Abitur in Bayern (G8)

Abitur in Bayern (G8)

Das bayerische Abitur ermöglicht am achtjährigen Gymnasium das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichem Abschluss der fast zweijährigen Qualifikationsphase und der abschließenden Abiturprüfung. Im Schuljahr 2009/2010 traten die ersten Schüler in die erste „elfte Klasse“, die nach dem neuen Rahmenbedingungen organisiert ist, ein. Im Schuljahr 2010/2011 schlossen die ersten Schüler ihr Abitur im neuen System ab.

Inhaltsverzeichnis

Grundlegende Neuerungen

Im Rahmen der Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Bayern, auch verkürzter Bildungsgang oder G8 genannt, wird auch die gymnasiale Oberstufe neu geregelt. Dabei sollen – einem bundesweiten Trend folgend – die Spezialisierungs- und (Ab-) Wahlmöglichkeiten zugunsten einer gestärkten Allgemeinbildung der Schüler eingeschränkt werden – insbesondere in den Bereichen Mathematik, Deutsch und Fremdsprache. Die wichtigste Neuerung gegenüber der bisherigen Kollegstufe besteht in der Abschaffung der Differenzierung zwischen Grund- und Leistungskursen. Ergänzend wählen die Schüler zwei Seminare, durch die Teilaspekte der bisherigen Leistungskurse, etwa die Anfertigung einer Facharbeit, abgedeckt werden.

Lehrplan und Aufbau

Der Unterricht soll, wie auch das Gymnasium an sich, allen Schülern eine breite Allgemeinbildung vermitteln. Durch möglichst nachhaltiges Lehren soll die Entwicklung einer reifen und mündigen Persönlichkeit ermöglicht werden. Dies ist die gesellschaftliche Aufgabe des bayerischen Abiturs. Gelehrt wird Grundwissen, Detailwissen und Methodenkompetenz. Zudem soll das Abitur die Studierfähigkeit sichern.[1]

Ein „propädeutisches Seminar“ soll allen Schülern einen Einstieg in die Wissenschaft geben. Dies ist wichtig, damit die Schüler in der Hochschule und im Beruf beginnen können Wissenschaft zu betreiben. Zudem sind bestimmte Lehrinhalte absichtlich nicht an einen Lehrplan gebunden, damit individuell unterrichtet werden kann, wenn dies dem einzelnen Lehrer pädagogisch sinnvoll erscheint. Der verpflichtende Grundunterricht findet im Klassenverband statt, während die einzelnen wählbaren Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die Fächer sollen dabei alle ungefähr auf dem Niveau des ehemaligen Grundkurses sein. Mit der Verpflichtung zu 132 Mindeststunden werden dabei – anders als in manchen anderen Bundesländern – exakt die deutschlandweiten KMK-Vorgaben erfüllt.

Die Oberstufenzeit wird in Halbjahre, auch Semester genannt, eingeteilt und besteht insgesamt aus vier Semestern. Zwei liegen in der 11. und zwei in der 12. Klasse, wobei das letzte Halbjahr prüfungsbedingt besonders kurz ist. Nach Abschluss jedes der drei ersten Halbjahre erhält der Schüler ein informelles Zeugnis.[2] Die der Abiturzeugnisnote zugrundeliegende „Gesamtqualifikation“ setzt sich aus den Benotungen der Semester („Block 1“) und den anschließenden Prüfungen („Block 2“) zusammen.

Jahrgangsstufentest

Zu Beginn des Schuljahres werden in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 des Gymnasiums in Bayern zentrale Jahrgangsstufentests durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) abgehalten. Diese sollen Hinweise auf spezifische Schwächen und Stärken der Schüler bzw. Schulen geben. Der bayernweite Notendurchschnitt liegt dabei regelmäßig zwischen 3 und 4.[3]

Qualifikationsphase

Die Qualifkationsphase umfasst die Schuljahre 11 und 12. In diesen beiden Jahren wird der größte Teil der Abiturnote (bis zu 600 von 900 Punkten) erbracht. Außerdem werden die Schüler in der Qualifikationsphase auf die Abiturprüfung vorbereitet.

