Fachhochschule

Fachhochschule

Die Fachhochschule (Abkürzung: FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.[1] Fachhochschulen führen zunehmend die Bezeichnungen Hochschule (HS) oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie die entsprechenden englischsprachigen Bezeichnungen University oder University of Applied Sciences.

Das Studienangebot von Fachhochschulen erstreckt sich über natur-, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche, sowie technische und gestalterische Studiengänge. Das Studium an einer Fachhochschule wird in der Regel mit einem akademischen Grad abgeschlossen; anfangs war es die akademische Graduierung der Berufsbezeichnung, z.B. graduierter Ingenieur, Abk.: Ing. (grad.), später wurde mit einem Diplom graduiert, z.B. Dipl.-Ing. Seit der Hochschulreform nach dem Bologna-Prozess bieten Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten gestufte Bachelor- und Master-Abschlüsse in akkreditierten Studiengängen an.

Inhaltsverzeichnis

Fachhochschulen der staatlichen Bildungssysteme

Deutschland

Geschichte

Die Geschichte der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland kann in drei Phasen eingeteilt werden: Die erste und konzeptionelle Phase bis 1969, die zweite und Ausbauphase bis 1999, die dritte Phase ab 2000.

Vorgänger und konzeptionelle Phase (bis 1969)

Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen waren Staatliche Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen für …, Akademien für … und ähnliche.[2] Etwa ein Drittel der Fachhochschulen hat seinen Ursprung in diesen vor 1969 gegründeten Vorgängereinrichtungen.[3] Signalwirkung hatte Georg Picht mit seinen Dokumentationen „Die deutsche Bildungskatastrophe“, die in den Jahren von 1963 bis 1965 veröffentlicht wurden. Im Weiteren entstanden Vergleiche des Bildungswesens in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.[4]

Am 31. Juli 1967 wurde vom baden-württembergischen Kultusminister Wilhelm Hahn der Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg vorgestellt, der unter Leitung von Ralf Dahrendorf erarbeitet worden war und deshalb auch als Dahrendorf-Plan bekannt ist. Danach waren die Hochschulen wie folgt gruppiert: Wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten), Pädagogische Hochschulen (einschließlich der Berufspädagogischen Hochschulen und weiterer Institute der Lehrerbildung), Studienseminare, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen. Bereits in diesem Plan wird das gestufte Studium (Kurz- und Langstudium) vorgeschlagen.[5]

Weitere wesentliche Anstöße zur Neustrukturierung des Hochschulbereiches der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich unter den Kultusministern weiterer Bundesländer (z. B. Carl-Heinz Evers/Berlin, Johannes Rau/Nordrhein-Westfalen)[6] Als gewisser Endpunkt und gleichzeitiger Ausgangspunkt können die Einigung der elf Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 5. Juli 1968 und das am 31. Oktober 1968 von denselben verabschiedete „Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens“ angesehen werden, das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde. Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen, eine weitere Konsequenz war die Ausarbeitung von Fachhochschulgesetzentwürfen in den Ländern.[7]

Ausbauphase (1969–1999)

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung der Fachhochschulen durch die einzelnen Bundesländer erfolgten zwischen 1969 und 1972.[8]

Parallel dazu liefen Bestrebungen zu einer stärkeren Einheitlichkeit und Integration des Hochschulbereichs der Bundesrepublik. Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern wurden durch Grundgesetzänderung vom 12. Mai 1969 definiert:[7]

  • Mitwirkungsrechte u. a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (Artikel 91a GG).
  • Weiter wurde verabschiedet, dass Bund und Länder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (Artikel 91b GG).
  • Ferner erhielt der Bund eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen.

Erst das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes von 1976 hob die Fachhochschulen auf die gleiche rechtliche „tertiäre Ebene” wie Universitäten und diesen vergleichbare Einrichtungen; die Freiheit von Forschung und Lehre und die akademische Selbstverwaltung an Fachhochschulen wurde garantiert. Die Bundesländer hatten zwei Jahre Zeit, ihre Landeshochschulgesetze dem HRG anzupassen, was mehr oder weniger zögerlich geschah, je nach parteipolitischer Mehrheit der Landesregierungen.

