Franz Mayer (Jurist)

Franz Mayer (Jurist)

Franz Christian Mayer (* 1968 in Idar-Oberstein) ist ein deutscher Jurist. Er lehrt an der Universität Bielefeld Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Mayer studierte ab 1988 Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Neuere Geschichte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, dem Institut d’études politiques de Paris, der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne und der Ludwig-Maximilians-Universität München. 1991 erhielt er das Certificat d'Etudes Politiques Institut d'Etudes Politiques de Paris und legte 1994 das erste juristische Staatsexamen ab. 1995 erlangte er den Grad eines Master of Laws (LLM) an der Yale Law School. 1995 bis 1997 folgte dann das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Franz Mayer wurde im November 1997 Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Ingolf Pernice, unter anderem beim DFG-Forschungsprojekt „Europäisches Verfassungsrecht“. Er promovierte 1999 bei Bruno Simma in München, es folgte 2000 ein Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School. 2001 wurde er Wissenschaftlicher Assistent bei Ingolf Pernice. 2005 habilitierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im öffentlichem Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik und wurde Privatdozent an der Humboldt-Universität.

Im Wintersemester 2006/2007 vertrat er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Bielefeld und war Lehrbeauftragter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder. Im Sommersemester 2007 erfolgte eine weitere Vertretung an der Universität Bielefeld und im Mai 2007 die Berufung auf eine Professur in Bielefeld. Seit September 2007 hat Mayer den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld inne. Er lehnte im Dezember 2007 einen Ruf an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ab. Während des Wintersemesters 2007/2008 war er Gastprofessor an der Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne. 2008 bis 2009 vertrat er den Deutschen Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht im Verfahren zum Vertrag von Lissabon.

Franz Mayer ist der Öffentlichkeit bekannt geworden als Prozessbevollmächtigter des Deutschen Bundestages. Vor dem Bundesverfassungsgericht erklärte er am 5. Juli 2011, dass die Beschwerden in Sachen „Griechenland-Hilfe“ und „Euro-Rettungsschirm“ unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass. [1][2]

Werke

  • Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Letztentscheidung über Ultra vires-Akte in Mehrebenensystemen. Eine rechtsvergleichende Betrachtung von Konflikten zwischen Gerichten am Beispiel der EU und der USA. Münchener Universitätsschriften: Reihe der Juristischen Fakultät Band 150, München: Verlag C.H. Beck 2000, 425 S., zugl. Diss. LMU München
  • Die Internationalisierung des Verwaltungsrechts. Modi und Strukturen der Einwirkung auf das nationale Recht in Zeiten der Europäisierung und Globalisierung, Habilitationsschrift , 503 S. Ms., iE. (Ius Publicum, Tübingen: Mohr Siebeck)

Weblinks

Anmerkungen

  1. "Weitergehende Kontrollrechte durchgesetzt", www.bundestag.de
  2. Reinhard Müller/Joachim Jahn, Verhandlung über Griechenland-Hilfe - Die Verpfändung der Kronjuwelen, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 5. Juli 2011.

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