Belegung

Die Unterrichtsfächer gliedern sich in sogenannte Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Profilfächer. Pflichtfächer sind verpflichtend zu belegende Fächer, die mit Ausnahme der Wahl des Ethik-Unterrichts, keine Wahl ermöglichen und von der gesamten Oberstufe besucht werden müssen. Wahlpflichtfächer ermöglichen eine Entweder-Oder-Wahl von Fächern. Profilfächer sind zusätzliche Fächer, die der Schüler aus Interesse oder zur Erfüllung der Belegungspflicht wählen kann. Dies ist meist nötig, wenn keine zweite Fremdsprache gewählt wird und auch kein Additum belegt wird. Auch die Profilfächer müssen für die gewählte Zeit verpflichtend besucht werden. Die Seminare werden auch zu den Profilfächern gezählt, obwohl ihre Wahl wie bei den Wahlpflichtfächern verpflichtend ist. Der Schüler belegt aufgrund der Belegungspflicht durchschnittlich mindestens 33 Wochenstunden.[4]

Kurswahl

Die verpflichtende Seminar- und Fächerwahl findet noch im Frühjahr der 10. Klasse statt. Je nach Schule spätestens bis zum 15. April. Wenn die Schule nicht in der Lage ist, die vom Schüler gewählte Auswahl zu ermöglichen, ist dies den betroffenen Schülern durch die Oberstufenkoordinatoren mitzuteilen und eine Neuwahl innerhalb einer „angemessenen Frist“ zu ermöglichen. Je nach Schule wird nach dem ersten Jahr noch eine Umwahl ermöglicht. Auf jeden Fall aber kann in Ausnahmefällen in den ersten vier Wochen des 11. und 12. Schuljahres mit Zustimmung des Schulleiters eine Umwahl erfolgen.[5]

Einbringung

In jedem Halbjahr wird je Fach eine „Halbjahresleistung“ aus den Leistungsnachweisen gebildet. Eine Halbjahresleistung wird mit 0 bis zu 15 Punkten bewertet, wobei 0 das schlechteste und 15 das beste zu erzielende Ergebnis ist. Schriftliche und mündliche Noten werden mit Ausnahme von Sport und Fächern mit Addita im Verhältnis 1:1 gewichtet. Am Ende der Oberstufe werden 40 Halbjahresleistungen gewertet. Dabei müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Zur Bildung der Qualifikation aller Semester („Block 1“) werden zuerst die verpflichtenden Halbjahresleistungen eingebracht. Anschließend kann der Rest mit den besten freien Halbjahresleistungen aufgefüllt werden. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die beide Jahre belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens 3 der 4 Halbjahresleistungen. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die nur ein Jahr belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens einer der 2 Halbjahresleistungen. Eine Ausnahme bildet Sport, da dort in der Regel keine Halbjahresleistung eingebracht werden muss. Abiturfächer verpflichten zur Einbringung aller vier Halbjahresleistungen. Wird nur eine Naturwissenschaft gewählt, so müssen in dieser alle Halbjahresleistungen eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die sogenannte Optionsregel, die auch „Joker-Regelung“ genannt wird. Sie ermöglicht in 2 Fächern eine verpflichtende Halbjahresleistung durch eine andere Halbjahresleistung zu ersetzen.[6]

Punktesystem

Die Bewertung erfolgt in folgendem Punktesystem:[7]

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 96 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 91 %
13 1− 86 %
12 gut 2+ 81 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 76 %
10 2− 71 %
9 befriedigend 3+ 66 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 61 %
7 3− 56 %
6 ausreichend 4+ 51 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 46 %
4 schwach ausreichend 4− 41 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 34 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

Mindestvoraussetzungen

Um zum letzten Halbjahr und zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen, die in der Qualifikationsphase erfüllt werden müssen.[8]

  • In jedem „einzubringenden Fach, auch in den Seminaren, der Seminararbeit und in der Seminarpräsentationsnote, müssen mehr als 0 Punkte erreicht werden.[9]
⇒ In jedem Fach, dass ein Schüler belegt, muss er pro belegtes Halbjahr mindestens einen Belegungspunkt erzielen. Dies bedeutet, dass er auch in Sport mindestens einen Punkt erzielen muss, auch wenn er das Fach nicht einbringen möchte.
  • In beiden Seminaren einschließlich der Seminararbeit müssen mindestens 24 der 90 möglichen Punkte (6 Halbjahresleistungen) erreicht werden.[10]
Mindestdurchschnittspunktezahl in den Seminaren: 4
  • Die meisten Halbjahresleistungen, exakt 32 der 40, müssen mit 5 Punkten oder mehr eingebracht worden sein.[11]
Damit sind in den eingebrachten Leistungen 8 Unterpunktungen möglich.
  • In den zwei Halbjahresleistungen eines P-Seminars oder in den zwei Halbjahresleistungen der W-Seminararbeit müssen mindestens 9 Punkte erzielt werden.[12]
Damit müssen jeweils in einem P-Seminar und mittels einer Seminararbeit also mindestens einmal 4 Punkte und einmal 5 Punkte oder vergleichbares als Halbjahresleistung erreicht werden.
  • In den wichtigen Allgemeinbildungsfächern Deutsch und Mathematik sowie der ersten Fremdsprache werden mindestens 48 von 180 möglichen Punkten (12 Halbjahresleistungen) vorausgesetzt.[13]
Mindestdurchschnittspunktezahl in Deutsch und Mathematik: 4
  • In allen fünf Abiturprüfungsfächern müssen zusammen 100 Punkte der möglichen 300 Punkte (bei 20 Halbjahresleistungen) geleistet werden.[14]
Mindestdurchschnittspunktezahl in allen Abiturfächern: 5
  • Insgesamt müssen die 40 einzubringenden Halbjahresleistungen mindestens 200 Punkte ergeben.[15]
Mindestdurchschnittspunktezahl in allen einzubringenden Leistungen: 5