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1985 gehört auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Aufgaben der Fachhochschulen. Sie ist mittlerweile in allen Ländergesetzen als institutionelle Aufgabe festgeschrieben, allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht (z. B. in Bayern nur fakultativ) verankert.

Während die Fachhochschulen in den 1970er Jahren ihren Absolventen noch akademische Grade wie beispielsweise Ing. (grad.) oder Betriebswirt (grad.) verliehen, erhielten Fachhochschulabsolventen mit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 in den 1980er Jahren als akademischen Grad das Diplom mit Angabe der Fachrichtung, beispielsweise Diplom-Ingenieur, -Kaufmann oder -Betriebswirt. Die Verleihung des Diplomgrades erfolgte teilweise mit dem Zusatz „FH“, beispielsweise Diplom-Ingenieur (FH), seit 1987 in allen Bundesländern.

Im Gesamthochschulmodell (in Nordrhein-Westfalen, Hessen und einigen anderen Bundesländern) wurden Universitäten, Pädagogische Hochschulen, andere Hochschulen und Fachhochschulen zu Gesamthochschulen zusammengelegt. Die meisten Gesamthochschulen wurden inzwischen in Universitäten und Technische Hochschulen umgewandelt.

Nach dem Beitritt der DDR wurden auf dem Gebiet der neuen Bundesländer die Empfehlung des Wissenschaftsrates umgesetzt und ab 1992 alle Ingenieurhochschulen (IHSen), viele Technische Hochschulen, sowie einige Ingenieurschulen in Fachhochschulen überführt.

In einer erneuten Gründungswelle in den 1990er Jahren entstand ein weiteres Drittel der Fachhochschulen, vorrangig in den neuen, aber auch in einigen der alten Bundesländer.[3]

Bologna (ab 2000)

Seit 2000 erfolgt in einer dritten Phase die Veränderung der Fachhochschulen durch die im Rahmen des Bologna-Prozesses und nach § 19 HRG neu einzurichtenden Studienabschlüsse Bachelor und Master. Diese Abschlüsse sind denen der Universitäten uneingeschränkt gleichlautend - der Zusatz "(FH)" ist hier nicht mehr zulässig - und hinsichtlich der Möglichkeiten zum Weiterstudium gleichgestellt.

Anfang des Jahres 2000 bestanden nach Zahlen des Wissenschaftsrates 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher Trägerschaft. Ende 2002 gab es 523.000 Studierende an Fachhochschulen, was einem Anteil von 26 % an allen Studierenden in Deutschland entspricht.[3] Die Zahl der Studierenden an den deutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000[9] Studenten.

Im Zuge der Förderung des wissenschaftlichen Profils von Fachhochschulen haben beispielsweise die Fachhochschulen in Bayern 2006 den Verein Hochschule Bayern e. V. gegründet. Dieser soll durch Koordinierung der wissenschaftlichen Entwicklung der Mitgliederhochschulen und deren strategische Positionierung die Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern fördern.[10]

Hochschule – University

Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen zusätzlich die englischen Bezeichnungen University of Applied Sciences oder University.[11] Außerdem werden Bezeichnungen wie Hochschule oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften verwendet. Die Namensgebung erfolgt dabei in Zusammenarbeit der Hochschule mit dem Bundesland. Dieses hat die nötige Gesetzgebungskompetenz. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden fast alle staatlichen Fachhochschulen in Hochschule umbenannt (Stand: November 2010). In den anderen Bundesländern läuft die Umstellung auf freiwilliger Basis. Der Begriff Hochschule ist gleichzeitig der Oberbegriff für Fachhochschulen und Universitäten, also einem Teil der Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs.

