Grafschaft Hartenstein

Grafschaft Hartenstein

Die Grafschaft Hartenstein war ein Territorium auf dem Gebiet des heutigen Sachsens. Zunächst war es eine reichsunmittelbare Grafschaft, ab der Mitte des 15. Jahrhunderts ein kursächsisches Afterlehen.

Verwaltungssitz des Gebiets war das Schloss Hartenstein. Die Grafschaft Hartenstein war aufgrund der Lage im Erzgebirge der unproduktivste Teil der Schönburgischen Besitzungen. Eine gewisse Bedeutung erlangte lediglich der Bergbau - vor allem der Silberbergbau - infolgedessen die Bergstädte Scheibenberg und Oberwiesenthal gegründet wurden.

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Grafschaft Hartenstein am 20. März 1280, allerdings muss sie ihren Namen schon vorher getragen haben. Ursprünglich umfasste die Grafschaft Hartenstein ein kompaktes Gebiet vom Mülsenbach bis zum Fichtelberg. Erste Gebietsabtretungen erfolgten bereits 1173 an das Kloster Zelle beziehungsweise 1233 an das Kloster Grünhain. Aus Geldmangel wurde die Grafschaft Hartenstein 1406 von Heinrich I. an das Haus Schönburg verpfändet; da Heinrich I. die Grafschaft Hartenstein bis 1416 nicht zurückkaufen konnte, fiel sie endgültig an die Schönburger. Allerdings kam es danach noch zu lang anhaltenden Besitzstreitigkeiten zwischen den Schönburgern und dem Reich beziehungsweise den Wettinern. Mit dem Preßburger Machtspruch 1439 erhielten die Wettiner indirekt die Lehnshoheit über die Grafschaft Hartenstein, 1456/57 wurde der Übergang in ein kursächsiches Afterlehen von Kaiser Friedrich III. nochmals bestätigt.

Am 2. Mai 1559 wurde der obere Teil der Grafschaft Hartenstein von den Schönburgern an die Wettiner verkauft, der den Schönburgern verbleibende Teil Niedere Grafschaft Hartenstein wurde später auch vielfach nur als Grafschaft Hartenstein bezeichnet. Der Verkauf eines Teils der Herrschaft war der erste Schritt zum Verlust der schönburgischen Landeshoheit 1740.[1]

Mit dem Tod Otto Ludwigs von Schönburg 1701 beziehungsweise dem Erbvertrag seiner vier erbberechtigen Söhne 1702 wurde die Herrschaft Stein gebildet, der Großteil der Besitzungen wurde aus der Niederen Grafschaft Hartenstein herausgelöst.

Im 18. und 19. Jahrhundert erfolgten noch einige kleinste Gebietsveränderungen, diese beschränkten sich aber auf einzelne Dörfer oder Dorfteile. Die Niedere Grafschaft Hartenstein verblieb bis zur vollständigen Eingliederung ins Königreich Sachsen 1878 im Besitz des Hauses Schönburg.

Literatur

  • Leo Bönhoff: Der ursprüngliche Umfang der Grafschaft Hartenstein. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte, 27 (1906), S. 209–278
  • Michael Wetzel: Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878 – Sozialstruktur - Verwaltung - Wirtschaftsprofil. Leipziger Universitätsverlag:Leipzig 2004. ISBN 3-937209-03-4.

Einzelnachweise

  1. Wetzel: Das schönburgische Amt Hartenstein 1702-1878. 2004, S. 42.

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