Fächer

Fach Wochenstunden [16] Einbringung
(Halbjahresleistungen) [17]
Q11 Q12
Pflichtfächer
Deutsch 4 4 4
Mathematik 4 4 4
Religionslehre oder Ethik 2 2 3–4
Geschichte und Sozialkunde 2+1 2+1 3–4
Sport 2 2 0–3 (bei Abi 4)
Wahlpflichtfächer
Fortgeführte Fremdsprache 4 4 4
Erste Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) 3 3 3–4 (ohne Nw2 4)

[18]

Zweite Naturwissenschaft oder weitere Fremdsprache oder Informatik (NTG) 3 (bei Sprache 4) – (siehe Profil) 1–2
Geographie oder Wirtschaft und Recht 2 2 3–4
Kunst oder Musik 2 2 3–4
Profilfächer
Zweite Naturwissenschaft oder weitere Fremdsprache oder Informatik (NTG) – (siehe Wahlpflicht) 3 (bei Sprache 4) 0–2
Wissenschaftspropädeutisches Seminar 2 12/1: 2, 12/2:0 4
Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung 2 12/1: 2, 12/2:0 2
Additum in Musik, Kunst oder Sport 2 2 – (Sportadditum 1:1 in Sportnote enthalten)
Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich oder Zusatzangebot je 2 bis 4 je 2 bis 4 0–2 (nur 11.) / 0–3 (11. u. 12.)
Belegungs- und Einbringungspflicht 66 40

Alle Abiturfächer müssen beide Jahre belegt werden und sämtliche dort erbrachten Halbjahresleistungen eingebracht werden. Aufgrund einiger missverständlicher Erklärungen bzgl. der Einbringungen bei der Wahl der fortgeführten Informatik als Abiturfach, sei hier besonders hervorzuheben, dass diese nicht als 2. Naturwissenschaft angesehen wird, was zur Folge hat, dass die erste Naturwissenschaft mit verpflichtenden vier (statt drei) Einbringungen zu belegen ist. Dies hat zur Folge, dass sich bei der Wahl von Informatik als Abiturfach die Anzahl der Profileinbringungen, die noch frei zu wählen sind, reduziert.[19]

Profilfächer

Im Profilbereich können zusätzliche Fächer aus dem Angebot der Schule gewählt werden wie z. B. Instrumentalensemble (früherer Grundkurs Orchester), Vokalensemble (früherer Grundkurs Chor), darstellendes Spiel (Theater), Psychologie, fremdsprachige Konversationen oder Fotografie.[20] Beispielsweise könnte ein Schüler „Englische Konversationen“ in einem Jahr belegen, um sich besser auf die mündliche Englisch-Abiturprüfung vorbereiten zu können. Zu beachten ist, dass „Angewandte Informatik“ nicht von Schülern des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gewählt werden kann.[21]

Seminare

Im G8 gibt es im Gegensatz zum G9 keine Leistungskurse mehr. An deren Stelle treten zwei Seminare, die jeweils zweistündig besucht werden und die mit dem Ausbildungsabschnitt 12/1 enden. Die Seminare werden einem oder mehreren Leitfächern zugeordnet, sind jedoch völlig unabhängig von diesen wählbar. Jedes Seminar umfasst nach bisheriger Planung etwa 15 Schüler, es ist aber absehbar, dass Seminare auch mit 12 Schülern eingerichtet werden und bis zu 18 Schüler enthalten. Die beiden Seminare sind:

