Studium

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Vorlesung in Mathematik an der Technischen Universität Helsinki

Das Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“) ist das wissenschaftliche Lernen und Forschen an Hochschulen, also Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, dualen Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen sowie an Akademien, soweit diese den Hochschulen gleichgestellt sind. Außerhalb der Hochschulen werden die Aus- und Weiterbildung im tertiären Bildungsbereich an Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Fachschulen bzw. Fachakademien als Studium bezeichnet. Das Studium erfordert die vorherige Immatrikulation (Einschreibung), die an gewisse Voraussetzungen gebunden ist.

Der Begriff Studium wird heutzutage umgangssprachlich aber auch für Berufsfachschul-Ausbildungsgänge, oder den Unterricht an Fernschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Praktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. In der Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit[1] das Studium ab.

Die Zuständigkeit der Hochschulen ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So liegt sie in Deutschland auf Länderebene, in der Schweiz liegt die Zuständigkeit mit Ausnahme der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen auf kantonaler Ebene, in Österreich liegt die ganze Bildung in der Zuständigkeit des Bundes. Für das Studium wird je nach Staat eine Studiengebühr erhoben.

Recht auf Studium

In verschiedenen Staaten gibt es ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf Studium. In wenigen Staaten gibt es ein Recht auf unentgeltliches Studium.

Deutschland

Zulassung zum Studium

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. Des Weiteren können in Deutschland auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Hochschulstudium zu einigen Studiengängen zugelassen werden, wenn sie beruflich qualifiziert sind und die Mittlere Reife vorweisen; ferner sind je nach Bildungseinrichtung und Studiengang besondere Prüfungen und ein Probestudium erforderlich.[2]

Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel ein Numerus clausus, der sich aus dem Abiturnotendurchschnitt ergibt. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.

Bei der Zulassung zum Studium berät unter anderem die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen. Seit einiger Zeit besteht die Tendenz, dass immer mehr Hochschulen im Rahmen ihrer Studienberatung Studienwahltests anbieten. Außerdem wird immer häufiger das Ablegen eines Studierfähigkeitstests verlangt; letzteres vor allem von Seiten privater Hochschulen.

Grundständiges und postgraduales Studium

Man unterscheidet zwischen grundständigen Studium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Bachelor, Diplom, Magister, erstes Staatsexamen, Lizenziat, Baccalaureus), und postgradualem Studium (Master), das ein grundständiges Studium voraussetzt. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium. Der deutsche Begriff postgradual bedeutet nach Abschluss eines Hochschulstudiums stattfindend.[3]

Studiengang und Abschluss

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Das Studium kann auf ein bestimmtes Fachgebiet ausgerichtet sein oder interdisziplinär sein. Der Ablauf eines Studiengangs ist teilweise fachspezifisch geregelt, teilweise auch durch Rechtsvorschriften der Länder einer akademischen Ausbildungsstätte, kann manchmal auch vom Studenten recht frei gewählt werden. Überwiegend werden in einem Fach oder Fachbereich mehrere Studiengänge angeboten, die mit unterschiedlichen Abschlüssen (Bachelor, Diplom, Akademiebrief, Staatsexamen, Magister, Master, Meisterschüler, Lizentiat, Promotion) enden und damit teilweise auch für unterschiedliche berufliche Wege qualifizieren.

Diplom

Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das zwei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder Ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierung und Schwerpunktsetzung erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudien-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.

An Universitäten beträgt die Regelstudienzeit eines Diplomstudiums je nach Studiengang acht bis zehn Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge eine kürzere Regelstudienzeit von meist acht Semestern und ein anderes Grundkonzept, das mehr Praxisnähe erreichen soll. Dieser akademische Diplomgrad wird mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern verliehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.

Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium in seiner bisherigen Form verschwinden, jedoch bleiben Ausnahmen bestehen. So wird etwa an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann nicht zugunsten eines Bachelor abgeschafft, sondern auf Dauer beibehalten.[4]

Magister Artium

In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium.

Bachelor und Master

In Deutschland werden der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang im Rahmen des Bologna-Prozesses auslaufen, eventuell auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit. Diese werden durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master ersetzt. Von 2011 an sollen diese Abschlüsse Standard sein. Ob dies für alle Fächer gelten soll und ob andere Studienabschlüsse wie das Staatsexamen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.