Die englischsprachige Bezeichnung University wird der Struktur der angloamerikanisch geprägten Bildungssysteme gerecht. In diesen werden Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, die postgraduale Abschlüsse verleihen, als Universities bezeichnet, was den Hochschulen in Deutschland entspricht. Die High School als wörtliche Übersetzung des Begriffs Hochschule, aber auch Höhere Schule, ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen und eher dem Begriff "Oberschule" gleichzusetzen.

In Deutschland ist die Bezeichnung Universität nicht mit Hochschule deckungsgleich und bezeichnet in der Regel eine Hochschule mit Promotionsrecht. Es gibt allerdings auch Hochschulen mit Promotionsrecht, die nicht die Bezeichnung Universität tragen bzw. (zumeist aus traditionellen Gründen) tragen wollen.[12] Der Begriff "wissenschaftliche Hochschule", mit dem früher die Hochschulen mit Promotionsrecht als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen gemeint waren, wird im hochschulpolitischen Sprachgebrauch überwiegend nicht mehr benutzt, da dies fälschlicherweise implizieren könnte, dass es auch "unwissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.

Die Annäherung der beiden Hochschulformen geht indes weiter: So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 13. April 2010[13] festgestellt, dass die Fachhochschulprofessoren den Universitätsprofessoren hinsichtlich der grundgesetzlichen Freiheiten gleichgestellt seien. Auch bestünden keine unterschiedlichen Regelungen mehr in den Gesetzen (Abs. 44). Die 1982 und 1983 vom selben Gericht noch getroffene Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen Ausbildungszielen an Universitäten und der Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit durch anwendungsbezogene Lehre an den Fachhochschulen will das BVerfG nicht mehr aufrechterhalten (Abs. 45). Ergänzend verweist es darauf, dass inzwischen auch die Fachhochschulen durch die Landeshochschulgesetze zur Erforschung der Praxis beauftragt worden sind (Abs. 51).

Studium

Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife voraus.

Seit 2009 gilt auch ein Meistertitel als Fachhochschulzugangsberechtigung sowie verschiedene gleichgestellte Fortbildungsberufe. Näheres regelt der Beschluss der Kultusministerkonferenz mit dem Titel "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung".[14]

Zusätzlich ist häufig, je nach Studiengang, der Nachweis eines fachbezogenen Vorpraktikums, einer fachspezifischen Berufsausbildung oder eines einjähriges Fachpraktikums, z. B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule nötig.

Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes zugänglich, allerdings haben sich inzwischen einige FHöVs für alle Studienbewerber geöffnet (z. B. Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg).

Diplomstudiengänge

Das bisherige Diplomstudium hat eine Regelstudienzeit von 8 Semestern[15], in Ausnahmefällen sind auch Regelstudienzeiten von 7 oder 6 Semestern möglich. Mit dem Abschluss des Studiums wird ein akademischer Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz (FH) verliehen[16], beispielsweise Diplom-Ingenieur (FH). Der Diplomgrad darf nur gemäß der Diplomurkunde geführt werden, der verliehene Zusatz darf in keinem Fall weggelassen werden (aber auch nicht hinzugefügt werden).[17]

Je nach Bundesland sind im Studium meist ein oder zwei Praxissemester als Voraussetzung für einen Diplom-Abschluss enthalten, abhängig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche Abläufe in der Praxis kennenzulernen oder/und auch, um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester ist meistens obligatorisch und wird nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.

Im Rahmen von Gesamthochschulmodellen (Hessen, Nordrhein-Westfalen) gibt oder gab es gestufte Studiengänge, in deren Rahmen die fachgebundene Hochschulreife erworben werden kann, um danach mit einem Diplom II-Abschluss (Uni-Abschluss) abzuschließen.