Wissenschaftspropädeutisches Seminar (W-Seminar)
Der Schüler bearbeitet ein Thema aus einem bestimmten Fachbereich und fertigt dazu eine Seminararbeit an. Diese Seminararbeit ist zu vergleichen mit der Facharbeit im G9. Der Schüler wählt dabei ein Thema aus dem Rahmenthema des Seminars aus und bearbeitet dieses. Neu dabei ist, dass die bisherigen Ergebnisse in regelmäßigen Zeitabschnitten dem Rest der Teilnehmer vorgestellt und besprochen werden.
Bis zum Ende des ersten Halbjahres wird mit Einverständnis des Lehrers das Thema der Seminararbeit gewählt. In modernen Fremdsprachen ist sie auch in der jeweiligen Fremdsprache zu schreiben. Spätester Abgabetermin ist der 2. Unterrichtstag im November der Jahrgangsstufe 12. Der Schüler muss die Arbeit präsentieren und erläutern und auch Fragen des Lehrers beantworten. Gruppenarbeiten sind möglich. Dabei erhält aber auch jeder Schüler eine individuelle Bewertung.[22]
Projekt-Seminar (P-Seminar)
Die Schüler beschäftigen sich in Projektarbeit in der Gruppe mit einem (interdisziplinären) Thema, das aus der wissenschaftlichen oder beruflichen Praxis stammt. Das Seminar steht im Zusammenhang mit der Unterstützung der Schule bei der Studien- und Berufswahl. Das P-Seminar kann von der Schule mit externen Partnern gestellt werden.
Im P-Seminar müssen mindestens zwei mündliche Noten (z. B. Projektbeiträge) den zwei Halbjahresleistungen zu Grunde liegen.[23]

Additum

Die schriftliche Musik- und Kunstabiturprüfung (nicht die mündliche) sowie die mündliche und schriftliche Sportprüfung verpflichtet den Schüler, zusätzlich zum regulären Unterricht ein sogenanntes Additum (zusätzliche Unterrichtsstunden) zu belegen,[24] das wären: Bildnerische Praxis (Kunst), Sporttheorie (Sport) (jeweils zwei Wochenstunden) und Instrumentspiel (gegebenenfalls Gesang) (Musik).[25] Ein Additum kann nicht ohne die jeweilige Abiturprüfung gewählt werden. Die Teilnahme an einem Additum setzt beim jeweiligen Fach mindestens die Note 3 im Zwischenzeugnis der 10. Klasse voraus,[26] außerdem sind in Musik angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments, gegebenenfalls Gesang, nachzuweisen.[27] Ein großes Problem des Additum ist, dass es selbst an großen Schulen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zu Stande kommt.

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung besteht aus fünf Fächern, von denen drei schriftlich und zwei mündlich (Kolloquium) geprüft werden.[28] Schriftliche und mündliche Prüfung werden gleich gewichtet. Gewählt werden können nur Fächer, die beide Jahre belegt werden. Bei Prüfungen, die ein Additum erfordern, wird die Wahl des Prüfungsfaches schon in der 10. Klasse festgelegt. Die verbindliche Wahl des schriftlichen Abiturfaches erfolgt in der 12. Klasse spätestens bis zum 15. Dezember. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung müssen die mündlichen Prüfungsfächer gewählt sein.[5] Eine Toilettenregelung ist indirekt festgelegt. Das Verlassen des Prüfungsraums ist mit Erlaubnis einer beaufsichtigen Lehrkraft für genau einen Schüler gestattet.[29] Wie bei nicht zurückkehrenden Schülern zu verfahren ist, ist nicht festgelegt.

Prüfungsfächer

Fach Prüfungsart
Deutsch schriftlich
Mathematik schriftlich
Fortgeführte Fremdsprache 1x schriftlich
2x mündlich (Kolloquium)
Gesellschaftswissenschaftliches Fach
weiteres Fach nach Wahl (kein gesellschaftswissenschaftliches Fach)
  • Gesellschaftliche Fächer: Geschichte, Geschichte+Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht, Religionslehre sowie Ethik, gegebenenfalls Wirtschaftsinformatik (Wirtschaftsgymnasium), gegebenenfalls Sozialkunde[30], gegebenenfalls sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder[31]
  • Weitere mögliche Abiturfächer: Physik, Chemie, Biologie, fortgeführte Informatik (NTG), weitere Fremdsprache (neu einsetzende nur mündlich[32]), Kunst, Musik oder Sport

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird zentral durch das Kultusministerium erstellt.[33] Der Fachausschuss kann möglicherweise eine Auswahl zwischen verschiedenen Themen vornehmen, wenn dies vom Kultusministerium ermöglicht wird. Die Arbeitszeit ist je nach Fach unterschiedlich. In Kunst (300 Minuten) und Deutsch (270 Minuten) ist sie am längsten.

