Revor Sammelstiftung 2. Säule

Revor Sammelstiftung 2. Säule
REVOR Sammelstiftung 2. Säule
Logo Revor Sammelstiftung 2. Säule
Rechtsform Stiftung
Gründung 1985
Sitz Muri bei Bern, Schweiz
Leitung Thomas Schneebeli
(Geschäftsführer)
Georg Dubach
(Stiftungsrats-Präsident)
Umsatz 177,246 Mio. CHF (2008)
Bilanzsumme 911,048 Mio. CHF
(31. Dezember 2008)
Branche Pensionskassen
Produkte Altersvorsorge
Website www.revor.ch

Die Revor Sammelstiftung 2. Säule mit Sitz in Bern ist eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung für kleine und mittlere Unternehmen. Sie versichert im Bereich der Altersvorsorge das Personal der ihr angeschlossenen Unternehmen im Rahmen der 2. Säule.

Die Stiftung wurde 1985 vom damaligen Verband Schweizerischer Regionalbanken und Sparkassen als Gemeinschaftswerk mit dem Zweck der beruflichen Vorsorge gegründet. 1990 folgte die Gründung der rechtlich und wirtschaftlich getrennt geführten und auf Freizügigkeitslösungen bzw. der Entgegennahme von Vorsorgeguthaben spezialisierten Revor Freizügigkeitsstiftung.

Die Revor Sammelstiftung war organisatorisch der aus dem Verband hervorgegangenen Entris Banking AG, einer Tochtergesellschaft der RBA-Holding, angegliedert. Seit Anfang 2009 ist die Revor Sammelstiftung zusammen mit den anderen Vorsorgegemeinschaftswerken der Entris Banking AG der Primanet AG als neu geschaffenes Kompetenzzentrum für die berufliche und private Vorsorge angeschlossen. An dieser ist die Revor Sammelstiftung mit 20 Prozent beteiligt.

Per Ende 2008 waren der Revor Sammelstiftung insgesamt 1’343 Unternehmen mit 12'074 aktiv Versicherte und 1'788 Rentenbezüger angeschlossen. Die Vermögensanlagen beliefen sich auf 909 Millionen Schweizer Franken.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Anschlussvereinbarung und das Vorsorgereglement der Revor Sammelstiftung 2. Säule.

Organisation

Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus je drei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen und wird jeweils auf vier Jahre gewählt. Das operative Tagesgeschäft wird vom Geschäftsführer geleitet.

Weblinks


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