Künstler

Künstler

Als Künstler werden heute meist die in der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst, der Darstellenden Kunst sowie der Literatur und der Musik kreativ tätigen Menschen bezeichnet, die Kunstwerke schaffen.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbild

Die Abgrenzung künstlerischer Tätigkeit zu Handwerk und Kunsthandwerk ist fließend. Dabei kann der Grad der Originalität einer künstlerischen Idee, eines Entwurfs, einer Ausführung oder einer Darstellung entscheidend sein. Ebenso ist die Grenze zur „nutzbringenden“ Technik nicht immer eindeutig feststellbar.

Abgesehen vom reinen freischaffenden Künstler sind Auftraggeber für künstlerische Arbeit neben Privatleuten oft staatliche Stellen, Kirchen, Firmen oder Mäzene, zum Teil über Förderpreise und Stipendien. Daneben kann der Künstler auch fest beschäftigt sein (Regisseure des Schauspiels, Berufsmusiker, historisch auch der Hofmaler).

Auftraggeber, die Kunstfreiheit nicht achten, fordern oft, dass Künstler religiöse oder politische Vorgaben erfüllen und ikonologische und modische Eingriffe hinnehmen sollen.

Gesetzliche Definition in Deutschland

Das Künstlersozialversicherungsgesetz in Deutschland bestimmt:

„Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“

§ 2 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Das Gesetz orientiert sich an typischen Berufsbildern: Ein Grafik-Designer oder Musiker gilt als Künstler, ein Möbeltischler als Handwerker.[1] Die deutsche Künstlersozialkasse nennt vier Berufssparten, die ihre Leistungen erhalten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Wort. Visuelle Kommunikation und Design werden zur bildenden Kunst gezählt. Schriftsteller mit oder ohne Kunstanspruch sind im Bereich Wort publizistisch Tätige.

Gesetzliche Definition in Österreich

Den Begriff definiert das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:

„Künstlerin/Künstler im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst auf Grund ihrer/seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.“

§ 2 (1) Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

Die Rechtssetzung fasst den Begriff durch die Formulierung „zeitgenössischen Ausformungen“ offen auf und ist insgesamt sehr werkorientiert:

Künstler ist, wer kunstschaffend ist.

Eine künstlerische Tätigkeit[2] ist – nach der steuerlichen Rechtsprechung – „immer dann gegeben, wenn eine persönlich eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden Kunstfach aufgrund künstlerischer Begabung entfaltet wird.“[3] Der Begriff eigenschöpferisch wird bei Musikern, Dirigenten, Schauspielern und Regisseuren auch auf reproduzierende Tätigkeiten als künstlerisch ausgedehnt.[4] Weiters ergänzt aber der Abs. 2 Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz:

„Wer eine künstlerische Hochschulausbildung erfolgreich absolviert hat, weist jedenfalls die künstlerische Befähigung für die Ausübung der von der Hochschulausbildung umfassten künstlerischen Tätigkeiten auf.“

Damit fallen auch beruflich als Künstler einschlägig ausgebildete unter den Begriff künstlerische Tätigkeit, was im Besonderen die Lehrtätigkeit mitumfasst.

Einkommenssteuerrechtlich kann ein Künstler sowohl im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer) tätig sein als auch selbständig, und rechnet dann im allgemeinen auf Werkvertragsbasis ab.[5] Umsatzsteuerrechtlich ist der Begriff dahingehend relevant, dass freischaffende Künstler nur 10 % Umsatzsteuersatz verrechnen.[6]

Künstlerin

„Künstlerin” ist im alltäglichen Sprachgebrauch, unterstützt durch Forderungen der feministischen Linguistik, eine selbstverständliche Berufsbezeichnung und wird in staatlich bestimmten Zusammenhängen gleichgestellt zu „Künstler” verwendet, so in Deutschland[7], oder oben zitiertem österreichischen Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. In diesem Fall ist geschlechtergerechte Sprache zu Alltagskultur geworden. Damit soll der Anteil der Leistungen von Frauen in der Kunst sichtbarer, ihre verdrängte Geschichte in der Kunst bewusster, und die beruflich teils andere Situation von Künstlerinnen leichter darstellbar werden. Dagegen sind Formulierungen wie „weiblicher Künstler“ die Ausnahme.

Ausbildung

Oft wird der Grad einer Befähigung Künstler zu sein, stereotypisch anhand einer Ausbildung bemessen; so wird „reine Kunst“ eher in einem Studium an Hochschulen bzw. Kunsthochschulen gelehrt, während kommerzielle, pragmatische Kunstaspekte eher an Fachhochschulen vermittelt werden. Weiter gefasst spielt eine Ausbildung zum Künstler jedoch keine Rolle; es finden sich zahlreiche Autodidakten in der Kunstszene, die Wert darauf legen keine Ausbildung zu besitzen. Wer als Künstler angesehen wird, hängt entscheidend vom vorherrschenden oder individuellen Kunstbegriff ab.