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch 220 Minuten
Altsprachen: Latein oder Altgriechisch 240 Minuten
Nichtlehrplanmäßige aber trotzdem genehmigte Fremdsprachen 180 Minuten
Kunstprüfung 300 Minuten
Musikprüfung 30 Minuten Vorspiel und 210 Minuten Theorie
Geschichte und Sozialkunde (gemeinsame Prüfung) 210 Minuten
Geschichte (allein) 210 Minuten
Geographie, Wirtschaft und Recht, Religionslehre und Ethik 210 Minuten
Sozialkunde (WSG) 210 Minuten
Mathematik 240 Minuten
Deutsch 270 Minuten
Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Sport 180 Minuten

In Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch ist ein zusätzlicher mündlicher Prüfungsteil von 20 Minuten im letzten Halbjahr vorgeschrieben, welcher möglichst zusammen mit einem Partner oder in der Gruppe durchgeführt wird. Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch) setzt sich aus einem schriftlichen und einem kleinen Hörverstehensteil zusammen.

In der gemeinsamen Prüfung von Geschichte und Sozialkunde kann aus vier Prüfungen gewählt werden, die alle Aufgaben aus beiden Bereichen enthalten. Die Kunstprüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. In Sport wird im letzten Halbjahr eine zusätzliche praktische Prüfung abgelegt.

Zusätzlich dazu kann bei jedem schriftlichen Abiturfach noch auf schriftlichen Antrag hin eine mündliche Zusatzprüfung abgehalten werden.[34] Entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses, um die Abiturprüfung zu bestehen, oder freiwillig zur Notenverbesserung. Sie umfasst keinen Vortrag wie im Kolloquium, ermöglicht aber auch eine Schwerpunktbildung und dauert 20 Minuten[35] und deren Vorbereitungszeit ebenfalls 20 Minuten.[36]

Kolloquium

Das Kolloquium stellt eine mündliche Leistungserhebung dar[37], die durch den unterrichtenden Lehrer durchgeführt wird. Jeder Schüler wird einzeln geprüft.[38] Das Kolloquium gewährt 30 Minuten zur Vorbereitung auf die abzufragenden Themen.[39] Bei dieser Vorbereitung erhalten die Schüler in den modernen Fremdsprachen Informationsmaterial in Form von gedruckten oder auch gesprochenen Texten.[40] Die darauf folgende Abfrage dauert ebenfalls 30 Minuten:[41] Zuerst hält der Schüler ungefähr 10 Minuten ein Referat zum kurz zuvor vorbereiteten Thema, welches in seinem gewählten Prüfungsschwerpunkt liegt.[42] Danach wird er zu diesem Thema befragt[43] und anschließend, in den letzten etwa 15 Minuten, zu Themen aus zwei weiteren Halbjahren.[44] Bei „experimentell“ zu bearbeitenden Themen wird die Vorbereitungszeit auf ganze 120 Minuten erweitert.[45]

Wertung

Bei jeder der 5 Prüfungen können maximal 60 Punkte erreicht werden. Das Ergebnis der schriftlichen Abiturprüfungen (0 bis 15 Punkte) wird vierfach gewertet, das der beiden mündlichen besteht aus vier Einzelnoten. Bei der schriftlichen Prüfung in einer modernen Fremdsprache wird der schriftliche Teil fünffach, der mündliche Teil einfach gewichtet. Wird nach den regulären Abiturprüfungen noch eine mündliche Zusatzprüfung abgelegt, so wird der bereits geleistete Teil 2 zu 1 zum mündlichen Zusatzteil gewichtet.

  • In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Maximal können 300 Punkte erreicht werden.
  • In keinem Fach dürfen weniger als 4 Punkte erreicht werden, nachdem sie vierfach gewertet wurden.
  • In 3 der 5 Fächer, darunter zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Fortgeführte Fremdsprache, müssen jeweils 20 von 60 möglichen Punkten erreicht werden.
  • In den Fächern Mathematik, Deutsch und Fortgeführte Fremdsprache muss in einem Fach mindestens 20 von 60 möglichen Punkten, und in einem weiteren mindestens 16 von 60 möglichen Punkten erreicht werden.