Bachelor- und Masterstudiengänge

Nach § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) können seit 1998 gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt werden. Diese müssen an allen Hochschulen zur Qualitätssicherung bei unabhängigen Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die Studiengänge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprüft. Zwischenzeitlich wurden „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ von der Kultusministerkonferenz beschlossen.[18]

Die Anforderungen sind dabei für alle Hochschularten gleich und es erfolgt keine Differenzierung nach der Hochschulart für Studiengänge, Regelstudienzeit oder Abschlussbezeichnungen.

Die Regelstudienzeit beträgt für alle Hochschularten in einem Bachelor-Studiengang 6 bis 8 Semester, für einen Master-Studiengang 2 bis 4 Semester. Masterstudiengänge sind überwiegend als konsekutiver Studiengang auf einen passenden Bachelorstudiengang abgestimmt, die Regelstudienzeit beträgt dann insgesamt 10 Semester.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und auch kein Habilitationsrecht. Die Promotion dient dabei dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.[19]

Masterabsolventen einer Fachhochschule können jedoch grundsätzlich an einer Universität oder anderen Hochschulen mit Promotionsrecht promovieren und habilitieren. Der Masterabschluss einer Fachhochschule unterscheidet sich formal nicht von dem einer Universität und ermöglicht als Regelvoraussetzung grundsätzlich die Promotionszulassung an einer Universität ohne zusätzliche Voraussetzungen.[19][18] Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die entsprechende Promotionsordnung der Universität nicht einen Master of Science (M. Sc.) voraussetzt, der nur von wenigen Fachhochschulen verliehen wird.

Aktuelle Entwicklungen, insbesondere die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, führen langsam dazu, dass auch Fachhochschulen beginnen, sich mit einem eigenen Promotionsrecht zu beschäftigen. So wird die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KSB) zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Promotionskolleg "Soziale Professionen und Menschenrechte" einrichten. Das Kolleg startet voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2010.

Die Diplom-Absolventen von Fachhochschulen und die Bachelor-Absolventen aller Hochschularten werden in besonders qualifizierten Fällen ebenfalls zur Promotion zugelassen.[18] Dabei sind in der Regel vorab im Rahmen eines individuell ausgestalteten "Eignungsfeststellungsverfahrens" zusätzliche Studienleistungen zu erbringen und Eignungsprüfungen zu bestehen, was mehrere Semester dauern kann.[20]

Professoren an Fachhochschulen können bei Promotionen an Universitäten in den meisten Bundesländern als Betreuer, Gutachter und Prüfer agieren.[19] Die jeweiligen Promotionsverfahren sind länder- und universitätsspezifisch.

Einige Fachhochschulen arbeiten mit Universitäten und anderen Hochschulen mit Promotionsrecht zusammen um sogenannte kooperative Promotionen anzubieten. Hierbei findet die Forschungstätigkeit in Einrichtungen der Fachhochschule statt und wird auch zumindest teilweise von dort ansässigen Professoren betreut. Die eigentliche Promotion (Prüfung der wissenschaftlichen Arbeit, offizielle Betreuung und die Verleihung des Doktorgrades) wird allerdings formal von Seiten der kooperierenden Universität geführt.[21]

Forschung an Fachhochschulen

Fachhochschulen wurden ursprünglich als reine Lehreinrichtungen konzipiert, so dass Forschung in den Hochschulgesetzen zunächst nicht vorgesehen war. Dies hat sich jedoch seit den 80er und 90er Jahren geändert. Inzwischen ist der Forschungsauftrag für Fachhochschulen in jedem Landeshochschulgesetz verankert.

Der Forschungsauftrag richtet sich jedoch - anders als an den Universitäten - nicht an jeden Professor, sondern an die Hochschule insgesamt. Die Professoren haben die Wahl, ihr volles Lehrdeputat (in den meisten Bundesländern 18 Semesterwochenstunden, SWS) zu erfüllen oder Forschungsprojekte einzuwerben und das Deputat entsprechend zu reduzieren. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, kann diese „Deputatsumwidmung“ bis zu 9 SWS betragen, womit die Fachhochschulprofessoren im Ergebnis das gleiche Deputat hätten wie ihre Universitätskollegen. In der Praxis ist eine solche Umwidmung jedoch nicht immer einfach, da sich für die Dauer eines Forschungsprojektes nicht immer Ersatzdozenten (Kollegen oder Lehrbeauftragte) finden. Forschungsinteressierte Fachhochschulprofessoren führen deshalb ihre Projekte oft zusätzlich zum vollen Deputat aus.

