Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen

Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen
Liegenschaft der Zentralen Polizeidirektion in Hannover mit Sitz von zwei Bereitschaftspolizei-
hundertschaften

Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN) ist als Bereitschaftspolizei eine Organisationseinheit der Polizei Niedersachsen. Sie ist seit 2004 Teil der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) mit Sitz in der Landeshauptstadt Hannover. Der Landesbereitschaftspolizei gehören rund 1.100 Mitarbeiter an. Sie verfügt über sieben flächendeckend auf das Land Niedersachsen verteilte Bereitschaftspolizeihundertschaften und eine technische Einsatzeinheit (TEE) sowie vier Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten. Die Landesbereitschaftspolizei ist hauptsächlich für polizeiliche Großlagen zuständig, die im geschlossenen Einsatz bewältigt werden. Ihre Einheiten werden in ganz Niedersachsen und in besonderen Fällen auch außerhalb des Landes eingesetzt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

  • Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass in Niedersachsen, zum Beispiel Fußballspiele, Demonstrationen, Castortransporte ins Atommülllager Gorleben
  • Unterstützung anderer Bundesländer bei der Bewältigung von Einsatzlagen aus besonderem Anlass
  • Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes bei der Bekämpfung von Verkehrsunfallursachen und in besonderen Kriminalitätsfeldern
  • Hilfeleistung nach Artikel 35 GG bei Naturkatastrophen, wie Hochwasser und besonders schweren Unglücksfällen
  • Suchaktionen nach Personen oder Sachen

Gliederung

Eingang der Zentralen Polizeidirektion in Hannover mit übenden Bereitschaftspolizisten

Derzeit (2011) gibt es in Niedersachsen sieben Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH), die von der Abteilung 2 der Zentralen Polizeidirektion mit Sitz in Hannover geführt werden. Jede BPH verfügt über 3-4 Züge. Die Hundertschaften sind flächendeckend auf das Land auf sechs Standorte bei den Polizeidirektionen in Niedersachsen verteilt. Die Unterbringung erfolgt überwiegend in früheren Militärkasernen.

  • 1. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Hannover
  • 2. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Hannover
  • 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Braunschweig
  • 4. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Lüneburg
  • 5. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Göttingen
  • 6. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Oldenburg
  • 7. Bereitschaftspolizeihundertschaft in Osnabrück
  • Technische Einsatzeinheit (TEE) in Hannover

Technische Einsatzeinheit

Wasserwerfer 9000 des Wasserwerfer- und Sonderwagenzuges
Sonderwagen Typ SW 4 des Wasserwerfer- und Sonderwagenzuges

Die Technische Einsatzeinheit (TEE) besteht aus drei Zügen. Sie steht mit ihren speziellen Fahrzeugen und Einsatzmitteln den Einsatzkräften der Zentralen Polizeidirektion und auch anderen Polizeidienststellen zur Verfügung. Zur TEE zählen die Führungsgruppe, der Kommunikationszug (IuK-Zug), der Wasserwerfer- und Sonderwagenzug (WaWe/SW-Zug) mit Sitz in Hannover sowie der technische Zug, dessen drei Gruppen disloziert in Hannover, Braunschweig und Oldenburg beheimatet sind.

Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten

1989 stellte die Landesbereitschaftspolizei in Niedersachsen erstmals Festnahmeeinheiten auf, die bei Einsätzen mit Gewaltpotenzial eingesetzt wurden. Heute gibt es vier Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), eine in Göttingen befindet sich derzeit (2011) im Aufbau. Die spezialisierten Einheiten bestehen aus einer Führungsgruppe sowie Tatbeobachtungs-, Beweissicherungs-, Festnahme- und Sicherungstrupps. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten befinden sich in Hannover mit zwei Einheiten und in Braunschweig sowie Oldenburg mit je einer Einheit. Sie sind Bestandteile der jeweiligen Bereitschaftspolizeihundertschaften, agieren aber im Einsatzfall selbständig.

