sesam verwendet; Beigaben sollen nicht verabreicht werden. Fütterungsgegner kritisieren insbesondere am Kraftfutter, dass eine faserarme und energiereiche Nahrung das Wild dazu nötige, vermehrt Bäume zu verbeißen oder zu schälen, um die für die Verdauung erforderlichen Fasern aufzunehmen.[1] Auch das Amt für Wald, Natur und Landschaft des Fürstentums Liechtenstein hält Fütterungen außerhalb von ausgewiesenen Notzeiten für kontraproduktiv, und kritisiert, dass Jäger nur diejenigen ausgewählten Tierarten durch den Winter bringen wollten, an denen sie Interesse in Form von Trophäen hätten.[2]

Das Wildaufkommen an den Futterstellen hilft bei der Bestandsermittlung, auch der Futterverbrauch ist eine gute Grundlage für die Schätzung des Wildbestandes, wobei pro Reh und Tag mit einem Verbrauch von ½ kg Futter gerechnet wird.

Literatur

  • Peter Berthold, Gabriele Mohr: Vögel füttern – aber richtig. Anlocken, schützen, sicher bestimmen. Kosmos, Stuttgart 2006, 79 S., ISBN 3-440-10800-7
  • Jagdlexikon. blv, 1996
  • Otto Henze (Begr.), Johann Gepp: Vogelnistkästen in Garten und Wald. Über die Lebensweise und Bedeutung aller ihrer Bewohner. Ein Sach- und Kontrollbuch. 6. Aufl., Leopold Stocker Verlag, Graz u. Stuttgart 2004

Einzelnachweise

  1. In Winters Kühlschrank finden die Tiere meist genug Essbares, Barbara Zweifel-Schielly, Naturzentrum Glarnerland
  2. Häufig gestellte Fragen zur Notwendigkeit der Winterfütterung des Wildes (PDF), Amt für Wald, Natur und Landschaft - Landesverwaltung Liechtenstein

Weblinks


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