In den Bereichen apparative Ausstattung (Großgeräte) und technisches Personal (auch durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus und des bisher nicht vorhandenen Promotionsrechts) sind die Fachhochschulen noch schlechter gestellt als die etablierten Universitäten (dies gilt allerdings nicht für die Ausstattung der Räumlichkeiten für Lehre, wo die Fachhochschulen meist sehr gut ausgestattet sind). Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird. Viele Fachhochschulen konzentrieren sich daher auf wenige, dafür aber leistungsstarke Forschungsschwerpunkte. Diese werden bei dauerhaft angelegten Forschungsaktivitäten in Form von Instituten auf Hochschul-, Fakultäts- oder Fachbereichsebene operationalisiert. Schätzungsweise beteiligen sich rund 20 % der Fachhochschulprofessoren an der Forschung (die Zahl variiert von Hochschule zu Hochschule und Bundesland zu Bundesland erheblich); dazu kommen jedoch noch rund weitere 30 %, die in Nebentätigkeit direkte Forschungs- und Entwicklungsaufträge für die Industrie abwickeln bzw. auf innovativen Feldern beratend tätig sind.

Die Fachhochschulen sind aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant und auf diesem Gebiet erfolgreich. Projekte wurden und werden u. a. durch Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt.[3] Auch einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen) führen oder führten eigene Förderprogramme für die Fachhochschulen durch. Daneben partizipieren die Fachhochschulen auch an großen Bundes- und EU-Verbundprojekten. Lediglich die DFG, die eine der wichtigsten Mittelgeber der universitären Forschung ist, spielt bei den Fachhochschulen bislang keine große Rolle. Dies liegt u. a. daran, dass die DFG überwiegend die Grundlagenforschung fördert, die wiederum an den Fachhochschulen sehr selten anzutreffen ist. Außerdem sind die Fachhochschulen bislang keine Mitgliedshochschulen der DFG.

Die Felder, auf denen die Fachhochschulen in der Forschung in den letzten Jahren besonders erfolgreich waren, sind u. a. Automatisierungstechnik, Biotechnologie, Molekular- Technische Medizin, Energietechnik und Energiewirtschaft, Fahrzeugtechnik, industrielle Informationstechnik, Medizinische Informatik, Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie, Robotik, Softwaretechnologie, Verfahrenstechnik (einschl. Umwelttechnik), Werkstoffwissenschaften sowie die angewandten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben zeichnen sich einige Fachhochschulen auch durch sehr intensive Forschungstätigkeiten auf Gebieten aus, die an deutschen Universitäten kaum oder gar nicht behandelt werden, z. B. Gießereitechnik an der Hochschule Aalen, Radiometrie an der Hochschule Ravensburg-Weingarten oder Musikinstrumentenbau an der Westsächsischen Hochschule Zwickau.

Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere der Einführung von Masterstudiengängen, wird Forschung an Fachhochschulen zunehmend an Bedeutung gewinnen, da Masterabschlüsse mit aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen gekoppelt sein müssen.

Anerkennung in Politik, Wirtschaft und öffentlichem Dienst

Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, forderte die deutsche Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren nach besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der Abschlüsse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem für die damaligen Ingenieurschulabsolventen ungeklärt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.

Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 für die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich überschritten, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten.

Es dauerte überdies sehr lange, bis das FH-Diplom allgemein anerkannt war und nicht mehr von Absolventen der Universitäten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien massiv diskreditiert wurde.