Bereits heute werden zahlreiche Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Deutschland sind dabei jedoch abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten, die in den Landeshochschulgesetzen geregelt sind und auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) aufbauen.

Bachelor und Masterabschlüsse erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse, sondern werden in wenige Fächergruppen unterteilt. Die Bezeichnung wird um of und den Zusatz der Fächergruppe ergänzt: Arts, Science, Engineering, Laws, Fine Arts, Music und Education. So wird beispielsweise der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. In Masterstudiengängen, die nicht auf einem Bachelor aufbauen, können auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden, dies ist abgesehen vom Master of Business Administration jedoch selten.

In Deutschland erlauben es manche Bundesländer – etwa Bayern – den Hochschulen, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Bakkalaureus bzw. Magister, zu verleihen. Der akademische Grad darf vom Absolventen jedoch nur gemäß der Verleihungsurkunde geführt werden, ein wahlweises Benutzen der Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste ist nicht möglich.

Staatsexamen

Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sogenannte Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; die Prüfungen werden stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).

Weitere wissenschaftliche Abschlüsse

An kleineren – insbesondere kirchlichen – deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, gibt es den Abschluss des Baccalaureats und das Lizentiat.

Kirchliche Abschlüsse

Studiengänge, die auf das geistliche Amt (Pfarrer, Pastor, Priester) abzielen (Theologie), enden in Deutschland in der Regel mit dem Ersten Kirchlichen Examen (Synonym: Erstes Theologisches Examen) bzw. Kirchliche Dienstprüfung, das dem akademischen Grad des Diploms entspricht (Diplomtheologe, Dipl. theol.) und teilweise auch so angerechnet werden kann. Danach kann in der evangelischen Kirche das Vikariat (evangelisch) folgen, das mit dem Zweiten Kirchlichen Examen endet und mit der Ordination zum Beruf des Pastors führt. Siehe Theologie, Abschnitt Organisation und Lehrinstitutionen. In der katholischen Kirche folgt die pastorale Ausbildung, parallel dazu ab dem dritten Semester im Priesterseminar auch die Tätigkeit als Diakon und nach Abschluss des Priesterseminars das Vikariat (katholisch).

Künstlerische Abschlüsse

An Kunsthochschulen (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden akademische Grade – häufig in Form des Diplomgrades – und künstlerische Hochschulabschlüsse erworben. Bei Lehramtsstudiengängen ist der Abschluss das Erste Staatsexamen.

Kombistudium

Ein Kombistudium (auch „Albstädter Modell“ genannt) kombiniert eine Berufsausbildung mit einem Studium. Angeboten wird es bisher in den Richtungen Maschinenbau (mit Mechanikerausbildung) und Kommunikations- und Softwaretechnik (mit Ausbildung zum Fachinformatiker). Das Modell entstand durch die Zusammenarbeit zwischen Firmen im Zollernalbkreis und der Fachhochschule Albstadt-Sigmaringen.

Beim Kombistudium wird während der ersten 2,5 Jahre eine Berufsausbildung gemacht (verkürzte Ausbildung) und in dieser Zeit bereits zwei Semester an der Fachhochschule absolviert. Anschließend folgt das Modell dem des BA-Studiums (während des Semesters Fachhochschule, in den Semesterferien Betrieb). Das Praxissemester entfällt aufgrund der schon vorhandenen Betriebserfahrung.

Die Gesamtdauer des Kombistudiums beträgt 4,5 Jahre. Abgeschlossen wird mit dem Bachelor of Engineering der jeweiligen Fachrichtung sowie mit einem IHK-Zertifikat für die jeweilige Ausbildung. Diese Form der Berufsbildung zeichnet sich vor allem durch die Finanzierung durch die Betriebe (Azubi-Gehalt/Stipendium) sowie durch schon vorhandene Berufserfahrung und die beiden Abschlüsse in verkürzter Zeit zum Ende des Studiums aus.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. den Leitfaden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler von Hans-Otto Schenk: Die Examensarbeit, Göttingen 2005, UTB 2657, ISBN 3-8252-2657-3, mit Anleitungen sowohl zur Anfertigung als auch zur Betreuung von Examensarbeiten.
  2. [1] Kultusministerkonferenz, Beschluss vom 6. März 2009 (PDF)
  3. Vgl. duden.de
  4. Vgl. die Internetpräsenz der Universität Greifswald

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Studium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Studium – Zitate

Deutschland:

Österreich:

Schweiz:


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