Präfektur

Präfektur

Eine Präfektur (vom Lateinischen praefectus für „Statthalter“, zu deutsch also „Stadt-“ oder „Ortsteil“) ist eine Ausdrucksform der Gewaltenteilung. Vordergründig ist eine Präfektur die juristische Verwaltung eines anerkannten Staates innerhalb einer Inselgruppe oder eines Zusammenschlusses mehrerer voneinander abhängiger Verwaltungsgebiete. Kennzeichnend ist, dass es sich im weitesten Sinne um eine Gebietskörperschaft handelt.[1]

Wesen einer Präfektur

Eine Präfektur wird von einem Präfekten geleitet, welcher die Exekutive und die Judikative gebündelt innehat. Bestes Beispiel ist die Präfektur von den Dodekanes, die sich in Rhodos (Stadt) befindet. Von hier aus sind die rechtlich und wirtschaftlich abhängigen griechischen Gebiete (die Dodekanes) miteinander vernetzt. Alle Transaktionen gleich welcher Richtung erfolgen über die Präfektur.

Bestes Gegenbeispiel sind die Präfekturen Japans, die von einem Gouverneur als direkt gewähltem Regierungschef regiert werden, der keinen direkten Einfluss auf die Judikative hat.

Aufgaben einer Präfektur

Sie legt die Höhe von verbindlichen Entgelten, Zöllen und anderen wirtschaftlichen Größen, wie zum Beispiel die Höhe der Subventionen[2] fest. Es ist im Grunde eine Körperschaft eines wirtschaftlich und räumlich begrenzten Verwaltungsbezirkes eines rechtlich und wirtschaftlich anerkannten Staates. Es beinhaltet oft auch die Ausländerbehörde und steuert so Migration, den Tourismus, den Handel und andere wirtschaftliche Gebiete.

Einzelnachweise

  1. Im Pariser Umland: Ein Novum: 150 Arbeiter streiken für «illegale Immigranten» unter ihren Kollegen. Solidarität gefordert – Artikel beim LabourNet Germany, vom 11. Oktober 2006, siehe Abschnitt: „Scheinheiliges Legalisierungs-Versprechen“
  2. Erdkunde-Wissen – Seite über Japan bei Erdkunde-Wissen.de; Stand: 1. April 2010
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