Bachelorabschlüsse führen zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, genauso wie der bisherige Diplomabschluss an Fachhochschulen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Masterstudienganges an einer Universität oder Fachhochschule erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst, genauso wie durch den bisherigen universitären Diplomabschluss.[18][22]

Die Zuordnung der Hochschulabschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines Studienganges. § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: „Die Bildungsvoraussetzungen müssen geeignet sein, in Verbindung mit der für die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Anforderungen der Befähigung für die Laufbahn zu erfüllen.“.

Zu beachten sind die Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ (Beschlüsse der Innenministerkonferenz und Kultusministerkonferenz von 2007[22] und deren Vorgänger im Jahr 2002[23]) und die „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“[24].

Österreich

Geschichte

Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) trat am 1. Oktober 1993 in Kraft, die ersten zehn FH-Studiengänge starteten im Studienjahr 1994/95. Nach Zahlen des österreichischen Fachhochschulrats, der für die Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen in Österreich zuständigen Behörde, gab es im Studienjahr 2005/06 bereits 18 Einrichtungen zur Durchführung von FH-Studiengängen (Erhalter) mit insgesamt 28.100 Studienplätzen. Mehr als ein Drittel der angebotenen FH-Studiengänge sind berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden immer mehr Studiengänge ins Bachelor- und Mastersystem überführt. Im Studienjahr 2005/06 wurden bereits 52 % der 190 FH-Studiengänge in diesem gestuften Studiengangsystem angeboten.

Die ersten Fachhochschulstudiengänge waren technischer Art. Mittlerweile werden mehr wirtschaftswissenschaftliche als technisch-wissenschaftliche Studiengänge angeboten. Sozial- und geisteswissenschaftliche sowie gestalterische Studiengänge sind unterrepräsentiert.

Organisationsformen

Fachhochschulen in Österreich haben in der Regel eine privatrechtliche Organisationsform, und zwar als GmbH, als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung. Erhalter von Fachhochschulstudiengängen werden nicht automatisch als Fachhochschule bezeichnet: die Bezeichnung wird vielmehr vom Fachhochschulrat verliehen, wenn gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt werden und der Erhalter beim Fachhochschulrat darum ansucht. Diese Mindestvoraussetzungen sind:[25]

  • die Einrichtung von mindestens zwei anerkannten Bachelor-Studiengängen mit darauf aufbauenden Master-Studiengängen oder von zwei anerkannten Diplomstudiengängen,
  • ein Entwicklungsplan, der die Erreichung einer Mindestzahl von 1000 Studierenden innerhalb von fünf Jahren glaubhaft macht, sowie
  • die Einführung eines FH-Kollegiums, das für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes zuständig ist.

Von den insgesamt 21 Einrichtungen, die Fachhochschulstudiengänge betreiben, sind derzeit (Mai 2011) 12 als Fachhochschule gemäß Fachhochschulstudiengesetz organisiert.[26] Andere Träger werden als Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschulstudiengängen oder Erhalter von Fachhochschulstudiengängen bezeichnet.

Finanzierung

Die Finanzierung der FH-Studiengänge erfolgt durch den Bund auf Basis der genehmigten und besetzten Studienplätze. Diese Vorgangsweise wird Studienplatzbewirtschaftung genannt[27]. Der vom bm:bwk veröffentlichte Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans legt die konkreten Summen fest, 2005 bis 2009 waren das zwischen € 5.813,83 und € 6.903,92 pro besetzten Studienplatz im Jahr[28]. Die vom Staat an die fachhochschulischen Institutionen geleisteten Normkosten sind zweckgebunden für Lehre und Forschung zu verwenden, die Infrastrukturkosten (Baulichkeiten, Ausstattung etc.) sind vom Erhalter der Fachhochschul-Studiengänge zu finanzieren. Erhalter von FH-Studiengängen sind zudem berechtigt von den Studierenden Studienbeiträge einzuheben. Vier österreichische Erhalter heben keine Studienbeiträge ein.