Benotung des Abiturs

Die Abiturzeugnisnote wird im G8 wie folgt bestimmt. Bei insgesamt mindestens 300 Punkten gilt es mit der Note 4,0 als bestanden.

Qualifikationsphase max. 600 Punkte
Abiturprüfung max. 300 Punkte
Abiturzeugnis max. 900 Punkte
Punkte Note Punkte Note Punkte Note Punkte Note
900–823 1,0 660–643 2,0 480–463 3,0 300 4,0
822–805 1,1 642–625 2,1 462–445 3,1
804–787 1,2 624–607 2,2 444–427 3,2
786–769 1,3 606–589 2,3 426–409 3,3
768–751 1,4 588–571 2,4 408–391 3,4
750–733 1,5 570–553 2,5 390–373 3,5
732–715 1,6 552–535 2,6 372–355 3,6
714–697 1,7 534–517 2,7 354–337 3,7
696–679 1,8 516–499 2,8 336–319 3,8
678–661 1,9 498–481 2,9 318–301 3,9

Beispielrechung: Ein Schüler hat in der Qualifikationsphase 40 mal die Note 2, also 11 Punkte, eingebracht: Das ergibt 440 Punkte. In den 5 Abiturprüfungen hat er auch je 11 Punkte erreicht. 11 Punkte mal vierfache Wertung mal 5 Prüfungen ergibt 220 Punkte. Er erhält ein Zeugnis mit 660 Punkten, also eine 2,0.

Übergangsphase

Mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums 2004 wurde in Bayern auch eine Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe notwendig. Dazu wurde 2007 die Gymnasiale Schulordnung (GSO) um neue Regelungen ergänzt. Man nahm die Umstellung als Anlass das Oberstufensystem zu erneuern und organisierte den Lehrplan neu. Für Schüler des letzten G9-Jahrganges gelten besondere Sonderregelungen, damit sie das Abitur leichter bestehen, und auch nicht in das G8-System fallen. 2004 wurden sowohl die sechsten Klassen, die ein Jahr G9 hinter sich hatten, als auch die neuen fünften Klassen im neuen System unterrichtet. Damit wird das erste G8-Abitur 2011 stattfinden. Und damit auch gleichzeitig noch ein G9-Abitur. Zur besseren Organisation werden die Prüfungen zeitversetzt stattfinden. Die G9-Prüfung im Frühjahr und die G8-Prüfung im Sommer.[46] Den Universitäten wurde zusätzliches Geld für Studienplätze zur Verfügung gestellt, um den Doppeljahrgang zu bewältigen. Diese neuen Studienplätze reichen allerdings nicht aus, um doppelt so viele Studenten aufzunehmen, sodass die Aufnahme- und Lehrbedingungen an den Universitäten vorübergehend verschärft werden.