Künstlerische Berufe

Typische Kunstberufe nach Kunstfach sind:

Zeitgenössische Künstler

In der Zeitgenössischen Kunst sind Künstler, die im internationalen Kunstbetrieb wahrgenommen werden, nicht auf traditionelle Kunstsparten zu reduzieren. Ihre Rolle verändert sich durch interdisziplinäre Herangehensweisen, durch Bezüge zu geisteswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, durch neue Kunstformen in neuen Medien, siehe Digitale Kunst, und durch die ständigen Veränderungen auf dem Kunstmarkt und im Kunstbetrieb. Literatur, Film, Musik, Theater und Bildende Kunst gehen in Neuen Medien ineinander über und die Grenzen zwischen „reiner Kunst“, L’art pour l’art, engagierter Kunst und Kunstkommerz sind durchlässig.

Welche Werke und Künstler am Kunstmarkt begehrt sind, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht immer sind allein künstlerische und kunsthistorische Qualitäten ausschlaggebend. Die mediale Darstellung des Künstlers und seiner Kunst können die Wertschätzung stark beeinflussen. Deshalb arbeiten Künstler oft im Verbund mit professionellen Vermittlern, wie Kunsthändlern, Galeristen und Kulturmanagern. Der Name eines Künstlers kann in solchen Vermarktungszusammenhängen zur Handelsmarke werden und seine mediale Präsenz zu Kapital. Die Orientierung an bekannten Künstlernamen und ihre ständige Erwähnung (engl.: namedropping) gehört daher zu den Eigenheiten des Kunstbetriebs, ähnlich dem Starkult in der Musik. Dagegen steht das Ideal, sich als Betrachter unvoreingenommen auf Kunstwerke einzulassen und von ihrer Qualität ausgehend eine Künstlerin oder einen Künstler zu entdecken.

Siehe auch

Literatur

  • Kris, Ernst/ Kurz, Otto: Die Legende vom Künstler, Frankfurt am Main 1995 (jüngste Aufl.)
  • Künstler – Kritisches Lexikon der Gegenwartskunst
  • Lindemann, Adam: Collecting Contemporary, Taschen Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3-8228-4938-5
  • Steen Kittl/Christian Saehrendt: Was will Kunst?, Campus Verlag Frankfurt 2009 ISBN 978-3-593-38646-1
  • Christian Reder: Forschende Denkweisen. Essays zu künstlerischem Arbeiten (mit Texten zu Kurt Kocherscheidt, Brigitte Kowanz, Maria Lassnig, Bruno Gironcoli, Dieter Roth, Walter Pichler u. a.), Edition Transfer bei Springer Wien-New York 2004, ISBN 3-211-20523-3
  • Schmid, Karlheinz: Traum−Karriere Künstler  −  Auf dem Weg zum Superstar, Lindinger+Schmid Verlag, 144 S., Regensburg 2007, ISBN 978-3-929970-69-2
  • Zimmermann, Olaf/ Schulz, Gabriele: Traumberuf Künstler, Bildung und Wissen Verlag, Nürnberg 2002, ISBN 978-3-8214-7618-6
  • Anne Marie Freybourg (Hg.): Die Inszenierung des Künstlers, JOVIS Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-86859-031-9

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Künstler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Künstler – Zitate

Einzelnachweise

  1. Das Wichtigste zur Künstlersozialversicherung in Kürze. Infoblatt der Künstlersozialkasse
  2. Steuer- und Sozialversicherungsrecht für Künstler. FAQ´s - Jetzt erst Recht! Basics for artists/Tipps für Künstler. In: kultur steiermark. Kultur Service Gesellschaft Steiermark, Land Steiermark – Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2010, abgerufen am 27. Mai 2010.
  3. Quantschnigg/Schuch: Einkommensteuerhandbuch. Wien 1993, S. 829 ff. Zitat: Künstlerische Tätigkeit – gewerbliche Tätigkeit. In: FAQ´s. Kultur Service, Land Steiermark, abgerufen am 27. Mai 2010.
  4. VwGH 14. November 1990. 90/13/0106, zit. ebd.
  5. Nicht selbständige Tätigkeit – selbständige Tätigkeit. In: FAQ´s. Kultur Service, Land Steiermark, abgerufen am 27. Mai 2010.
  6. Umsatzsteuersatz. In: FAQ´s. Kultur Service, Land Steiermark, abgerufen am 27. Mai 2010.
  7. Renommiertester Kunstpreis für Bildende Künstlerinnen über 40. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 5.August 2009 (Anwendungsbeispiel).

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