Studierendenvertretung

Durch eine Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes vom 5. Dezember 2007 gehören auch die Studierenden der Fachhochschulen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. Durch die Gesetzesänderung wurde auch die FH-Studierendenvertretung gesetzlich verankert. Davor gab es an den einzelnen FHs teilweise gar keine Studierendenvertretung, die bestehenden waren stark unterschiedlich und mit wenigen Rechten ausgestattet. Bundesweit werden die FH-Studierenden nun erstmals vertreten, davor hatten die FH-Studierenden auf dieser Ebene keine Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und Habilitationsrecht. In Österreich dürfen sowohl Absolventen von Master-Studiengängen als auch Absolventen von Diplomstudiengängen der Fachhochschulen ein Doktoratsstudium an Universitäten belegen. Die Studiendauer des Doktorats verlängert sich dabei um die Differenz zwischen der Regelstudienzeit des Uni-Studiums und des FH-Studiums.

Schweiz

Fachhochschule/Haute école spécialisée/Scuola universitaria professionale

Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, Ingenieurschule, kurz Technikum genannt) die einzige mögliche höhere („akademische“) Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in 7 (organisatorische) Fachhochschulen (französisch Haute école spécialisée HES, italienisch Scuola universitaria professionale) zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Fachhochschuleinrichtungen auf etwa 30 bis 40 zu senken.

Voraussetzungen und Abschlüsse

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura, oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich. Bei vielen FH-Studiengängen kann - ein Lehrabschluss vorausgesetzt - eine Zulassung auch durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die dem Niveau der Berufsmatura entspricht, erreicht werden. Gewisse Studiengänge verlangen nebst den allgemeinen Voraussetzungen auch das Bestehen einer studiengangspezifischen Eignungsprüfung.

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starteten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Einzelne Masterstudiengänge wurden eingeführt, die meisten stehen seit dem Herbst 2008 zur Verfügung. Bis dahin wurde der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels wurde keine Frist festgelegt. Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome dürfen ab 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen.[29][30]

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen, darunter die aus der Fachhochschule Liechtenstein hervorgegangene Hochschule Liechtenstein.

Übriges Europa

Die Fachhochschulen in den Ländern des deutschen Sprachraums unterscheiden sich teilweise erheblich von den Fachhochschulen im übrigen Europa. In Deutschland wird beispielsweise die Lehre inzwischen überwiegend von in der Regel promovierten Dozenten geleistet. In den Niederlanden z. B. bieten "Hogescholen" auch ohne einen wissenschaftlichen Dozentenstamm auch Kurse (z. B. Associate Degree) bzw. Abschlüsse (Bachelor) an, die u.a. in Deutschland und Österreich im dualen Ausbildungssystem durchgeführt werden.

Der durch die Bologna-Erklärung von 1999 angestoßene Bologna-Prozess hat das Ziel, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels des European Credit Transfer System ECTS zu erreichen. Die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge an.

Listen der Fachhochschulen

Gesetze

Deutschland:

  • Hochschulrahmengesetz von 1976, siebenmal novelliert bis 2005
  • Hochschulgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Literatur

Deutschland:

  • Westdeutsche Rektorenkonferenz (Hg.): Gesetze über die Fachhochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Bonn-Bad Godesberg 1972 (Dokumente zur Hochschulreform XX/1972)
  • Lothar Beinke/Fritz Stuber, Fachhochschule und Weiterstudium, Bad Honnef 1979
  • Johann Ludwig Atrops: Entstehen und Werden einer Hochschule – Die Fachhochschule Köln ist großjährig. Wirtschaftsverlag Bachem, Köln 1990
  • Andreas Greulich: Von der kurfürstlichen Akademie zur University of Applied Sciences, Die Fachhochschule Mainz im Spiegel ihrer Geschichte. Kehrer Verlag, Heidelberg 2002
  • Georg Picht: Die deutsche Bildungskatastrophe. 1963 und 1965
  • Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Die Entstehung des Hochschultyps Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen 1965–1971. 1. Aufl., Essen 1997, ISBN 3-88474-648-0
  • Christian Bode u. a. (Hrsg.) Fachhochschulen in Deutschland – Fachhochschule Institutions in Germany. Prestel, München 1997; ISBN 3-7913-1844-6
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu Aufgaben und Stellung der Fachhochschulen. Köln 1981
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen. Köln 1991
  • Wissenschaftsrat: Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland. Drs. 4594/00, Berlin 7. Juli 2000
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen. Drs. 5102/02, Berlin 18. Januar 2002
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Fachhochschulen in Deutschland, 4. Aufl., 2004
  • Potenzialstudie: Forschungslandkarte Fachhochschulen. Endbericht, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004)