Geschichte

Bereits 1948 waren in Niedersachsen trotz Verbots der britischen Militärregierung, jedoch mit deren stillschweigender Duldung, Polizeireserven aufgestellt worden. Sie operierten in so genannten Einsatzzügen, die in Watenstedt, Wolfenbüttel, Bad Harzburg, Dedelstorf und Hann. Münden stationiert waren. Sie dienten der Überwachung des illegalen Personenverkehrs und der Bekämpfung von Kapitalverbrechen an der Demarkationslinie zur SBZ beziehungsweise DDR.

Während die Bereitschaftspolizeien der Länder durch ein Verwaltungsabkommen der Länderregierungen mit der Bundesregierung als paramilitärische Verbände am 27. Oktober 1950 gegründet wurden, nahm die Bereitschaftspolizei Niedersachsen bis 1955 eine Sonderrolle ein. Niedersachsen war dem Abkommen angeblich aus fiskalischen Gründen nicht beigetreten. Das Land stellte aber gemäß einem Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums 1951 in Hannover die I. LBPN-Abteilung der Bereitschaftspolizei mit einer Hundertschaft, die sogenannte 1. Landespolizeihundertschaft, auf. Die I. Abteilung unterstand bis 1954 abwechselnd der Polizeidirektion Hannover, dem Regierungspräsidenten Hannover und dann wieder der Polizeidirektion Hannover. Die II. LBPN wurde am 1. Oktober 1952 in Braunschweig aufgestellt und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt.

Wasserwerfer (Wawe 4000) der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen beim Löscheinsatz bei der Waldbrandkatastrophe in der Lüneburger Heide 1975

Die entscheidende organisatorische Wende trat am 1. Oktober 1954 ein, als beide LBPN-Abteilungen einem übergeordnetem Gruppenstab und damit direkt dem Niedersächsischen Innenministerium unterstellt wurden. Am 1. April 1955 trat Niedersachsen dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern bei. Die Bereitschaftspolizei des Landes wurde nun ebenfalls paramilitärisch mit Maschinengewehren, Handgranaten und Granatwerfern ausgerüstet und nach Vorschriften des Bundes ausgebildet. Bis zu diesem Zeitpunkt war sie hauptsächlich für die Ausbildung des Einzeldienstes und zu dessen Unterstützung zuständig gewesen. Diese Umstrukturierung wurde offenbar von der Führung des Verbandes bedauert, da nun ein wesentlicher Teil der Ausbildung für den polizeilichen Kampfeinsatz eingeplant werden musste. Da mit der neuen Regelung keine Verlängerung der Ausbildungszeit verbunden war, ging sie auf Kosten der Ausbildung für den Einzeldienst; 28 % der Ausbildungszeit wurden nun für die formale Ausbildung, den großen Sicherheits- und Ordnungsdienst und den polizeilichen Kampfeinsatz eingeplant, während für die Fachausbildung nur noch 25 % zur Verfügung standen. Zusätzlich wurde die Ausbildungszeit ständig durch Einsätze unterbrochen, so allein im Jahr 1959 für die I. LBPN 111 Mal. Lediglich einmal, 1955, nahm die Niedersächsische Landesbereitschaftspolizei an einer Großübung mit Bereitschaftspolizei-Einheiten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen teil.

In den 1960er Jahren nahmen die Einsätze durch die Studentenunruhen sowie die Roter-Punkt-Aktionen und in den 1970er Jahren durch Demonstrationen der Anti-Atomkraft-Bewegung zu. Die Bereitschaftspolizei Niedersachsen wurde bundesweit zu Einsätzen angefordert. Aufgrund der Einsatzbelastung konnte der Einzeldienst nicht mehr unterstützt werden. 1979 kam es zu einer Aufstockung durch 3 Einsatzhundertschaften mit Standorten in Uelzen und Lüchow. Mit der Einstellung von Frauen in die Schutzpolizei in Niedersachsen gab es ab 1981 auch Frauen in der Bereitschaftspolizei. 1994 wurden im Rahmen einer Polizeireform die 12 bestehenden Hundertschaften auf sieben reduziert. Während die Einheiten in Lüchow und Uelzen aufgelöst wurden, entstand eine neue Einheit in Lüneburg. 1995 wurden die Einsatzhundertschaften in Osnabrück und Göttingen eingerichtet.

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