Kritik

Die neue gymnasiale Oberstufe wird in den Medien als „Turbo-Abi“ bezeichnet. Allgemein wird der erhöhte Leistungsdruck kritisiert. Ludwig Spaenle (CSU) erklärte im Februar 2010, dass das Kultusministerium die Halbjahreszeugnisse der 11. Klassen untersuchen werde, um einen möglichen Leistungsabfall zu entdecken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein konkreter Leistungsabfall entdeckt werden wird, da mündliche und schriftliche Prüfungen nun 1:1 gewichtet werden. Vorher war die Gewichtung von mündlich und schriftlich 1:2. Diese Änderung steuert einem erkennbaren Leistungsabfall entgegen. D.h. die Schüler liefern zwar schlechtere Ergebnisse bei schriftlichen Aufgaben, können dies jedoch durch Mitarbeit im Unterricht oder Referate ausgleichen.[47] Im Februar 2010 fanden Demonstrationen tausender Schüler, vor allem der 11. Klasse, in Bayern gegen die Belastung der neuen gymnasialen Oberstufe statt.[48] [49]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bildungspolitische Grundsatzrede des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich der Veranstaltung „Qualität und Gerechtigkeit – Thesen zu Bildung und Politik in Bayern“ am 28. Januar 2009 in der Hanns-Seidel-Stiftung in München (PDF) (28. Januar 2009). Abgerufen am 19. August 2010. „Das Gymnasium schließlich bereitet seine Schülerinnen und Schüler auf den Übertritt an die Hochschulen vor. Sein besonderer Anspruch ist die Vermittlung von Studierfähigkeit und Allgemeinbildung auf einem vorwissenschaftlichen Niveau.“
  2. GSO §72 Abs. 1 „¹Für die Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2 und 12/1 werden Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt nach dem vom Staatsministerium herausgegebenem Muster erstellt. ²Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2 werden zum Schulhalbjahr und zum Termin des Jahreszeugnisses, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 12/1 zum ersten Unterrichtstag im Februar erstellt. ³Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte werden von den Oberstufenkoordinatorinnen bzw. Oberstufenkoordinatoren entworfen und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter festgesetzt.“
  3. Jahrgangstufentests und Auswertung
  4. GSO Anlage 6: „gesamte Halbjahreswochenstundenzahl: 132“. 132 Halbjahreswochenstunden geteilt durch vier Halbjahre ergeben 33 Wochenstunden.
  5. a b GSO § 47 (Wahl des Kursprogramms in den Jahrgangsstufen 11 und 12 und der Abiturprüfungsfächer)
  6. „Abweichend von § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a kann die Schülerin oder der Schüler nach der Aufforderung nach § 72 Abs. 2 in höchstens zwei Fächern je eine verpflichtend einzubringende Halbjahresleistung durch eine in einem anderen Fach erbrachte Halbjahresleistung ersetzen. Schülerinnen und Schüler, die nach § 50 Abs. 3 Satz 1 zur Belegung einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache verpflichtet sind, können in zwei Fächern jeweils eine der drei einbringungspflichtigen Halbjahresleistungen (Ausnahmen: Abiturprüfungsfächer sowie die Naturwissenschaft, sofern nur eine gewählt wurde) streichen, wenn dadurch eine nach § 47 Abs. 4 ausgeschlossene Wahl der Abiturprüfungsfächer ermöglicht wird.“ Anlage 10 Fußnote 1 der GSO
  7. GSO § 611 In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden die Leistungen mittels eines Punktesystems bewertet. 2 Dieses berücksichtigt die Notenstufen mit der jeweiligen Tendenz nach folgendem Schlüssel: …“
  8. GSO § 75 Abs. 2 „Die Schülerin oder der Schüler des Ausbildungsabschnitts 12/2 ist zugelassen, wenn sie oder er folgende Voraussetzungen erfüllt: …“
  9. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 5 „Jede einzubringende Halbjahresleistung und das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung wurden mit mindestens 1 Punkt bewertet.“
  10. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 4 „In der Seminararbeit und in den Seminaren sind insgesamt mindestens 24 Punkte erreicht worden.“
  11. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 3 „… davon in 32 Halbjahresleistungen je mindestens 5 Punkte …“
  12. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 3 „… bzw. je mindestens 9 Punkte (zwei Halbjahresleistungen) in der Seminararbeit bzw. im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung.“
  13. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 2 „Aus Deutsch, Mathematik und einer in der Abiturprüfung gewählten fortgeführten Fremdsprache sind während der Qualifikationsphase mindestens 48 Punkte …“
  14. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 2 „…und in den fünf Abiturprüfungsfächern insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht worden.“
  15. GSO § 75 Abs. 2 Nr. 3 „In der Punktsumme aus den 40 einzubringenden Halbjahresleistungen sind mindestens 200 Punkte erreicht worden, …“
  16. GSO Anlage 6 Belegungsverpflichtung
  17. GSO Anlage 10 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