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Fachhochschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Universities of Applied Sciences – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. vgl. die deutschen Hochschulgesetze der Länder. Bspw. BerlHG i.d.F. vom 12. Juli 2007, § 4 (3)
  2. Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Klartext, 2001, ISBN 978-3884746486, S. 21 ff.
  3. a b c d Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI); Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Forschungslandkarte Fachhochschulen, Potenzialstudie. 2004 (http://www.bmbf.de/pub/forschungslandkarte_fachhochschulen.pdf, abgerufen am 4. Juli 2008).
  4. Raymond Poignant: Das Bildungswesen in den Ländern der EWG. Diesterweg, 1966, ISBN B0000BT20A.
  5. Kultusministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg. Reihe A Nr. 5, Villingen Oktober 1967.
  6. Oberstufenreform und Gesamthochschule, hrsg. von Carl-Heinz Evers und Johannes Rau. Frankfurt am Main 1968.
  7. a b Peter Fränz, Joachim Schulz-Hardt: Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz 1948–1998. In: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Einheit in der Vielfalt. 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948–1998. Luchterhand, 2001, ISBN 978-3472029526, S. 177-227 (Kapitel III) (http://www.kmk.org/kmkgesch/home.htm, abgerufen am 4. Juli 2008).
  8. Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Klartext, 2001, ISBN 978-3884746486, S. 218.
  9. FH Köln, Stand: WS 2005/2006
  10. http://www.hochschule-bayern.de
  11. Bspw. Hochschule Reutlingen, [1]
  12. bspw. Technische Hochschulen (RWTH Aachen) oder sonstige den Universitäten gleichgestellte Hochschulen
  13. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100413_1bvr021607.html
  14. Zugang zu den Hochschulen für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
  15. Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Beschluss über Musterrahmenordnung für Diplomstudiengänge, Fachhochschulen i.d.F. vom 13. Oktober 2000. (http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_09_18-Muster-Rahmenordnung-Diplom-FH.pdf, abgerufen am 29. September 2009).
  16. vgl. § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG)
  17. vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 35
  18. a b c d Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Beschluss über Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 7. Februar 2008. (http://www.kmk.org/doc/beschl/Laendergemeinsame_Strukturvorgaben.pdf, abgerufen am 4. Juli 2008).
  19. a b c vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 28 oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64.
  20. Vgl. Übersicht im "Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen" 10. Aufl. 2010/2011, www.ub.tu-berlin.de/index.php?id=2508#c11786
  21. Bspw. http://www3.fh-swf.de/soest/presse_so2008_08077.htm
  22. a b Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007
  23. Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002
  24. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 und 27. April 2006
  25. Mindestvoraussetzungen für die Anerkennung als Fachhochschule Österreichischer Fachhochschulrat
  26. Liste der Fachhochschulen in Österreich, Österreichischer Fachhochschulrat
  27. zur Finanzierung des FH-Sektors Österreichischer Fachhochschulrat
  28. Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan III 2005/06 bis 2009/10
  29. Aktuell: Führen des Bachelortitels FH: Regelung seit 1. Januar 2009. FHSchweiz, Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen/Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD)/Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
  30. HTL-Diplom in Fachhochschultitel umwandeln lohnt sich. swissengineering.ch

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