  18. GSO § 84 Abs. 2 Nr. 2 „Dabei ist sicherzustellen, dass aus den Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) vier Halbjahresleistungen eingebracht werden.“
  19. gymnasium.bayern.de: Einbringungsverpflichtung, Zugriff am 7. April 2011
  20. GSO Anlage 5
  21. GSO Anlage 5: „Angewandte Informatik (Nicht wählbar für Schülerinnen und Schüler, die am Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums teilgenommen haben oder das Fach Wirtschaftsinformatik belegen)“
  22. GSO § 56
  23. GSO § 53 Absatz 3 Satz 3 „Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge der Schülerinnen und Schüler, gefordert.“
  24. §79 Abs. 1 Nr. 1 „Die Fächer Kunst und Musik können als schriftliches und Sport kann als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach (besondere Fachprüfung) nur gewählt werden, wenn das geforderte Additum belegt wird.“
  25. GSO Anlage 6 Fußnote 5 „Wer Musik bzw. Kunst als schriftliches Abiturprüfungsfach wählt, muss im Rahmen der individuellen Profilbelegung in allen Ausbildungsabschnitten zusätzlich ein Additum (Musik: Instrument bzw. Gesang [Umfang von einer Wochenstunde]; Kunst: Bildnerische Praxis [Umfang von zwei Wochenstunden]) belegen.“
  26. GSO § 49 Abs. 2 Nr. 1 „Im Fach Kunst, Musik bzw. Sport wurden der Schülerin oder dem Schüler im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 mindestens befriedigende Leistungen bescheinigt.“
  27. GSO § 49 Abs. 2 Nr. 2 „Im Fach Musik hat die Schülerin oder der Schüler darüber hinaus angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Gesang) nachgewiesen.“
  28. GSO Anlage 10 (Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation) und §79 (Prüfungsgegenstände) Abs. 1 „Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf verschiedene Fächer.“, Abs. 2 „¹Die Abiturprüfung wird in den Fächern Deutsch und Mathematik (Abiturprüfungsfächer 1 und 2) in schriftlicher Form durchgeführt. ²Bei den weiteren Abiturprüfungsfächern entscheiden die Schülerinnen und Schüler, welches Fach in schriftlicher Form (Abiturprüfungsfach 3) und welche beiden Fächer (Abiturprüfungsfach 4 und 5) in mündlicher Form (Kolloquium) geprüft werden.“
  29. GSO §80 Abs. 3 Satz 2: „Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer der aufsichtsführenden Lehrkräfte verlassen; die Erlaubnis darf jeweils nur einer Schülerin bzw. einem Schüler erteilt werden.“
  30. GSO §79 Abs. 1 Nr. 2 „Sozialkunde als eigenständiges Prüfungsfach kann nur gewählt werden, wenn in der Jahrgangsstufe 10 ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium besucht und das Fach gemäß Anlage 6 zweistündig belegt wurde.“
  31. GSO § 79 Abs. 1 „Wählbar sind Fächer gemäß Anlage 4 und Anlage 5 Nr. 1.“
  32. GSO §79 Abs. 1 Nr. 4 „Spät beginnende Fremdsprachen sowie Wirtschaftsinformatik und Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein.“
  33. GSO § 80 Abs. 1 Satz 1 „Das Staatsministerium stellt die Aufgaben zentral für die schriftlichen Prüfungen und für die besonderen Fachprüfungen.“
  34. § 81 Abs. 3 Satz 1 „Die Schülerin oder der Schüler hat eine Zusatzprüfung spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung beim Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen;“
  35. GSO § 81 Abs. 1 Satz 6 „Die Zusatzprüfung dauert in der Regel 20 Minuten“
  36. GSO § 81 Abs. 1 Satz 5 „… und auf die Zusatzprüfung etwa 20 Minuten …“
  37. GSO § 81 Abs. 1 Satz 1 „Mündliche Prüfungen sind das Kolloquium und die Zusatzprüfung (vgl. Anlage 9)“
  38. GSO § 81 Abs. 1 Satz 2 „Diese Prüfungen sind Einzelprüfungen.“
  39. GSO § 81 Abs. 1 Satz 5 „Die Schülerin oder der Schüler darf sich auf das Kolloquium etwa 30 Minuten … unter Aufsicht vorbereiten und dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen.“
  40. GSO § 81 Abs. 1 Satz 4 „In den modernen Fremdsprachen erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Textvorlage und/oder einen Hörtext;“
  41. GSO § 81 Abs. 2 „Das Kolloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer: …“
  42. GSO § 81 Abs. 2 Nr. 1 „Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt …;“
  43. GSO § 81 Abs. 2 Nr. 1 „sowie ein Gespräch über das Kurzreferat“
  44. GSO § 81 Abs. 2 Nr. 2 „Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.“
  45. § 81 Abs. 2 Satz 7 „Bei experimentell zu bearbeitenden Themen beträgt die Vorbereitungszeit etwa 120 Minuten.“
  46. Gymnasiale Oberstufe – Doppeljahrgang 2011
  47. Bayern justiert beim Turbo-Abi nach. In: Focus (dpa). 8. Februar 2010, abgerufen am 15. Februar 2010.
  48. Schüler protestieren gegen Situation am G8. In: merkur online (dpa). 12. Februar 2010, abgerufen am 25. September 2010: „“G8 � nimmt uns die Nacht“, “Wir werden nicht G8et“ oder “Wir sind überarbeitet, nicht die Lehrpläne“ stand auf Plakaten und Transparenten der Schüler.“
  49. Mit dem Abi kommt das Burn-out. In: Süddeutsche Zeitung (dpa). 12. Februar 2010, abgerufen am 15. Februar 2010: „Gestresst von der 40-Stunden-Woche: Bayerische Schüler haben landesweit gegen die Belastungen des achtjährigen Gymnasiums demonstriert.“

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